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Ausgabe Dezember 2023

Fachartikel

Rechtsextremismus

Türkischer Rechtsextremismus in Deutschland
Forschungsstand und Implikationen für die Praxis
Von Irina Jugl-Kuntzsch

Deradikalisierung

Deradikalisierungsarbeit im Gefängnis
Von Samet Er

Gewaltprävention

Gewaltprävention und Deeskalation
Von Kirsten Baumbusch und Günther Bubenitschek

Zwangsheirat

Frauen im familiären Gefängnis – Teil 2
Perlenschatz: mehr als ein Frauenhaus!
Von Anette Bauscher

Sexualstraftaten

#MeToo-Momente in der Popmusik
Eine historische Betrachtung der medialen Berichterstattung zu Vorwürfen misogynen Verhaltens und sexualisierter Gewalt durch „Popstars“ – Teil 2
Von Matthias Frey

Vernehmung

Erinnerungsabruf mittels Hypnose bei alkoholbedingter Amnesie
Von Andrea Beetz

Kfz-Diebstahl

Die Entwendung von Kraftfahrzeugen – eine Bestandsaufnahme
Von Sonja John und Klaus von Lampe

Rauschgiftkriminalität

Zur Anordnung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung
Alle auf einem Veranstaltungsgelände eingesetzten Mitarbeiter werden überprüft mit dem Ziel, Drogendelikte zu verhindern
Von Norbert Klapper

Kriminalistik-Schweiz

Schutzbehauptung – Stellenwert bei verkehrsmedizinischen Fahreignungsabklärungen
Schutzbehauptung als Einflussfaktor auf das Ergebnis von Fahreignungsbegutachtungen in der Schweiz
Von Elijah Goldberg, Kristina Keller und Stefan Lakämper

 

Kriminalistik-Campus

Polizeilicher Umgang mit Opfern von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung
Entwicklung eines interdisziplinären Handlungskonzeptes für die polizeiliche Arbeit
Von Sophia Weller

 

Recht aktuell

Zugangssicherung beim Ausspähen von Daten

Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafprozesses zu Ungunsten des Freigesprochenen

 

Literatur

Wissenschaftliche Tiefe und Praxisnähe
Erb / Schäfer / Schmitz, Münchener Kommentar Strafgesetzbuch Nebenstrafrecht II


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Fachartikel

Türkischer Rechtsextremismus in Deutschland
Forschungsstand und Implikationen für die Praxis
Von Irina Jugl-Kuntzsch
Das Phänomen des türkischen Rechtsextremismus in Deutschland und die damit einhergehenden Herausforderungen werden in der öffentlichen Debatte zunehmend diskutiert. Der vorliegende Artikel beleuchtet die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit diesem Thema und untersucht, welche Radikalisierungsfaktoren in türkisch-rechtsextremistische Verbände und Milieus (wie z. B. die Ülkücü-Bewegung) führen können. Dazu zählen neben Diskriminierungserfahrungen Betroffener, die in der Mehrheitsgesellschaft erlebt werden, auch individuelle Risikofaktoren sowie gezielte Radikalisierungsstrategien der Ülkücü-Bewegung. Der Artikel zeigt darüber hinaus Implikationen für Prävention und Repression auf und diskutiert Herausforderungen bei der Untersuchung des Themas.

Deradikalisierungsarbeit im Gefängnis
Von Samet Er
Die Radikalisierung innerhalb des Strafvollzugs stellt eine komplexe Herausforderung dar, geprägt von verschiedenen dynamischen Einflüssen. Hierbei wirken sich eine Vielzahl von Faktoren aus, darunter soziale Netzwerke, Gruppendynamiken, Medieneinflüsse und die persönlichen Erfahrungen der Inhaftierten. In diesem Zusammenhang betont der folgende Beitrag die Bedeutung eines individualisierten Ansatzes zur Deradikalisierung und die Rolle des Gefängnispersonals sowie pädagogischer Fachkräfte bei der Prävention. Ferner wird herausgearbeitet, dass die Arbeit nach der Entlassung der Inhaftierten von entscheidender Bedeutung ist und unterstreicht die Komplexität der Deradikalisierungsarbeit im Gefängnis, wie auch die Notwendigkeit eines multidimensionalen Ansatzes zur Bewältigung dieses Problems.

Gewaltprävention und Deeskalation
Von Kirsten Baumbusch und Günther Bubenitschek
Menschen im Dienstleistungsgewerbe sehen sich immer wieder mit Rücksichtslosigkeiten und Gewalt konfrontiert. Auch die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik bestätigen diesen Eindruck. Dadurch fühlen sich viele Menschen verunsichert. Der Betreiber einer großen Ferienanlage hatte bei der Akademie des WEISSEN RINGS ein Seminar für Gewaltprävention und Deeskalation für seine Beschäftigten angefragt, da es dort zu einem Übergriff alkoholisierter Gäste kam, bei dem mehrere Mitarbeitende verletzt wurden. Binnen kürzester Zeit konnte ein solches Training erfolgreich realisiert werden. Dabei wurde größter Wert auf eine sehr praktische Ausrichtung an den Bedürfnissen der Teilnehmenden gelegt – ihre Alltagskompetenzen darin zu stärken, auf Gewalt deeskalierend und im Vorfeld zu reagieren. Der Beitrag beschreibt diesen interdisziplinären Ansatz.

Frauen im familiären Gefängnis – Teil 2
Perlenschatz: mehr als ein Frauenhaus!
Von Anette Bauscher
Nachdem in einem ersten Beitrag (Kriminalistik 10/2023) die Situation von Frauen in patriarchalisch geprägten Familienverhältnissen geschildert und auf kulturelle und religiöse Hintergründe eingegangen wurde, wird im nachfolgenden Artikel die Arbeit des Vereins Perlenschatz e.V. dargestellt. Den Schwerpunkt dieses zweiten Teils bildet jedoch ein Maßnahmenpaket zum Schutz der betroffenen Frauen, welches auf zahlreiche Schwachstellen in der Gesetzgebung und in der Sachbearbeitung eingeht.

#MeToo-Momente in der Popmusik
Eine historische Betrachtung der medialen Berichterstattung zu Vorwürfen misogynen Verhaltens und sexualisierter Gewalt durch „Popstars“ – Teil 2
Von Matthias Frey
Im ersten Teil des Beitrags wurden Vorwürfe betreffend misogyne Gewalt, sexuelle Übergriffe und Sex mit Minderjährigen durch internationale „Popstars“ einer historischen Betrachtung unterzogen und eine Methodik zur Ermittlung der erfolgreichsten Künstler der sog. Rock-Ära entwickelt. Im zweiten Teil folgen auf Medienanalysen beruhende Einzeldarstellungen. Einschlägige Vorwürfe werden im Licht der #MeToo-Bewegung sowie hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf das Prestige und den wirtschaftlichen Erfolg der jeweiligen Künstler bewertet. Unterschiede in der medialen Berichterstattung und der öffentlichen Reaktion scheinen sich auch daran festmachen zu lassen, ob es sich um Vorwürfe vor oder nach Beginn der #MeToo-Bewegung handelt, sowie abhängig davon, ob die Vorwürfe sexuelle Handlungen an bzw. mit Minderjährigen zum Gegenstand haben oder ob entsprechende Vorwürfe in strafgerichtliche Verurteilungen mündeten.
(Teil 1 in Kriminalistik 11/2023)

Erinnerungsabruf mittels Hypnose bei alkoholbedingter Amnesie
Von Andrea Beetz
Alkoholbedingte Amnesie bei Zeugen stellt ein Problem für die polizeilichen Ermittlungen dar. Tatrelevante Begebenheiten, die unter Einfluss eines hohen Alkoholspiegels wahrgenommen wurden, können entweder nur bruchstückhaft oder gar nicht erinnert und berichtet werden. Hypnose kann jedoch den Abruf von Erinnerungen auch bei alkoholbedingter Amnesie ermöglichen. Dies wird anhand von zwei Fallberichten (Vergewaltigung, schwere Körperverletzung) dargestellt, sowie in einen wissenschaftlichen Rahmen eingeordnet.

Die Entwendung von Kraftfahrzeugen – eine Bestandsaufnahme
Von Sonja John und Klaus von Lampe
Für den Phänomenbereich der Kfz-Entwendung ergibt sich ein paradoxes Bild. Einerseits sprechen die relativ günstigen Tatgelegenheitsstrukturen dafür, dass es sich um ein erhebliches und zunehmendes Problem handelt. Andererseits zeigen die verfügbaren Statistiken der Polizei und der Versicherungswirtschaft, dass sich die Fallzahlen auf historisch niedrigem Niveau bewegen. Ergriffene präventive und repressive Maßnahmen scheinen das Problem unter Kontrolle zu bringen. Dieser Artikel befasst sich mit der aktuellen Situation und fragt danach, wie sich die Lage zukünftig entwickelt und an welchen Stellschrauben gedreht werden kann, um einen dramatischen Wiederanstieg der Fallzahlen zu verhindern.

Zur Anordnung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung
Alle auf einem Veranstaltungsgelände eingesetzten Mitarbeiter werden überprüft mit dem Ziel, Drogendelikte zu verhindern
Von Norbert Klapper
Die Klägerin veranstaltete das europaweit größte Musikfestival elektronischer Musik Nature One, das vom 5. bis zum 7. August 2022 zum 26. Mal auf dem Gelände der ehemaligen Raketenbasis Pydna bei Kastellaun stattfand. Sie zeigte die geplante Veranstaltung der örtlichen Ordnungsbehörde an. Nach umfangreichem Schriftwechsel und mehreren Abstimmungsgesprächen zwischen den Beteiligten erließ die zuständige Kreisordnungsbehörde eine an die Klägerin gerichtete ordnungsbehördliche Anordnung nach § 26 Abs. 7 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) Rheinland-Pfalz mit zahlreichen Auflagen und Bestimmungen zur Durchführung der Nature One 2022.

Redaktion Schweiz: Schweizerische Kriminalprävention, Chantal Billaud
Schutzbehauptung – Stellenwert bei verkehrsmedizinischen Fahreignungsabklärungen
Schutzbehauptung als Einflussfaktor auf das Ergebnis von Fahreignungsbegutachtungen in der Schweiz
Von Elijah Goldberg, Kristina Keller und Stefan Lakämper
Trotz tendenziell sinkenden Unfallzahlen, nimmt die Häufigkeit der verkehrsmedizinischen Fahreignungsabklärungen in der Schweiz zu. Nicht selten wird den Lenkern der Vorwurf einer Schutzbehauptung (SB) gemacht. Nicht-wahrheitsgemässe Angaben, die darauf abzielen, eine Schuld zu verbergen oder einer Bestrafung zu entgehen, sind eine Herausforderung für die verkehrsmedizinischen Gutachter. In der vorliegenden Studie wird der Versuch unternommen, den Stellenwert der Schutzbehauptungen im verkehrsmedizinischen Kontext qualitativ zu beschreiben, die Aussagen zu „quantifizieren“ und deren Einfluss auf das verkehrsmedizinische Begutachtungsergebnis darzustellen.

 

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Kriminalistik Campus

Redaktion: Prof. Dr. Sigmund P. Martin, LL.M. (Yale), Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Kriminalpolizei, Wiesbaden

Polizeilicher Umgang mit Opfern von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung
Entwicklung eines interdisziplinären Handlungskonzeptes für die polizeiliche Arbeit
Von Sophia Weller, Berlin
Der vorliegende Aufsatz stellt einen Teil einer umfassenderen Untersuchung, die demnächst im Verlag ZKS Medien als Monographie erscheinen wird, vor (vgl. Weller, 2014). Gegenstand der Arbeit ist die Zusammenarbeit von Fachberatungsstellen und Polizei bei der Bekämpfung von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung in Deutschland mit der Zielsetzung der Entwicklung einer Handlungskonzeption für die Optimierung der Zusammenarbeit. Die Handlungskonzeption gliedert sich hierbei in zwei Varianten: Ein erstes Handlungskonzept befasst sich mit dem Umgang mit ausländischen Opfern von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung am Beispiel der nigerianischen Opfergruppe. Die zweite Variante der Handlungskonzeption setzt sich mit dem Umgang mit der inländischen, deutschen Opfergruppe des Phänomens auseinander.

 

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Recht aktuell

Zugangssicherung beim Ausspähen von Daten
1. Daten sind i. S. d. § 202a StGB gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert, wenn Vorkehrungen getroffen sind, die den Zugriff auf Daten ausschließen oder wenigstens nicht unerheblich erschweren.
2. Die Sicherung des Zugangs mittels Passworts reicht als Zugangssicherung aus.

LG Aachen, Urt. v. 27.7.2023 – 60 Qs 16/23
jv


Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafprozesses zu Ungunsten des Freigesprochenen – das „Aus“ einer umstrittenen Reform des Strafverfahrensrechts
1. Das grundrechtsgleiche Recht des Art. 103 Abs. 3 GG enthält nicht nur ein Mehrfachbestrafungsverbot, sondern auch ein Mehrfachverfolgungsverbot.
2. Art. 103 Abs. 3 GG schützt den Einzelnen allein vor erneuter Strafverfolgung aufgrund der allgemeinen Strafgesetze, wenn wegen derselben Tat bereits durch ein deutsches Gericht ein rechtskräftiges Strafurteil ergangen ist.
3. Im Rahmen dieses begrenzten Schutzgehalts verbietet Art. 103 Abs. 3 GG dem Gesetzgeber die Wiederaufnahme von Strafverfahren zum Nachteil des Grundrechtsträgers nicht generell, jedenfalls aber die Wiederaufnahme aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel.
4. Freigesprochene dürfen darauf vertrauen, dass die Rechtskraft des Freispruchs nur aufgrund der bisherigen Rechtslage durchbrochen werden kann. Der Grundsatz „ne bis in idem“ erkennt die Schutzwürdigkeit des Vertrauens in ein freisprechendes Strafurteil an, und Art. 103 Abs. 3 GG verleiht diesem Vertrauensschutz Verfassungsrang.
5. § 362 Nr. 5 StP0 ist mit Art. 103 Abs. 3 GG, auch in Verbindung mit dem Rückwirkungsverbot aus Art. 20 Abs. 3 GG, unvereinbar und damit nichtig.

BVerfG, Urt. v. 31.10.2023 – 2 BvR 900/22
jv

 

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Literatur

Wissenschaftliche Tiefe und Praxisnähe
Münchener Kommentar Strafgesetzbuch Nebenstrafrecht II, 4. Aufl. 2023, Hardcover (Leinen) 1785 S., 339 Euro, ISBN 978-3-406-74608-6

Nach dem „Nebenstrafrecht III“ (2022) ist nunmehr die vierte Auflage des zweiten Bandes erschienen. Bereits ein flüchtiger Blick auf das Inhaltsverzeichnis zeigt die große thematische Bandbreite der Kommentierung. Im 1. Kapitel (Gewerblicher Rechtsschutz) werden Strafvorschriften aus dem Markengesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen kommentiert. Das 2. Kapitel (mehr als 500 Seiten) behandelt die einschlägigen Regelungen der Abgabenordnung. Im 3. Kapitel (Wirtschaftsstrafrecht) spannt sich der Bogen vom Außenwirtschaftsgesetz über die Gewerbeordnung bis zum Wertpapierhandelsgesetz; insgesamt erstrecken sich die Erläuterungen auf 13 Gesetze. Das 5. Kapitel zum Recht der neuen Medien bildet den Schlussbaustein.
Die Kommentierung folgt – wie in den Münchener Kommentaren üblich – einem einheitlichen Aufbauschema. Im Anschluss an den Normtext folgen Angaben zum einschlägigen Schrifttum und eine „Übersicht“, in der unter Bezugnahme auf die Randnummern auf die behandelten Tatbestandsmerkmale verwiesen wird. Es schließt sich der Abschnitt „Allgemeines“ an, in dem insbesondere der Normzweck, das geschützte Rechtsgut, die kriminalpolitische Bedeutung, die Normstruktur und die systematische Stellung der Vorschrift erläutert werden. Die Ausführungen zu den Details werden vielfach abgerundet mit Hinweisen auf Konkurrenzen, Rechtsfolgen und prozessuale Besonderheiten.
Die Kommentierung konzentriert sich der Zielsetzung des Handbuchs entsprechend auf die einschlägigen Strafvorschriften. Der jeweilige fachgesetzliche Hintergrund wird jedoch stets, soweit erforderlich, in den Blick genommen. Die Strafvorschriften der §§ 106 ff. Urheberrechtsgesetz beispielsweise werden unter anderem ergänzt durch Informationen über die Historie des Gesetzes und der internationalen Verflechtungen (s. die Ausführungen vor § 106). Sehr ausführlich wird auch die Kommentierung der Steuerstrafvorschriften (§§ 370 ff. AO) durch entsprechende Hinweise und ergänzende Erläuterungen angereichert. Dies gilt insbesondere für andere Gesetze und darin enthaltene Begriffe, soweit sie für das Verständnis der Strafnormen hilfreich sind. Sogar in dem relativ knappen Kapitel über die Straftaten nach der Gewerbeordnung (§§ 148 ff.) werden die in diesem Kontext maßgeblichen verwaltungsrechtlichen Begriffe erläutert. Die Detailtiefe der Erläuterungen ist durchweg beeindruckend und lässt keine Wünsche offen.
Die Form der Darstellung ist wie beim „Münchener“ gewohnt hervorragend. Die Nachweise von Literatur und Rechtsprechung sind in die Fußnoten verbannt, sodass der Lesefluss nicht gehemmt wird. Schlüsselbegriffe sind in Fettdruck gesetzt. Ein in mehr als 50 Seiten umfassendes dicht gestaffeltes Sachregister erleichtert den schnellen Zugriff auf das gesuchte Stichwort bzw. Problem.
Fazit: Der Kommentar verbindet wissenschaftliche Tiefe mit Praxisnähe. Nicht nur für Gerichts- und Hochschulbibliotheken sowie spezialisierte Anwaltskanzleien stellt die Darstellung eine lohnende Investition dar. Auch den Strafverfolgungsbehörden kann das (Nachschlage-)Werk gute Dienste leisten. Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist ausgezeichnet.

Prof. Dr. Jürgen Vahle, Bielefeld


Verlag C.F. Müller

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