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Aktuelle Ausgabe 7/2026

Beiträge

Uwe Stephan Soujon
Die Verschärfung des Jugendstrafrechts - Aspekte einer möglichen Reform

Florian Bonensteffen / Matthias Lapp
Literaturreview zu Mehrfach- und Intensivtäterschaft bei Jugendlichen

Annette Marquardt
Tötung der Lebensgefährtin wegen deren Trennungsabsichten
Probleme: Schuldfähigkeit, Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe, "Femizid", Suizid des Angeklagten

Sonja Roiger / Alexandra Schedel-Stupperich
Risikoprognostik bei Menschen mit Störung der Intelligenzentwicklung im Kontext aktueller Reformen des PsychKG
Implikationen für Kriminalistik und Gefahrenabwehr

Anonym
Aktive Maßnahmen russischer Geheimdienste - Teil 3
Politische Subversion und verdeckte Einflussnahme - qualitative Betrachtung

Sina Dietsch
Frauen im Extremismus
Ideologische Rollenzuschreibungen, weibliche Radikalisierungsverläufe und ihre Bedeutung für Prävention und Sicherheitsbehörden

Sandra Adiarte
Forensische Ganganalyse in der kriminalistischen Praxis
Möglichkeiten, Grenzen und Anforderungen an einen sachgerechten Einsatz


Recht aktuell

Jürgen Vahle
Bildung einer kriminellen Vereinigung durch virtuellen Zusammenschluss?
BGH, Beschl. v. 9.12.2025 - 3 StR 22/25

Jürgen Vahle
Sicherstellung und Durchsicht von IT‑Geräten
BGH, Beschl. v. 7.1.2026 - StB 68/25 - NfD

Jürgen Vahle
Mordvorwurf wegen Vertuschung eines ärztlichen Behandlungsfehlers
BGH, Urt. v. 14.1.2026 - 2 StR 277/25

Jürgen Vahle
Unbefugtes Tragen einer kirchlichen Amtskleidung
OLG Hamm, Beschl. v. 27.1.2026 - 4 ORs 159/25

 

Kriminalistik Schweiz

Stéphane Birrer / Daniel Auderset
Kriminalanalyse in der Schweiz
Standortbestimmung und Handlungsbedarf

 

Kriminalistik Campus

David Baumann
Zivilgesellschaftliches Engagement in der Bekämpfung organisierter Kriminalität
Mögliche Synergien und Spannungsfelder zwischen Polizei und zivilgesellschaftlichen Akteuren am Beispiel des Vereins mafianeindanke e.V.

Tobias Roos
Strategien zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität auf EU‑Ebene
Analyse, Herausforderungen und Perspektiven

 

Literatur

Prof. Dr. Michael Soiné, Bad Tölz
Schmitt/Köhler, Strafprozessordnung mit GVG und Nebengesetzen

 

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Beiträge

Uwe Stephan Soujon 
Die Verschärfung des Jugendstrafrechts - Aspekte einer möglichen Reform
Der nachfolgende Aufsatz geht zum einen der Frage nach, ob eine Veränderung der Rechtslage im Sinne einer Verschärfung des Jugendstrafrechts angezeigt ist. Zum anderen befasst er sich mit den hierfür notwendigen Reformen im Strafgesetzbuch und im Jugendgerichtsgesetz. Auch wird der Frage nachgegangen, was mit dem allgemeinen Begriff der "Verschärfung" überhaupt gemeint ist.

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Florian Bonensteffen / Matthias Lapp 
Literaturreview zu Mehrfach- und Intensivtäterschaft bei Jugendlichen
Die Literaturübersicht untersucht den aktuellen Forschungsstand zu Mehrfach- und Intensivtäterschaft im Kindes- und Jugendalter. Grundlage sind 14 Metaanalysen und Reviews mit insgesamt 380 Einzelstudien. Die Ergebnisse zeigen, dass bestimmte Risikofaktoren - etwa frühere Straffälligkeit oder Substanzmissbrauch - eng mit persistierender Delinquenz verbunden sind. Gleichzeitig weisen Studien darauf hin, dass rehabilitative und kognitiv-verhaltenstherapeutische Programme wirksamer zur Rückfallreduktion beitragen als rein strafende Maßnahmen.

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Annette Marquardt 
Tötung der Lebensgefährtin wegen deren Trennungsabsichten
Probleme: Schuldfähigkeit, Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe, "Femizid", Suizid des Angeklagten
Nachdem A über Monate immer wieder als Anzeigeerstatter (Behauptung: Ärzte hätten ihn vergiftet und nicht richtig behandelt) und als Beschuldigter (Bedrohungen zum Nachteil seiner Lebensgefährtin und von Nachbarn) in Erscheinung trat, ersticht er seine Lebensgefährtin vor den Augen der Kinder und des Bruders der Geschädigten. Zunächst bleibt unklar, ob A psychisch krank war und möglicherweise zur Tatzeit unter einem Vergiftungswahn stand (wie zunächst angenommen). Seine Motivlage bringt er schließlich in Briefen, die er aus der Haft heraus schieb, deutlich zum Ausdruck: Hass auf die Lebensgefährtin.

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Sonja Roiger / Alexandra Schedel-Stupperich 
Risikoprognostik bei Menschen mit Störung der Intelligenzentwicklung im Kontext aktueller Reformen des PsychKG
Implikationen für Kriminalistik und Gefahrenabwehr
Vor dem Hintergrund der Verschärfung der Psychisch-Kranken-Gesetze (PsychKG) in mehreren Bundesländern und einer kriminalpolitisch wachsenden Bedeutung der Früherkennung potentiell gefährlicher Personen war das Ziel der vorliegenden Studie, relevante Risiko- und Schutzfaktoren für kriminelles Handeln bei Menschen mit Störung der Intelligenzentwicklung (SI) zu identifizieren und ihre Relevanz für polizeiliche Einsatzlagen zu evaluieren.

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Anonym 
Aktive Maßnahmen russischer Geheimdienste - Teil 3
Politische Subversion und verdeckte Einflussnahme - qualitative Betrachtung
Der vorliegende Text beleuchtet aktive Maßnahmen in Deutschland und Europa unter Berücksichtigung der im zweiten, quantitativen Teil analysierten Schwerpunkte. Im Vordergrund stehen in diesem Teil der Auswertung virtuelle und realweltliche Einflusskampagnen, die plausibel attribuiert, medial bzw. behördlich aufgearbeitet und in ihren Zielsetzungen sowie Wirkmechanismen hinreichend nachvollziehbar sind. Dies macht es möglich, die Logik und Mechanik der russischen bzw. aus Russland gesteuerten Operationen auf der Ebene konkreter Vorgehensweisen aufzuarbeiten.

Teil 1 in Kriminalistik 5/2026, Teil 2 in Kriminalistik 6/2026

Literaturverzeichnis (PDF-Download)

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Sina Dietsch 
Frauen im Extremismus
Ideologische Rollenzuschreibungen, weibliche Radikalisierungsverläufe und ihre Bedeutung für Prävention und Sicherheitsbehörden
Frauen werden im Kontext extremistischer Bewegungen noch immer häufig unterschätzt, verharmlost oder auf unterstützende Rollen reduziert. Der vorliegende Aufsatz zeigt jedoch, dass sie im Rechts , Links- und islamistischen Extremismus eigenständige, teils stabilisierende und mitunter handlungsprägende Funktionen übernehmen. Auf Grundlage einer qualitativ-komparativen Analyse der Fälle Beate Zschäpe, Lina E. und Jennifer W. wird herausgearbeitet, dass Geschlecht in allen drei Phänomenbereichen nicht nur eine soziale Kategorie, sondern ein ideologisches Strukturprinzip darstellt.

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Sandra Adiarte 
Forensische Ganganalyse in der kriminalistischen Praxis
Möglichkeiten, Grenzen und Anforderungen an einen sachgerechten Einsatz
Videomaterial spielt eine zentrale Rolle in der modernen Kriminalistik und weckt hohe Erwartungen an die Identifizierbarkeit tatverdächtiger Personen. In der Praxis sind Videoaufnahmen jedoch häufig von geringer Qualität, aus ungünstigen Perspektiven oder nur mit kurzen Sichtkontakten aufgenommen, so dass klassische Identifikationsmerkmale wie Gesichtszüge oft nicht nutzbar sind. Vor diesem Hintergrund ist der menschliche Gang als potentielles Vergleichsmerkmal stärker in den Fokus gerückt. Die forensische Ganganalyse untersucht Bewegungsmuster des Gehens, um Hinweise auf die Identität einer Person zu gewinnen.

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Recht aktuell

Jürgen Vahle
Bildung einer kriminellen Vereinigung durch virtuellen Zusammenschluss?
1. Konstitutive Voraussetzung für eine Vereinigung i.S.d. § 129 Abs. 2 StGB ist eine erkennbare feste Organisationsstruktur mit gegenseitiger Verpflichtung der Mitglieder und akzeptierten Gruppenregeln, in deren Rahmen die Mitglieder koordiniert zusammenwirken, um ein über die Begehung einzelner Straftaten hinausreichendes, übergeordnetes gemeinsames Ziel zu erreichen.
2. Das gilt auch für rein virtuelle Personenzusammenschlüsse, bei denen die Kommunikation unter den Beteiligten allein über das Internet stattfindet. Maßgeblich für den - grundsätzlich möglichen - Vereinigungscharakter solcher Gruppierungen ist insbesondere ein wechselseitiger kommunikativer Austausch zwischen den Beteiligten, durch den ein gemeinschaftliches konzertiertes Vorgehen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses abgesprochen und koordiniert wird.
BGH Beschl. v. 9.12.2025 - 3 StR 22/25

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Sicherstellung und Durchsicht von IT-Geräten
1. Die vorläufige Sicherstellung gem. § 110 Abs. 1 und 3 StPO bildet einen Teil der Durchsuchung nach § 102 StPO. Für ihre Rechtmäßigkeit kommt es daher darauf an, ob die Voraussetzungen für eine Durchsuchung im Zeitpunkt der Entscheidung noch vorliegen. Sind sie dagegen nicht - mehr - erfüllt, ist auch die Durchsicht vorläufig sichergestellter Gegenstände als Teil der Durchsuchung nicht mehr zulässig. Es muss folglich weiterhin ein Anfangsverdacht gegeben und die Durchsicht zum Auffinden von Beweismitteln geeignet und verhältnismäßig sein.
2. An der Eignung mangelt es insbesondere, wenn Beweismittel aufgespürt werden sollen, die einem Beschlagnahmeverbot oder einem sonstigen Verwertungsverbot unterliegen.
3. Für die Zulässigkeit einer regelmäßig in einem frühen Stadium der Ermittlungen in Betracht kommenden Durchsuchung genügt der über bloße Vermutungen hinausreichende, auf bestimmte tatsächliche Anhaltspunkte gestützte konkrete Verdacht, dass eine Straftat begangen wurde und der Verdächtige als Täter oder Teilnehmer an dieser Tat in Betracht kommt. Eines hinreichenden oder gar dringenden Tatverdachts bedarf es - unbeschadet der Frage der Verhältnismäßigkeit - nicht.
4. Die Beschlagnahmeverbote des § 97 StPO greifen nicht ein, wenn die Sachherrschaft über ein Beweismittel von dem Zeugnisverweigerungsberechtigten gemeinsam mit dem Tatverdächtigen ausgeübt werden.
BGH Beschl. v. 7.1.2026 - StB 68/25 - NfD

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Jürgen Vahle
Mordvorwurf wegen Vertuschung eines ärztlichen Behandlungsfehlers
1. Auch der mit bedingtem Tötungsvorsatz vorgehende Täter kann mit Verdeckungsabsicht i.S.d. § 211 StGB handeln.
2. Eine längere Tatplanung oder genauere Überlegungen sind für einen Verdeckungsmord nicht notwendig. Die Absicht der Verdeckung einer anderen Tat erfordert auch keine Überlegung des Täters im Sinne eines abwägenden Reflektierens über die eigenen Ziele; sie kann deshalb auch bei einem in einer unvorhergesehenen Augenblickssituation spontan gefassten Tötungsentschluss gegeben sein.
BGH Urt. v. 14.1.2026 - 2 StR 277/25

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Jürgen Vahle
Unbefugtes Tragen einer kirchlichen Amtskleidung
1. § 132a StGB (Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen) schützt auch eine kirchliche Amtskleidung, die nur aufgrund eines kirchenrechtlichen Verleihungsakts getragen werden darf. Geschützt sind damit u.a. die Gewänder, die in der römisch-katholischen Kirche Bischöfen und Äbten vorbehalten sind, sowie die damit verbundene Amtsstellung. Dem steht nicht entgegen, dass andere Kirchen, wie etwa die altkatholische Kirche oder die anglikanische Kirche ähnliche Kleidungsstücke wie die römisch-katholische Kirche verwenden.
2. Bezeichnungen und Amtskleidungen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind (§ 132a Abs. 2 StGB). Maßgeblich ist dabei der Gesamteindruck für einen durchschnittlichen, nicht besonders sorgfältig prüfenden Betrachter. Eine tatsächliche Täuschung ist nicht erforderlich; es genügt die objektive Eignung zur Verwechslung. Entscheidend ist allein, ob die verwendete Bezeichnung oder Kleidung im jeweiligen Kontext mit einem geschützten Amtszeichen verwechselt werden kann.
OLG Hamm Beschl. v. 27.1.2026 - 4 ORs 159/25

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Kriminalistik Schweiz

Stéphane Birrer / Daniel Auderset 
Kriminalanalyse in der Schweiz
Standortbestimmung und Handlungsbedarf
Die Kriminalanalyse in der Schweiz stützt sich auf ein reiches institutionelles Erbe sowie auf innovative Pionierprojekte, die ihre Bedeutung für die innere Sicherheit aufgezeigt haben. Aufbauend auf diesen Grundlagen verfügen die zuständigen Fachkreise heute über massgebliche Möglichkeiten, die polizeiliche Effizienz durch einen zunehmend erkenntnis- und wissensgestützten Ansatz zu stärken. Auch wenn die schweizerische Polizeilandschaft eine mit dem Föderalismus untrennbare Vielfalt widerspiegelt, zeugt sie doch zugleich von einer hohen Anpassungsfähigkeit und ausgeprägter lokaler Innovationskraft. Spezialisierte Fachpersonen übernehmen dabei eine immer wichtigere Rolle sowohl bei der Aufklärung komplexer Ermittlungen als auch im Bereich der Prävention. Um diese Stärken auszubauen und den Herausforderungen der digitalen Transformation sowie der Entwicklung moderner Kriminalitätsformen zu begegnen, schlägt dieser Beitrag verschiedene Handlungsansätze vor. Im Zentrum stehen insbesondere die Harmonisierung von Doktrinen und Ausbildungswegen sowie eine stärkere Integration der Kriminalanalyse in die polizeilichen Entscheidungsprozesse. Durch die Förderung von Synergien und eine vorausschauende Steuerung neuer Technologien verfügen die Schweizer Polizeikorps über wesentliche Hebel zur nachhaltigen Weiterentwicklung und institutionellen Verankerung der Kriminalanalyse. Diese bildet eine zentrale Säule moderner Polizeiarbeit und basiert auf einer vertieften Kenntnis krimineller Phänomene wie auch auf einer methodisch fundierten und präzisen Verarbeitung von Ermittlungsdaten.

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Kriminalistik Campus

David Baumann 
Zivilgesellschaftliches Engagement in der Bekämpfung organisierter Kriminalität
Mögliche Synergien und Spannungsfelder zwischen Polizei und zivilgesellschaftlichen Akteuren am Beispiel des Vereins mafianeindanke e.V.
Die Rolle der Zivilgesellschaft bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) ist anders als etwa in Italien deutlich weniger sichtbar. Im Unterschied zu anderen Kriminalitätsphänomenen wie beispielsweise der Politisch motivierten Kriminalität oder der Jugendkriminalität ist sie darüber hinaus auch erheblich geringer ausgeprägt. Der Umgang der Zivilgesellschaft mit dieser Erscheinungsform von Kriminalität scheint eher romantisierend und spielerisch, u.a. durch die filmische Umsetzung des Themas geprägt. Dies dürfte einerseits im klandestinen Charakter der OK angelegt sein, andererseits rückt jedoch auch die unmittelbare individuelle Betroffenheit in Deutschland erst mit bestimmten Ausprägungen wie zurzeit dem sog. Enkeltrickbetrug, Schockanrufen oder Geldautomatensprengungen ins Bewusstsein der Bürger wohingegen andere wie OK in ihrer Ausprägung als Wirtschaftskriminalität als weniger relevant für den Einzelnen erscheinen mögen. Der mit der OK verbundene enorme gesamtgesellschaftliche Schaden ist zwar täglich im Kontext des Drogenkonsums im Straßenbild wahrnehmbar, jedoch bleiben die tatsächlichen Dimensionen selbst für die Sicherheitsbehörden über weite Strecken im Verborgenen, nur schwer zu beziffern und zu belegen. In diesem Kontext erscheint es nachvollziehbar, dass zivilgesellschaftliches Engagement gegen die OK in Deutschland noch wenig prominent vertreten ist. Das dieses dennoch schon seit Jahren existiert, belegt der nachfolgende Beitrag, welcher als Hausarbeit im Masterstudiengang "Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement" an der Deutschen Hochschule der Polizei entstanden ist. 
(Redaktion: Joachim Faßbender) 

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Tobias Roos 
Strategien zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität auf EU-Ebene
Analyse, Herausforderungen und Perspektiven
Illegale oder ungeregelte Migration stellt nach wie vor eine der größten Herausforderungen der Europäischen Union wie auch der Bundesrepublik Deutschland dar. Mit den zu erbringenden enormen Integrationsleistungen und finanziellen Aufwänden werden sich die Gesellschaften und Staaten ihrer endlichen Belastbarkeit bewusst. Gleichzeitig sind staatlichen Reaktionen sehr enge rechtliche Grenzen gesetzt und wird ihr Handlungsspielraum damit erheblich eingeschränkt. Im Ergebnis stellt die aktuelle Migrationssituation in Teilen der Bevölkerung die Handlungsfähigkeit des Staates und damit seine Legitimität in Frage. Damit kommt der Verhinderung illegaler Einreisen sowie der Bekämpfung der Schleusungskriminalität eine sehr hohe gesellschaftspolitische Bedeutung zu. Dies kann jedoch nicht nur aufgrund des speziellen Charakters dieser Kriminalitätsform ausschließlich im Verbund der Staaten der Europäischen Union gelingen. In seiner im Masterstudiengang "Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement" an der DHPol gefertigten Hausarbeit geht der Autor aktuellen Bekämpfungsansätzen der EU nach, stellt aktuelle Herausforderungen dar und zeigt zukünftige Entwicklungen sowie Perspektiven auf. Dabei wird deutlich, dass es sich hier vorrangig um ein auf politischer Ebene der EU zu lösendes Problemfeld handelt.
(Redaktion: Joachim Faßbender)

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Literatur

Prof. Dr. Michael Soiné, Bad Tölz
Schmitt/Köhler, Strafprozessordnung mit GVG und Nebengesetzen
69. Aufl. 2026, 2936 S., 119 €, Verlag C.H. Beck, ISBN 978-3-406-83844-6
Die Neuauflage des Standardkommentars zur Strafprozessordnung befindet sich hinsichtlich Gesetzgebung, Rechtsprechung und ausgewähltem Schrifttum auf dem Stand vom 1.3.2026. Eingearbeitet wurden etliche für die Praxis relevante höchstrichterliche Entscheidungen, vor allem des BGH, etwa zum Entsperren von Smartphones mittels biometrischer Daten (BGH, NJW 2025, 2265), zur Rechtzeitigkeit des Befangenheitsgesuchs der Staatsanwaltschaft (BGH, NStZ 2025, 696), zum Begriff der Vernehmung in § 247 StPO (BGH, NJW 2025, 3007), zur Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung einer früheren Vernehmung in der Hauptverhandlung (BGH, StV 2026, 213), zur ergänzenden Verlesung eines Vernehmungsprotokolls (BGH, NStZ 2026, 55) und zur Signierung elektronischer Anklageschriften (BGH, NJW 2026, 183).
Eingeflossen sind zudem Entscheidungen des BVerfG, des BGH und des EGMR zur Erhebung und Verwertung von ANOM Chat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten (BGH, NJW 2025, 1584) sowie deren Verfassungsmäßigkeit (BVerfG, CR 2026, 172), zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Online-Durchsuchung (BVerfG, NVwZ 2025, 1821 - "Trojaner II"), und zu den Grenzen der Auswertung von Datenträgern (EGMR, NJW 2025, 3343). Berücksichtigt wurden darüber hinaus grundlegende Entscheidungen des BVerfG zum Strafprozessrecht, z.B. zur Ablehnung der audiovisuellen Vernehmung eines Auslandszeugen (BVerfG, StV 2026, 1) und zur Berufungshauptverhandlung in Abwesenheit von Angeklagtem und Verteidiger (BVerfG, NJW 2025, 2232) und des EGMR, etwa zur Unschuldsvermutung bei Ausführungen in einem Urteil gegen einen getrennt verfolgten Mitverdächtigen (EGMR, NJW 2025, 2083). Erläutert wurden zudem die im Dezember 2025 beschlossenen "Opt-Out"-Regelungen (§ 15 EGStPO) zu der seit dem 1.1.2026 verpflichtenden Führung elektronischer Akten (BGBl. I 2025 Nr. 319).
Die 69. Aufl. des Schmitt/Köhler bietet neben dem aktuellen gedruckten Buch mit dem "Chat-Book" erstmalig eine interaktive KI Anwendung und exklusive Datenbank-Lizenzen. Das Set ermöglicht Online-Volltextsuchen, mit der nach Stichwörtern oder direkt nach Randnummern gesucht werden kann. Alle Fundstellen und Verweise auf externe Quellen, in erster Linie Zeitschriften oder andere Kommentare, sind direkt mit beck-online verknüpft. Der Zugang zu abgerufenen Dokumenten wird über die physische Schmitt/Köhler-Karte 2026 freigeschaltet; dieser endet automatisch am 31.5.2027, Folgekosten durch ein fortlaufendes Abonnement entstehen nicht.
Summa summarum: Das Werk - nunmehr mit Chat-Book - ist nach wie vor die Nummer Eins der praxisorientierten Strafprozessrechtskommentare in Deutschland.