Editorial der Ausgabe Mai 2026
Verehrte Leserinnen und Leser,
im polizeilichen Alltag finden KI‑Applikationen zunehmend Verwendung und unterstützen in vielfältiger Weise die Aufgabenwahrnehmung. Ackerschott zeigt im ersten Teil des zweiteiligen Beitrags am Beispiel von Recherche- und Analysekontexten Fehlerquellen beim Prompting und daraus erwachsende Risiken auf. Diesen stellt er eine eigene Prompt-Architektur entgegen. Berty setzt seine Darstellungen zur forensischen Schriftvergleichung mit kritischen Betrachtungen zum Bayes-Theorem sowie dem Grenzwertproblem fort und begegnet diesen mit einer alternativen Modellierung.
Die Erfassung von Betrugsstraftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik untersuchen Kersting, Bode und Erdmann und kommen dabei zu dem Ergebnis, dass die seit 2020 praktizierte Erfassung im Lichte des § 9 StGB betrachtet u.a. zu einer Verzerrung der Aufklärungsquote führt. Köhler und Jugl-Kuntzsch greifen Ergebnisse einer bundesweiten Hellfeld-Studie des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg zur "Terrorgram" bzw. "Attentäter-Fanszene" auf und leiten daraus strategische, operative und analytische Handlungsempfehlungen ab. Mit dem zweiten Beitrag zum EU geförderten Projektes CAP1 (Caribbean-Albanian Poly-criminal Offshore Network Elicitation) und Betrachtungen zur bestehenden und möglichen vertraglichen Ausgestaltung von Kooperationsformen und Ermittlungen zum internationalen Rauschgifthandel krimineller Gruppierungen der Karibik und Albaniens schließen Holland und Zirkel ihre Darstellungen ab, nicht ohne auf die Chancen einer auf Freiwilligkeit basierenden Kooperation hinzuweisen. Der erste einer auf fünf Beiträge angelegten Reihe zu aktiven Maßnahmen russischer Geheimdienste befasst sich mit einer historischen Betrachtung der Vorgehensweise des KGB uns setzt diese in den aktuellen Kontext russischer Einflussnahme.
Im ersten Campus-Beitrag dieser Ausgabe setzt sich Tull mit der im Rahmen der Zwangsprostitution gängigen Loverboy-Methode und dem dazu aktuellen kriminologischen Forschungsstand auseinander und stellt weitergehende Forschungsbedarfe fest. Mit der Frage, inwieweit die rechtlichen Rahmenbedingungen die Sterbehilfe bei psychisch erkrankten Personen beeinflussen, befasst sich der zweite Beitrag. Die aufgrund vielfältiger zu betrachtender Aspekte erwachsende Komplexität der Thematik führt im Ergebnis zu einer hohen Handlungsunsicherheit. Der dritte Campus-Beitrag geht u.a. der Frage nach, inwieweit Lösegeldzahlungen in Folge eines Ransomware-Angriffes den Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung erfüllen können. Im ersten Teil des zweiteiligen Beitrags werden Fähigkeiten terroristischer Gruppierungen und der potentielle Nutzen im Kontext betrachtet.
Joachim Faßbender, Prof. Dr. Sigmund P. Martin
Chefredaktion
