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Editorial der Ausgabe August/September 2025

Verehrte Leserinnen und Leser,

häusliche Gewalt stellt auch aufgrund ihres vermeintlich privaten Charakters gleichermaßen eine enorme Herausforderung für die Prävention und Intervention dar. Betroffene sind sich ihrer Situation oft nicht bewusst und Hilfesysteme durch psychologische und strukturelle Barrieren gekennzeichnet. Der im EU‑geförderten Projekt IMPROVE entwickelte Chatbot AinoAidTM adressiert diese Problemstellungen erfolgreich, wie Vogt und Giljohann in ihrem Beitrag darlegen. Ettman stellt in ihrem Beitrag die personellen, technischen und organisatorischen Veränderungen bei der Strafverfolgung von Kinderpornografie in NRW dar, welche zwar bereits zu einer deutlich besseren Bekämpfungssituation geführt haben, jedoch dringend der Flankierung durch die gesetzliche Anpassung der Mindestspeicherfristen bedürfen. Mit den Ursachen von School Shootings und geeigneten Präventionsmaßnahmen befasst sich Robertz in seinem Beitrag. Einen zentralen Aspekt stellt dabei das sog. Leakage als detektierbares Warnsignal dar.

Mit den Darstellungen von Ilhoon richten wir unseren Blick in die Republik Korea und dort auf die besonders vulnerable Gruppe der Kinder mit Sprachverzögerung. Sich daraus ergebende Implikationen bei Vermisstenfällen nimmt der Autor zum Anlass, geeignete Interventionsoptionen aufzuzeigen. Kunath widmet ihren Beitrag dem Phänomen des Menschenhandels und den diesbezüglichen Bekämpfungsstrukturen in Deutschland. Den aufgezeigten Mängeln empfiehlt sie mit der Einführung eines Nationalen Verweisungsmechanismus zu begegnen.

Um die Koordination der vielfältigen Institutionen in der Antisemitismusprävention in Bund und Ländern geht es in dem Beitrag von Ciftci und Fleischer. Die Autoren sehen in der Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle beim Antisemitismusbeauftragten des Bundes die Chance einer Effektivitätssteigerung in der Antisemitismusprävention. Habschick nimmt die erfolgte Cannabislegalisierung zum Anlass einen Blick auf die aktuelle Situation in der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität in ihrer historischen Dimension zu werfen. Mit der Betrachtung des rechtlichen Rahmens im Themenfeld Darknet, internationalen Kooperationen und Führungsaspekten schließt Teichmann seinen im Juni-Heft erschienenen ersten Beitrag ab. Dabei zeigt er sowohl bereits erzielte Erfolge, ebenso aber auch bestehende Defizite und Herausforderungen auf.

Mathies stellt in seinem Beitrag Überlegungen an, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen das kriminalstrategische Konzept der "Zero Tolerance Policy" des New York Police Departments auf deutsche Verhältnisse übertragen werden kann. Mit der Broken-Web Theorie existiert ein Erklärungsmodell zur Internetkriminalität, welches May in ihrer Arbeit auf das Phänomen Hasskriminalität anwendet und dabei zu einem überzeugenden Ergebnis gelangt.

Joachim Faßbender, Prof. Dr. Sigmund P. Martin
Chefredaktion