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Aktuelle Ausgabe 12/2025

Beiträge

Julia Willmes / Matthias Lapp
Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
Ein innovativer Ansatz in der Europäischen Union

Anna Christina Ettmann
Diskursanalyse in der Kriminologie
Kriminalität als soziales Konstrukt

Uwe Bräuer / Matthias Frey / Holger Wiersich
Qualifikationsprogramme für Wikri- und Cybercops
Neue Wege kriminalpolizeilicher Personalakquise in Bund und Ländern

Kristina Baumjohann / Mark Benecke
Die Aussagekraft fehlender biologischer Spuren

Christian Bitzigeio / Ursula Gasch
Facetten der nationalen und internationalen Kriminalitätskontrolle
20. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kriminalistik e.V. in Freiburg vom 13.-14.10.2025

Köroglu Kaya
Zur Frage gesetzlicher Begriffs(un)klarheit bei Vorsatz und Fahrlässigkeit: Entbehrlich oder unerlässlich?

Sandra Hahn / Michelle Becker-Wendel
Wirtschaftskriminalität - Einblicke in die Motivation von Tätern
Zu Präventionsstrategien fraudulenter Tathandlungen

Bernd Walter
Die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit im Schengen-Raum
Anspruch und Realität


Recht aktuell

Jürgen Vahle
Unvermeidbarkeit eines Verbotsirrtums bei Beratung durch einen Fachanwalt
BGH, Urt. v. 20.3.2025 - III ZR 261/23

Jürgen Vahle
Strafbarkeit des "Abholers" bei sog. Schockanrufen durch falsche Polizeibeamte
BGH, Urt. v. 8.4.2025 - 1 StR 372/24

Jürgen Vahle
Schwere Körperverletzung durch Gesichtstätowierung
BGH, Urt. v. 10.4.2025 - 4 StR 495/24

 

Kriminalistik Schweiz

Christian Bogdal / Ivo Koller / Henriette Küffer / Simon A. Wyss
Untersuchung von Kunstfälschungen
Eine interdisziplinäre Herausforderung

 

Literatur

Prof. Dr. Michael Soiné, Bad Tölz
Satzger/Schluckebier/Werner, Strafprozessordnung

 

Kriminalistik Campus

Stefanie Deml
Die Rolle der Polizei im Zusammenhang mit Sterbehilfe
Eine kriminalistische Betrachtung

Marlene Ehmer
Können "Counter Narratives" Desinformationen wirksam begegnen?
Eine Betrachtung anhand ausgewählter Aspekte

 

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Beiträge

Julia Willmes / Matthias Lapp 
Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
Ein innovativer Ansatz in der Europäischen Union
Der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch und Ausbeutung erfordert besondere Aufmerksamkeit und konkrete Maßnahmen. Mit dem europäischen Projekt 2PS - Prevent and Protect through Support wurden große Anstrengungen unternommen, um das Bewusstsein der Öffentlichkeit für dieses schwierige Thema zu schärfen, Tabus zu brechen und korrekte Informationen zu verbreiten. Speziell für Personen, die beruflich unmittelbar mit Betroffenen (Opfer, Familien, Täter) agieren - u.a. Polizeibedienstete, Sozialarbeiter und Psychologen - wurden spezielle Trainingsmaterialien entwickelt und trainiert.

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Anna Christina Ettmann 
Diskursanalyse in der Kriminologie
Kriminalität als soziales Konstrukt
Nach konstruktivistischem Verständnis sind kriminelle Handlungen nicht durch objektive Merkmale definiert, sondern Ergebnis sozialer Zuschreibungsprozesse. Ob eine bestimmte Handlung als kriminell gilt oder nicht, ist abhängig von ihrer gesellschaftlichen Bewertung, die historisch und regional variiert. So war Homosexualität in Deutschland bis 1994 strafbar und ist es in vielen Ländern noch immer. Es muss ein Forschungsanliegen sein, offenzulegen und kritisch zu hinterfragen, wie sich in einer Gesellschaft allgemein anerkannte Wissensbestände zu Kriminalität herausbilden. Die Diskursanalyse bietet dafür ein geeignetes Instrumentarium.

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Uwe Bräuer / Matthias Frey / Holger Wiersich 
Qualifikationsprogramme für Wikri- und Cybercops
Neue Wege kriminalpolizeilicher Personalakquise in Bund und Ländern
Angesichts neuer und teils hochspezialisierter Kriminalitätsformen sind die Polizeibehörden in Bund und Ländern dazu übergegangen, speziell für Cyber- und Wirtschaftskriminalität Qualifikationsprogramme für Seiteneinsteigende zu schaffen, um spezielles Fachwissen und kriminalpolizeiliche Kenntnisse zu vereinen. Dieser Artikel behandelt insbesondere Erfahrungen aus der aktuellen Umsetzung in Berlin und gibt einen Überblick über verschiedene Qualifikationsmöglichkeiten für Seiteneinsteigende mit einschlägigen Vorkenntnissen bei den Polizeibehörden in Bund und Ländern.

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Kristina Baumjohann / Mark Benecke 
Die Aussagekraft fehlender biologischer Spuren
Ein Sohn wurde beschuldigt, seinen Stiefvater erstochen zu haben. Beim Abgleich der Aussagen des Sohnes mit den jeweiligen Spurenbildern zeigten sich nicht nur nachgewiesene Blut- und DNA-Spuren als bedeutsam, sondern auch nicht vorhandene, aber eigentlich erwartbare Spuren.

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Christian Bitzigeio / Ursula Gasch 
Facetten der nationalen und internationalen Kriminalitätskontrolle
20. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kriminalistik e.V. in Freiburg vom 13.-14.10.2025
Jährlich wiederkehrend veranstaltet die Deutsche Gesellschaft für Kriminalistik e.V. (DGfK) ihre Jahrestagung, bei der renommierte Referentinnen und Referenten zu aktuellen Themen aus der Kriminalistik und deren Bezugsdisziplinen vortragen, womit ein relevanter Beitrag zur Förderung der Kriminalistik in Wissenschaft und Praxis geleistet, aber auch die wertvolle Gelegenheit zum persönlichen Kennenlernen und Austausch geboten wird. Die diesjährige Veranstaltung wurde dabei dem Anliegen von Interdisziplinarität und thematischer Breite mehr als gerecht, was sich neben der Themenwahl auch in der gelungenen Auswahl der Referenten spiegelte.

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Köroglu Kaya 
Zur Frage gesetzlicher Begriffs(un)klarheit bei Vorsatz und Fahrlässigkeit: Entbehrlich oder unerlässlich?
Es ist bekannt, dass die Gesetze - nicht nur in Deutschland, sondern auch allgemein in vielen Ländern - die subjektiven Elemente der Tatbestandsmäßigkeit, d.h. den Vorsatz oder die Fahrlässigkeit, nicht beschreiben. Der Gesetzgeber verzichtet - bewusst oder unbewusst - darauf, die subjektiven Merkmale bzw. den Vorsatz und die Fahrlässigkeit bis ins Einzelne zu definieren. Diese Zurückhaltung des geltenden deutschen oder anderen Gesetzbuches, die subjektiven Elemente der Tatbestandsmäßigkeit oder den strafrechtlich entscheidendsten Merkmalen ausdrücklich zu definieren, kann zum einen als Vorteil gesehen werden, während es sich zum anderen auch als nachteilig erweisen kann. Insoweit ist also klarzustellen, dass Begriffe - sowohl in der Wissenschaft im Allgemeinen als auch in der Strafrechtswissenschaft im Besonderen - nicht als objektiv feststehende Einheiten, sondern als Ergebnisse subjektiver Definitions- und Interpretationsprozesse zu verstehen sind.

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Sandra Hahn / Michelle Becker-Wendel 
Wirtschaftskriminalität - Einblicke in die Motivation von Tätern
Zu Präventionsstrategien fraudulenter Tathandlungen
Wirtschaftliches Handeln baut auf das Vertrauen in wirtschaftliche (Kontroll-) Systeme auf. Die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität stellt dabei einen entscheidenden Faktor dar. Prävention kann jedoch nur gut gelingen, wenn auch die Motivation des Täters berücksichtigt wird. Im nachfolgenden Beitrag werden motivationale Hintergründe anhand zweier narrativer Interviews von verurteilten Straftätern und darauf basierend Präventionsaspekte herausgearbeitet.

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Bernd Walter 
Die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit im Schengen-Raum
Anspruch und Realität
Die derzeitige sicherheitspolitische Diskussion um die Bewältigung der Asyl- und Migrationskrise konzentriert sich überwiegend auf den Streit um die Sinnhaftigkeit stationärer Binnengrenzkontrollen und vernachlässig dabei, dass das Regelwerk des Schengen-Regimes eine Fülle von Ausgleichs- und Substitutionsmaßnahmen mit vergleichbarer Wirkung bereithält. Dass diese nur teilweise und überdies disparat aktiviert werden, ist darauf zurückzuführen, dass die Europäische Kommission erst in jüngster Zeit Versuche unternommen hat, die Mitgliedstaaten zu einem koordinierten Vorgehen bei der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit zu bewegen.

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Recht aktuell

Jürgen Vahle
Unvermeidbarkeit eines Verbotsirrtums bei Beratung durch einen Fachanwalt
1. Ein Verbotsirrtum ist i.S.d. § 17 Satz 1 StGB unvermeidbar, wenn der Täter trotz der ihm nach den Umständen des Falles, seiner Persönlichkeit sowie seines Lebens- und Berufskreises zuzumutenden Anspannung des Gewissens die Einsicht in das Unrechtmäßige nicht zu gewinnen vermochte. Im Zweifel trifft ihn eine Erkundigungspflicht, wobei Auskunftsperson und erteilte Auskunft verlässlich sein müssen.
2. Eine Auskunft ist verlässlich, wenn sie objektiv, sorgfältig, verantwortungsbewusst und insbesondere nach pflichtgemäßer Prüfung der Sach- und Rechtslage erteilt worden ist. Bei der Auskunftsperson ist dies der Fall, wenn sie die Gewähr für eine diesen Anforderungen entsprechende Auskunftserteilung bietet.
3. Wendet der Täter sich an einen auf dem betreffenden Rechtsgebiet versierten Anwalt, hat er damit zwar vielfach das zunächst Gebotene getan. Es ist jedoch weiter erforderlich, dass der Täter auf die Richtigkeit der Auskunft nach den für ihn erkennbaren Umständen vertrauen darf. Dies ist nicht der Fall, wenn die Unerlaubtheit des Tuns für ihn auch bei nur mäßiger Anspannung von Verstand und Gewissen leicht erkennbar ist oder er nicht mehr als die Hoffnung haben kann, das ihm bekannte Strafgesetz greife hier noch nicht ein. Daher darf der Täter sich auf die Auffassung eines Rechtsanwalts nicht etwa allein deswegen verlassen, weil sie seinem Vorhaben günstig ist.
4. Eher zur Absicherung als zur wirklich ergebnisoffenen Klärung bestellte "Gefälligkeitsgutachten" scheiden als Grundlage unvermeidbarer Verbotsirrtümer aus. Auskünfte, die erkennbar vordergründig und mangelhaft sind oder nach dem Willen des Anfragenden lediglich eine "Feigenblattfunktion" erfüllen sollen, können den Täter ebenfalls nicht entlasten. Insbesondere bei komplexen Sachverhalten und erkennbar schwierigen Rechtsfragen ist regelmäßig ein detailliertes schriftliches Gutachten erforderlich, um einen unvermeidbaren Verbotsirrtum zu begründen.

BGH Urt. v. 20.3.2025 - III ZR 261/23

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Jürgen Vahle
Strafbarkeit des "Abholers" bei sog. Schockanrufen durch falsche Polizeibeamte
1. Der "Abholer" der Tatbeute nach einem sog. Schockanruf ist Mittäter, wenn er die Geschädigten darüber täuscht, die in den vorangegangenen Telefongesprächen angekündigte, zur Abholung befugte "Amtsperson" zu sein, worauf die Geschädigten im direkten Anschluss an das Vorstellen als "Amtsperson" schädigende Vermögensverfügungen treffen.
2. Auf ein eigenes Tatinteresse des "Abholers" kommt es bei der Qualifizierung als Mittäter nicht an.

BGH Urt. v. 8.4.2025 - 1 StR 372/24

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Jürgen Vahle
Schwere Körperverletzung durch Gesichtstätowierung
1. Eine Tätowierung im Gesicht ist ebenso wie eine markante Narbe aufgrund der deutlichen, vom Hautbild abweichenden Färbung grundsätzlich geeignet, das Aussehen eines Menschen erheblich zu verändern.
2. Die dadurch verursachte Veränderung ist auch entstellend, wenn dem Gesicht des Geschädigten ein Merkmal hinzugefügt wird, das ihm eine bis dahin nicht vorhandene Bestimmung gibt und von dem bisherigen Zustand abweichend charakterisiert. Dies gilt z.B. bei einer Wortbotschaft, die durch weite Teile der Bevölkerung als anstößig wahrgenommen wird.
3. Die freie Entscheidung eines Geschädigten, sich keiner (kosmetischen) Operation zu unterziehen, lässt die Dauerhaftigkeit der Entstellung nicht entfallen.

BGH Urt. v. 10.4.2025 - 4 StR 495/24

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Kriminalistik Schweiz


Christian Bogdal / Ivo Koller / Henriette Küffer / Simon A. Wyss 
Untersuchung von Kunstfälschungen
Eine interdisziplinäre Herausforderung
Kunstfälschungen sind kein Randphänomen, sondern ein lukrativer Markt mit komplexen, interdisziplinären Herausforderungen. Dieser Beitrag beleuchtet die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Forensik und Staatsanwaltschaft bei der Aufklärung solcher Delikte. Anhand kriminalistischer, naturwissenschaftlicher und juristischer Perspektiven werden Ermittlungsstrategien, Analyseverfahren und rechtliche Bewertungen dargestellt. Ziel ist es, Wege für eine effektive Bekämpfung und Prävention von Kunstfälschungen aufzuzeigen.

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Literatur


Prof. Dr. Michael Soiné, Bad Tölz
Satzger/Schluckebier/Werner, Strafprozessordnung
Kommentar, 6. Aufl. 2025, 2833 S., Verlag Wolters Kluwer, ISBN 978-3-452-30427-8, 199 Euro
Die zwei Jahre nach der Vorauflage erschienene 6. Aufl. des Kommentars zur Strafprozessordnung wird von Prof. Dr. Helmut Satzger, Professor an der Ludwig-Maximilians-Universität München, Dr. h.c. Wilhelm Schluckebier, Richter des BVerfG a.D. und dem in das Herausgeberteam neu aufgenommenen Prof. Dr. Raik Werner, Richter am BGH und Honorarprofessor an der Ludwig-Maximilians-Universität München, herausgegeben.
Das Werk wird von 46 Bearbeiterinnen und Bearbeitern - ausgewiesene Fachleute im Straf- und Strafprozessrecht - kommentiert.
Der Band befindet sich auf dem Stand von Februar 2025. Er berücksichtigt die seit der Vorauflage ergangene Rechtsprechung sowie zahlreiche Gesetzesreformen. So verarbeitet die Neuauflage insbesondere die Änderung des § 81b StPO durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/816 sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 19.8.2021 (BGBl. I 2021, 3420), die Auswirkungen des Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts vom 26.7.2023 (BGBl. I 2023, 203), das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz vom 12.7.2024 (BGBl. I 2024, 234) und das Gesetz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts vom 30.7.2024 (BGBl. I 2024, 255).
Zu erwähnen sind auch verarbeitete Entscheidungen des BVerfG, vor allem zur Verfassungswidrigkeit des neu eingefügten § 362 Nr. 5 StPO (Urt. v. 31.10.2023 - 2 BvR 900/22), die im Strafprozess- und Verfassungsrecht wichtige Akzente gesetzt hat sowie die beiden Judikate zur Verständigung, durch die jeweils eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren festgestellt wurde (Beschl. v. 8.11.2023 - 2 BvR 294/22 und Beschl. v. 20.12.2023 - 2 BvR 2103/20).
Darüber hinaus sind die erweiterten und aktualisierten Erläuterungen zu den für das Strafrecht bedeutsamen Artikeln der Europäischen Menschenrechtskonvention zu erwähnen. Das für die Praxis immer bedeutender werdende grenzüberschreitende Doppelbestrafungsverbot, welches seine Grundlage in Art. 50 EU Grundrechtecharta und Art. 54 Schengener Durchführungsübereinkommen hat, wird in einem eigenem Abschnitt ausführlich behandelt.
Der Kommentar bietet eine umfassende, übersichtliche und gut verständliche Erläuterung der strafprozessualen Regelungen. Dabei orientiert sich das Werk an den Bedürfnissen der Praxis, was auch durch die umfassend eingearbeitete und kommentierte höchstrichterliche Rechtsprechung zum Ausdruck kommt.
Der Standardkommentar zur Strafprozessordnung ist ein wichtiges Arbeitswerkzeug für Strafjuristen in der Ausbildung und Praxis und sollte zum Bestand jeder Hochschulbibliothek gehören.

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Kriminalistik Campus


Stefanie Deml 
Die Rolle der Polizei im Zusammenhang mit Sterbehilfe
Eine kriminalistische Betrachtung
Die Autorin untersucht die polizeiliche Ermittlungstätigkeit im Kontext der Suizidbeihilfe unter Berücksichtigung der veränderten Rechtslage seit dem Urteil des BVerfG von 2020. Ausgangspunkt ist die präzise begriffliche Differenzierung der verschiedenen Formen der Sterbehilfe, die für eine rechtssichere Bewertung und effektive Ermittlungsarbeit unerlässlich ist. Neben der verfassungs- und strafrechtlichen Würdigung werden die praktischen Herausforderungen für die Polizei beleuchtet - insbesondere der Nachweis der Freiverantwortlichkeit und der Tatherrschaft am Einsatzort. Dabei zeigt die Autorin, dass Ermittlerinnen und Ermittler in einer emotional hochsensiblen Situation agieren müssen, in der sowohl rechtliche Unsicherheiten als auch ethische Anforderungen bestehen. Sie leitet daraus Empfehlungen ab, die auf eine bessere Schulung der Einsatzkräfte und die Entwicklung klarer gesetzlicher Richtlinien abzielen, um die Rechtssicherheit zu erhöhen und gleichzeitig den sensiblen Umgang mit Sterbewilligen und ihren Angehörigen zu gewährleisten. Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine überarbeitete Fassung einer Hausarbeit im Fach Kriminalistik an der Deutschen Hochschule der Polizei.
(Redaktion: Dr. André Malick)

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Marlene Ehmer 
Können "Counter Narratives" Desinformationen wirksam begegnen?
Eine Betrachtung anhand ausgewählter Aspekte
Desinformationen haben spätestens seit der Intensivierung der Hybriden Kriegsführung durch die Russische Föderation an Bedeutung für den politischen Willensbildungsprozess gewonnen. Sie zielen häufig darauf ab, gesellschaftliche Entwicklungen zu beeinflussen und sind geeignet, als Teil konzertierter Propaganda Gesellschaftssysteme zu beeinträchtigen bis hin zur Infragestellung des politischen Systems. Zugleich können Desinformationen bspw. zu demonstrativen Ereignissen führen bzw. diese beeinflussen und damit strafbare Handlungen provozieren. Ungeachtet einer Diskussion zur Pönalisierung der Verbreitung von Desinformationen sind bereits Maßnahmen zu diskutieren, welche vor dem dargestellten Hintergrund die beabsichtigte Wirkung von Desinformation verhindern oder zumindest abmildern helfen. Einen solchen Ansatz stellen die sog. "Counter Narratives" dar. Diesen Ansatz untersucht die Autorin in ihrer im Masterstudiengang "Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement" an der Deutschen Hochschule der Polizei verfassten Hausarbeit und geht dabei auf die aktuelle Forschungslage sowie die für ein Gelingen notwendigen Bedingungen ein.
(Redaktion: Joachim Faßbender)

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