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Aktuelle Ausgabe

März 2024

Fachartikel

Ralf Breker 
Holodeck
Das VR-Lab der bayerischen Polizei

Sabina Zgaga Markelj / Blaž Markelj 
Contemporary Technological Advancements in the Slovenian Criminal Procedure 
Exploring their Latest Incorporation of and Its Implications for Human Rights

Louis Jarvers
Open Source Intelligence in Sicherheitsbehörden organisieren
Vergleich von vier Organisationsmodellen für Internetermittlung und -monitoring Teil 2: Koordinationsstelle und Matrixorganisation

Mahmoud Jaraba
Clankriminalität
Eine kritische Perspektive

Lukas Boll / Pauline Sorg / Markus Pullen / Alexander Gluba
"Clankriminalität" in öffentlichen Diskursen
Analysen zur Berichterstattung

Herbert Csef
Mehrfachtäterinnen bei Neonatiziden

Klaus Habschick
Cannabis
Legalisierungsaktivisten und ihre Lobby weiter auf dem Vormarsch
 

 Kriminalistik - Schweiz

Jörg Arnold / Adelgunde Kratzer / Florian Lüthi / Pamela Voegeli
Auswirkungen der Revision des DNA-Profil-Gesetzes in der Schweiz
DNA und DNA-Profile - genetische, kriminalistische und juristische Aspekte
 

Kriminalistik-Campus

Lisa Neidlein
Häuser des Jugendrechts
Eine Betrachtung von Chancen und Risiken neuer virtueller Konzepte in BW

Dominic Zimmermann 
Kriminalstrategischer Umgang mit der Klimabewegung
Eine Umfeldanalyse aus Perspektive der Polizei im Lichte aktueller Aktionsformen und politischer Debatten
 

Rechtsprechung

Jürgen Vahle
KG, Beschl. v. 16.8.2023 - 3 Ors 46/23-161 Ss 61/23
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte durch Angehörige der "Letzten Generation"

Jürgen Vahle
BGH, Urt. v. 20.9.2023 - 1 StR 152/23
Beweiswürdigung bei "Aussage gegen Aussage"

Jürgen Vahle
KG, Beschl. v. 3.11.2023 - 3 Ors 72/23
Zum Vorsatz bei der gemeinschädlichen Sachbeschädigung
 

Literatur

Joachim Faßbender
Jaeger, Kriminalisten-Fachbuch

Prof. Dr. Jürgen Vahle, Bielefeld
Fischer, Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen

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Fachartikel

Ralf Breker 
Holodeck - Das VR-Lab der bayerischen Polizei
Das Holodeck des bayerischen Landeskriminalamts ist das erste polizeiliche VR-Labor in Deutschland und vereinigt ein Nutzerrollenkonzept und diverse Trackingtechnologien mit Virtueller Realität. Fotorealistische 3D-Modelle von Tatorten und anwenderidentische Avatare ermöglichen ein maximales Level an Realitätsnähe und Immersion. Im nachfolgenden Beitrag werden Funktionalitäten und Anwendungsbereiche des Holodecks umfassend dargestellt. Abschließend erfolgt ein Ausblick auf mögliche weitere Entwicklungen.

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Sabina Zgaga Markelj / Blaž Markelj 
Contemporary Technological Advancements in the Slovenian Criminal Procedure
Exploring their Latest Incorporation of and Its Implications for Human Rights
IMSI catchers, simulating mobile base stations, can intercept communications within a defined area. Their legality in Slovenia was debated before 2019 due to a lack of legal basis. In 2019, the measure was legally regulated. The Constitutional Court, however, raised concerns leading to the suspension of the relevant law. While IMSI catchers were reviewed for information privacy, the broader impact reaches into surveillance techniques in general. It is crucial to balance rights and security, especially with thorough post facto judicial oversight. Transparency is therefore vital for modern investigative methods.

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Louis Jarvers 
Open Source Intelligence in Sicherheitsbehörden organisieren
Vergleich von vier Organisationsmodellen für Internetermittlung und -monitoring Teil 2: Koordinationsstelle und Matrixorganisation
Für die Internetermittlung, Lagebeobachtung und Einsatzvorbereitung gewinnen Sicherheitsbehörden Erkenntnisse aus offenen Internetquellen, sog. Open Source Intelligence (OSINT). In der behördlichen Umsetzung dominieren vier Organisationsmodelle, die in zwei Artikeln beschrieben und hinsichtlich ihrer Chancen und Risiken bewertet werden. Der erste Artikel beleuchtete das Zentralstellenmodell und den Flächenansatz. Der vorliegende zweite Artikel bewertet nun die Vor- und Nachteile der Koordinationsstelle und der Matrixorganisation und zieht ein Fazit zu allen vier Organisationsansätzen.

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Mahmoud Jaraba 
Clankriminalität
Eine kritische Perspektive
Dieser Artikel bietet eine kritische Analyse der "Clankriminalität" in Deutschland, wobei er ein vertieftes Verständnis der komplexen Familienstrukturen und individuellen Verhaltensweisen innerhalb dieser Gruppen fordert. Er hinterfragt vereinfachte "Clan"-Stereotypen und betont die Notwendigkeit eines Bottom-up-Ansatzes, der die realen familiären Kontexte und die Art der kriminellen Aktivitäten beleuchtet. Der Fokus liegt darauf, zu erkennen, wo und in welcher Form Straftaten auftreten. Diese Erkenntnisse sind entscheidend, um sowohl präventive als auch repressive Maßnahmen gezielt und wirksam einzusetzen und tragen zur Entwicklung effektiver Strategien bei, die die Vielschichtigkeit persönlicher und familiärer Rollen in der Kriminalität berücksichtigen.

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Lukas Boll / Pauline Sorg / Markus Pullen / Alexander Gluba 
"Clankriminalität" in öffentlichen Diskursen
Analysen zur Berichterstattung in hannoverschen Tageszeitungen
In diesem Beitrag werden anhand einer automatisierten Themenerkennung mit einem Unsupervised-Machine-Learning-Algorithmmus (LDA-Topic-Modeling) sowie einer manuellen quantifizierenden Inhaltsanalyse von Zeitungsartikeln Charakteristika und inhaltliche Schwerpunkte der journalistischen Berichterstattung über "Clankriminalität" in zwei Tageszeitungen aus Hannover herausgearbeitet. Dadurch wird einerseits ein empirischer Beitrag zum wenig erforschten Feld "Clankriminalität" geleistet. Andererseits werden Potentiale und Limitationen von Verfahren zu automatisierter Themenerkennung aufgezeigt.

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Herbert Csef 
Mehrfachtäterinnen bei Neonatiziden
Neonatizide (Neugeborenentötungen) sind eine enorme Herausforderung für die Kriminalpolizei und die Gesellschaft. Viele gesunde Neugeborene verlieren dadurch ihr Leben. Im folgenden Beitrag werden Hintergründe zu dem Phänomen der Mehrfachtäterinnen bei Neonatiziden unter Einbezug jüngerer Studien und bestehende Forschungslücken aufgezeigt sowie abschließend auf die Prävention im Themenfeld eingegangen. Dabei werden wesentliche Ergebnisse der Studien zusammengeführt und bestehende Grundannahmen bei Neonatiziden in Frage gestellt.

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Klaus Habschick 
Cannabis
Legalisierungsaktivisten und ihre Lobby weiter auf dem Vormarsch
Unter Anknüpfung an vorherige Aufsätze, die sich bereits gegen die Legalisierung von Cannabis gewandt hatten, ergänzt und erweitert dieser im Folgenden die Betrachtung um die kriminalpolitische Frage, nach Sinn und Zweck einer Legalisierung von Cannabis, und beleuchtet dahinterstehende problematische Lobbyinteressen. Er verweist auf negative Erfahrungen in anderen Ländern sowie auf völker- und europarechtliche Bedenken.

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Redaktion Schweiz: Schweizerische Kriminalprävention, Chantal Billaud

 Jörg Arnold / Adelgunde Kratzer / Florian Lüthi / Pamela Voegeli 
Auswirkungen der Revision des DNA-Profil-Gesetzes in der Schweiz
DNA und DNA-Profile - genetische, kriminalistische und juristische Aspekte
Seit dem 1.8.2023 ist das revidierte DNA-Profil-Gesetz (SR 363) und seine Verordnungen (SR 363.1 und SR 363.11) in der Schweiz in Kraft - was hat sich geändert, was nicht - und worum geht es aus genetischer und kriminalistischer Sicht? Nur wer diese Grundlagen versteht, kann im Anschluss die juristischen Fragen, die sich im Rahmen der Strafverfolgung stellen, rational angehen und richtig beantworten. Dieser Beitrag soll die genetischen Grundlagen der klassischen DNA-Auswertung auffrischen, die Unterschiede zu den erweiterten DNA-Analysen an biologischem Spurenmaterial laienverständlich zusammenfassen und mit den kriminalistischen Aspekten aus der Fallarbeit zusammenführen.

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Kriminalistik Campus

Lisa Neidlein 
Häuser des Jugendrechts
Eine Betrachtung von Chancen und Risiken neuer virtueller Konzepte/Organisationsformen für Baden-Württemberg
Die Einrichtung sog. "Häuser des Jugendrechts" (HdJ) als Versuch, Jugendkriminalität durch die gemeinsame Unterbringung verschiedener Stellen und organisatorischer Anpassungen sinnvoller und effektiver zu bearbeiten, haben sich inzwischen in mehreren Bundesländern etabliert - inzwischen gibt es über 30 HdJ in Deutschland (Lohrmann & Schaerff, 2021a). Auch hier werden neue Wege gegangen, indem virtuelle und hybride Organisationsformen aufgebaut werden. Der nachfolgende Beitrag (mit der Perspektive auf die HdJ in Baden-Württemberg) widmet sich der Frage, welche Vorteile und Chancen bzw. Nachteile und Risiken sich bei diesen neuen Organisationsformen ergeben. Hierfür stellt die Autorin die Entstehung dieser dar und beschreibt die Zielrichtung dieser Einrichtungen. Sodann werden die unterschiedlichen Organisationsformen dargestellt und diskutiert.
(Redaktion: André Malick)

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Dominic Zimmermann 
Kriminalstrategischer Umgang mit der Klimabewegung
Eine Umfeldanalyse aus Perspektive der Polizei im Lichte aktueller Aktionsformen und politischer Debatten
Die durch den Menschen provozierten Veränderungen des Klimas und die damit verbundenen Folgen bilden weiterhin einen Schwerpunkt in der medialen Berichterstattung. Gleichzeitig stoßen die Aktionen der Klimabewegung auf ein nachlassendes (mediales) Interesse, nötigende Protestformen wie das Festkleben auf Fahrbahnen auf wachsende Ablehnung. In diesem Umfeld kündigt die "Letzte Generation" ein Ende der Klebaktionen und einen Umstieg auf " ... ungehorsame Versammlungen ..." (BR24 vom 30.1.2024) an. Kriminalstrategische Maßnahmen werden sich an verändernden Protestformen, neu entwickelnden Kriminalitätsschwerpunkten und einem sich damit auch verändernden Umfeld orientieren müssen. Hierbei erweisen sich Umfeldanalysen als strategisches Planungsinstrument hilfreich, wie das folgende Beispiel im Themenfeld Klimabewegung aufzeigt.
(Redaktion: Joachim Faßbender)

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Rechtsprechung

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte durch Angehörige der "Letzten Generation"
1. Eine Strafbarkeit wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) kommt grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn sich der Täter bereits vor Beginn der Vollstreckungshandlung auf einer Fahrbahn mit Sekundenkleber oder ähnlichen Mitteln festklebt, um die von ihm erwartete alsbaldige polizeiliche Räumung der Fahrbahn nicht nur unwesentlich zu erschweren.
2. Um ein gezieltes Verhalten des Täters vom bloßen Ausnutzen eines bereits vorhandenen Hindernisses abzugrenzen, muss allerdings in derartigen Fallgestaltungen der Wille des Täters dahin gehen, durch seine Tätigkeit den Widerstand vorzubereiten.
3. Dass Polizeibeamte das durch Festkleben entstandene physische Hindernis durch Geschicklichkeit - hier unter Verwendung eines Lösungsmittels - beseitigen können, steht dem Merkmal der Gewalt nicht grundsätzlich entgegen und nimmt dem Vollstreckungsbeamten nicht ohne weiteres die körperliche Spürbarkeit ab.

KG Beschl. v. 16.8.2023 - 3 Ors 46/23-161 Ss 61/23

Prof. Dr. Jürgen Vahle

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Beweiswürdigung bei "Aussage gegen Aussage"
1. Die in einer "Aussage gegen Aussage" oder "Schweigen gegen Aussage" - Konstellation erhöhten Anforderungen an die Beweiswürdigung sind u.a. zusätzlich dann gesteigert, wenn nach Auffassung des Tatgerichts der einzige Belastungszeuge gelogen hat.
2. In diesem Fall muss es - jedenfalls regelmäßig - gewichtige Gründe außerhalb der Zeugenaussage geben, die es dem Gericht ermöglichen, der Zeugenaussage im Übrigen dennoch zu glauben
3. Derartige "Außenkriterien" sind für eine tragfähige Beweiswürdigung erforderlich, weil die Glaubhaftigkeit der Angaben des Zeugen in einem solchen Fall insgesamt erschüttert ist.

BGH Urt. v. 20.9.2023 - 1 StR 152/23

Prof. Dr. Jürgen Vahle

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Zum Vorsatz bei der gemeinschädlichen Sachbeschädigung
1. Eine Sachbeschädigung scheidet aus, wenn die Beseitigung der Substanzverletzung oder Funktionseinbuße mit keinem ins Gewicht fallenden Aufwand verbunden ist.
2. In der Folge muss der Täter es zumindest für möglich gehalten haben, dass die Beseitigung der Substanzverletzung bzw. der Funktionseinbuße einen nicht unerheblichen Aufwand erfordert. Demjenigen, der sich bei Begehung der Tat über den Beseitigungsaufwand keinerlei Gedanken gemacht hat, fehlt das zur Bejahung des Vorsatzes erforderliche Wissenselement.
3. Demgemäß muss ein Urteil Feststellungen dazu enthalten, dass der Täter einen nicht unerheblichen Beseitigungsaufwand für zumindest möglich gehalten hat. Etwas anderes gilt nur, wenn dies angesichts des Umfangs der Substanzverletzung oder der Funktionsbeeinträchtigung auf der Hand liegt.

KG Beschl. v. 3.11.2023 - 3 Ors 72/23

Prof. Dr. Jürgen Vahle


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Literatur

Das wohl umfassendste deutschsprachige Nachschlagewerk der Kriminalistik in digitaler Form
Jaeger, R. R. (Chefredakteur), Kriminalisten-Fachbuch (KFB) - Kriminalistische Kompetenz, 2023, 4995 S., App- und Desktop- Versionen sowie als IP-basierte Netzwerkversion, 49,90 Euro (im Abonnement ab dem 2. Jahr 24,99 Euro)
Mit dem KFB präsentiert das 55 Experten umfassende Autorenteam das wohl umfassendste deutschsprachige Nachschlagewerk der Kriminalistik in digitaler Form einem breiten Fachpublikum bestehend nicht nur aus Polizei- und Kriminalbeamten. Die in acht Kapiteln strukturierten vielfältigen Beiträge aus den Bereichen Straf- und Strafprozessrecht, Kriminalistik, Kriminologie und Rechtsmedizin sprechen darüber hinaus Beschäftigte der Justiz und in Sicherheitsunternehmen und Detekteien an und vermitteln einen tiefen Einblick in die Kriminalistik unter Berücksichtigung damit verbundener weiterer Wissenschaften. Dieser interdisziplinäre Ansatz ermöglicht einen schnellen und zugleich meist umfassenden Einstieg in die jeweiligen Themenfelder aber auch eine vertiefte Darstellung. Das KFB ist damit für die praktische Anwendung ebenso geeignet wie für die (hochschulische) Aus- und Fortbildung.
Das digitale Format bietet eine Reihe von hilfreichen Funktionalitäten, die die Navigation erleichtern, darüber hinaus aber auch Möglichkeiten zur Textbearbeitung wie das Erstellen eigener Annotationen (als Schrift , Sprach , Bild- oder Fotobeiträge!) und deren Export. Damit lässt sich das KFB mit persönlichen Einträgen erweitern und somit dem persönlichen Gebrauch und individuellen Bedürfnissen anpassen. Auch die Nutzung sowohl als Desktop- oder App-Version bzw. als Netzwerkversion lassen kaum mehr Wünsche beim Zugriff auf das Werk offen, zumal der Aktivierungscode für bis zu drei Endgeräte gilt. Die einzig mögliche Bezahlmethode "Vorkasse" mutet allerdings etwas antiquiert an. Neben den unbestreitbaren anwendungs- und fachbezogenen Vorteilen eines derart umfassenden Werkes, welches unter Einbezug vielfältiger Professionen und Expertisen entstanden ist, sind jedoch auch Schwächen erkennbar. So variieren die Beiträge hinsichtlich der inhaltlichen Tiefe und Qualität. Umfassenden Darstellungen zu Vernehmungslehre oder der Telekommunikationsüberwachung stehen weniger intensiv behandelte Themen z.B. im Kapitel Deliktsbezogene Sachbearbeitung gegenüber. Entscheidender erscheint jedoch der mitunter festzustellende Mangel an Quellennachweisen bzw. Querverweisen. Diese finden sich in einzelnen Kapiteln (z.B. KL 3 "Kriminalität im Hell- und Dunkelfeld) durchaus in überzeugendem Umfang, in anderen (DBS 33 "Geldwäsche") jedoch weniger stark vertreten. Zwar finden sich am Ende der jeweiligen Unterkapitel häufig Literaturverzeichnisse. Sie sind jedoch oftmals unspezifisch bzw. recht kurz geraten. Gerade weiterführende Hinweise ermöglichen jedoch erst eine zielgerichtete Vertiefung des dargebotenen Inhalts womit eine entsprechende Ergänzung einen bedeutsamen Mehrwert darstellen würde.
Wünschenswert wären neben der anwendungsorientierten Darstellung bei ausgewählten Themen wie bei den Verdeckten Ermittlungsmaßnahmen eine verstärkte kriminalstrategische Perspektive, da diese dem besseren Verständnis und Einordnung auch im sicherheitspolitischen Diskurs zuträglich ist.
Den einzelnen Kapiteln sind jeweils die Autoren, ein Inhaltsverzeichnis und eine Umfangsangabe vorangestellt, womit bereits wesentliche Informationen übersichtlich bereitgestellt werden. Ungeachtet dessen ist jedoch der Überarbeitungsstand nicht ohne weiteres erkennbar, so dass die Aktualität einzelner Ausführungen nicht immer nachvollzogen werden kann. Hier wären Angaben zum Überarbeitungsstand zu Beginn der jeweiligen Kapitel wünschenswert.
Die im Jahresrhythmus erfolgende Aktualisierung stellt einen weiteren Nachteil dar. Damit geht die Aktualität im Jahresverlauf merklich zurück. Dennoch ist sie auf das Gesamtwerk bezogen im Vergleich bspw. zu einzelnen Fachbüchern deutlich höher. Einschränkend wirkt sich jedoch aus, dass scheinbar nicht alle Kapitel eine jährliche Aktualisierung erfahren (s.o.).
Ferner ist festzustellen, dass das Themenfeld der "Politisch motivierten Kriminalität" zwar in einzelnen Kapiteln durchaus Berücksichtigung findet. Ein eigenes Kapitel zu dieser, in den letzten Jahren zunehmend bedeutsam gewordener, Kriminalitätsform findet sich indes nicht.
In nunmehr mehr als 24 Jahren habe unterschiedlichste Autoren aus Wissenschaft, Lehre und Praxis mit einer kaum einzuschätzenden Berufserfahrung eine interdisziplinär angelegte beachtliche Gesamtschau der Kriminalistik vorgenommen. Diese Entwicklung ist nicht nur in den historischen Darlegungen erkennbar und von großem Vorteil.
Damit ergänzt das KFB Fachbücher und Publikationen in Fachzeitschriften als Informationsquellen und ist trotz der dargestellten Kritikpunkte ein gelungenes, die Kriminalistik in der Breite darstellendes, fachlich fundiertes Nachschlagewerk. Die ständige Verfügbarkeit und Möglichkeit der individuellen Gestaltung und letztlich der faire Preis sprechen für sich, so dass ein Abonnement durchaus zu empfehlen ist.

Joachim Faßbender 


Fischer, Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen
70. Aufl. 2023, 2.838 Seiten, geb. 105,- Euro, C.H. Beck, ISBN 978-3-406-79129-7
Der Kommentar aus der Feder des Rechtsanwalts und Vorsitzenden Richters am BGH a.D. Thomas Fischer erscheint wie üblich ein Jahr nach der Vorauflage. Die aktuelle Auflage befindet sich auf dem Gesetzesstand vom 1.11.2022. Die Änderung des § 130 StGB - Einfügung des Abs. 5 über das "gröbliche Verharmlosen" von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen - durch das Gesetz vom 4.12.2022 konnte noch in die Kommentierung einbezogen werden. Anlass für die die Neubearbeitung waren insbesondere neue Rechtsprechung und Literatur; laut Vorwort wurden mehrere hundert neue Entscheidungen eingearbeitet. Neben den Entscheidungen des BGH wurden auch solche von OLG und für das Strafrecht relevante Judikate des BVerfG berücksichtigt. Die Vorzüge des handlichen und stets hochaktuellen Kommentars sind vielfach, auch in dieser Fachzeitschrift, beschrieben und gerühmt worden. Dem Lob lässt sich kaum etwas Originelles hinzufügen. Die herausgehobene Stellung des "Fischer" im Bereich der Kommentare zum Strafgesetzbuch ergibt sich nicht zuletzt aus der glücklichen Verbindung von Praxisnähe und Wissenschaftlichkeit. Dass der Autor sich nicht scheut, gesetzgeberische Fehlleistungen mit deutlichen Worten anzuprangern, ist ein weiteres Plus auf der Habenseite.
Fazit: Der Kommentar gehört in jede Bibliothek der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden. Angesichts des immer noch guten Preis-Leistungsverhältnissen sollten auch Studierende an den Hochschulen der Polizei eine Anschaffung in Erwägung ziehen - es wäre eine lohnende Investition!

Prof. Dr. Jürgen Vahle, Bielefeld