Aktuelle Ausgabe 8-9/2026
Beiträge
Michael Ebel
Blockchain-Ermittlungen unter MiCA
Von der technischen Spur zum organisatorischen Zugriff
Florian Hartleb
Phantomterrorismus - Sichtbarkeit, Zuschreibung und politische Gewalt
Eine vergleichende Analyse der dritten Generation der RAF, des Nationalsozialistischen Untergrunds und der Vulkangruppe
Volodymyr Krasnopolskyi / Liliia Korostelova / Joseph Jones
Online recruitment of young people for terrorist activities and other violent extremist activities in European countries
Anonym
Aktive Maßnahmen russischer Geheimdienste — Teil 4
Sabotage
Alexander Jungmann
Fei Qian in Deutschland?
Chinesische informelle Werttransfersysteme als blinder Fleck der Finanzermittlung
Amir Katanbafteh
Berufsgeheimnis vs. Fiskalinteresse: Ein ungelöster Konflikt für Anwälte und Steuerberater
Gina Rosa Wollinger
Gruppenvergewaltigung im politischen Diskurs
Kriminologische Einordnung einer migrationspolitischen Problemdeutung
Recht aktuell
Jürgen Vahle
Trunkenheit im Verkehr bei Fahrt in einem Parkhaus
BayObLG, Beschl. v. 13.2.2026 - 204 StRR 102/26
Jürgen Vahle
Zum Beweiswert einer Gesichtserkennungssoftware
LG Tübingen, Beschl. v. 2.3.2026, - 9 Qs 34/26
Jürgen Vahle
Verschweigen einer Suizidabsicht durch Betreuer
LG Aachen, Urt. v. 11.3.2026 - 52 Ks-401 Js 384/25-22/25
Jürgen Vahle
Zum Begriff der Bande
BGH, Beschl. v. 21.4.2026 - 4 StR 679/25
Jürgen Vahle
Heimliche Tonaufnahme einer polizeilichen Vernehmung
BGH, Beschl. v. 10.6.2026 - 3 StR 97/26
Kriminalistik Schweiz
Hannes Winkler
Vermeidbarkeit - Schnittstelle zwischen Unfallanalyse und Rechtsprechung
Kriminalistik Campus
Anonym
Strafbarkeit von Lösegeldzahlungen nach Ransomware-Angriffen
- Teil 2
Die nach einem Ransomware-Angriff mögliche Strafbarkeit des Lösegeldzahlenden im Bereich der Terrorismusfinanzierung
Klara Anke
Das Phänomen Catcalling und seine Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl
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Beiträge
Michael Ebel
Blockchain-Ermittlungen unter MiCA
Von der technischen Spur zum organisatorischen Zugriff
Mit der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets Regulation - MiCA) hat die Europäische Union erstmals einen umfassenden Rechtsrahmen für Anbieter digitaler Vermögenswerte geschaffen, der durch nationale Ausführungsvorschriften - insbesondere das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) - konkretisiert wird. Für die kriminalistische Praxis eröffnet dies neue Ansatzpunkte, die über die reine Analyse von Blockchain-Transaktionen hinausgehen. Der Beitrag zeigt, wie sich Ermittlungen künftig aus dem Zusammenspiel zweier Ebenen entwickeln: der technischen Auswertung von Transaktionsdaten auf der Blockchain und der organisatorischen Zuordnung über regulierte Kryptodienstleister. Anhand typischer Fallkonstellationen wird dargestellt, unter welchen Voraussetzungen MiCA tatsächlich zur Aufklärung beitragen kann und wo weiterhin strukturelle Grenzen bestehen. Der Beitrag ordnet die neuen Möglichkeiten in die bestehende Ermittlungsrealität ein und zeigt, dass regulatorische Instrumente die technische Analyse nicht ersetzen, sondern gezielt ergänzen.
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Florian Hartleb
Phantomterrorismus - Sichtbarkeit, Zuschreibung und politische Gewalt
Eine vergleichende Analyse der dritten Generation der RAF, des Nationalsozialistischen Untergrunds und der Vulkangruppe
Der Beitrag entwickelt "Phantomterrorismus" als heuristische Kategorie zur Analyse solcher terroristischen oder terrornahen Konstellationen, deren politische Wirksamkeit in besonderem Maße aus Organisationsopazität, Zurechnungsunsicherheit und Deutungskonkurrenz hervorgeht. Im Unterschied zu substanzialistischen Terrorismusbegriffen richtet das Konzept den Blick auf das Verhältnis von Gewalt und Sichtbarkeit. Die dritte Generation der RAF, der NSU und die sog. Vulkangruppe werden als drei unterschiedliche Typen des Phantomischen interpretiert. Abschließend entwickelt der Beitrag drei Szenarien des Phantomterrorismus.
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Volodymyr Krasnopolskyi / Liliia Korostelova / Joseph Jones
Online recruitment of young people for terrorist activities and other violent extremist activities in European countries
The article provides an analysis of online platforms as an information warfare tool and recruitment platform concerning the cultivation of terrorist threats. The study aims to identify the characteristics of online recruitment of young people via digital platforms and messengers (specifically Telegram and Threema). The study concludes by emphasizing the need to implement evidence-based approaches to improve mechanisms for the early detection of recruitment scenarios across social networks.
Der Artikel analysiert Online-Plattformen als Instrumente der Informationskriegsführung und als Rekrutierungsplattformen zur Förderung terroristischer Bedrohungen. Ziel der Studie ist es, die Merkmale der Online-Rekrutierung junger Menschen über digitale Plattformen und Messaging-Apps (insbesondere Telegram und Threema) zu ermitteln. Abschließend betont die Studie die Notwendigkeit, evidenzbasierte Ansätze umzusetzen, um die Mechanismen zur Früherkennung von Rekrutierungsszenarien in sozialen Netzwerken zu verbessern.
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Anonym
Aktive Maßnahmen russischer Geheimdienste - Teil 4
Sabotage
Der vorliegende Artikel widmet sich (mutmaßlichen) Sabotagehandlungen russischer Geheimdienste in Europa (sog. "Sonderaufgaben" und Spezialoperationen). Im Mittelpunkt stehen dabei nicht nur die konkreten Tathandlungen, sondern auch die dahinterstehenden Akteure, deren Rekrutierungsmethoden und Ziele. Darüber hinaus beleuchtet der Beitrag Fälle von Agententätigkeit in Deutschland. Die auf Grundlage öffentlich bekannt gewordener Daten gezogenen Schlussfolgerungen sind vorläufig und stehen unter dem Vorbehalt der Verifizierung.
Teil 1 in Kriminalistik 5/2026, Teil 2 in Kriminalistik 6/2026, Teil 3 in Kriminalistik 7/2026
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Alexander Jungmann
Fei Qian in Deutschland?
Chinesische informelle Werttransfersysteme als blinder Fleck der Finanzermittlung
Chinesische informelle Werttransfersysteme wie Fei Qian und Dìxià Qiánzhuāng haben sich global zur zentralen Infrastruktur transnationaler Geldwäsche entwickelt. Während USA und europäische Nachbarn diese Systeme operativ erfassen, bleibt das Phänomen in der deutschen Finanzermittlung weitgehend unsichtbar. Der Beitrag rekonstruiert die funktionale Logik chinesischer Untergrundbanken - von Spiegel-Verrechnung über die Einbindung von Studierenden bis zum Daigou-Handel - und kontrastiert sie mit der deutschen Hawala-Rechtsprechung. Er zeigt, dass das Ausbleiben deutscher Ermittlungsergebnisse auf begriffliche Blindstellen und strukturelle Ressourcendefizite zurückgeht.
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Amir Katanbafteh
Berufsgeheimnis vs. Fiskalinteresse: Ein ungelöster Konflikt für Anwälte und Steuerberater
Der Beitrag beleuchtet den Konflikt zwischen Schweigepflicht und staatlichen Interessen bei Anwälten und Steuerberatern. Wer Mandatsgeheimnisse offenbart, riskiert § 203 StGB; wer schweigt, kann sich selbst strafbar machen. Im Geldwäscherecht wird das besonders deutlich. Die Selbstanzeige nach § 261 Abs. 8 StGB kann den Geheimnisträger vor Strafe schützen, allerdings zugleich einen Geheimnisverrat darstellen. § 48 GwG hilft in diesen Fällen nur begrenzt. Im Steuerrecht droht bei Kenntnis falscher Angaben des Mandanten eine Beteiligung an Steuerhinterziehung, vor allem wenn der Berater weiter für den Mandanten tätig bleibt. In der Regel ist die Mandatsniederlegung der einzige sichere Ausweg.
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Gina Rosa Wollinger
Gruppenvergewaltigung im politischen Diskurs
Kriminologische Einordnung einer migrationspolitischen Problemdeutung
Diskussionen über mögliche Zusammenhänge zwischen bestimmten Kriminalitätsphänomenen und migrationsbezogenen Kontexten werden seit langem geführt. Die Partei Alternative für Deutschland (AfD) greift diese Themen wiederholt auf und hat zuletzt verstärkt das Phänomen der sog. "Gruppenvergewaltigung" politisch problematisiert. Der vorliegende Beitrag analysiert anhand eines parlamentarischen Antrags der AfD im Landtag Nordrhein-Westfalen die zugrunde liegende Argumentationslogik und ordnet die empirischen Erkenntnisse zur "Gruppenvergewaltigung" in Deutschland aus kriminologischer Perspektive ein.
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Recht aktuell
Jürgen Vahle
Trunkenheit im Verkehr bei Fahrt in einem Parkhaus
1. Der Begriff des Straßenverkehrs i.S.d. §§ 315b ff. StGB erfasst alle Verkehrsflächen, die nach dem Wegerecht des Bundes und der Länder oder der Kommunen dem allgemeinen Verkehr gewidmet sind (z.B. Straßen, Plätze, Brücken, Fußwege). Ein Verkehrsraum ist darüber hinaus auch dann öffentlich, wenn er ohne Rücksicht auf eine Widmung und ungeachtet der Eigentumsverhältnisse entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch tatsächlich so genutzt wird.
2. Ein Parkhaus, bei dem während der Betriebszeit die Einfahrtspuren weiterhin benutzbar sind und lediglich für einen kurzen Zeitraum von einem Bediensteten die Ausfahrtspur gesperrt wurde, um die Ausfahrt eines (hier: alkoholisierten) Fahrers zu verhindern, verliert für diesen kurzen Zeitraum nicht die Eigenschaft einer öffentlichen Verkehrsfläche.
3. Die Fahrt mit einem Kraftfahrzeug innerhalb eines Parkhauses von einem Parkplatz zur Ausfahrt und zurück stellt das Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr gem. § 316 StGB dar.
BayObLG Beschl. v. 13.2.2026 - 204 StRR 102/26
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Jürgen Vahle
Zum Beweiswert einer Gesichtserkennungssoftware
1. Dringender Tatverdacht als Voraussetzung für einen Haftbefehl liegt vor, wenn nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen eine große Wahrscheinlichkeit besteht, dass jemand Täter oder Teilnehmer der ihm zur Last gelegten Tat(en) ist.
2. Ein solcher Verdacht liegt nicht vor, wenn er sich maßgeblich nur auf das Ergebnis einer "Gesichtserkennungssoftware" stützt.
3. Treffer einer Gesichtserkennungssoftware begründen keinen dringenden Tatverdacht, sondern liefern lediglich Ermittlungsansätze.
LG Tübingen Beschl. v. 2.3.2026 - 9 Qs 34/26
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Jürgen Vahle
Verschweigen einer Suizidabsicht durch Betreuer
1. Die aktive Mitwirkung an der Selbsttötung eines anderen ist als in mittelbarer Täterschaft begangene Tötung strafbar, wenn der Selbsttötungsentschluss nicht auf einem freiverantwortlichen Willensentschluss des Suizidenten beruht und der Täter in Kenntnis dessen die Tatherrschaft über das zum Tod führende Geschehen ausübt
2. Ein fahrlässiges Dazwischentreten eines Dritten unterbricht den Kausalzusammenhang dann nicht, wenn die vom Täter ursprünglich gesetzte Ursache eines Erfolgs wesentlich fortwirkt.
LG Aachen Urt. v. 11.3.2026 - 52 Ks-401 Js 384/25-22/25
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Jürgen Vahle
Zum Begriff der Bande
1. Der Begriff der Bande setzt den Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraus, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Deliktstypus zu begehen
2. Ein gefestigter Bandenwille oder ein Tätigwerden in einem übergeordneten Bandeninteresse ist nicht erforderlich. Mitglied einer Bande kann auch derjenige Tatbeteiligte sein, dem nach der Bandenabrede nur Aufgaben zufallen, die sich bei wertender Betrachtung als Gehilfentätigkeit darstellen.
3. Eine Bande setzt jedenfalls bei Tatbeständen, die keine Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds erfordern, voraus, dass mindestens einem Beteiligten nach der Bandenabrede Aufgaben zufallen sollen, die sich bei wertender Betrachtung als täterschaftliches Handeln darstellen. Eine Bandenbeihilfe sieht das Gesetz insoweit nicht vor.
BGH Beschl. v. 21.4.2026 - 4 StR 679/2
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Jürgen Vahle
Heimliche Tonaufnahme einer polizeilichen Vernehmung
1. Auch dienstliche Äußerungen von Amtsträgern gegenüber Dritten können den Tatbestand der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes erfüllen.
2. Für die heimliche Tonaufnahme einer Vernehmung fehlt grundsätzlich ein Rechtfertigungsgrund, weil vorrangig auf verfahrensrechtlich zur Verfügung stehende Möglichkeiten einer offenen Aufzeichnung zurückzugreifen ist.
BGH Beschl. v. 10.6.2026 - 3 StR 97/26
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Kriminalistik Schweiz
Hannes Winkler
Vermeidbarkeit - Schnittstelle zwischen Unfallanalyse und Rechtsprechung
Die Vermeidbarkeit beinhaltet im Kern die Überlegung, ob ein Beteiligter das Unfallereignis hätte verhindern können, falls er ein anderes Verhalten gezeigt hätte. In diesem Beitrag beschreiben wir die Anwendung der Vermeidbarkeitsbetrachtung aus technischer Sicht. Wir zeigen die Methodik der häufig angewendeten Vermeidbarkeitsbetrachtungen auf, welche in Gutachten einfließen. Wir beschreiben auch mögliche alternative Betrachtungen, falls gängige Vermeidbarkeitsbetrachtungen - basierend auf festgestellten objektiven Anknüpfungstatsachen - versagen oder wenn Reaktionen der Beteiligten fehlen.
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Kriminalistik Campus
Anonym
Strafbarkeit von Lösegeldzahlungen nach Ransomware-Angriffen
- Teil 2
Die nach einem Ransomware-Angriff mögliche Strafbarkeit des Lösegeldzahlenden im Bereich der Terrorismusfinanzierung
Der Aufsatz, dem eine wesentlich umfangreichere Bachelor-Thesis zugrunde liegt, untersucht anhand einer Literaturrecherche die mögliche Strafbarkeit von Lösegeldzahlungen nach einem Ransomware-Angriff im Sinne der Terrorismusfinanzierung und erörtert, inwiefern islamistische terroristische Gruppierungen Ransomware-Angriffe zur Finanzierung bereits nutzen bzw. nutzen können. Im ersten Teil (Kriminalistik 5/2026, S. 310 ff.) wurden die informationstechnischen Fähigkeiten von islamistischen terroristischen Gruppierungen untersucht und geklärt, warum nach derzeitigem Erkenntnisstand keine Ransomware-Angriffe solcher Gruppierungen bekannt sind. Im vorliegenden zweiten Teil wird eine mögliche Strafbarkeit des Lösegeldzahlenden anhand der §§ 89c, 129, 129a StGB und des § 18 AWG erörtert.
(Redaktion: Sigmund P. Martin)
Teil 1 in Kriminalistik 5/2026
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Klara Anke
Das Phänomen Catcalling und seine Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl
Mit dem Sicherheitsgefühl und Catcalling greift die Autorin zwei Themenkomplexe auf, deren inhaltliche Bestimmung zuweilen an Grenzen stößt bzw. sich noch im wissenschaftlichen Diskurs befindet. Spielt einerseits das subjektive und damit nur unzureichend auf die Allgemeinheit übertragbare individuelle Empfinden eine zentrale Rolle, sind die psychischen Folgen aus den als solche empfundenen Bedrohungslagen im Einzelfall gravierend. Während das Sicherheitsgefühl die Bedrohung individueller Rechtsgüter im Allgemeinen spiegelt, bezieht sich Catcalling auf bestimmte, höchst unterschiedlich bewertete Verhaltensweisen deren Rezeption die Grundlage für eine kritische Betrachtung ist, welche nicht zwingend mit der Intention der sendenden Instanz korreliert. Damit lässt sich entsprechendes Verhalten zwar im Kontext kultureller Normen als ungebührlich oder respektlos einordnen, eine Einordnung im Sinne eines strafbaren Verhaltens fällt dagegen ungleich schwerer. Im vorliegenden Beitrag, welcher als Hausarbeit im Masterstudiengang "Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement" entstanden ist, setzt die Autorin das individuelle Sicherheitsgefühl mit dem Catcalling in Beziehung und arbeitet den bestehenden Zusammenhang differenziert heraus. Dabei ordnet sie bisherige wissenschaftliche Erkenntnisse wie auch ihre Arbeit kritisch ein und spricht sich u.a. für eine einheitliche Definition und präventive Maßnahmen aus.
(Redaktion: Joachim Faßbender)
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