Aktuelle Ausgabe 7/2025
Beiträge
Jens Goebel / Martin Otto
Periodische Sicherheitsberichte
Ein neuer Standard für Sicherheitsanalysen?
Uwe Stephan Soujon
Opfer ohne Täter?
Ein kritischer Blick auf die aktuelle Gesetzeslage in der StPO
Barbara Horten / Hauke Brettel
Sexualisierte Gewalt unter Altersgleichen im Kindes- und Jugendalter
Harry Jäkel / Holger Roll
Effektive Brandermittlung durch Forschung?
Teil 2 — Eine Analyse zur kriminalistischen Forschung zu Branddelikten
Fatmire Krasniqi / Albulena Hajdari-Krasniqi / Fejzullah Hasani
Identification of Persons based on External Features and Obstacles as a Result of Applying Aesthetic Surgery
Recht aktuell
Jürgen Vahle
Polizeikosten bei Hochrisikofußballspielen
BVerfG, Urt. v. 14.1.2025 - 1 BvR 548/22
Jürgen Vahle
Meinungsfreiheit und strafrechtliche Grenzen
BVerfG, Beschl. v. 16.1.2025 - 1 BvR 1182/24
Jürgen Vahle
Verwertbarkeit heimlicher Videoaufnahmen eines Informanten
LG Kaiserslautern, Urt. v. 31.1.2025 - 6043 Js 20048/21
Jürgen Vahle
Unzulässige Datenbankabfrage durch Polizeibeamte
OLG Stuttgart, Beschl. v. 25.2.2025 - 2 QRbs 16 Ss 336/24
Kriminalistik-Schweiz
Dirk Baier / Patrick Zobrist
Aktuelle Entwicklungen der Jugendgewalt in der Schweiz
Warum eine Verschärfung des Jugendstrafrechts weder notwendig noch sinnvoll ist
Kriminalistik-Campus
William Carl Baumgarten
Punitivität und Kontrolle
Eine empirische Untersuchung von Kriminalitätseinstellungen und kriminalpolitischen Forderungen von Parteien in Wahlprogrammen
Florian Evers
Deepfakes und ihre Einflüsse auf deutsche Sicherheitsbehörden
Literatur
Prof. Dr. Michael Soiné, Berlin
Flore/Tsambikakis, Steuerstrafrecht
Prof. Dr. Michael Soiné, Berlin
Radtke/Hohmann, StPO - Strafprozessordnung
Prof. Dr. Jürgen Vahle, Bielefeld
Patzak/Fabricius, Betäubungsmittelgesetz
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Beiträge
Jens Goebel / Martin Otto
Periodische Sicherheitsberichte
Ein neuer Standard für Sicherheitsanalysen?
Ein umfassendes Verständnis von Umfang, Struktur und Entwicklung der Kriminalität erfordert mehr als nur die alleinige Betrachtung der Hellfelddaten. Diese erfassen das registrierte Verhalten staatlicher Institutionen wie Polizei, Justiz und Strafvollzug - nicht jedoch die tatsächliche Kriminalitätswirklichkeit. Vor diesem Hintergrund gewinnen Periodische Sicherheitsberichte (PSB) der Bundesländer zunehmend an Bedeutung. Der folgende Beitrag beleuchtet Konzept, Methodik und Herausforderungen dieser Berichtsform.
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Uwe Stephan Soujon
Opfer ohne Täter?
Ein kritischer Blick auf die aktuelle Gesetzeslage in der StPO
Der nachfolgende Aufsatz befasst sich mit den in der Strafprozessordnung verwendeten Begriffen des Verletzten sowie des Opfers und geht vor allen Dingen der Frage nach, ob die Verwendung dieser Begriffe im laufenden Strafverfahren vor dem Hintergrund der Unschuldsvermutung berechtigterweise erfolgt. Während vor der rechtskräftigen Verurteilung nur vom vermeintlichen oder potentiellen Täter gesprochen werden darf, gibt es demgegenüber das vermeintliche Opfer bzw. die vermeintlich verletzte Person zumindest nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht. Dieser Zustand bedarf einer kritischen Betrachtung.
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Barbara Horten / Hauke Brettel
Sexualisierte Gewalt unter Altersgleichen im Kindes- und Jugendalter
In den letzten Jahren hat das Thema sexualisierte Gewalt zunehmend öffentliche und wissenschaftliche Aufmerksamkeit erfahren, wobei der Schwerpunkt v.a. auf Übergriffen von Erwachsenen auf Kinder und Jugendliche lag. Studien zeigen jedoch, dass sexualisierte Gewalt unter Gleichaltrigen (Peers) weiterverbreitet ist als Übergriffe durch Erwachsene. Besonders im digitalen Raum stellt sexualisierte Peergewalt ein wachsendes Risiko für Jugendliche dar. Die Auswirkungen auf die Betroffenen können erheblich sein.
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Harry Jäkel / Holger Roll
Effektive Brandermittlung durch Forschung? - Teil 2
Eine Analyse zur kriminalistischen Forschung zu Branddelikten
Nachdem im ersten Teil des zweiteiligen Beitrags ausgewählte nationale und internationale Forschungspublikationen aus den Bereichen der Kriminalistik und der Kriminologie und deren wesentliche Erkenntnisse betrachtet wurden (Kriminalistik 3/2025, S. 144), widmet sich der zweite Teil des Beitrags um mathematisch-statistischen Verfahren im Rahmen der Brandermittlung und Klassifikationen von Brandstiftern. Abschließend werden offene Forschungsfragen entwickelt und mögliche Forschungsideen, die dazu dienen sollen, Interessenten und mögliche Partner für ein Forschungsprojekt zu finden, abgeleitet.
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Fatmire Krasniqi / Albulena Hajdari-Krasniqi / Fejzullah Hasani
Identification of Persons based on External Features and Obstacles as a Result of Applying Aesthetic Surgery
Identification of persons based on external features continues to be one of the important methods of identifying persons whether as active or passive subjects which are related to the criminal offense. Such an identification method continues to be applied in the contemporary world, particulary towards determining the identity of the unknown person, of the victim whose identity can not be determined in any other form, as well as for persons with mental disorders or even of recidivists. Consequently, the objective of the research will be focused on presenting specific data of fundamental notions in conjunction with the identification of persons in the field of criminology as well as in forensic identification, by tackling the obstacles that aesthetic surgery can inflict in the field of identification of the person, based on external features and by elaborating the legal-criminal aspects related to the highlighted topics.
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Recht aktuell
Jürgen Vahle
Polizeikosten bei Hochrisikofußballspielen
1. Es gibt keinen allgemeinen verfassungsrechtlichen Grundsatz, nach dem die polizeiliche Sicherheitsvorsorge durchgängig kostenfrei zur Verfügung gestellt werden muss. Von Verfassungs wegen ist insbesondere im Polizeirecht eine Gebührenerhebung nicht nur bei gleichzeitiger polizeirechtlicher Verantwortlichkeit zulässig.
2. Der Gebührengesetzgeber hat einen weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum, welche individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen er einer Gebührenpflicht unterwerfen will. Dieser Spielraum ist aber dann überschritten, wenn kein konkreter Bezug zwischen dem gesetzlich definierten Vorzug und dem Abgabepflichtigen mehr erkennbar ist.
BVerfG Urt. v. 14.1.2025 - 1 BvR 548/22
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Jürgen Vahle
Meinungsfreiheit und strafrechtliche Grenzen
1. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit findet seine Schranken in den allgemeinen Gesetzen, zu denen auch die Strafvorschrift des § 185 StGB (Beleidigung) gehört. Deren Anwendung erfordert eine der Meinungsfreiheit gerecht werdende Ermittlung des Sinns der in Rede stehenden Äußerung.
2. Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen bei der Deutung einer Äußerung gehört, dass sie unter Einbeziehung ihres Kontextes ausgelegt und ihr kein Sinn zugemessen wird, den sie objektiv nicht haben kann. Maßgeblich für die Deutung einer Äußerung ist weder die subjektive Absicht der sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern grundsätzlich der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums hat.
3. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit erfordert als Voraussetzung einer strafgerichtlichen Verurteilung nach § 185 StGB im Normalfall eine abwägende Gewichtung der Beeinträchtigungen, die der persönlichen Ehre als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auf der einen und der Meinungsfreiheit auf der anderen Seite drohen.
4. Eine Abwägung kann nur in eng begrenzten Ausnahmefällen unterbleiben werden, wenn die Äußerung sich als Angriff auf die Menschenwürde, Formalbeleidigung oder Schmähung darstellt.
5. Bezüglich der Form und der Begleitumstände einer Äußerung kann von Bedeutung sein, ob sie ad hoc in einer hitzigen Situation oder mit Vorbedacht gefallen ist und ob für die betreffende Äußerung ein konkreter und nachvollziehbarer Anlass bestand. So ist es im Kontext rechtlicher Auseinandersetzungen grundsätzlich erlaubt, auch besonders starke und eindringliche Ausdrücke zu benutzen, um Anliegen zu unterstreichen (sog. Kampf um das Recht).
BVerfG Beschl. v. 16.1.2025 - 1 BvR 1182/24
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Jürgen Vahle
Verwertbarkeit heimlicher Videoaufnahmen eines Informanten
Von einer Tierschutzorganisation auf einem Schlachthof mit einer versteckten Kamera erstellte Videoaufnahmen sind im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach § 261 StPO verwertbar und unterliegen keinem Beweisverwertungsverbot.
LG Kaiserslautern Urt. v. 31.1.2025 - 6043 Js 20048/21
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Jürgen Vahle
Unzulässige Datenbankabfrage durch Polizeibeamte
1. Ein Polizeibeamter, der eine nicht dienstlich veranlasste Datenbankabfrage durchführt (hier: Polizeiauskunftssystem "POLAS"), ist "Verantwortlicher" i.S.d. Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS GVO).
2. Die Abfrage stellt eine (unzulässige) Verarbeitung gem. Art. 4 Nr. 2 DS GVO dar und kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
OLG Stuttgart Beschl. v. 25.2.2025 - 2 QRbs 16 Ss 336/24
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Kriminalistik Schweiz
Dirk Baier / Patrick Zobrist
Aktuelle Entwicklungen der Jugendgewalt in der Schweiz
Warum eine Verschärfung des Jugendstrafrechts weder notwendig noch sinnvoll ist
Nach verschiedenen Gewaltvorfällen in den letzten Monaten wird in der Schweiz wieder über Verschärfungen des Jugendstrafrechts diskutiert. Im vorliegenden Beitrag wird auf Basis von Auswertungen der Polizeilichen Kriminalstatistik sowie unter Verweis auf Forschungsbefunde argumentiert, dass solch eine Verschärfung weder notwendig noch sinnvoll ist. Die Jugendgewalt steigt derzeit nicht dramatisch an; zudem ergeben sich aus der Forschung wenig Hinweise darauf, dass Strafverschärfungen ein geeignetes Mittel der Prävention von Jugendgewalt wären.
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Kriminalistik Campus
William Carl Baumgarten
Punitivität und Kontrolle
Eine empirische Untersuchung von Kriminalitätseinstellungen und kriminalpolitischen Forderungen von Parteien in Wahlprogrammen
Die vorliegende Untersuchung widmet sich dem Konzept der Punitivität in der Kriminalpolitik. Unter Punitivität in der Kriminalpolitik sind sanktionsorientierte Reaktionsformen auf Kriminalität sowie eine fehlende Einbindung empirischer kriminologischer Erkenntnisse in kriminalpolitische Entscheidungen zu verstehen. Anhand einer qualitativen Inhaltsanalyse von Wahlprogrammen großer deutscher Parteien zur Bundestagswahl 2021 wurden kriminalpolitische Forderungen hinsichtlich der darin zum Ausdruck gebrachten Punitivität von Parteien untersucht. Die Untersuchung war auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den zum Ausdruck gebrachten Kriminalitätseinstellungen von Parteien gerichtet. Stichproben zu den Wahlprogrammen von CDU/CSU und AfD zur vorgezogenen Bundestagswahl im Februar 2025 konnten wesentliche Erkenntnisse der Untersuchung bestätigen.
(Redaktion: Prof. Dr. Sigmund Martin)
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Florian Evers
Deepfakes und ihre Einflüsse auf deutsche Sicherheitsbehörden
Die rasante Entwicklung von Deepfakes - durch Künstliche Intelligenz (KI) erzeugte oder manipulierte Bild , Video- und Audiodateien - stellt die deutschen Sicherheitsbehörden vor neue und komplexe Herausforderungen. Diese Technologie ermöglicht die Erstellung täuschend echter Inhalte, die für Desinformation, Identitätsdiebstahl, Cyberkriminalität und politische Manipulation genutzt werden können. Der vorliegende Aufsatz untersucht den Einfluss von Deepfakes auf die Arbeit deutscher Sicherheitsbehörden, insbesondere im Hinblick auf die Strafverfolgung, den Schutz demokratischer Prozesse und den Umgang mit digitaler Gewalt. Besonderes Augenmerk wird auf die politische Desinformation und die Auswirkungen von nicht einvernehmlichen Deepfake-Pornos gelegt, die sowohl die öffentliche Sicherheit als auch die Persönlichkeitsrechte gefährden. Es werden Lösungsansätze und Handlungsempfehlungen vorgestellt, um die Resilienz gegenüber dieser neuen Bedrohung zu stärken und den Missbrauch von Deepfakes effektiv einzudämmen.
(Redaktion: Prof. Dr. Sigmund Martin)
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Literatur
Prof. Dr. Michael Soiné, Berlin
Flore/Tsambikakis, Steuerstrafrecht
Kommentar, 3. Aufl. 2025, 1556 S., € 179,00, Carl Heymanns, ISBN 978-3-452-29885-0
Die 10 Jahre nach der Vorauflage erschienene 3. Aufl. des von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht sowie Steuerberater Dr. Ingo Flore und Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht und Medizinrecht Prof. Dr. Michael Tsambikakis herausgegebenen Kommentars für Steuerstrafrecht wird von 42 KRIMI 2025, 448Bearbeiterinnen und Bearbeitern - ausgewiesene Fachleute im Straf- und Steuerrecht - kommentiert. Der Kommentar ist in drei Abschnitte unterteilt (Materielles Steuerstrafrecht, Steuerstrafverfahrensrecht und Steuerrecht als ausfüllende Normen). Ausführlich und leicht verständlich kommentiert werden die einschlägigen Strafvorschriften (AO, StGB) und Bußgeldvorschriften (AO) sowie die steuerstrafverfahrensrechtlichen Bestimmungen (AO, StPO, InvZulG). Intensiv behandelt werden auch Aspekte der Amtshilfe - EStG, das KStG, verdeckte Gewinnausschüttung - KAG, das UStG, die steuerlichen und bilanziellen Folgen von Steuerstraftaten und der grenzüberschreitende Bargeldtransfer. Das Werk berücksichtigt zudem aktuelle Themen wie die steuerstrafrechtliche Behandlung zu Unrecht erhaltener Corona-Hilfen oder die Neuregelung des Einziehungsrechts. Bei dem Steuerstrafrecht, das aus der Praxis der Strafverteidigung nicht mehr hinwegzudenken ist, wird der Strafverteidiger mit dem Steuerstrafrechtsmandat vor besondere Herausforderungen gestellt, z.B. durch die strengeren Regelungen des Rechts zur Selbstanzeige. Dies erklärt, weshalb er sowohl über profunde Kenntnisse im Strafrecht als auch im Steuerrecht verfügen muss. Der praxisnahe Kommentar vermittelt auf der Grundlage aktueller Rechtsprechung und Literatur das hierzu notwendige Wissen. Das Werk besticht durch eine klare Sprache und einen gelungenen Aufbau.
Fazit: Kurz gesagt, gehört der Kommentar zum Handwerkszeug jedes Juristen, der sich intensiv mit dem Steuerstrafrecht befasst.
Prof. Dr. Michael Soiné, Berlin
Radtke/Hohmann, StPO - Strafprozessordnung
Kommentar, 2. Aufl. 2025, 3368 S. geb., € 279,00, Franz Vahlen, ISBN 978-3-8006-5193-1
Die 14 Jahre nach der Erstauflage erschienene 2. Aufl. des von Richter am BVerfG Prof. Dr. Henning Radtke und Rechtsanwalt Prof. Dr. Olaf Hohmann herausgegebenen Strafprozessrechtskommentars wird von 39 Bearbeiterinnen und Bearbeitern kommentiert, die ausgewiesene Wissenschaftler und Praktiker sind.
Die Neuauflage kommentiert die gesamte Strafprozessordnung, wobei die Schwerpunkte auf den für den Strafrechtspraktiker besonders wichtigen Gebieten wie Fristen, Verhaftung und vorläufige Festnahme, Verfahren im 1. Rechtszug, Berufung und Kosten liegen. Das Werk erläutert zudem in der gebotenen Tiefe die strafprozessrechtserheblichen Normen des GVG, EGGVG und der MRK. Die Neuauflage verarbeitet umfassend alle Reformen der StPO, wie das Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren vom 2.7.2013, die Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.4.2017, das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens vom 17.8.2017, das Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren vom 8.10.2017, das Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts vom 2.8.2023 und das Gesetz zur Durchführung der VO (EU) 2022/2065 vom 6.5.2024. Das praxisnahe Werk kommentiert zuverlässig und ausgewogen die Grundlagen des Strafverfahrens. Die Bearbeiterinnen und Bearbeiter greifen die modernen Entwicklungen des Strafprozessrechts auf, stellen sie prägnant und wissenschaftlich fundiert dar und bieten dem Nutzer praxisgerechte Lösungen an. Die Aktualität des Kommentars zeigt sich auch an der umfassend verarbeiteten aktuellen Rechtsprechung und der ausgewerteten neueren Literatur mit dem Stand von Juli 2024.
Fazit: Kurz gesagt, ist das Werk eine klare Empfehlung für Rechtsanwälte, Fachanwälte für Strafrecht, Strafrichter, Staatsanwälte und mit dem Strafrecht befasste Wissenschaftler. Auch Polizeibeamte in Ausbildung können von der Praxisnähe des Kommentars profitieren
Prof. Dr. Jürgen Vahle, Bielefeld
Patzak/Fabricius, Betäubungsmittelgesetz
11. Aufl. 2024, 2810 Seiten, geb., € 149,00, C.H. Beck, ISBN 978-3-406-80770-04
Der von Hans Körner begründete Kommentar wird nunmehr von einem aus drei Praktikern aus der Verwaltung und Justiz bestehenden Autorenteam fortgeführt. Die namensgebenden Autoren sind in leitender Funktion im Strafvollzug und der Staatsanwaltschaft tätig. Neu im Team ist Felix Huth, Staatsanwalt bei der Zentralstelle für Dopingdelikte der Staatsanwaltschaft Zweibrücken. Mit der Neubearbeitung ist das Werk auf den Gesetzesstand März 2024, teilweise April 2024, gebracht worden. Ebenso wurden Rechtsprechung und Literatur bis Anfang 2024 berücksichtigt.
Das Werk bietet, anders als die (Kurz-) Bezeichnung "Betäubungsmittelgesetz" vermuten lässt, viel mehr als die Kommentierung des BtMG. Erläutert werden auch die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung, das Konsumcannabisgesetz das Arzneimittelgesetz, das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz, das Anti-Doping-Gesetz sowie das Grundstoffüberwachungsgesetz. Eine ausführliche Darstellung der Wirkstoffe und ein entsprechendes Verzeichnis runden den Kommentarteil ab. Der Anhang enthält insbesondere Internationale Gesetzestexte zum Betäubungsmittelrecht, und Länderverordnungen über Drogenkonsumräume. Damit sind alle praxisrelevanten Themenbereiche im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln abgedeckt.
Fazit: Der Kommentar ist ein ausgezeichneter Ratgeber im Bereich des Betäubungsmittel(straf)rechts. Angesichts der Informationsdichte und präzisen Darstellung ist das Preis-Leistungsverhältnis sehr gut.