Logo C.F. Müller

Aktuelle Ausgabe 3/2026

Beiträge

Stefan Goertz
Aktuelle Bedrohungen durch Spionage und Sabotage - Teil 2

Marcel Korn 
Der Rausch aus der E‑Zigarette: Synthetische Cannabinoide
Eine Hydra der Moderne?

Trygve Ben Holland / Carina Zirkel
Kokainhandel im Kontext ethnisch-albanischer krimineller Netzwerke und der Karibik CAP1 - Teil 1

Mikhail Logvinov
Zuwanderungskriminalität: "Kulturkämpfe" um Zahlen und Semantik
Betrachtungen anlässlich des Buches von Frank Urbaniok, Schattenseiten der Migration. Zahlen, Fakten und Lösungen, 2025

Jenny Winkler
Zwischen Skepsis und Staatsgefährdung
Erfahrungen aus der Beratungspraxis im Kontext Verschwörungstheorien von veritas Berlin

Anna Christina Ettmann
Historie der rechtlichen Bewertung von Kindesmissbrauch
Perspektivwechsel vom sündigen Täter zum missbrauchten Kind

Klaus-Stephan von Danwitz
Das Strafrecht und die Grenzen des Sagbaren
Zur Auslegung des verbrämten Verharmlosens i.S.d. § 130 Abs. 3 StGB


Recht aktuell

Jürgen Vahle
Zum Identitätsirrtum und zur Bedeutung eines fehlenden Alibis
BGH, Beschl. v. 14.7.2025 - 4 StR 281/25

Jürgen Vahle
Tod durch Unfall bei Flucht vor Messerangriff
BGH, Beschl. v. 12.8.2025 - 5 StR 688/24

Jürgen Vahle
Beschlagnahme eines Smartphones
BVerfG, Beschl. v. 9.7.2025 - 1 BvR 975/25

 

Kriminalistik Schweiz

Daniel Jositsch / Fanny de Tribolet-Hardy / Natalija Bogdanovic
Therapie statt Strafe - Teil 2
Ein neuer Ansatz für Ersttäter von Online-Sexualstraftaten zum Schaden von Kindern

 

Kriminalistik Campus

Firas Dawi
Die Rolle von Influencern bei der digitalen Verbreitung islamistischer Propaganda
Insbesondere am Beispiel der Online-Präsenz des salafistischen Predigers Abul Baraa auf YouTube, Instagram und TikTok

Sybille Reinke de Buitrago / Carsten Rose
Die Bedeutung von Forschung in und zur Polizei für eine starke Demokratie

 

Literatur

Prof. Dr. Sigmund Martin, Wiesbaden
Michael Scherrer, Kryptowährungen in der Ermittlungspraxis

Prof. Dr. Sigmund Martin, Wiesbaden
Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch: StGB, Band 4: §§ 185-262

_________________________

Beiträge

Stefan Goertz 
Aktuelle Bedrohungen durch Spionage und Sabotage - Teil 2
Der Beitrag untersucht in zwei Teilen aktuelle Bedrohungen, die von Spionage und Sabotage gegen Deutschland und andere europäische Staaten ausgehen. Dazu wurden in Teil 1 in Kriminalistik 1/2026 u.a. die aktuelle Bedrohungslage dargestellt, Spionage und Sabotage sowie die russische Schattenflotte als Mittel einer hybriden Strategie sowie die Angriffsziele von Spionage und Sabotage. Teil 2 bespricht auf drei Analyseebenen Cyberangriffe, die Drohnenabwehr Deutschlands sowie Desinformationskampagnen als Teil hybrider Strategien. Dieser Beitrag stellt die persönliche Auffassung des Autors dar.

Sie haben die Kriminalistik mit Online-Zugang abonniert? Dieser Link führt Sie direkt zum Beitrag in der Datenbank.
Sie haben noch kein Kriminalistik-Abonnement? Hier können Sie ein Abonnement bestellen.
 

Marcel Korn 
Der Rausch aus der E-Zigarette: Synthetische Cannabinoide
Eine Hydra der Moderne?
In diesem Beitrag setzt sich der Autor mit synthetischen Cannabinoiden als Rauschmittel im Kontext eines zunehmenden Nutzungstrends von E-Zigaretten in Deutschland auseinander. Insbesondere die Nutzung von E-Zigaretten in der Gruppe der Jugendlichen und Heranwachsenden nimmt stetig zu, so dass hier ein erhöhtes Gefahrenpotential für eben diese vulnerable Gruppe im Hinblick auf den Rauschmittelkonsum mittels E Zigaretten besteht. Wie stellt sich die aktuelle Lage dar? Wie lässt sich das Phänomen rechtlich einordnen und was sind mögliche polizeistrategische Implikationen?

Sie haben die Kriminalistik mit Online-Zugang abonniert? Dieser Link führt Sie direkt zum Beitrag in der Datenbank.
Sie haben noch kein Kriminalistik-Abonnement? Hier können Sie ein Abonnement bestellen.
 

Trygve Ben Holland / Carina Zirkel 
Kokainhandel im Kontext ethnisch-albanischer krimineller Netzwerke und der Karibik CAP1 - Teil 1
Im Rahmen des von der EU geförderten Projektes CAP1 (Caribbean-Albanian Poly-criminal Offshore Network Elicitation) aus dem ISF werden gegenwärtig (Januar 2025 bis Dezember 2026) unterschiedliche Methoden - IT basierten Charakters ebenso wie "klassische" Ermittlungsmaßnahmen - angewendet, um vor allem zwei Zielsetzungen zu verfolgen: Zum einen wird die rechtliche Fundierung transnationaler Ermittlungen im Lichte internationaler Rechtsgrundlagen analysiert, zum anderen werden in-rem und in-situ-Aktivitäten im karibischen wie albanischen Raum zugleich durchgeführt, um mögliche Ergänzungen und Mehrwerte einer nexusbezogenen Methodik zu identifizieren, die es zu systematisieren gilt.

Sie haben die Kriminalistik mit Online-Zugang abonniert? Dieser Link führt Sie direkt zum Beitrag in der Datenbank.
Sie haben noch kein Kriminalistik-Abonnement? Hier können Sie ein Abonnement bestellen.


Mikhail Logvinov 
Zuwanderungskriminalität: "Kulturkämpfe" um Zahlen und Semantik
Betrachtungen anlässlich des Buches von Frank Urbaniok, Schattenseiten der Migration. Zahlen, Fakten und Lösungen, 2025
In diesem Beitrag werden die analytischen Befunde von Prof. Dr. med. Frank Urbaniok und seine kriminal- sowie migrationspolitischen Schlussfolgerungen reflektiert. Dabei wird festgestellt, dass Frank Urbaniok mit seinem Buch in eine Diskussion eingreift, deren bisherige Argumentationsmuster zum großen Teil durch direktionale Motive der Beteiligten geprägt waren. Dem motivierten Denken des Buchautors wohnt demgegenüber größtenteils jene Genauigkeitsmotivation inne, die ihn mit dem dominanten meliorativen Migrationsdiskurs brechen lässt, wobei seine moralischen Emotionen teils zu deutlich zur Sprache kommen.

Sie haben die Kriminalistik mit Online-Zugang abonniert? Dieser Link führt Sie direkt zum Beitrag in der Datenbank.
Sie haben noch kein Kriminalistik-Abonnement? Hier können Sie ein Abonnement bestellen.
 

Jenny Winkler 
Zwischen Skepsis und Staatsgefährdung
Erfahrungen aus der Beratungspraxis im Kontext Verschwörungstheorien von veritas Berlin
Der Beitrag verbindet psychosoziale und kriminalistische Perspektiven auf Verschwörungsglaube. Anhand der Arbeit von veritas Berlin wird gezeigt, wie konspirative Überzeugungen in deliktisches Handeln übergehen können und warum distanzierungsorientierte Ansätze dann gelingen, wenn sie Transparenz, Lebensweltbezug und ein funktionales Verständnis des Glaubens miteinander verbinden.

Sie haben die Kriminalistik mit Online-Zugang abonniert? Dieser Link führt Sie direkt zum Beitrag in der Datenbank.
Sie haben noch kein Kriminalistik-Abonnement? Hier können Sie ein Abonnement bestellen.
 

Anna Christina Ettmann 
Historie der rechtlichen Bewertung von Kindesmissbrauch
Perspektivwechsel vom sündigen Täter zum missbrauchten Kind
Bis weit in das 20. Jahrhundert war das gesellschaftliche Leben in Deutschland stark von christlichen Wert- und Moralvorstellungen bestimmt. Die Sanktionierung des sexuellen Missbrauchs von Kindern hatte auf der Grundlage ethisch-religiöser Überzeugungen vor allem das Ziel, den "sündigen" Täter zu bestrafen. Erst im Verlauf des 20. und 21. Jahrhunderts entwickelte sich zunehmend ein gesellschaftliches Bewusstsein für die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern gegenüber sexuellem Missbrauch.

Sie haben die Kriminalistik mit Online-Zugang abonniert? Dieser Link führt Sie direkt zum Beitrag in der Datenbank.
Sie haben noch kein Kriminalistik-Abonnement? Hier können Sie ein Abonnement bestellen.
 

Klaus-Stephan von Danwitz 
Das Strafrecht und die Grenzen des Sagbaren
Zur Auslegung des verbrämten Verharmlosens i.S.d. § 130 Abs. 3 StGB 
Für einen seit rund 30 Jahren in Kraft befindlichen Ausschnitt des § 130 StGB, das Verharmlosen aus § 130 Abs. 3 StGB, werden im folgenden Beitrag für die Variante des Verbrämens die in Rechtsprechung und Schrifttum divergierenden Auffassungen vorgestellt. Das Meinungsspektrum wird auch anhand eines zur Befassung durch die Strafjustiz gekommenen Vergleichs zum Nürnberger Kodex behandelt. Unter Berücksichtigung der klassischen Auslegungsmethoden im Strafrecht werden Restriktionsversuche, da die verfassungsgemäße Sicht des historischen Gesetzgebers aus gutem Grund zu beachten ist, zurückgewiesen. Im Weiteren wird die Verhältnismäßigkeit der Norm belegt.

Sie haben die Kriminalistik mit Online-Zugang abonniert? Dieser Link führt Sie direkt zum Beitrag in der Datenbank.
Sie haben noch kein Kriminalistik-Abonnement? Hier können Sie ein Abonnement bestellen.
 

_________________________

Recht aktuell

Jürgen Vahle
Zum Identitätsirrtum und zur Bedeutung eines fehlenden Alibis
1. Erliegt ein Täter bei der Bestimmung des angegriffenen Tatobjekts einem Identitätsirrtum, ist dies für ihn unbeachtlich, wenn die Tatobjekte gleichwertig sind. Denn zum gesetzlichen Tatbestand gehören nur die tatbestandlichen Voraussetzungen und gerade nicht die Identität des Handlungsobjekts.
2. Die Tatsache, dass ein Angeklagter kein Alibi hat, ist kein belastendes Indiz gegen einen schweigenden Angeklagten.

BGH Beschl. v. 14.7.2025 - 4 StR 281/25

Sie haben die Kriminalistik mit Online-Zugang abonniert? Dieser Link führt Sie direkt zum Beitrag in der Datenbank.
Sie haben noch kein Kriminalistik-Abonnement? Hier können Sie ein Abonnement bestellen.

 

Jürgen Vahle
Tod durch Unfall bei Flucht vor Messerangriff
Wenn eine Person bei der Flucht vor einem mit Tötungsvorsatz geführten Messerangriff einen tödlichen Unfall im Straßenverkehr erleidet, handelt es sich lediglich um eine unwesentliche Abweichung vom Kausalverlauf.

BGH Beschl. v. 12.8.2025 - 5 StR 688/24

Sie haben die Kriminalistik mit Online-Zugang abonniert? Dieser Link führt Sie direkt zum Beitrag in der Datenbank.
Sie haben noch kein Kriminalistik-Abonnement? Hier können Sie ein Abonnement bestellen.

 

Jürgen Vahle
Beschlagnahme eines Smartphones
1. Die Beschlagnahme eines Smartphones zwecks Auslesung ist ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und das Eigentum (Art. 14 Abs. 1 GG).
2. Die Beschlagnahme und die beabsichtigte Auswertung des Smartphones bedürfen wie jede Grundrechtsbeschränkung einer gesetzlichen Ermächtigung, die einen legitimen Gemeinwohlzweck verfolgt und im Übrigen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt
3. Die Annahme, dass mittels eines Smartphones vorgenommene Aufzeichnungen einer Verkehrskontrolle durch Polizeibeamte im öffentlichen Straßenraum einen Anfangsverdacht einer Straftat nach § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB begründen, unterliegt zumindest gewissen Zweifeln.
4. Nicht jede Videoaufnahme polizeilicher Einsätze rechtfertigt ein polizeirechtliches oder strafprozessuales Einschreiten. Polizeiliche Maßnahmen dürfen aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht dazu führen, dass Betroffene aus Furcht zulässige Aufnahmen und mit diesen nicht selten einhergehende Kritik an staatlichem Handeln unterlassen
5. Das staatliche Interesse an der andauernden Beschlagnahme des Smartphones selbst ist jedenfalls bei der hier vorliegenden Konstellation als nicht besonders hoch zu bewerten. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Aufnahme angesichts weiterer Beweismittel nur geringe Beweisbedeutung zukommt und eine Einziehung des Smartphones als Tatmittel angesichts seines Wertes und seiner Bedeutung für die Lebensführung der Betroffenen nicht nahe liegt.

BVerfG Beschl. v. 9.7.2025 - 1 BvR 975/25

Sie haben die Kriminalistik mit Online-Zugang abonniert? Dieser Link führt Sie direkt zum Beitrag in der Datenbank.
Sie haben noch kein Kriminalistik-Abonnement? Hier können Sie ein Abonnement bestellen.

 

_________________________

Kriminalistik Schweiz

Daniel Jositsch / Fanny de Tribolet-Hardy / Natalija Bogdanovic 
Therapie statt Strafe - Teil 2
Ein neuer Ansatz für Ersttäter von Online-Sexualstraftaten zum Schaden von Kindern
Der zweite Teil dieses Beitrags, der in der vorangegangenen Ausgabe (Kriminalistik 2/2026, S. 112) begann, untersucht die Möglichkeiten der tertiären Prävention bei Ersttätern von Online-Sexualstraftaten zum Schaden von Kindern. Er analysiert die Defizite der bestehenden Maßnahmenpraxis und diskutiert alternative Ansätze, wie eine an Art. 194 StGB angelehnte Kann-Vorschrift sowie die Implementierung empirisch geprüfter Lern- und Therapieprogramme. Abschließend werden konkrete Reformoptionen aufgezeigt.

Sie haben die Kriminalistik mit Online-Zugang abonniert? Dieser Link führt Sie direkt zum Beitrag in der Datenbank.
Sie haben noch kein Kriminalistik-Abonnement? Hier können Sie ein Abonnement bestellen.


_________________________

Kriminalistik Campus

Firas Dawi 
Die Rolle von Influencern bei der digitalen Verbreitung islamistischer Propaganda
Insbesondere am Beispiel der Online-Präsenz des salafistischen Predigers Abul Baraa auf YouTube, Instagram und TikTok
Der Beitrag untersucht die Rolle von Influencern bei der digitalen Verbreitung islamistischer Propaganda. Ausgehend von einer netzwerkanalytischen Studie zu IS-nahen Twitter-Accounts wird gezeigt, dass einzelne Akteure aufgrund ihrer strukturellen Reichweite eine Schlüsselrolle bei der Weiterverbreitung extremistischer Inhalte einnehmen. Darauf aufbauend analysiert der Beitrag die Online-Präsenz des salafistischen Predigers Abul Baraa auf YouTube, Instagram und TikTok sowie zentrale ideologische Narrative seiner Kommunikation. Die Ergebnisse verdeutlichen das Mobilisierungspotential reichweitenstarker Prediger, weisen jedoch zugleich auf eine begrenzte Anschlussfähigkeit radikalislamischer Inhalte außerhalb spezifischer Milieus hin.
(Redaktion: Prof. Dr. Sigmund Martin)

Sie haben die Kriminalistik mit Online-Zugang abonniert? Dieser Link führt Sie direkt zum Beitrag in der Datenbank.
Sie haben noch kein Kriminalistik-Abonnement? Hier können Sie ein Abonnement bestellen.

 

Sybille Reinke de Buitrago / Carsten Rose 
Die Bedeutung von Forschung in und zur Polizei für eine starke Demokratie
Eine unabhängige und vielfältige Forschung ist essenziel für belastbare gesellschaftlich und politisch relevante Erkenntnisse. Auch in der Polizei wird aktiv geforscht, selbst wenn Forschende teils noch auf Hürden stoßen. Die unabhängige Erforschung polizeilichen Handelns sowie sicherheitsrelevanter Phänomene ist unabdingbar für ein Lernen in und zur Polizei, für die Verbesserung von Prozessen, Arbeitsweisen und Strukturen, und letztlich für einen legitimen und funktionierenden Rechtsstaat. Forschung leistet damit einen wichtigen Beitrag zur professionellen Polizeiarbeit.
Redaktion: Prof. Dr. Sigmund Martin)

Sie haben die Kriminalistik mit Online-Zugang abonniert? Dieser Link führt Sie direkt zum Beitrag in der Datenbank.
Sie haben noch kein Kriminalistik-Abonnement? Hier können Sie ein Abonnement bestellen.

 


_________________________

Literatur

Prof. Dr. Sigmund Martin, Wiesbaden
Michael Scherrer, Kryptowährungen in der Ermittlungspraxis
2025, 231 S., 34 Euro, Kriminalistik Verlag, C.F. Müller, ISBN 978-3-7832-4074-0

Das in der Reihe Grundlagen der Kriminalistik im Taschenbuchformat erschienene Werk von Michael Scherrer passt punktgenau in diese Reihe, weil die Befassung mit Kryptowerten ein Themenfeld in der Ermittlungspraxis adressiert und beschreibt, das angesichts der fortschreitenden Digitalisierung des Finanz- und Kommunikationsraums zunehmend an forensischer Relevanz gewinnt. Schien die Beschäftigung mit diesen Themen zunächst ein Randbereich zu sein, hat sich Nutzung von Kryptowährungen zunehmend in einer Vielzahl von Kriminalitätsbereichen etabliert. Hierzu zählen neben Cybercrime, betrugsorientierte Delikte, Formen der organisierten Kriminalität sowie Finanzierungsstrukturen extremistischer und terroristischer Akteure. Dementsprechend sind Kryptowerte aus dem Ermittlungsalltag nicht mehr wegzudenken.
Gerade um diesen Ermittlungsalltag geht es Scherrer. Obwohl das Werk klar wissenschaftlich begründet ist, ermöglichen es die Beispiele aus unterschiedlichen Deliktsfeldern, die Integration von Infoboxen mit Hintergrundinformationen sowie die systematische Darstellung typischer Verfahrensschritte, die theoretisch-technischen Inhalte in konkrete Einsatzsituationen zu überführen. Besonders hervorzuheben ist dabei die präzise Herausarbeitung des sog. "Ersten Angriffs". Die im Werk enthaltenen Checklisten, Handlungsempfehlungen und operativ ausgerichteten Leitfäden bieten eine methodische Grundlage, die geeignet ist, polizeiliche Eingriffsmaßnahmen zu standardisieren und Fehlerquellen bei der Beweissicherung zu reduzieren. Scherrer erläutert detailliert, welche digitalen Artefakte am Tatort oder in IT Systemen identifizierbar sind, wie diese zu sichern sind und welche Schlussfolgerungen sich aus ihrer Auswertung ziehen lassen.
Dem vor- und nachgeschaltet ist eine solide Einführung in die Grundbegriffe und die technischen Grundlagen der Kryptowerte, der Blockchainanalyse und der verschiedenen Phänomenbereiche, in denen Kryptowährungen eine Rolle spielen. Konsequent werden dabei die technischen Möglichkeiten der Blockchain-Forensik einerseits und ihre rechtlich-prozeduralen Grenzen - etwa im Hinblick auf internationale Kooperation, Datenzugriffsrechte und Validität forensischer Ableitungen - gegenübergestellt. Das Buch leistet damit nicht nur einen Beitrag zur Klärung technischer Zusammenhänge, sondern stärkt zugleich die wissenschaftliche Fundierung kriminalistischer Methodik im digitalen Zeitalter.
Fazit: Dem fibel- und fabelhaften Büchlein ist zu wünschen und vorherzusagen, dass es sich als zukünftiges Standardwerk im deutschsprachigen Raum für Ermittlerinnen und Ermittler sowie Studierende kriminalistischer Studiengänge etabliert.

 

Prof. Dr. Sigmund Martin, Wiesbaden
Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch: StGB, Band 4: §§ 185-262
5. Aufl. 2025, 2529 S., € 379,-, C.H. Beck, ISBN 978-3-406-81314-6

Das Werk knüpft mit dem gleichen 20-köpfigen Autorenteam wie in der Vorauflage an die 4. Aufl. aus dem Jahr 2021 an und arbeitet eine Vielzahl wichtiger neuer Gesetze (wie z.B. die Gesetze zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität und zur effektiven Bekämpfung von Nachstellungen und besserer Erfassung des Cyberstalkings) ein. Wie in den Vorauflagen überzeugt der Kommentar durch seine klare Gliederung: Den einzelnen Vorschriften bzw. den Vorbemerkungen zu Vorschriften oder Abschnitten vorangestellt finden sich umfangreiche Nachweise zum Schrifttum, gefolgt von jeweils einer prägnanten Einführung, einer Darstellung der historischen Entwicklung und einer umfassenden Analyse der aktuellen Rechtslage. Die Auseinandersetzung mit dieser Rechtslage erfolgt in der gebotenen inhaltlichen Tiefe mit zahlreichen Hinweisen für die Praxis der Verteidigung und Strafverfolgung. Die Fußnoten sind umfangreich und ermöglichen eine schnelle Vertiefung.
Zwar ist dieser Großkommentar für einen Einsteiger, der sich nur einen Überblick verschaffen will, wegen seiner Detailfülle möglicherweise abschreckend. Für die Ausbildung im Bereich von Polizei und Justiz wie für alle, die sich praktisch mit dem Strafrecht auseinandersetzen, ist der Kommentar gerade wegen seiner Detailtiefe uneingeschränkt zu empfehlen. Es ermöglicht sowohl die Einarbeitung in das Fachgebiet wie das Erlangen eines Überblicks und bietet ein relativ umfassendes Nachschlagewerk. Mehr kann man von einem Großkommentar nicht erwarten.
Die §§ 185-262 StGB umfassen eine Vielzahl bedeutender Strafrechtsbereiche, auf die hier nicht im Detail eingegangen werden kann. Einige seien jedoch herausgehoben: Bei der Kommentierung zu den Beleidigungsdelikten (§§ 185 ff. StGB) erfolgt eine differenzierte Auseinandersetzung mit der Wechselwirkung zwischen Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) und Ehrschutz. Die Darstellung aktueller BGH- und EGMR-Rechtsprechung ist vorbildlich und praxisnah. Bei Nötigung und Bedrohung (§§ 240 ff. StGB) wird die Problematik der "verwerflichen Zweck-Mittel-Relation" sehr gut herausgearbeitet. Die Kommentatoren liefern klare Abgrenzungen zu zulässigem Verhalten und geben wertvolle Hinweise für die Praxis. Bei den Eigentumsdelikten (§§ 242 ff. StGB) zeigt die Einarbeitung neuer Entscheidungen zur digitalen Sphäre (z.B. Daten als Tatobjekt) die Aktualität des Werkes.
Fazit: Der MüKo StGB bleibt auch mit dem aktuellen Band 4 in seiner 5. Aufl. ein Standardwerk für Strafrechtler. Die Kommentierung überzeugt durch Aktualität, dogmatische Präzision und Praxisnähe. Für Verteidiger, Staatsanwälte, Richter und sonstige Praktiker ist er als Nachschlagwerk ebenso unverzichtbar wie als hochwertiges Instrument für eine anspruchsvolle Lehre und ein gründliches Studium.