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Editorial der Ausgabe Februar 2024

Editorial der Ausgabe Februar 2024

Verehrte Leserinnen und Leser,

im vorliegenden Heft setzen wir die Reihe von Hahn zum Kriminalistischen Denken fort. In Teil 2 setzt die Autorin dieses anhand historischer Quellen in Bezug zu anderen Verfahren und Methoden im Kontext und extrahiert Bausteine und Leitlinien für ein in weiteren Beiträgen zu entwickelndes Arbeitsmodell.

Mit der Frage, ob Tatmehrheit oder -einheit bei Angriffen auf Leben und Gesundheit einer Mehrheit von Personen vorliegt wie auch der Beurteilung mehrere Tathandlungen bei einem Tötungsdelikt als Handlungseinheit setzt sich Marquardt anhand eines konkreten Beispiels in einem bemerkenswerten Fall auseinander.

In ihrem Beitrag zur Rolle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Gestalt der Beratungsstelle „Radikalisierung“ als Kompetenzzentrum des Bundes für die Präventions- und Interventionsarbeit auf dem Gebiet des Islamismus stellen Endres, Höppner, Komarek und Schindler die Entwicklung und Aufgaben der Beratungsstelle im Zusammenhang mit der Entwicklung des sog. „Kalifats“ des Islamischen Staates (IS) und den damit verbundenen Herausforderungen in Bezug auf aus Deutschland ausreisende Anhänger des IS dar.

Mit der „BeKo Rhein-Neckar“ (Beratungs- und Koordinierungsstelle Psychosoziale Notfallversorgung Rhein-Neckar) stellt Treibel eine weitere Beratungsstelle in der vorliegenden Ausgabe vor, welche eine phänomenunabhängige psychologische Beratungsleistung am Telefon nach hoch belastenden Ereignissen u.a. für Opfer, Angehörige oder Zeugen von Kriminalfällen nach einem eigens entwickelten Konzept anbietet.

Mit der organisationalen Einbettung von Open Source Intelligence in Sicherheitsbehörden befasst sich der auf zwei Teile angelegt Beitrag von Jarvers.

Mit einer Replik antworten Eisenhart u.a. auf zwei 2023 in der Kriminalistik erschienene Beiträgen zu „Forensic Nursing – Gedankenexperiment zur rechtsmedizinischen Versorgung der Zukunft“.

Im zweiten Beitrag der Kriminalistik-Schweiz zeigen Mausbach/Thali und Kägi vor dem Hintergrund der Ergebnisse einer Arbeitsgruppe unabhängig von vorgenannter Replik weitere Entwicklungen im „Züricher Modell für Opfer sexueller und häuslicher Gewalt – Aufsuchender Dienst Forensic Nurses“ und damit verbundene Potentiale auf.

Kriminalistik-Campus beginnt mit einer Analyse von Hilsberg zur Sexualstrafrechtsreform unter Berücksichtigung kriminalstatistischer Aspekte mit in Teilen prognostizierten aber auch überraschenden Ergebnissen.

Schreiber widmet sich in seiner Betrachtung der Prävention von Geldwäsche, konkret der Einführung einer Bargeldobergrenze im Vergleich zu bereits bestehenden Präventionsansätzen.

Joachim Faßbender, Prof. Dr. Sigmund P. Martin
Chefredaktion


Verlag C.F. Müller

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