Logo C.F. Müller
Ausgabe Januar 2023

Januar 2023

Fachartikel

Vehicle Theft

The role of SMART devices in the detection of vehicle theft and related criminal offences
Fatos Haziri and Enver Buçaj
 

Fahndung

Strategische Fahndung
Anhalte- und Sichtkontrolle als taktisches Einsatzmittel zur Bekämpfung organisierter Kriminalitätsstrukturen
Von Bernd Zgavec
 

Vernehmungen

„Kundenzufriedenheit“
Eine qualitative Untersuchung der Erfahrungen von Strafgefangenen mit kriminalpolizeilichen Vernehmungen/Teil 2
Von Uwe Rüffer
 

Schusswaffengebrauch

„Denn sie wissen nicht, dass sie es tun“
Zum massiven Anstieg der unbeabsichtigten Schussabgabe bei der deutschen Polizei
Von Clemens Lorei
 

Praxisfall

Der Praxisfall: Streiteskalation unter „Alkis“
Vorsatz bei Kapitaldelikten, Mittäterexzess, Untauglicher Versuch eines Kapiteldeliktes, Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Von Annette Marquardt
 

Gamingplattformen

Rechtsextremismus auf Gamingplattformen
Präventionsansätze?
Von Florian Hartleb und Marvin Gamisch
 

Antisemitismus

Das Problem heißt „Antisemitismus“
Herausforderungen für die Polizeiarbeit und Polizeibildung
Von Jana-Andrea Frommer und Sarah Jadwiga Jahn
 

Digitale Forensik

Möglichkeiten und Grenzen KI-gestützter Analyse digitaler Spuren
Von Andreas Dewald, Felix Freiling, Tobias Gross, Dennis Kniel, Robert Michael und Konrad Rieck
 

Kriminalistik-Schweiz

Forensic Nursing
Gedankenexperiment zur rechtsmedizinischen Versorgung der Zukunft
Teil 1: Die Versorgung von gewaltbetroffenen Personen
Von Julian Mausbach, Valeria Kägi, Daniel Jositsch und Michael J. Thali
(Teil 2 in Kriminalistik 10/2023)
 

Kriminalistik-Campus

Beweissicherung durch Private bei Jagdwildereien
Von Moritz Lübbersmeyer

Politisch motivierte Kriminalität unter dem Einfluss von Verschwörungsideologien
Eine Lageauswertung verschwörungsideologisch induzierter politisch motivierter Straftaten anlässlich demonstrativer Ereignisse im Jahr 2021
Von F. Birk

 

Recht aktuell

„Ziviler Ungehorsam“ kein Rechtfertigungsgrund

 

Literatur

Sehr gute Unterstützung für die tägliche Arbeit der Polizei
Tegtmeyer/Vahle unter Mitarbeit von Prof. Dr. Blum und Reinhard Mokros, M.A., Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen (PolG NRW), Kommentar

Unbedingt zu empfehlen
Lüttig/Lehmann (Hrsg.), Schriften der Generalstaatsanwaltschaft Celle, Band 6, Verschwörungstheorien

 

_________________________

 

Fachartikel

The role of SMART devices in the detection of vehicle theft and related criminal offences
Fatos Haziri and Enver Buçaj
Computers are technological devices that are largely used by detectives, police patrols, supervisors, and managers, but also by perpetrators of criminal offenses. Today, computer systems make it easier to identify documents and identify vehicle data such as vehicle identification numbers, year of manufacture, vehicle owner, vehicle technical data e.g. weight, driving power and whether they are wanted vehicles or appear on the list of stolen vehicles, etc. However, despite the positive aspects, computers are also being used for criminal purposes by perpetrators of criminal offenses who know how to exploit the wide operating range of these systems. They may be persons who, with little instruction, are able to create successful counterfeiting operations. Therefore, investigators must be aware of these possibilities and have special training in examining computers. “Many law enforcement agencies have specifically established separate forensic information systems sections to address this issue. It is important to collect data digitally. This would best be done by IT experts, especially computer experts, who can best take measures to preserve evidence in case of confiscation of computers”. Computer systems have been used in many cases of vehicle theft and forgery. Criminal investigators should take this into account. Understanding computer and database systems is important in the stolen vehicle detection process. In the US, investigators can, by means of computer software, automatically compare data from the Department of Motor Vehicle Registration with data from the National Insurance Crime Bureau (NICB) – a non-profit organization that supports law enforcement agencies in facilitating identification, detection and prosecution of perpetrators of insurance fraud crimes”. Such a program is also used by other countries, mainly those that are part of international security organizations, such as INTERPOL.

Strategische Fahndung
Anhalte- und Sichtkontrolle als taktisches Einsatzmittel zur Bekämpfung organisierter Kriminalitätsstrukturen
Von Bernd Zgavec
Die Bekämpfung organisierter Kriminalitätsstrukturen nimmt in der aktuellen kriminalpolitischen Bedeutung eine besondere Rolle ein. Die Informationsgewinnung über die Strukturen und Zusammenhänge entsprechender tatbeteiligter Personen und deren Umfeld im Bereich der organisierten Kriminalität stellt hierbei ein wesentliches Element der erfolgversprechenden Kriminalitätsbekämpfung bei Strukturverfahren dar. Der nachfolgende Beitrag stellt Möglichkeiten der Nutzung des Instruments der Anhalte- und Sichtkontrolle zur Informationsgewinnung in diesem Sinne dar und nimmt vergleichend Bezug auf das klassische Instrument der Kontrollstelle.

„Kundenzufriedenheit“
Eine qualitative Untersuchung der Erfahrungen von Strafgefangenen mit kriminalpolizeilichen Vernehmungen/Teil 2
Von Uwe Rüffer
In Teil 1, erschienen in KRIMINALISTIK 12/2022, S. 674 ff. wurden der Anlass, die Methode, die Interviewten sowie die ersten Ergebnisse der Untersuchung – Eigenschaften eines guten Vernehmers – vorgestellt. Diesem erwünschten Vernehmerverhalten, dass sich im Wesentlichen mit empathisch, sachlich und akzeptierend beschreiben lässt, steht kontrastreich ein unerwünschtes Vernehmerverhalten gegenüber, was die Aussagebereitschaft eher hemmt. Hinzu kamen weitere, das Verhalten des Vernommenen beeinflussende Momente, die im Weiteren dargestellt werden.  

„Denn sie wissen nicht, dass sie es tun“
Zum massiven Anstieg der unbeabsichtigten Schussabgabe bei der deutschen Polizei
Von Clemens Lorei
Die Schusswaffe ist neben Dienstmarke und Handfessel das Symbol der Polizei. Wenn auch der polizeiliche Schusswaffengebrauch eine der seltensten polizeilichen Maßnahmen darstellt, so erscheint er aber auch die wahrscheinlich gravierendste dienstliche Handlung zu sein. Folgen können sowohl für alle beteiligten Individuen wie auch für die Gesamtbevölkerung erwachsen, wie die Ereignisse z. B. nach dem Tod von George Floyd in den USA wieder zeigten (Campbell, January 15, 2021; Skoy, October 20, 2020). Ein verantwortungsvoller Umgang mit dieser massiven Eingriffsmöglichkeit erscheint zwingend erforderlich. Doch ist festzustellen, dass die Dienstwaffe nicht nur bewusst und absichtlich eingesetzt wird, sondern auch ein unbeabsichtigtes Abfeuern vorkommt. Dies scheint in den letzten Jahren in Deutschland an Häufigkeit zugenommen zu haben und stellt aktuell einen bedenklich hohen Anteil an Schussabgaben dar. Der Beitrag beschäftigt sich mit diesem Phänomen und fordert eine umfassende wissenschaftliche Analyse und Aufarbeitung.

Der Praxisfall: Streiteskalation unter „Alkis“
Vorsatz bei Kapitaldelikten, Mittäterexzess, Untauglicher Versuch eines Kapiteldeliktes, Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Von Annette Marquardt
Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit den Standardfragen des Vorsatzes und des Mittäterexzesses, aber auch mit der eher selteneren Problematik des sog. untauglichen Versuchs eines Tötungsdeliktes. Wie ist es tatsächlich und rechtlich zu würdigen, wenn Täter einen bereits Toten in einen Fluss werfen in dem irrigen Glauben, dass das Opfer noch lebt?

Rechtsextremismus auf Gamingplattformen
Präventionsansätze?
Von Florian Hartleb und Marvin Gamisch
Der Rechtsextremismus hat sich als Phänomen internationalisiert und virtualisiert. Das zeigen auch politisch-motivierte Gewaltakte, die Ausdruck einer Online-Subkultur sind und sich gegenseitig inspirieren. Vernetzungsaspekte gilt es daher genauer unter die Lupe zu nehmen. Der folgende Beitrag stellt fest, dass gerade im Bereich des Gaming die Präventionsansätze noch in den Kinderschuhen stecken. Dadurch, dass es sich hier um ein Massenphänomen handelt, gilt es, bestehende Herangehensweisen zu evaluieren und neue strukturierte Konzepte zu entwickeln. Digital Streetwork, Zivilgesellschaft und Schulen sind dabei ausdrücklich angesprochen.

Das Problem heißt „Antisemitismus“
Herausforderungen für die Polizeiarbeit und Polizeibildung
Von Jana-Andrea Frommer und Sarah Jadwiga Jahn
Beispiele wie die gelben „Ungeimpft“-Sterne im Rahmen von Protesten der sogenannten Querdenker-Bewegung machen deutlich, die Relevanz zur Einordnung und zum Umgang mit dem Phänomen Antisemitismus in der Polizeiarbeit nimmt zu. Ebenso zeigen die Kriminalstatistiken des Bundeskriminalamts insgesamt einen erheblichen Anstieg unterschiedlicher antisemitisch motivierter Straftatbestände im Hellfeld. Das Dunkelfeld wird zusätzlich als sehr hoch eingeschätzt. Herausforderungen ergeben sich dabei bereits bei der Einordnung und dem Verständnis des Phänomens in der polizeilichen sowie juristischen Arbeit. Zudem setzt der angemessene Umgang mit Betroffenen eine Sensibilisierung für die Thematik voraus. Ziel des Beitrags ist es deshalb, Antisemitismus in seiner Komplexität zu beschreiben und die Herausforderungen für Polizei und Justiz zu benennen. Unser Ansatz ist dabei, das Thema in der polizeilichen Bildung zu verorten, um künftige Polizeibeamt: innen zu sensibilisieren. Hierfür stellen wir eine Systematik vor, die mögliche Lehrinhalte, Kompetenzen und didaktische Grundannahmen benennt. Der Artikel dient zugleich der Vorstellung des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Verbundprojekts „EMPATHIA – EMpowering Police Officers and TeacHers in Arguing Against Antisemitism“.

Möglichkeiten und Grenzen KI-gestützter Analyse digitaler Spuren
Von Andreas Dewald, Felix Freiling, Tobias Gross, Dennis Kniel, Robert Michael und Konrad Rieck
Im Rahmen von forensischen Untersuchungen werden regelmäßig eine Vielzahl von digitalen Speichermedien ausgewertet. Die Analyse der dabei anfallenden großen Datenmengen und komplexen Dateiformate ist nur mit Hilfe automatisierter Methoden leistbar. Die Autoren dieses Artikels haben in den vergangenen Jahren die Anwendung KI-gestützter Methoden zur Analyse digitaler Spuren erforscht. Dieser Artikel berichtet über die dabei gesammelten Erfahrungen.

Kriminalistik Schweiz

Redaktion: Schweizerische Kriminalprävention, Chantal Billaud

Forensic Nursing
Gedankenexperiment zur rechtsmedizinischen Versorgung der Zukunft
Teil 1: Die Versorgung von gewaltbetroffenen Personen
Von Julian Mausbach, Valeria Kägi, Daniel Jositsch und Michael J. Thali
Die Rechtsmedizin muss auch zukünftig sicherstellen, dass die Untersuchungen von Lebenden und Verstorbenen mit hoher Qualität umgesetzt werden. Angesichts der steigenden Zahlen an Untersuchungen ist erkennbar, dass dies nur gelingen kann, wenn eine ausreichende Zahl qualifizierter Personen für die forensische Tätigkeit zur Verfügung steht. Die Attraktivität des pflegerischen Berufsbildes kann dadurch gesteigert werden, dass über Spezialisierungen pflegerische Kompetenzen ausgebaut und im forensischen Bereich eingesetzt werden. Dies wird seit vielen Jahren durch die Einbindung von Forensic Nurses, die sowohl bei der Behandlung von Opfern von Gewaltdelikten aber auch bei der Untersuchung von (aussergewöhnlichen) Todesfällen eingebunden sind, im angelsächsischen Raum erfolgreich vorgelebt. Es gilt daher, die Entwicklungen so zusammenzuführen, dass Forensic Nursing eine hilfreiche Unterstützung medizinischer Tätigkeiten im forensischen Bereich sein kann. Hierbei müssen die Strafverfolgungsbehörden, die Medizin und die Pflege Hand in Hand gehen. Der erste Teil des Gedankenexperiments ist der zukünftigen Versorgung von gewaltbetroffenen Personen gewidmet. Ein zweiter Teil wird Überlegungen zur postmortalen Versorgung präsentieren.
(Teil 2 in Kriminalistik 10/2023)

 

_________________________

 

Kriminalistik Campus

Redaktion:
Prof. Dr. Sigmund P. Martin, LL.M. (Yale), Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Kriminalpolizei, Wiesbaden

Beweissicherung durch Private bei Jagdwildereien
Von Moritz Lübbersmeyer
Die Tötung zweier Polizisten während einer Polizeikontrolle in Rheinland-Pfalz Anfang des Jahres hat gezeigt, dass Wilderer unter Umständen bereit sind, zu Gewalt zu greifen, um unentdeckt zu bleiben. Vor allem weil Wilderer oft bewaffnet sind, kann sich eine direkte Konfrontation durch den Zeugen, wie das Ansprechen oder versuchte Abhalten, als zu gefährlich darstellen. Zum Eigenschutz ist es aus diesem Grund ratsam, die Wilderei auf anderem Wege zu dokumentieren und auf Distanz zu den Tätern zu bleiben. Hierfür kommen etwa das bildliche Festhalten der Wilderei mittels einer Kameraaufnahme oder das Mitnehmen eines getöteten Wildtieres, im Sinne einer Beweissicherung, in Betracht. Inwiefern solche, durch Private erlangte Beweismittel für eine Wilderei überhaupt rechtmäßig und im Laufe des Verfahrens strafprozessrechtlich verwertbar sind, soll im Folgenden geprüft werden. Dafür werden die Möglichkeiten der Beweissicherung durch Private bei Wildtiertötungen an konkreten Beispielen auf ihre Rechtmäßigkeit untersucht und die Probleme einer anschließenden Verwertbarkeit der Beweise erörtert. Hierbei liegt der Schwerpunkt des vorliegenden Artikels auf der Beweissicherung und der Verwertbarkeit dieser Beweise, die Private speziell im Zusammenhang mit der Jagdwilderei erlangen.

Politisch motivierte Kriminalität unter dem Einfluss von Verschwörungsideologien
Eine Lageauswertung verschwörungsideologisch induzierter politisch motivierter Straftaten anlässlich demonstrativer Ereignisse im Jahr 2021
Von F. Birk, Kriminalkommissar beim Bundeskriminalamt
Verschwörungsideologien erfuhren innerhalb der letzten Jahre, insbesondere im Rahmen der „Covid-19-Pandemie“, einer gestiegenen Aufmerksamkeit. Proteste gegen die Maßnahmen zur Eindämmung des Virusgeschehens wurden dabei vor allem durch Straftaten und verschwörungsideologische Narrative überschattet.

 

_________________________

 

Recht aktuell

„Ziviler Ungehorsam“ kein Rechtfertigungsgrund
1. Eine Rechtfertigung (straf-) tatbestandlichen Verhaltens vor dem Hintergrund eines zivilen Ungehorsams ist ausgeschlossen.
2. Niemand ist berechtigt, in die Rechte anderer einzugreifen, um auf diese Weise die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zu erregen und eigenen Auffassungen Geltung zu verschaffen.

OLG Celle, Beschl. v. 29.7.2022
2 Ss 91/22
jv

 

_________________________

 

Literatur

Sehr gute Unterstützung für die tägliche Arbeit der Polizei
Tegtmeyer/Vahle unter Mitarbeit von Prof. Dr. Blum und Reinhard Mokros, M.A., Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen (PolG NRW), Kommentar, 13., vollständig überarbeitete Auflage, Richard Boorberg Verlag, 2022, 656 S., geb. 98 Euro, Staffelpreise bei Mengenbestellungen ab 10 Expl

Anlass für die Neubearbeitung des Kommentars waren insbesondere umfangreiche Änderungen des PolG NRW in den Jahren 2018, 2019 und 2021. Was von jedem Kommentar zu fordern ist, ist hier erfüllt: Aktuelle Rechtsprechung und Literatur sind umfassend eingearbeitet. Die Kommentierungen sind klar und verständlich. Die Autoren scheuen auch keine kritische Sicht auf manche tradierte Auffassung, so etwa zum Schutzgut der öffentlichen Ordnung, was sehr zu begrüßen ist (vgl. § 1 RN14).
Die Tiefe der Kommentierung des Polizeigesetzes ist den praktischen Bedürfnissen der Polizeiarbeit angepasst. Zahlreiche Beispiele erleichtern das Verständnis der Normen. Dies gilt auch für die „Checkliste“ zu typischen Abschleppsituationen (§ 43 RN 17). Dass hier auch das Falschparken auf Radwegen erwähnt wird, entspricht der zunehmenden Bedeutung des Radverkehrs in Städten und der Gefahren, denen Radfahrerinnen und Radfahrer ausgesetzt sind. Die angeführte Rechtsprechung könnte durch neuere Entscheidungen ergänzt werden, so z. B. zum Parken auf Radwegen OVG Bautzen, Beschl. v. 12.7.2021 – 6 D 18/21; VG Leipzig, Urt. v. 5.5.2021 – 1 K 860/20.
Da der Kommentar auf die Bedürfnisse der Praxis ausgerichtet ist, erläutert er natürlich im Schwerpunkt die Normen des PolG NRW, weist aber, soweit nötig, auf die Verbindungen zwischen dem Recht der Gefahrenabwehr und dem Strafverfahrensrecht sowie Ordnungswidrigkeitenrecht hin, siehe z. B. die Erläuterungen zu den erkennungsdienstlichen Maßnahmen gem. § 14 PolG NRW und – besonders aktuell – zur Vorbereitung der Herstellung unrichtiger Impfausweise.
Die Einführung zum Werk ist instruktiv. Aus der Geschichte des Polizeigesetzes werden die Praktikerin und den Praktiker vor allem Regelungen interessieren, die Auswirkung der Rechtsprechung des BVerfG sind, z. B. die Vorsorge für die Verfolgung von Straftaten, und die Änderungsgesetze zum PolG vom 13.12.2018 und 17.12.2021. Die immer mehr zunehmende Bedeutung von Recht der Europäischen Union (Art. 288 AEUV) für die polizeiliche Tätigkeit wird zutreffend hervorgehoben.
Ein Prüfschema für die Rechtmäßigkeit polizeilicher Eingriffsmaßnahmen (S. 41 ff.) erinnert daran, dass die Eingriffsermächtigungen sorgfältig zu prüfen sind und dabei das Verhältnismäßigkeitsprinzip eine hervorragende Rolle spielt.
Im Anhang zum Werk befinden sich im Wortlaut das Gesetz über die Organisation und die Zuständigkeit der Polizei in Nordrhein- Westfalen; das Versammlungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen und die Verwaltungsvorschrift zum Polizeigesetz von NRW.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass das Werk eine Bereicherung der polizeirechtlichen Literatur ist und eine sehr gute Unterstützung für die tägliche Arbeit der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sein wird. Auch in Bildungseinrichtungen und Hochschulen sollte es Verwendung finden.

Prof. Dr. Dirk Bruns, Soest


Unbedingt zu empfehlen
Lüttig/Lehmann (Hrsg.), Schriften der Generalstaatsanwaltschaft Celle, Band 6, Verschwörungstheorien, Nomos Verlag Baden-Baden, 1. Aufl. 2022, Softcover, 127 S., 39 Euro

Verschwörungstheorien sind nicht zuletzt durch die bundesweiten Exekutivmaßnahmen gegen Reichsbürger und Selbstverwalter verstärkt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten. Das Anhänger von Verschwörungstheorien durchaus eine Gefahr für Gesellschaft und Demokratie darstellen, ist in der Fachwelt unumstritten. Was bewegt jedoch Menschen, sich diesen überwiegend völlig abstrusen Gedankenwelten zuzuwenden – welche psychologischen und psychosozialen Mechanismen greifen hier? Wie sind Verschwörungstheorien und ihre Verbreitung strafrechtlich einzuordnen und was sind relevante kriminologische Aspekte? Wie kann diesem Phänomen sinnvoll begegnet werden? Diesen und weiteren Fragen gehen die sieben Autoren im sechsten Band der Schriftenreihe eingehend nach und betrachten das Phänomen aus unterschiedlichen Perspektiven. Die insgesamt vier fachkundigen Beiträge führen in die jeweiligen Betrachtungsgegenstände ein und vertiefen diese in verständlicher Form. Dabei gelingt es den Autoren in knapper Form, auf die wesentlichen Fragen zum Phänomen einzugehen.
Mit dieser Vorgehensweise ist es gelungen, nicht nur einen hervorragenden Einstieg in die Thematik zu vermitteln, sondern diese zugleich auch schon recht umfassend zu behandeln und damit einen guten Überblick zum Phänomen und seinen Gefahrenpotentialen zu verschaffen.
Die inhaltlichen Beiträge werden durch ein Abkürzungs-, Personen-, sowie Sach- und Ortsverzeichnis ergänzt und schließen mit einer Übersicht zu den Autoren und dem Herausgeber.

Joachim Faßbender


Verlag C.F. Müller

zurück zur vorherigen Seite