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Ausgabe Januar 2020

Fachartikel

 

Hasskriminalität

Innere Sicherheit weiterdenken
Ausgrenzung, Hass und Gewalt – Herausforderungen für den Rechtsstaat und die Sicherheitsbehörden
Von Holger Münch
 

Radikalisierung

Zur Dynamik der Radikalisierung
Feindbildwandel und reziproke Legitimierung in interagierenden extremistischen Gewaltszenen
Von Prof. Dr. Uwe Backes
 

Linksextremismus/-terrorismus

„Unseren Hass den könnt ihr haben“ Linksextremismus/-terrorismus
– Ein unterschätztes Phänomen?
Von Dr. Christian Herrmann
Anmerkungen und Literatur (PDF-Download)
 

Todesermittlungen

Blutrache, Kanun, Massendatenauswertung, Beschuldigtenvernehmung und Vorgespräch
Eine kriminalistische und rechtliche Fallbesprechung
Von Dr. Annette Marquardt
 

Organisierte Kriminalität

Das goldene Zeitalter des organisierten Verbrechens in den Niederlanden
Von Dr. Robin Hofmann
 

Vernehmung

Quo Vadis: Audiovisuelle Vernehmung?
Chancen und Grenzen der Videovernehmung beim Beschuldigten ab dem 1.1.2020
Von Thorsten Floren
 

Strafverfahrensrecht

Risiken erweiterter DNA-Analysen
Rechtliche und institutionelle Regulierung in den Niederlanden und England/Wales
Von Nils Ellebrecht und Dominik Weber
 

Kriminalistik-Schweiz

Aktuelle Herausforderungen bei der Entlassung aus einer stationären Massnahme nach Art. 59 StGB
Von Amanda Brack und Dr. Fabian Teichmann


 

 

Kriminalistik-Campus

Wirksamkeitsbedingungen strafrechtlicher Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen
Von Dr. Thomas Schröder

Beteiligung an nicht vorhandenen Schiffs-Containern
P&R als größtes Schneeballsystem der deutschen Geschichte
Von Dr. Wolfgang Schirp

 

 

Recht aktuell

Verwertbarkeit eines „Zufallsfundes“ im Rahmen einer Observation

 

 

Literatur

Hat ein Alleinstellungsmerkmal auf dem kriminalistischen Buchmarkt
Clages, Horst/Ackermann, Rolf (Hrsg.): Der rote Faden. Grundsätze der Kriminalpraxis
 

 




 

 

Fachartikel

 

Innere Sicherheit weiterdenken
Ausgrenzung, Hass und Gewalt – Herausforderungen für den Rechtsstaat und die Sicherheitsbehörden
Von Holger Münch
Ausgrenzung, Hass und Gewalt werden in unserem Land mittlerweile mit bemerkenswerter Deutlichkeit, Vehemenz und Aggression nach außen getragen – ganz offensichtlich mit dem Ziel, ein Klima der Angst und Einschüchterung zu erzeugen, das Vertrauen in den Staat zu unterminieren und die eigene gesellschaftspolitische Agenda durchzusetzen. Die daraus resultierenden Bedrohungen haben mittlerweile ein demokratiegefährdendes Ausmaß erreicht und bereiten den Boden für physische Gewalt. Das haben wir nicht zuletzt beim tödlichen Angriff auf Dr. Walter Lübcke und beim Attentat von Halle erfahren müssen.

Zur Dynamik der Radikalisierung
Feindbildwandel und reziproke Legitimierung in interagierenden extremistischen Gewaltszenen
Von Uwe Backes
Die Dynamik der extremistischen Gewalt-Radikalisierung entspringt vielen Quellen, ist aber ohne die oft manichäischen Freund-Feind-Perzeptionen der politischen Kontrahenten (Rechts-/Linksextremisten, Islamophobe/Islamisten) nicht angemessen zu verstehen. Sie bilden den Kern des politischen Selbstverständnisses und sind entscheidend für die Gewaltlegitimierung – gleichgültig, ob es sich um Gruppen oder um weitgehend eigenständig agierende Täter handelt. Die Analyse der Feindbilder spielt auch für die Einschätzung des von einer Gruppe ausgehenden Terrorismusrisikos eine große Rolle. Von den bekannten Warnindikatoren stehen einige in enger Beziehung zu den Feindwahrnehmungen: die Intensität der Delegitimierung der Feinde (vor allem Dehumanisierung), die Modi der Auseinandersetzung mit Feinden im gesellschaftlichen Umfeld (Gewaltaffinität), die Wahrnehmung der Bedrohung durch die Feinde und die Einschätzung des Risikos des gewaltsamen Kampfes gegen sie.

„Unseren Hass den könnt ihr haben“ Linksextremismus/-terrorismus
Ein unterschätztes Phänomen?
Von Christian Herrmann
Der Aufsatz stellt ausführlich aktuelle Strukturen und Entwicklungen im polizeilich bedeutenden PMK-Phänomenbereich legalistischer und anarchistischer Linksextremismus dar. Es werden wichtige Handlungsfelder („Antigentrifizierung“, „Antifaschismus“ etc.) insbesondere des gewaltorientierten anarchistischen Linksextremismus erörtert, wobei die Mediennutzung einen Schwerpunkt der Darstellung bildet. Zudem erfolgt ein knapper Vergleich mit den Phänomenbereichen Rechtsextremismus und Auslandsextremismus (linksextremistische PKK). Abschließend werden mögliche Handlungsoptionen aufgezeigt. Es wird deutlich, dass der Phänomenbereich PMK-links nur eine unzureichende Wahrnehmung in der Forschung genießt; eine Tatsache, die seiner polizeilichen Relevanz, insbesondere im Bereich der Gewaltdelikte, diametral entgegensteht.
Anmerkungen und Literatur (PDF-Download)

Blutrache, Kanun, Massendatenauswertung, Beschuldigtenvernehmung und Vorgespräch
Eine kriminalistische und rechtliche Fallbesprechung (Foto auf der Startseite)
Von Annette Marquardt
Eine Hinrichtung auf offener Straße, monatelange Ermittlungen, die Polizei und Staatsanwaltschaft arbeitstechnisch an ihre Grenzen führen, schließlich die Festnahme von zwei Tatverdächtigen. Einer wird freigesprochen, der andere zu lebenslanger Freiheitstrafe verurteilt. Aus rund 40 Millionen Daten werden die entscheidenden Daten herausgefiltert, Daten, die u. a. drei Arbeitshandys zugeordnet werden können, die sich die Täter in der Tatplanungsphase zugelegt hatten, um am Tatort (im weiteren Sinne) miteinander kommunizieren zu können. Ein brutaler Mord, der deutlich macht, wie sehr die Ermittler auf die retrograden Daten angewiesen sind.

Das Goldene Zeitalter des organisierten Verbrechens in den Niederlanden
Von Robin Hofmann
In den Niederlanden tobt ein Drogenkrieg. Nun wurde sogar ein Rechtsanwalt vor seinem Haus erschossen. Selbst Politiker sprechen offen von Zuständen wie in Italien in den 90er Jahren. Wie konnte es so weit kommen, in einem Land, das im Kampf gegen die organisierte Kriminalität immer glaubte, alles richtig zu machen? Mohammed Bouchikhi lag bereits auf dem Boden, die Hände schützend über dem Kopf, als ihn mehrere Kugeln aus dem AK47 Maschinengewehr tödlich trafen. Die beiden Täter waren am Abend des 26.1.2018 in das Nachbarschaftszentrum in dem Amsterdamer Stadtteil Wittenburg eingedrungen und hatten das Feuer auf die etwa zwanzig Jugendlichen eröffnet, die gerade Playstation spielten. Der siebzehnjährige Mohammed, ein Niederländer mit marokkanischen Wurzeln, absolvierte ein Praktikum in dem Zentrum. Der Anschlag hatte eigentlich dem ebenfalls anwesenden Gianni L. gegolten, einem neunzehnjährigen mit Verbindungen in die Amsterdamer Unterwelt. Der Praktikant sah ihm ähnlich und war zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort gewesen.

Quo Vadis: Audiovisuelle Vernehmung?
Chancen und Grenzen der Videovernehmung beim Beschuldigten ab dem 1.1.2020
Von Thorsten Floren
Die Beschuldigtenvernehmung stellt ein zentrales Element in der Ermittlungsarbeit dar. Auf Grund der besonderen Rechtsstellung des Beschuldigten im Strafverfahren und dessem berechtigten Interessen an der Wahrung seiner ihm vom Gesetzgeber zugestandenen Rechte, kann die audiovisuelle Vernehmung zu einer deutlichen Objektivierung beitragen. Somit muss dieser Schritt der Legislativen ausdrücklich begrüßt werden. Ob die aktuell vorliegende Gesetzesänderung die Bedürfnisse der Verfahrensbeteiligten in angemessener Form berücksichtigt, kann jedoch in Frage gestellt werden. Es wird daher im vorliegenden Artikel ein Diskurs zwischen den Vorstellungen des Gesetzgebers, den Empfehlungen der Expertenkommission, Problemstellungen in der praktischen Umsetzung und den noch offenen Fragen geführt.

Risiken erweiterter DNA-Analysen
Rechtliche und institutionelle Regulierung in den Niederlanden und England/Wales
Von Nils Ellebrecht und Dominik Weber
Der Artikel diskutiert den aktuellen Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Strafverfahrens in Hinblick auf die Einführung der erweiterten DNA-Analyse in Deutschland. Hierfür werden die mit dieser Technologie verknüpften Problembereiche aufgezeigt und im Vergleich die rechtliche und institutionelle Regulierung in den Niederlanden und England/Wales untersucht. Der Beitrag kommt zu dem Schluss, dass der deutsche Entwurf in vielerlei Hinsicht von Gesetzeslage und Praxis in den beiden Ländern lernen kann und in seiner jetzigen Fassung von geringem ermittlungstechnischem Nutzen sein wird.

Aktuelle Herausforderungen bei der Entlassung aus einer stationären Massnahme nach Art. 59 StGB
Von Amanda Brack und Fabian Teichmann
Im Zusammenhang mit der Entlassung aus einer stationären
Massnahme gemäss Art. 59 StGB bestehen aktuell einige Herausforderungen. Der vorliegende Artikel behandelt unter anderem die Problematik der Kompetenzverteilung zwischen Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die über eine allfällige Verlängerung der Massnahme entscheiden. Weiter wird das fehlende Angebot an Behandlungsplätzen und die unbeschränkte Verlängerbarkeit einer stationären Massnahme bei psychisch kranken Tätern näher untersucht.



  


 

 

 

Kriminalistik Campus

Redaktion:
Prof. Dr. Sigmund P. Martin, LL.M. (Yale), Hochschule des Bundes, Fachbereich Kriminalpolizei, Wiesbaden


Korruption im Gesundheitswesen allgemein und insbesondere die im Jahr 2016 neu eingeführten Vorschriften „der Bestechlichkeit und der Bestechung im Gesundheitswesen“ (§ 299 a und § 299 b StGB) stellen aktuelle Herausforderungen des Wirtschaftsstrafrechts dar, zu denen es aufgrund der relativ neuen Strafvorschriften praktisch keine Rechtsprechung gibt. Der nachfolgende Aufsatz beleuchtet diese Problematik näher. Der Aufsatz entstand auf der Grundlage eines Vortrages, den Dr. Thomas Schröder auf einer Einblicke-Veranstaltung der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung – Fachbereich Kriminalpolizei – beim Bundeskriminalamt unter dem gleichnamigen Titel gehalten hat.
Die Entstehung von Anlagebetrug und die Dimensionen, die er annehmen kann, sind meist schwer nachvollziehbar. Der nachfolgende Beitrag macht die Entstehung eines gigantischen Schneeballsystems greifbar. Der Aufsatz ist die ausgearbeitete Fassung eines Vortrages, den Dr. Wolfgang Schirp auf einer Einblicke-Veranstaltung der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung – Fachbereich Kriminalpolizei – beim Bundeskriminalamt unter dem gleichnamigen Titel gehalten hat und der sowohl bei Studierenden wie bei Ermittlern auf großes Interesse stieß.

Prof. Dr. Sigmund P. Martin
 

 

Wirksamkeitsbedingungen strafrechtlicher Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen
Von Dr. Thomas Schröder, Habilitand an der Universität Heidelberg


Beteiligung an nicht vorhandenen Schiffs-Containern
P&R als größtes Schneeballsystem der deutschen Geschichte
Von Dr. Wolfgang Schirp Rechtsanwalt /Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Berlin

 

 

  


 

 

 

Recht aktuell

 

Verwertbarkeit eines „Zufallsfundes“ im Rahmen einer Observation
1. Der in § 477 Abs. 2 Satz 2 StPO gewählte Begriff der „bestimmten Straftaten“ erfasst nicht nur konkret bezeichnete Katalogtaten, sondern auch generalklauselartig umschriebene Delikte wie etwa Straftaten „von erheblicher Bedeutung“ (§ 163 f Abs. 1 StPO).
2. Ergibt sich bei einer wegen des Verdachts der Rauschgiftkriminalität angeordneten längerfristigen Observation als „Zufallsfund“, dass der Beschuldigte ein ganz anderes Delikt minderer Bedeutung (hier: Fahren ohne Fahrerlaubnis) begangen hat, so dürfen diese Erkenntnisse nicht in das andere Strafverfahren „exportiert“ werden.

KG, Beschl. v. 20.12.2018
3 Ws 309/18

jv
 

 

  


 

 


Literatur

 

Hat ein Alleinstellungsmerkmal auf dem kriminalistischen Buchmarkt
Clages, Horst/Ackermann, Rolf (Hrsg.): Der rote Faden. Grundsätze der Kriminalpraxis, Grundlagen der Kriminalistik, C.F. Müller GmbH, Heidelberg, 4., neu bearbeitete Aufl. 2019, 711 S., kart., 34 Euro

Das Buch „Der rote Faden“ erscheint in der vorliegenden „Ausrichtung“ seit Mitte der 1950er Jahre, und ist seit der ersten Auflage im Umfang um mehr als 500 Seiten gewachsen. Angesichts dieser Umstände sieht man ein erfolgreiches, gut eingeführtes, anwendungsbezogenes Werk vor sich.
Das Buch ist in sechs Hauptkapitel gegliedert, bietet zunächst eine prägnante „Einführung in die Kriminalistik“, in welcher kurz auf das Wesen und das Ineinandergreifen der juristischen und nicht-juristischen Kriminalwissenschaften sowie auf die kriminalistische Methodik reflektiert wird und das inhaltlich unmittelbar in „Das strafprozessuale Ermittlungsverfahren“ übergeht. Weiter geht es mit Ausführungen zur „Kriminaltaktik“ und mit Grundfragen der „allgemeinen Kriminalistik“, von der kriminalistischen Bedeutung des Tatorts, seiner Sicherung, der Dokumentation durch den Auswerteangriff hin zur allgemeinen Methodik kriminalistischer Fallbearbeitung. Die erforderliche „digitale“ Abrundung erfährt dieses Kapitel, bis hierhin weit überwiegend der „analogen“ Beweismittelgewinnung und -sicherung gewidmet, mit dem Gliederungspunkt „Beweissicherung an PC und anderer IuK-Technik“. Es folgen Ausführungen zur „Kriminaltechnik“, insbesondere zur Spurenkunde, der kriminaltechnischen Untersuchung von Stimme, Sprache und Schrift sowie zur Fotografie. Danach werden ausgewählte forensische Bezugswissenschaften der Disziplin, namentlich die „Rechtsmedizin“ und die „kriminalistische Psychologie“ dargestellt. Abschließend werden unter der Überschrift „Spezielle Kriminalistik“ die kriminologischen Phänomene „Sexualstraftaten“ und „Internetkriminalität“ vorgestellt und polizeiliche Erfordernisse iZm „Sofortmaßnahmen in Vermisstensachen“ und bei „Todesfallermittlungen“ behandelt.
Die Änderungen im Vergleich zur 13. Auflage (2017, Umfang 693 Seiten) erscheinen auf den ersten Blick „marginal“. Weder die Herausgeberschaft noch die neben den beiden Hrsg. an dem Werk beteiligten 19 Autorinnen und Autoren oder die Kapitelfolge haben sich verändert. Es gibt nur einige wenige, substantiell geringfügige Änderungen bei der Gliederung der Unterkapitel. Diese allgemeine Feststellung gilt gleichermaßen für das Stichwort- wie im Wesentlichen auch für das Literaturverzeichnis. Die Herausgeber begründen die Neuauflage v. a. mit den einzuarbeitenden Auswirkungen des „Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ (BGBl. I, Nr. 58 v. 23.8.2017, S. 3202 ff.) und hierdurch „prozessual neu eingeführter Verfahrensweisen, wie z. B. die verbindliche audiovisuelle Aufzeichnung von Vernehmungen“ bei bestimmten Straftaten (§ 136 Abs. 4 StPO neu, vgl. S. 242 f. des Werks, Inkrafttreten zum 1.1.2020). Im Inhaltsverzeichnis spiegelt sich dies nicht. Auf mögliche Implikationen, z. B. die Notwendigkeit einer aufgrund der Qualität des in § 136 Abs. 4 StPO geforderten Anlassdelikts bzw. der berechtigten Schutzinteressen bestimmter dort genannter Personengruppen in der Regel durchgängig schriftlichen Protokollierung spätestens zur Hauptverhandlung durch Anforderung der zuständigen Kammer werden nicht vertieft.
„Der rote Faden“ hat hinsichtlich Aufbau, Format, Gestaltung und Umfang nach wie vor ein Alleinstellungsmerkmal auf dem kriminalistischen Buchmarkt. Ein Blick in den Sammelband lohnt sich sowohl kasuistisch wie auch anlassunabhängig stets. Man bleibt, auch wenn sich manchmal nur stichpunktartig Anregungen darbieten, nie uninspiriert. Schon deshalb ist es gut, den Sammelband im heimischen Buchregal oder im Büro zu wissen. Es steckt in der mittlerweile 14. Auflage des Werkes viel kondensierte, reflektierte und daher valide kriminalistische Empirie. Das ist gut, leben wir doch in bewegten Zeiten. Diese zeitigen jedoch unmittelbare Auswirkungen, nicht nur auf die Organisation der Kriminalitätskontrolle, hervorgerufen durch umfangreiche gesetzliche Neuregelungen oder bspw. auch durch Fort-/ Neuentwicklung forensischer Methodik und des hierbei in besonderer Weise erforderlichen Sachverstandes. Hierauf reagieren die Herausgeber regelmäßig, wird doch bspw. der Inhalt im Bereich Cybercrime und digitaler Forensik dem Format probat beständig fortgeschrieben. Eine Neuauflage wird sich allerdings sehr zügig den Herausforderungen widmen müssen, stehen doch schon wieder derzeit im „Roten Faden“ noch unkommentierte Themen mit unmittelbarer Wirkung auf die kriminalistische Methodik auf der Agenda.

Dr. Holger Plank
 


Verlag C.F. Müller

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