Logo C.F. Müller
Editorial der Ausgabe Dezember 2022

Verehrte Leserinnen und Leser!

Die Volksverhetzung soll mit dem als neuen Abs. 5 vorgesehen Tatbestand „Öffentliches Billigen, Leugnen oder gröbliches Verharmlosen von Völkerrechtsverbrechen“ eine Erweiterung erfahren. Schiemann befasst sich kritisch mit dem im sog. „Omnibusverfahren“ verabschiedeten Gesetz und der besonderen Problematik, dass die Bestimmung, wann ein Völkerrechtsverbrechen vorliegt, nun den Amtsgerichten zugemutet wird.

Klosinski untersucht in seinem Beitrag die mögliche Einbeziehung von Erkenntnissen der empirischen Sinnforschung in staatliche Deradikalisierungsarbeit ,und Kriminalitätsverhütung und gelangt zu dem Ergebnis, dass die heutigen Erkenntnisse aus der Sinn- und Deradikalisierungsforschung auf die Reintegration von Straftätern im Bereich der Allgemeinkriminalität übertragbar sind.

Mit dem neu gefassten Geldwäschetatbestand des § 261 StGB wurde die bisherige Rechtsprechung zur weitgehenden Straffreiheit von Strafverteidigern, die aus Quellen organisierter Kriminalität finanziert werden, zementiert. Lehnert sieht hierin ein Problem und schlägt eine weitere Reform vor.

Jaeger berichtet von der 17. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kriminalistik (DGfK) vom September 2022, die sich mit dem Schwerpunktthema Vernehmungen und insbesondere den Vor- und Nachteilen der audiovisuellen Vernehmung bei schwerwiegenden Straftaten unter Einbeziehung internationaler Erfahrungen befasst hat.

Unter dem Schlagwort „Kundenzufriedenheit“ beginnt Rüffer eine auf mehrere Beiträge angelegte Serie, in der er die Ergebnisse einer qualitativen Untersuchung der Erfahrungen von Strafgefangenen mit kriminalpolizeilichen Vernehmungen vorstellt.

Hahn und Jochum befassen sich mit dem Phänomen der „Challenge“ im Kontext von Suizidalität. Dabei können „Challenges“ als Herausforderungen verstanden werden, bei denen über Social-Media-Kanäle Konsumenten aufgefordert werden, „Mutproben“ zu wagen, die einen Suizid provozieren.

Mit seinem letzten Urteil zur Vorratsdatenspeicherung hat der EuGH der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung zwar Grenzen aufgezeigt, doch sie grundsätzlich bei Fällen der Bekämpfung schwerer Kriminalität für zulässig erklärt. In diesem Spannungsfeld zeigt der Betrag von Schwarz über Chatkontrolle und Vorratsdatenspeicherung auf, wie den Belangen des Kinderschutzes trotz des vermeintlichen Totalverbots der Vorratsdatenspeicherung Rechnung getragen werden kann.

Im Beitrag der Schweizer Redaktion von Schocker, Egger und Ottiker wird die erstmalige Durchführung einer gesamtschweizerischen Kriminaltechnik-Übung dargestellt, die nach einem neuen nationalen Einsatzkonzept ablief, das auf einer durch die Pariser Polizeipräfektur nach den Anschlägen von 2015 erarbeiteten Arbeitsweise basiert.

In Kriminalistik-Campus berichten u. a. Fittkau, Juffa und Müller über ein Forschungsprojekt, bei dem 971 Beschäftigte des BKA und der Polizei Berlin sich zu dem Thema äußerten, inwieweit innere Kündigung im BKA und in der Berliner Kriminalpolizei verbreitet ist und inwieweit transformationale Führung wirklich zu einer Reduzierung der Tendenz zur inneren Kündigung führt.

Ihre
Chefredaktion
Joachim Faßbender und Sigmund Martin


Verlag C.F. Müller

zurück zur vorherigen Seite