Logo C.F. Müller
Editorial der Ausgabe Februar 2022

Verehrte Leserinnen und Leser,

das vorliegende Heft wird durch den tödlichen Schusswaffengebrauch am 31. Januar 2022 gegen die Kollegin und den Kollegen in Rheinland-Pfalz überschattet. Unsere Anteilnahme und unser Mitgefühl gelten zuvorderst den Hinterbliebenen. Es wird jedoch auch zu prüfen sein, welche Konsequenzen in der Sicherheitspolitik zu ziehen sind.

Die Medizinische Fakultät der Universität Zürich präsentierte in ihrer Veranstaltungsreihe „Wissenschaf(f)t Wissen“ im November vergangenen Jahres den Vortrag von Prof. Dr. rer. nat. Ehlert „Die ganze Welt im Ausnahmezustand – was kann ich dagegen tun?“, welcher sich mit der Frage des Umgangs mit Stress und Ungewissheit auseinandersetzte.

Insbesondere Ungewissheit, als (existenzielle) Bedrohung empfunden, kann in diesem Kontext zur Flucht in Verschwörungstheorien und in der Folge zu deviantem Verhalten und Delinquenz führen. Mit dem Umfang der in 2020 verschwörungsideologisch induzierten Kriminalität und ihrer Erfassung befasst sich der zweite Teil des Beitrags von Sven Rocho während Irina Jugl mit ihrem Beitrag zur Förderung des kritischen Denkens und der Ambiguitätstoleranz hinwendungsbezogen Möglichkeiten der Prävention und Intervention aufzeigt.

Antisemitische Narrative als häufiger Bestandteil von Verschwörungstheorien verknüpfen diese mit gängigen Extremismen. Christian Herrmann zeigt in seinem Beitrag auf, wie der Antisemitismus als verbindendes Strukturelement extremistischer Phänomenbereiche verstanden werden kann.

Im Ausnahmezustand befanden und befinden sich nach der Hochwasser-Katastrophe im Juli 2021 im Westen Deutschlands noch immer insbesondere die Bewohner des Ahrtales. Mit seinem Beitrag „Nach der Flut ...“ berichtet Dirk Büchner über den engagierten Einsatz der Identifizierungskommission des BKA, deren Aufgaben einmal mehr darin bestand, die Opfer dieser Katastrophe eindeutig zu identifizieren.

Die Schwierigkeiten einer pönalisierenden Normsetzung im digitalen Raum, hier dargestellt am Beispiel der Cybergrooming-Straftatbestände, führt Tom Kattenberg auch darauf zurück, dass dieser besondere Strafrechtsmaterie vergleichsweise neu erscheint und entsprechender Erfahrungen in der Anwenderpraxis entbehrt. Eine Erkenntnis, welche ebenso auf Seiten der repressiven Kriminalitätsbekämpfung Raum greift, wie der nachfolgende Artikel andeutet. Die Zentrale Stelle für Informationssicherheit, kurz ZITiS, ist eine Forschungs- und Entwicklungsbehörde und wurde als Teil der Cyber-Sicherheitsstrategie aufgebaut. Sie soll technische Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf die Arbeit der Sicherheitsbehörden untersuchen, neue Trends und Entwicklungen erkennen und vorausschauend Gegenmaßnahmen entwickeln. Damit trägt sie im Aufgabenfeld der Inneren Sicherheit wesentlich zur Sicherheit und Unabhängigkeit von Fremdanbietern durch die Entwicklung von technischen Werkzeugen – für in der Regel verdeckt durchzuführende Maßnahmen – im Kampf gegen Terrorismus und Cybercrime bei. Astrid Bötticher stellt in ihrem Artikel die digitale Souveränität als politisches Konzept für das Politikfeld der Inneren Sicherheit dar und bezieht sich dabei beispielgebend auf diese Behörde.

Die zunehmende Virtualisierung von Führungsprozessen in der (digitalen) Arbeitswelt als Antwort auf grundlegende Veränderungen im Kontext sich verändernder Erwartungshaltungen der Mitarbeiter wird von Christian Schwöder analysiert und zu erkannten Herausforderungen Lösungsangebote erarbeitet.

Verdeckte personale Ermittlungen stellen als klassische Ermittlungsmethode – wie verdeckte Ermittlungen allgemein – ein unverzichtbares Instrument einer wirksamen Bekämpfung mittlerer und schwerer Kriminalität insbesondere in den Bereichen der Organisierten Kriminalität und des Terrorismus dar. Gleichzeitig werfen sie häufig Rechtsfragen auf. Einer solchen geht Michael Soiné in seinem Beitrag zur Nutzung von Selbstgesprächen von Zielpersonen dezidiert nach.

Ihre
Chefredaktion
Joachim Faßbender und Sigmund Martin


Verlag C.F. Müller

zurück zur vorherigen Seite