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Fehlender Fehlerkultur

Editorial der Ausgabe November 2021

Editorial der Ausgabe November 2021

Verehrte Leserinnen und Leser,

Ende Oktober beschäftigte einmal mehr der islamistische Terror die Sicherheitsbehörden. Im Landkreis Düren sollen laut Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf mehrere junge Männer eine „schwere staatsgefährdende Gewalttat (§ 89a StGB)“ geplant haben. Alle sieben Beschuldigten wurden nur erkennungsdienstlich behandelt und wieder auf freien Fuß gesetzt! Die Verhängung von Untersuchungshaft setzte laut Generalstaatsanwaltschaft einen dringenden Tatverdacht voraus. Soweit seien die bisherigen Erkenntnisse noch nicht. Innenminister Reul bestätigt den Zusammenschluss der Gruppe zu einem islamistisch-terroristischen Netzwerk, betonte aber, dass es nach den bisherigen Erkenntnissen noch keine konkreten Anschlagspläne gegeben habe. Solche sind aber beispielsweise zur Verwirklichung der Tatbestandsmerkmale des § 129a (Bildung terroristischer Vereinigungen) nicht erforderlich. Sechs der Beschuldigten werden laut Innenminister Reul als Gefährder eingestuft und alle sieben hätten Kontakte zu Mitgliedern der radikalislamischen Szene gehabt, u.a. auch Besuche aus dem Umfeld des Attentäters von Wien am 2. November 2020.

Die Gräueltat von Wien liegt ein Jahr zurück, und der bisher folgenschwerste islamistische Terroranschlag in Deutschland auf dem Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz jährt sich zum fünften Mal. Zahlreiche Untersuchungsausschüsse kamen seither zu dem Schluss, dass ein Behörden- und Polizeiversagen ursächlich war. Weithergehende Kausalitätsprüfungen finden kaum statt, insbesondere in Hinblick auf politische Verantwortlichkeiten im Vorfeld. Es fehlt regelmäßig an einer breit angelegten und ergebnisoffenen Fehlerkultur. Der Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages hatte aufgrund von Unplausibilitäten zwischen der ausgewerteten Spurenlage und der Tathergangsversion ein Gutachten zum Thema „Spurenlage Breitscheidplatz-Attentat“ in Auftrag gegeben. Die beiden Gutachter Prof. Sandra Schmidt und Prof. Christian Matzdorf fassen ihre Ergebnisse im nebenstehenden Aufsatz allgemeingültig zusammen. Sie sehen insbesondere den „Ersten Angriff“ als erfolgskritischen Faktor für den Ermittlungserfolg bei Anschlägen. Die Tat- oder Ereignisorte mit den vorhandenen Spuren bilden die Grundlagen für Tathergangsversionen, weshalb der Sicherungs- und Auswertungsangriff zurecht elementarer Aus- und Fortbildungsinhalt für das gesamte kriminalistische Spektrum sein und bleiben muss.

Die sogenannten „extremistischen Verdachtsfälle“ sind Gegenstand des Aufsatzes von Dr. Christian Herrmann, der die aktuell fünf Beispiele aus dem links- und rechtsextremistischen Bereich kritisch würdigt. Dr. Daniel Köhler, Verena Fiebig und lrina Jugl beleuchten rechtsextreme Radikalisierungs- und Rekrutierungsprozesse bei Minderjährigen im Videospielkontext anhand von zwei Ermittlungsverfahren und geben einen Überblick über den noch am Anfang befindlichen Forschungsstand. Mit der Gefahr von Ideen und der konkreten Fragestellung „Führen neurechte Mimikry und Ideologieverbreitung zur Erhöhung des rechtsextremen Risikopotentials?“ beschäftigt sich Simon Ramm.

Wenn auch Extremismus und Terrorismus leider wieder den Schwerpunkt bilden müssen, spiegeln die anderen Themen dieser Ausgabe das breite Spektrum der Kriminalistik wieder. Wie ein roter Faden durchziehen die kritischen und mahnenden Bestandsaufnahmen die Art und Weise, wie wir mit Fehlern, Fehlerrisiken und Fehlerfolgen umgehen. ,,In Fehler führt uns die Flucht vor Fehlern!“ So mahnte nicht nur Horaz, auch eine Fachzeitschrift muss die Finger in die Wunde einer fehlenden Fehlerkultur legen.

Ihr
Bernd Fuchs
Chefredakteur


Verlag C.F. Müller

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