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Ausgabe August/September 2019

Fachartikel

 

Gewaltkriminalität

Der Zusammenhang zwischen Hitze, Klimawandel und Gewalt
Kriminalität, Klimakriege und der Aufstieg der Wikinger
Von Dr. Uwe Füllgrabe
 

Islamistischer Terrorismus

In Europa und Deutschland verübte und verhinderte islamistische Anschläge
Von Dr. Stefan Goertz
 

Terroristische Bedrohungen

Terrorabwehr im Spannungsfeld staatlicher und privater Gefahrenvorsorge
Hafensicherheit in NRW oder – wie ein Seeschiff die Aufgaben und Befugnisse der Polizei in NRW erweitert
Von Eckard John und Jennifer Trabant
 

Islamismus

Der Islamismus als Gegenstand oberinstanzlicher Gerichtsbarkeit und journalistischer Berichterstattung in Deutschland
Von Benjamin Coomann und Dr. Tim Lukas
 

Polizeilicher Schusswaffengebrauch

Der Hollywoodfaktor – Schusswaffengebrauch in den Medien und in der Realität
Von Ralf Schmidt
 

Zivilcourage

Schnell weg – zwischen Panik und Gewissen Zivilcourage kann man lernen!
Von Stefanie Ferdinand und Günther Bubenitschek
 

Kriminaltechnik

Spektroskopische Analyse von Papier (Foto auf der Startseite)
Möglichkeiten für die detaillierte Charakterisierung, Differenzierung und Datierung
Von Dr. Enrico Pigorsch und Dr. Antje Harling
 

Verfassungsrecht

Nachtzeit, Einrichtung von richterlichen Bereitschaftsdiensten, Gefahr in Verzug
Zu den Auswirkungen des Beschlusses des BVerfG vom 12.3.2019 – 2 BvR 675/14
Von Prof. Dr. Martin Klein
 

Rechtsmedizin

Leistungsfähige und zukunftssichere Rechtsmedizin in Deutschland
Sicherung durch eine Novellierung des JVEG
Von Dr. jur. Bernd Thode
 

Tagungsbericht

Wirtschaftskriminalität im digitalen Zeitalter
5. Trierer Forum zum Recht der Inneren Sicherheit (TRIFORIS)
Von Diana Gherman und Mareike Neumann
 

Kriminalistik-Schweiz

Grenzüberschreitende Datenerhebung: Ist und Soll
Von Stephan Walder

 

 

 

 

 

Kriminalistik Campus

 

Bekämpfung des Online-Ticket-Betrugs als Massendelikt im Cyberraum
Von Mike Benz

Sensationsgier im fortschreitenden digitalen Zeitalter und deren notwendig gewordene Kriminalisierung im § 323 c StGB 555
Eine Betrachtung des Phänomens und seiner Ursachen
Von Sebastian Pinta
 

 

 

 

Recht aktuell

 

Verbotsverfügung gegen sog. Auto-Poser

Gefahrenerfolg beim gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr

 

 

 

 

Literatur

 

Wertvolle Standortbestimmung
Jochen Christe-Zeyse (Hrsg.), Kriminalistik und forensische Wissenschaften, Festschrift für Ingo Wirth

Insgesamt wieder sehr gelungen
Drewes/Malmberg/Wagner/Walter, Bundespolizeigesetz


 

 




 

 

Fachartikel

 

Der Zusammenhang zwischen Hitze, Klimawandel und Gewalt
Kriminalität, Klimakriege und der Aufstieg der Wikinger
Von Uwe Füllgrabe
Hitze wirkt irritierend und erzeugt leicht Gewalt. Der Klimawandel führt zum Kampf um Ressourcen und zur Destabilisierung der Ordnung. Aber nicht nur kann das Klima wärmer werden, sondern auch ein gigantischer Kälteeinbruch ist möglich, z. B. durch den Ausbruch eines Supervulkans.

In Europa und Deutschland verübte und verhinderte islamistische Anschläge
Von Stefan Goertz
Dieser Beitrag untersucht die von 2000 bis 2019 in Europa und Deutschland verübten und von Sicherheitsbehörden verhinderten islamistischen Anschläge. Im Zentrum der Analyse stehen dabei einerseits bei den verübten islamistischen Anschlägen die benutzten Wirkmittel (z. B. Messer, Kfz, Sprengstoff und Schusswaffen). Andererseits werden bei den von Sicherheitsbehörden verhinderten islamistischen Anschläge das geplante Anschlagsszenario, die geplanten Wirkmittel, die Aufklärung durch die Sicherheitsbehörden sowie der Ausgang des Gerichtsprozesses untersucht. In der Analyse der verübten und verhinderten islamistischen Anschläge werden abschließend mögliche Bedrohungsszenarien aufgezeigt, dabei vor allem mögliche Anschlagsziele (z. B. öffentliche Verkehrsmittel im Allgemeinen und große Menschenmengen), mögliche Modi Operandi (z. B. Sprengstoffanschlag, Anschlag mit einem Kfz, Selbstmordattentat) und abschließend Wirkmittel und Methoden (beispielsweise Sprengstoff, Schusswaffen, Hieb- und Stichwaffen).

Terrorabwehr im Spannungsfeld staatlicher und privater Gefahrenvorsorge
Hafensicherheit in NRW oder – wie ein Seeschiff die Aufgaben und Befugnisse der Polizei in NRW erweitert
Von Eckard John und Jennifer Trabant
Dass die Welt sich seit den Terroranschlägen 9/11 verändert hat, zeigt sich u. a. im Bereich der Verkehrsinfrastruktur. Der Artikel beschäftigt sich mit der konkreten Umsetzung der Gefahrenabwehr in der Hafenwirtschaft. Im Fokus stehen Schiffe als Elemente der globalen Lieferkette. Um diese Verkehrsträger vor terroristischen Übergriffen zu schützen, werden Hafenanlagen und Häfen als besondere Schutzbereiche qualifiziert. Im Mehr-Ebenen-System internationaler und nationaler Rechtsgrundlagen erfolgt der Schutz im Wechselspiel von Eigensicherungs- und staatlichen Gefahrenabwehrmaßnahmen. In NRW stellt die Schnittstelle zwischen privater und staatlicher Aufgabenzuweisung alle Beteiligten vor neue Herausforderungen, die zu einer Verschiebung der Verantwortlichkeiten im Netzwerk der Kustodialisierung geführt haben.

Der Islamismus als Gegenstand oberinstanzlicher Gerichtsbarkeit und journalistischer Berichterstattung in Deutschland
Von Benjamin Coomann und Tim Lukas
Ziel der vorliegenden Untersuchung1 ist es, im Rahmen einer empirischen Datenanalyse zu prüfen, inwieweit die öffentliche Thematisierung und die staatliche Bekämpfung islamistisch- extremistischer Strukturen miteinander deckungsgleich sind. Grundlage der Studie bilden systematische Datenbank- Recherchen im juristischen Informationssystem Juris-Online und in den Online-Archiven der Süddeutschen sowie der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Es zeigt sich, dass die mediale Aufmerksamkeit primär auf den internationalen islamistischen Terrorismus und weniger auf den nationalen Kontext ausgerichtet ist. Der Grad der öffentlichen Wahrnehmung wird somit weniger durch die Berichterstattung über die juristische Aufarbeitung islamistischer Straftaten in Deutschland, sondern durch Meldungen und Berichte aus dem Ausland geformt.

Der Hollywoodfaktor – Schusswaffengebrauch in den Medien und in der Realität
Von Ralf Schmidt
Das korrekte und emotionsfreie Wissen um die Wirksamkeit von Schusswaffensystemen ist die Grundlage, wenn man betrachtet, was für das Erreichen einer Handlungsunfähigkeit eines bewaffneten Angreifers tatsächlich erforderlich ist. Um die Wirkung, beziehungsweise Wirksamkeit von Schusswaffen und Projektilen ranken sich eine Vielzahl von Mythen und falschen Vorstellungen, die vielfach auf Medienkonsum und Hollywoodfilmen beruhen. Dabei lassen sich die meisten Wirkungen eines aus einer Waffe verschossenen Projektils mit einfachen physikalischen Überlegungen vorhersagen, bzw. im Nachhinein erklären. Hauptziel des polizeilichen Schusswaffengebrauches zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben ist die schnellstmögliche Handlungsunfähigkeit des Täters. Das polizeiliche Interventionspotential mit der Pistole muss realistisch eingeschätzt werden, denn es findet seine Grenzen in der verwendeten Munition, Magazinkapazität und der maximal möglichen präzisen Schussentfernung. Auch von der im Polizeidienst eingeführten Maschinenpistole sind keine Wunderdinge zu erwarten. Letztlich wird aus der MP auch nur Kurzwaffenmunition verschossen.

Schnell weg – zwischen Panik und Gewissen
Zivilcourage kann man lernen!
Von Stefanie Ferdinand und Günther Bubenitschek
Nach spektakulären und medienwirksamen Vorfällen wird öffentlich häufig der Mangel an Zivilcourage beklagt. Meist dann, wenn helfende Menschen schwer verletzt oder gar getötet wurden. Dieser Beitrag geht der Frage nach, wie es gelingen kann, Menschen fit für den Ernstfall zu machen, sie dafür zu gewinnen, sich für Andere einzusetzen – Zivilcourage zu zeigen. Im Fokus steht dabei das Zivilcouragetraining „Schnell weg – zwischen Panik und Gewissen – Zivilcourage kann man lernen“, das seit 2011 in der Rhein-Neckar-Region erfolgreich praktiziert wird.

Spektroskopische Analyse von Papier (Foto auf der Startseite)
Möglichkeiten für die detaillierte Charakterisierung, Differenzierung und Datierung
Von Enrico Pigorsch und Antje Harling
Infrarot (IR)- und Raman-spektroskopische Messungen ermöglichen eine schnelle, zerstörungsfreie und sehr stoffspezifische chemische Analyse von Papier. Insbesondere die moderne Raman-Mikroskopie bietet dabei neue Möglichkeiten für eine detaillierte Charakterisierung, Differenzierung und Datierung. Auf der Grundlage von Raman-Mapping- Messungen lassen sich die Inhaltsstoffe im Papier bis in den Spurenbereich hinein detektieren, identifizieren und in einem sogenannten Raman-Bild visualisieren, praktisch als chemischen „Fingerabdruck“ des Papiers.

Nachtzeit, Einrichtung von richterlichen Bereitschaftsdiensten, Gefahr in Verzug
Zu den Auswirkungen des Beschlusses des BVerfG vom 12.3.2019 – 2 BvR 675/14
Von Martin Klein
Mit dem Beschluss vom 12.3.2019 – 2 BvR 675/14 trägt das BVerfG dem Schutz der Nachtruhe vor Durchsuchungsmaßnahmen Rechnung, indem die bislang weitgehend gesicherte Nachtruhe der Richter2 in Frage gestellt und – abhängig von der abzusehenden Erforderlichkeit – die Einrichtung von richterlichen Bereitschaftsdiensten gefordert wird. Der Beschluss stellt eine konsequente Fortsetzung bisheriger Rechtsprechung zum Richtervorbehalt dar3 und sichert dessen rechtstaatlich bedeutsame Wirksamkeit.4 An eine Entscheidung ohne Beteiligung eines Richters wegen „Gefahr in Verzug“ werden hohe Anforderungen gestellt, die durch die handelnden/ durchsuchenden Beamten einzuhalten sind. Es obliegt den jeweiligen Amtsgerichten über die Erforderlichkeit der Einrichtung eines Eildienstes zu befinden.

Leistungsfähige und zukunftssichere Rechtsmedizin in Deutschland
Sicherung durch eine Novellierung des JVEG
Von Bernd Thode
Die Sicherung einer leistungsfähigen und zukunftssicheren Rechtsmedizin ist ein wichtiger Bestandteil für einen funktionierenden Rechtsstaat und damit für das Sicherheitsbedürfnis seiner Bürger. Es ist jedoch festzustellen, dass bei den rechtsmedizinischen Instituten der Universitätsmedizin (Institute) aufgrund ihrer umfangreichen Dienstleistungen zur Aufklärung von Straftaten für die Justiz und Polizei sowie für Gewaltopferambulanzen nicht unbeträchtliche Finanzierungsdefizite entstehen. Dies hat ihre Ursache in einer nicht zureichenden Bemessung mehrerer Vergütungstatbestände (z. B. für Obduktionen) im bundesrechtlichen Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Es bedarf daher dringend einer Gesetzesnovellierung. Auch ein Vergleich mit anderen europäischen Staaten zeigt dringenden Handlungsbedarf auf. Ebenso wie eine gut ausgestattete Polizei und Justiz zum Schutz der Bürger erforderlich ist, sollte ein Rechtsstaat wie die Bundesrepublik Deutschland auch über eine gut ausgestattete Rechtsmedizin als ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsarchitektur im Rahmen einer Gesamtschau verfügen. Dies gilt nicht zuletzt auch deshalb, weil die Sensibilität und das Augenmerk für einen funktionierenden Rechtsstaat in der Gesellschaft wesentlich zugenommen haben.

Wirtschaftskriminalität im digitalen Zeitalter
5. Trierer Forum zum Recht der Inneren Sicherheit (TRIFORIS)
Von Diana Gherman und Mareike Neumann
Am 5. Juni 2019 fand in der Mainzer Staatskanzlei im Festsaal der rheinland-pfälzischen Landesregierung bereits zum fünften Mal das Trierer Forum zum Recht der Inneren Sicherheit (TRIFORIS) statt. In diesem Rahmen treffen sich seit 2010 in zweijährigem Turnus Vertreter von Justiz, Polizei, Nachrichtendiensten, Strafverteidigung und Wissenschaft, um sich mit den aktuellen Herausforderungen im Bereich des sog. Rechts der Inneren Sicherheit auseinanderzusetzen. Die gemeinsame Veranstaltung des Instituts für Deutsches und Europäisches Strafprozessrecht und Polizeirecht (ISP) der Universität Trier und des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz beschäftigte sich in diesem Jahr mit dem Generalthema „Wirtschaftskriminalität im digitalen Zeitalter“. Doch was genau verbirgt sich hinter dem Tagungstitel? Und welche Lösungsansätze sind denkbar, um den sich ergebenden Hürden entgegenzuwirken? Um den Antworten auf diese und weitere Fragen ein Stück näher zu kommen, stellten namenhafte Referenten den Tagungsteilnehmern die durch die sich stets weiterentwickelnde Technik entstehenden Probleme vor und standen für die anschließenden Diskussionen bereit. Den Abschluss bildete wie seither die traditionelle Podiumsdiskussion.

Grenzüberschreitende Datenerhebung: Ist und Soll
Von Stephan Walder
Cybercrime ist ein weltweites Phänomen, das die Strafverfolgungsbehörden mehr denn je herausfordert. Für eine erfolgreiche Identifikation der Täter ist eine schnelle und grenzüberschreitende Erhebung von Daten zwingend. In rechtlicher Hinsicht besteht hier aber noch grosses Entwicklungspotential.




  


 

 

 

Kriminalistik Campus

Redaktion:
Thomas Schulte, Kriminaldirektor, Leiter Fachgebiet III.3 (Phänomenbezogene Kriminalstrategie), Deutsche Hochschule der Polizei, Münster

Die vorliegende Ausgabe der Kriminalistik beinhaltet zwei Hausarbeiten des Masterstudiengangs „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“ an der Deutschen Hochschule der Polizei. Die Hausarbeiten wurden als Prüfungsleistung im Modul „Kriminalität – Phänomen, Intervention und Prävention“ im Frühjahr 2018 gefertigt. Beide Arbeiten befassen sich mit recht neuen Kriminalitätsphänomenen, die sich als Modi Operandi insbesondere durch die fortschreitende Digitalisierung in den letzten Jahren etabliert haben. Eines der Themen ist der sog. Online-Ticket-Betrug, bei dem insbesondere mittels rechtswidrig erlangter Kreditkartensätze große Mengen von Tickets (seit 2012 mehr als 250 000 Fälle) der Deutschen Bahn AG erworben und im Weiteren online verkauft werden. Das zweite Thema ist zwar ein altes – das sog. „Gaffen“ in besonderen Situationen wie Verkehrsunfällen, gewinnt aber durch die Möglichkeiten der „Live“ – Verbreitung im Internat erheblich an Bedeutung.
Mike Benz befasst sich mit dem Online-Ticket-Betrug. Dabei stellt er zunächst den sehr komplexen Modus Operandi sehr anschaulich dar. Außerdem belegt er die Zuständigkeit der Bundespolizei und beschreibt praktische Ermittlungsprobleme wie die Ermittlung der Geschädigten, der Schadenshöhe oder auch des rechtlichen Status des Ticketerwerbers- und Nutzers. Er beschreibt die Bekämpfungsansätze der Bundespolizei, insbesondere auch die Kooperation mit der Deutschen Bahn AG. Interessant hier sind insbesondere die erheblichen erkannten Schnittstellen der erkannten Täter in andere Bereiche der Allgemeinkriminalität wie Taschen- und Trickdiebstahl oder Btm-Handel. Insgesamt handelt es sich um eine höchst informative Einführung in ein recht neues Phänomen mit gut dargestellten Bekämpfungsansätzen.
Sebastian Pinta befasst sich mit der „Sensationsgier“ im digitalen Zeitalter und der notwendigen Kriminalisierung. In der Einleitung zeigt er anhand eines Verkehrsunfalls, aber auch anhand des Amoklaufs in München 2016 das Phänomen auf, um dann die Novellierung des §§ 323 c StGB darzustellen. Er beschreibt dann die Begriffe „Gaffen“ und „Neugier“ sowie „Schaulust“, um dann zu beschreiben, wie Smartphone etc. den „Modus Operandi“ verändert haben. Er stellt wissenschaftliche Ansätze wie den „Bystander“-Effekt, das Belohnungsgefühl durch virtuelle Aktivität, das „Sensation-Seeking“ oder die Anonymität sehr gut im Zusammenhang dar und kommt dadurch zu einem sehr strukturierten Fazit. Beide Hausarbeiten beschreiben damit sehr gelungen „alte“ Phänomene, nämlich den Betrug und das „Gaffen“, die aber durch die fortschreitende Digitalisierung erheblich an Bedeutung gewonnen haben.

Thomas Schulte, Kriminaldirektor im Hochschuldienst
 

Bekämpfung des Onlineticket-Betrugs als Massendelikt im Cyberraum
Von Mike Benz

Sensationsgier im fortschreitenden digitalen Zeitalter und deren notwendig gewordene Kriminalisierung im § 323 c StGB
Eine Betrachtung des Phänomens und seiner Ursachen
Von Sebastian Pinta, Deutsche Hochschule der Polizei, Münster-Hiltrup
 

 

 

  


 

 

 

Recht aktuell

 

Verbotsverfügung gegen sog. Auto-Poser
1. Aufgrund der polizeirechtlichen Generalklausel kann gegen sog. Auto-Poser eine Untersagungsbzw. Unterlassungsverfügung erlassen werden, um die Verbote in § 30 Abs. 1 Satz 1 StVO (insbesondere Erzeugung unnötigen Lärms bei Fahrzeugbenutzung) durchzusetzen.
2. Eine Untersagungsverfügung zwecks Durchsetzung des § 30 Abs. 1 Satz 1 StVO darf zeitlich und örtlich unbeschränkt sein, um drohenden Verlagerungseffekten vorzubeugen.
VG Karlsruhe, Urt. v. 17.12.2018
1 K 4344/17
jv


Gefahrenerfolg beim gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr
Eine konkrete Gefahr i. S. des § 315 b Abs. 1 StGB setzt voraus, dass die Handlung des Täters zu einer kritischen Lage führt, bei der es nur noch vom Zufall abhängt, ob sich die Rechtsgutverletzung (der körperlichen Integrität einer Person oder einer Sache von bedeutendem Wert) realisiert; es muss zu einem sog. Beinahe-Unfall kommen.
BGH, Beschl. v. 20.3.2019
4 StR 517/18
bb
 

 

 

  


 

 


Literatur

 

Wertvolle Standortbestimmung
Jochen Christe-Zeyse (Hrsg.), Kriminalistik und forensische Wissenschaften, Festschrift für Ingo Wirth, Verlag Dr. Köster, Berlin, 1. Auflage, Mai 2018, 460 S., 59,80 Euro

Im Rahmen des 11. Tages der Wissenschaft im Oktober 2017 ehrte die Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg Herrn Professor Dr. Dr. Ingo Wirth für sein berufliches Lebenswerk und verabschiedete ihn in den Ruhestand. Dass es ein „Unruhestand“ werden würde, war jedem klar, der ihn kennt, auch der Redaktion der Fachzeitschrift Kriminalistik. Gleichermaßen ein Glücksfall für Forschung und Lehre gilt er als einer der profiliertesten Wissenschaftler auf dem Gebiet der Rechtsmedizin. Sein Wirken und seine Biografie waren aber auch geprägt durch die einschneidenden Umwälzungen in der Folge der Deutschen Einheit, die sich wie ein roter Faden durch die Redebeiträge zogen. Es lag nahe, dass der thematische Schwerpunkt der Tagung auf „Kriminalistik und forensische Wissenschaft“ gesetzt wurde. Alle 12 Redebeiträge sind in der Festschrift enthalten und werden um weitere Aufsätze ergänzt. Der breite Bogen wird von grundsätzlichen Ausführungen zu den Entwicklungslinien der Kriminalistik bis zu speziellen Themen mit besonderer Relevanz für die praktische Ermittlungsarbeit gespannt. Die herausragende Qualität aller Beiträge ist hervorzuheben, ebenso wie die ansprechende Aufmachung. Besondere Bedeutung gewinnt dieser Sammelband auch im Kontext der bewegten Geschichte der Kriminalistik zwischen Humboldt-Universität und Fachhochschule Brandenburg mit Ingo Wirth als authentischem Zeitzeugen und profiliertem Wissenschaftler. Glückwunsch zu einer nicht nur lesenswerten Festschrift, sondern auch zu einem äußerst gelungenen wie wertvollen Fachbuch!

Bernd Fuchs
Chefredakteur Kriminalistik
 

Insgesamt wieder sehr gelungen
Drewes/Malmberg/Wagner/Walter, Bundespolizeigesetz, 6. Aufl. 2019, Boorberg Verlag, Stuttgart, 894 S., 98 Euro

Im Rahmen der Durchsicht ist zunächst aufgefallen, dass sich die Neuauflage leider an keiner Stelle mit der Rolle der Bundespolizei in der sog. Flüchtlings- und Migrationskrise des Jahres 2015 befasst, obwohl etwa die besondere Bedeutung eines effektiven Grenzschutzes von Walter dargelegt und bestätigt wird (§ 11 UZwG Rn. 2). Unabhängig von der Frage, ob man der Rechtsauffassung folgt, wonach es auf dem Gebiet des Grenzschutzes zu einer Außerkraftsetzung der rechtsstaatlichen Ordnung gekommen ist (OLG Koblenz, Beschl. v. 14.02.2017 – 13 UF 32/17, juris Rn. 58), wäre eine Diskussion der sich hieraus möglicherweise für die bundespolizeiliche Aufgabenwahrnehmung und Verantwortlichkeit ergebenden Konsequenzen sinnvoll gewesen.
Für eine hohe Aktualität der Neuauflage sorgt dann aber bspw. der Umstand, dass die im Jahr 2017 (BGBl I 2017 I, S. 1066) neu in das BPolG aufgenommenen §§ 27a BPolG (Bodycam), 27b BPolG (KFZ-Kennzeichenerfassung; hier leider noch unberücksichtigt BVerfG, NJW 2019, 827; NJW 2019, 842) und 27c BPolG (Gesprächsaufzeichnung) ausführlich kommentiert werden. Die Erläuterungen sind insgesamt leicht verständlich und sehr praxistauglich.
Verfassungsrechtliche Zweifel lässt etwa das durch § 27a Abs. 3 BPolG gestattete Pre-Recording aufkommen. Die Vorschrift erlaubt den ständigen und anlasslosen (Bereitschafts-)Betrieb von polizeilichen Bodycams. Diese Regelung scheint auf der unzutreffenden Schlussfolgerung zu beruhen, wonach einer nur kurzfristigen technischen Erfassung von Bild und Ton keine Eingriffsqualität beizumessen ist. Diesbezügliche rechtsirrige Annahmen befördernde Feststellungen (vgl. BVerfG, NJW 2008, 1505, 1507) hat das Bundesverfassungsgericht allerdings in jüngerer Zeit aufgegeben (vgl. BVerfG, NJW 2019, 827, 829). Nunmehr wird man davon ausgehen müssen, dass auch in Fällen des Pre-Recordings zumindest in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen wird. Obwohl Drewes dies auch so sieht (§ 27a BPolG Rn. 2), äußert er sich leider nicht zu der Konsequenz: Die Belastung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung durch sog. Pre-Recording dürfte nämlich zur Unverhältnismäßigkeit und mithin Verfassungswidrigkeit der Norm führen (vgl. Wohlfarth, LKRZ 2015, 437, 440).
Neu in das Autorenteam aufgenommen wurde Wagner. Bei dessen Kommentierungen (§§ 39-42) findet sich deutliche Kritik, wenn der Bearbeiter etwa im Zusammenhang mit der zwischen Polizei und Justiz abgestimmten Nichteinrichtung eines richterlichen Bereitschaftsdienstes von einem Skandal spricht (§ 40 BPolG Rn. 5). Die Konsequenz des bewussten Verzichts auf einen richterlichen Bereitschaftsdienst unter Umgehung der Forderungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, NJW 2019, 1428) muss zur sofortigen Beendigung von freiheitsentziehenden Maßnahme durch die Bundespolizei führen (so § 40 BPolG Rn. 6).
Ungeachtet einiger kritischer Anmerkungen ist die Neuauflage von „Bundespolizeigesetz“ insgesamt wieder sehr gelungen. Der Kommentar kann einen wertvollen Beitrag zur Rechtskonformität des polizeilichen Handelns leisten. Vor allem den Polizeipraktikern ist die Anschaffung des Werkes sehr zu empfehlen.

ORR Florian Albrecht M. A., Brühl
 


Verlag C.F. Müller

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