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Verbot „Combat 18“

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat am 23.1.2020 den rechtsextremistischen Verein „Combat 18 Deutschland“ auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten und aufgelöst. Insgesamt 210 Polizeibeamte der Länder durchsuchten die Wohnungen führender Vereinsmitglieder in sechs Bundesländern (Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein- Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen). Unter anderem wurden Mobiltelefone, Laptops, Datenträger, Tonträger, waffenrechtlich relevante Gegenstände, Kleidung, NS-Devotionalien und Propagandamittel beschlagnahmt.
Bundesinnenminister Seehofer: „Das Verbot ist eine klare Botschaft: Rechtsextremismus und Antisemitismus haben in unserer Gesellschaft keinen Platz! Insbesondere durch die Produktion und den Vertrieb von rechtsextremistischer Musik sowie die Organisation von rechtsextremistischen Konzerten hat „Combat 18 Deutschland“ die menschenverachtende Gesinnung mit rechtsextremistischer und antisemitischer Hetze in unsere Gesellschaft hineingetragen. Die Terrorserie des NSU, der abscheuliche Mord an Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke und nicht zuletzt der Terrorakt in Halle im letzten Jahr haben uns auf brutale Weise vor Augen geführt, dass Rechtsextremismus und Antisemitismus eine erhebliche Gefahr für unsere freiheitliche Gesellschaft sind. Das Grundgesetz gibt uns mit dem Vereinsverbot ein scharfes Schwert in die Hand, um unsere freiheitliche demokratische Grundordnung und unser Wertesystem wirksam zu schützen.“
Das Verbot gegen die Vereinigung stützt sich auf § 3 Absatz 1 Satz 1, Alternative 1 und 2, des Vereinsgesetzes. Zwecke und Tätigkeiten von „Combat 18 Deutschland“ liefen den Strafgesetzen zuwider und richteten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung. „Combat 18 Deutschland“ ist eine neonazistische, rassistische und fremdenfeindliche Vereinigung, die in ihrer Zweckrichtung eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus aufweist. Der Verein steht in der Tradition der im Jahr 1992 als rechtsextremistische Saalschutztruppe gegründeten britischen Vereinigung „Combat 18“ und genießt innerhalb der rechtsextremistischen Szene ein hohes Ansehen. Mit seiner Strahlkraft hat der Verein unter Rechtsextremisten eine Vorbildfunktion inne und wird als Symbol des gewaltbereiten Rechtsextremismus verehrt.
„Combat 18 Deutschland“ tritt selten öffentlichkeitswirksam in Erscheinung. Die neonazistische Ausrichtung der Gruppierung manifestiert sich insbesondere durch den Vertrieb von Tonträgern mit rechtsextremistischer und antisemitischer Musik, die Organisation rechtsextremistischer Konzerte und den Verkauf von rechtsextremistischen Merchandise-Artikeln.
Das Verbot von „Combat 18 Deutschland“
ist das 18. Verbot einer rechtsextremistischen Vereinigung durch einen Bundesinnenminister. Zuletzt war im Februar 2016 der Verein „Weisse Wölfe Terrorcrew“ verboten worden.

bf (Quelle: Pressemeldung BMI v. 23.1.2020)


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