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Standardwerk zur operativen Fallanalyse
Musolff, Cornelia; Hoffmann, Jens (Hrsg.); Täterprofile bei Gewaltverbrechen;
Springer Medizin Verlag, Heidelberg 2006,
2. Aufl., 374 S., geb., 44,95 Euro

Nach fünf Jahren erschien die zweite überarbeitete und erweiterte Auflage zur Thematik der Täterprofile. Klar durchstrukturiert wird das überaus komplexe Thema in vier Abschnitten mit insgesamt 18 Kapiteln behandelt. Vorangestellt wurde eine Bestandsaufnahme, um danach die Thematik in den Abschnitten „Mythos“, „Theorie“, „Ermittlungspraxis“ und „forensische Anwendung“ zu durchdringen.
Die Autoren der einzelnen Kapitel sind als Experten des jeweils behandelten Bereichs bekannt und haben ihren Ausführungen mehrheitlich umfangreiche Literaturhinweise angefügt. Das macht es dem Leser einerseits leicht, sich in die verschiedenen Aspekte einzuarbeiten, und es ermöglicht andererseits, das prägnant Beschriebene bedarfsgerecht zu vertiefen. So entstand ein Buch, das die aktuellen Erkenntnisse beschreibt. Es ist sowohl für den interessierten Anwender der Resultate der operativen Fallanalyse geeignet, um die Möglichkeiten und Grenzen dieser Methode einordnen zu können, als auch – zumindest als Einstiegsliteratur – für den Analytiker, um seine Aus- und Fortbildung zu begleiten.
Quasi als „Abfallprodukt“ ist dieses Buch auch allen zu empfehlen, die bloß allgemein Interesse an dem Thema haben und vielfältige Zerrbilder aus den Medien richtig einordnen wollen.
Musolff und Hoffmann haben mit ihrem Buch wohl ein Standardwerk zur operativen Fallanalyse und zum Thema Täterprofile geschaffen, bei dem zu hoffen ist, dass es weiterhin in regelmäßigen Abständen gepflegt werden wird.

Prof. Wolfgang Trenschel, Berlin


Lehrbuch der Spitzenklasse
Maurach/Schroeder/Maiwald, Strafrecht Besonderer Teil, Teilband 1, C. F. Müller, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm, Heidelberg/München, 10. Aufl. 2009, 702 S., geb., 110  €

Sechs Jahren sind seit der Vorauflage des renommierten Lehrbuchs verstrichen. Umfangreiche Gesetzesänderungen – Stichworte: Menschenhandel, Graffiti, Stalking, Computerkriminalität – und zahlreiche Gerichtsentscheidungen waren deshalb einzuarbeiten. Zu Recht beibehalten wurde das Konzept des Werkes, dessen Autoren besonderes Augenmerk auf vertieftes Verständnis der Strafnormen richten. Schutzgut und Entstehungsgeschichte der einzelnen Normen werden demgemäß ausführlich beleuchtet. Der Aufbau orientiert sich an den Schutzgütern bzw. Rechtsgutsverletzungen und weicht damit von den Vorgaben des StGB ab. Die Abweichung ist weitestgehend überzeugend, führt aber z. B. dazu, dass die Geldwäsche (§ 261 StGB) nicht behandelt wird.
Die „Straftaten gegen Persönlichkeitsund Vermögenswerte bilden den Gegenstand des ersten Teils. Zum ersten Komplex gehören insbesondere die Straftaten gegen das (werdende) Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit, die sexuelle Selbstbestimmung und die Ehre. Darüber hinaus werden auch die strafbaren Verletzungen des persönlichen Lebens- und Geheimnisbereichs sowie der Hausfriedensbruch dargestellt. Der zweite Bereich beginnt mit einem Kapitel über „Zueignung und Beschädigung fremder Sachen“ (Diebstahl, Unterschlagung, Raub, raubähnliche Tatbestände und Sachbeschädigung). Die Vereitelung sachgebundener Rechte – ebenfalls ein recht sperriger Titel – ist Gegenstand des zweiten Kapitels (Gebrauchsanmaßung, Pfandkehr, Wilderei und Hehlerei). Mit der „Veranlassung von Vermögensverfügungen“ befasst sich Kapitel 3, d.h. mit Betrug, Erpressung, Wucher und unerlaubtem Glücksspiel. Der komplexe Tatbestand der Untreue ist einem eigenen Kapitel vorbehalten. Den Abschluss bildet Kapitel 5 („Gefährdung der Gläubigerbefriedigung“); im Zentrum stehen die Insolvenzdelikte und – etwas überraschend – die Verkehrsunfallflucht.
Das Buch liest sich geradezu spannend und verführt zum Weiterlesen. Es gehört zu den Markenzeichen des Lehr- und Handbuchs, dass es nicht nur pflichtgemäß die einzelnen Tatbestandsmerkmale der Strafrechtsnormen abhakt, sondern den Sinn (oder auch Unsinn) einer Vorschrift aufdeckt. Auch im Übrigen fehlt nichts an einem Lehrbuch der Spitzenklasse: umfangreiche Nachweise von Rechtsprechung und Literatur, ein gediegenes Schriftbild und ein gut gestaffeltes Sachregister.

Prof. Dr. J. Vahle, Bielefeld


Informationssysteme und Vorfeldmaßnahmen
Mark Alexander Zöller, Informationssysteme und Vorfeldmaßnahmen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Nachrichtendiensten. Zur Vernetzung von Strafverfolgung und Kriminalitätsverhütung im Zeitalter von multimedialer Kommunikation und Persönlichkeitsschutz, C.F. Müller, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm, 2002, 132  €.

Das Buch von Zöller ist in seiner Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Wolter in Mannheim entstanden und ist, auch wenn es leider nicht mehr durchgängig auf einem aktuellen Stand ist, noch immer ein beachtliches Werk in der stetig wachsenden Literaturflut zum öffentlichen Sicherheitsrecht. Der Verfasser streift und vertieft zunächst Klassiker wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das diesem zu Grunde liegende Volkszählungsurteil sowie dessen Auswirkungen auf Polizei und geheime Nachrichtendienste. Anschließend widmet er sich ausführlich dem Problemfeld der Datenerhebung und der Datenverarbeitung. Zöller erfasst dabei nicht nur die deutsche Polizei und die deutschen Geheimdienste, sondern auch EUROPOL und die Dateien auf europäischer Ebene wie zum Beispiel das Schengener Informationssystem (SIS).
Ein weiterer Teil des Buches beleuchtet die in den letzten Jahren deutlich zunehmende Tendenz einer Kompetenzverschiebung im Vorfeld des polizeilichen Gefahrenbegriffes und die daraus drohenden Vermengungen von nachrichtendienstlichen und polizeilichen Aufgaben und Befugnissen. Auch der zeitweilige Trend den Bundesverfassungsschutz im Kampf gegen die organisierte Kriminalität einzusetzen findet bei Zöller Berücksichtigung. Er vermittelt dabei gleichzeitig solides Hintergrundwissen über die drei bundesdeutschen Nachrichtendienste und ihre Entstehungsgeschichte, gesetzlichen Grundlagen sowie Aufgaben und Befugnisse. Darüber hinaus informiert Zöller den Leser auch über Aufgaben und Befugnisse des sowohl in der Öffentlichkeit als auch in der Polizeifachliteratur eher wenig beachteten Zollfahndungsdienstes und insbesondere über die starke Stellung des Zollkriminalamtes. Er erläutert dabei auch die wesentlichen Dateien des Zolls wie INZOLL (Informationssystem über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung) und KOBRA (Datei zur Überwachung der Ausfuhr im Rahmen des Außenwirtschaftsverkehrs) sowie das europagestützte ZIS (Zoll-Informations- System).
Zöllers Buch liest sich angenehm leicht und profitiert davon, dass der Autor die wichtigsten Ergebnisse seiner Untersuchung in prägnanter und zum Teil geradezu griffig plakativer Weise am Kapitelschluss zusammenfasst („Moderne Kriminalitätsbekämpfung = Vorfeldmaßnahmen + Einsatz von Informationstechnologie“). Dadurch gelingt es auch dem eiligen Leser sich einen schnellen Überblick zu verschaffen. Am Schluss des Buches gibt Zöller zusätzlich noch eine auf vierzehn Seiten reduzierte Gesamtzusammenfassung seiner Arbeitsergebnisse.
Obwohl die jüngsten Entwicklungen in der Rechtsprechung (zum Beispiel zur Online Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen) und in der Gesetzgebung des Bundes zum BKA-Gesetz und zum Strafprozessrecht sowie in der Polizeigesetzgebung der Länder noch nicht berücksichtigt werden konnten, weil sie im Zeitpunkt der Drucklegung noch nicht oder nicht endgültig absehbar waren, kann Zöllers Buch dem kundigen Leser weiterhin empfohlen werden. Es sollte in keiner gut sortierten Bibliothek fehlen. Aus Sicht des interessierten Lesers bleibt jedoch zu hoffen, dass Zöller schon bald eine zweite, entsprechend aktualisierte und erweiterte Auflage auf den Markt bringt.

Oberregierungsrat Matthias Schütte,
Dozent an der FHöV NRW, Münster

 
 

 

Gelungene Kommentierung
Kindhäuser, Strafgesetzbuch, Lehr- und Praxiskommentar, Nomos Verlag, Baden-Baden, 4. Aufl. 2010, 1308 S., brosch.,
39 Euro


Ziel des Kommentars ist es ausweislich des Vorwortes zur ersten Auflage, die Vorschriften des StGB im Sinne eines Kurzlehrbuches zu erläutern. Mit dieser Zielsetzung dürfte der Schwerpunkt (der Reihenfolge des Untertitels entsprechend) auf der Lehrfunktion liegen. Denn der Praktiker ist naturgemäß hauptsächlich daran interessiert, sich über anlässlich eines konkreten Falles auftretende Fragen zu informieren. In     der Ausbildung – insbesondere im Jurastudium – , aber auch in der Praxis spielen bestimmte Delikte kaum eine Rolle; demgemäß wird z. B. (insoweit völlig zu Recht) die neue Vorschrift über den strafbaren Aufenthalt in sog. Terror- Camps (§ 89a) nur sehr knapp erläutert. Die klausurrelevanten und in der Strafrechtspraxis sehr bedeutsamen Straftaten des Diebstahls und des Betruges werden demgegenüber ausführlich auf rd. 25 bzw. 50 Seiten behandelt. Hier kommt auch der Praktiker in der Polizei oder in der Justiz voll auf seine Kosten. In der Sache überzeugt die Erläuterung durch eine prägnante Sprache und zahlreiche Beispiele. Optische Hervorhebungen – z. B. Leitbegriffe in Fettdruck – erleichtern den Zugriff auf das gesuchte „Problem“. Literatur und Rechtsprechung sind reichlich eingearbeitet, was insbesondere für Studenten und Referendare ein Kaufmotiv sein dürfte. Ein weiterer Reiz liegt in der geschickten Verknüpfung von Kommentar und (Methodik-) Lehrbuch. Fazit: Insbesondere für Studierende an den Universitäten, aber auch an den (Fach-) Hochschulen der Polizei bietet der „Kindhäuser“ eine gelungene und an den Bedürfnissen von Theorie und Praxis orientierte Kommentierung des Strafgesetzbuches. Angesichts des attraktiven Preises sollten auch Studenten mit schmalem Bücherbudget die Anschaffung ernsthaft in Erwägung ziehen.


Prof. Dr. J. Vahle, Bielefeld


Lesenswert und wichtig
Britta Bannenberg, AMOK, Ursachen erkennen- Warnsignale verstehen- Katastrophen verhindern, Gütersloher Verlagshaus, 2010,
208 S., geb., 17,95 €

Ein Jahr nach dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen ist es sinnvoll, sachlich Bilanz zu ziehen. Eine hochrangig besetzter Arbeitskreis, dem auch die Autorin angehörte, legte im September 2009 einen Abschlussbericht mit insgesamt 83 Empfehlungen vor. Als ein zentrales Handlungsfeld wird die Aufklärung und Sensibilisierung über Amokrisiken und -schutzfaktoren, vor allem für die Eltern, Mitschüler, Gleichaltrige und Lehrer, hervorgehoben.
Dieses Buch richtet sich genau an diese Zielgruppe, primär an Eltern und Lehrer. Es soll aufklären, informieren und zeigen, dass Tötungen und Katastrophen verhindert werden können, wenn auch nicht in jedem Fall. Britta Bannenberg analysiert Ursachen und Warnsignale und beschreibt Möglichkeiten zur Prävention. Sie kommt damit zum Kern der Problematik und der einzigen wirklichem Chance zum Schutz von Schulen, nämlich dem rechtzeitigen und Erkennen und Einordnen von sowie der entsprechenden Reaktion auf besorgniserregende Verhaltensauffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen.
Die Autorin, Professorin für Kriminologie an der Universität Gießen, stellt zunächst begrifflich klar, dass es sich bei dem meistens schnell durch die Medien angehängten Etikett „Amok“ um im schulischen Bereich lange geplante Gewalttaten mit übersteigerten Hass- und Rachefantasien handelt, die meistens mit einem geplanten Suizid enden. Um diese Taten und Täter geht es in diesem Buch, wobei es sich aufgrund der geringen Zahlen forschungsmäßig allenfalls um Annäherungsergebnisse handeln kann. Deshalb setzt die Verfasserin einen phänomenologischen Schwerpunkt bei der Columbine- Tat vom April 1999, die weltweit intensiv analysiert, das Buch als roter Faden durchzieht. Detailliert wird auf die Schule als Tatort und den „jungen männlichen Täter“ eingegangen. Bannenberg beschreibt auffällig unauffällige Charakteristika der Täter und typische Konstellationen ebenso wie Ursachen und tatfördernde Umstände von Amokläufen sowie die Bewältigung der Tat durch Opfer und Hinterbliebene.
Dieses Buch gewinnt seine hohe praktische Bedeutung zusätzlich dadurch, dass es wertvolle Handreichungen und Hilfestellungen für die Einschätzung von Bedrohungspotential bei angekündigten Amokläufen bietet. Es leistet Hilfe für die Erstellung von Krisenplänen und betont die Verantwortung und Notwendigkeit früher Prävention durch Eltern und Lehrer. Britta Bannenberg stellt sich fachlich kompetent einem schwierigen und komplexen Thema. Es gelingt ihr, Hilflosigkeit zu überwinden und ein Stück Handlungssicherheit zu vermitteln, nicht nur bei Eltern und Lehrern sondern weit über die Zielgruppe hinaus. Ein lesenswertes und wichtiges Buch zugleich.

Bernd Fuchs


Wichtig
Hans Peter Schmalzl, Einsatzkompetenz, Entwicklung und empirische Überprüfung eines psychologischen Modells operativer Handlungskompetenz zur Bewältigung kritischer Einsatzsituationen im polizeilichen Streifendienst. Verlag für Polizeiwissenschaft Frankfurt, 2008, 310 S., 24,90 €

Kürzlich erlebte ich, wie während einer Fahrzeugkontrolle Polizisten erschossen bzw. erstochen wurden. Gott sei Dank war es nur ein Rollenspiel, aber offensichtlich fehlte den Polizisten das, was ich spezifisch Gefahrenradar nenne und was Hans Peter Schmalzl als Einsatzkompetenz bezeichnet. Erfreulich ist, dass Schmalzl jetzt ein Buch dazu veröffentlicht hat, das gleichzeitig seine Dissertation darstellt.
Polizeiliche Einsatzsituationen sind grundsätzlich Risikosituationen. Um sie erfolgreich zu bewältigen, bedarf es bestimmter Kompetenzen, die Schmalzl in einem Modell operativer Handlungskompetenz beschreibt und in ihrer Gesamtheit als Einsatzkompetenz bezeichnet.
Dass beispielsweise Polizeibeamte wachsam und aufmerksam sein sollen, beruht auf polizeipraktischer Erfahrung. Wie Polizisten aber konkret Wachsamkeit und Aufmerksamkeit verbessern und aufrechterhalten können und welchen Gesetzmäßigkeiten sie dabei unterliegen, kann nur wissenschaftlich erforscht und nachfolgend in die polizeiliche Praxis eingebracht werden. Der Autor hat deshalb in intensiven Verhaltensanalysen des Trainings konkreter polizeilicher Problemsituationen einige wichtige Erkenntnisse ermittelt, die spezifisch für die Eigensicherung von großer Bedeutung sind: Eigensicherung muss trainiert werden und lässt sich grundsätzlich auch trainieren.
Wichtig ist, dass das Training auch eine Langzeitwirkung hatte. Obwohl nur ein vierstündiges Verhaltenstraining stattfand, verbesserten sich die Versuchspersonen eindeutig, was auch noch nach viereinhalb Monaten nachweisbar war. Diese Verbesserungen bestanden aus zahlreichen Verhaltensmustern, Bewegungen, verbalen Äußerungen usw. Sie sind leicht erlernbar, vor allem in Trainingssequenzen, die punktgenau das ansprechen und einüben, was häufig falsch gemacht wird oder der Wiederholung bedarf.
Schmalzls Buch ist ungeheuer wichtig, für die Polizeipsychologie insgesamt und für die Eigensicherung spezifisch. Einsatzkompetenz und Eigensicherung erlangt man nicht automatisch in der Polizeiausbildung, auch nicht unbedingt durch die Beobachtung von Kollegen, sondern nur durch das Einüben konkreter Bewältigungsstrategien und Fähigkeiten für konfliktträchtige und gefährliche Situationen.

Dr. Uwe Füllgrabe


Unglaubliche Kriminalfälle
Ferdinand von Schirach, Verbrechen, Stories, Piper Verlag, München Zürich 2009, 208 S., geb., 16,95 €

Wahrheit oder Fiktion? Diese Frage stellt sich der verblüffte Leser nach jeder der insgesamt 11 Kriminalgeschichten. Erschreckend und faszinierend zugleich sind die tiefen menschlichen Abgründe, in die Strafverteidiger und Autor Ferdinand von Schirach den Leser in seinem Debut blicken lässt. Die geschilderten Einzelschicksale zeigen jedoch auch auf, wie verzweifelte Seelen aus Liebe, Habgier und Wahnsinn zu Tätern werden und schwere Schuld auf sich laden.
So erfahren wir, warum ein angesehener Arzt seine langjährige Ehefrau erschlägt und anschließend zerteilt, oder warum ein aufrichtiger Mann zum Bankräuber wird.
Die mitunter brachiale Sprachgewalt führt dem Leser ungeschminkt Tatablauf, Umstände und Motive hinter den Verbrechen vor Augen. Leitmotiv ist stets die Frage der Schuld. Und wie nebenbei gelingt es von Schirach, gesellschaftsrelevante Fragen wie z.B. den Sinn von Strafe informativ und kurzweilig in die Geschichten einzuflechten.
Spannung, Nervenkitzel und kurzweilige Unterhaltung sind gewiss, und so mancher Fall wird noch lange in den Köpfen der Leserschaft nachhallen.

RA Rüdiger Weiß, M.C.L., Ettlingen