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Standardwerk zur operativen Fallanalyse Musolff, Cornelia; Hoffmann, Jens (Hrsg.); Täterprofile bei Gewaltverbrechen; Springer Medizin Verlag, Heidelberg 2006, 2. Aufl., 374 S., geb., 44,95 Euro
Nach
fünf Jahren erschien die zweite überarbeitete und erweiterte Auflage
zur Thematik der Täterprofile. Klar durchstrukturiert wird das überaus
komplexe Thema in vier Abschnitten mit insgesamt 18 Kapiteln behandelt.
Vorangestellt wurde eine Bestandsaufnahme, um danach die Thematik in
den Abschnitten „Mythos“, „Theorie“, „Ermittlungspraxis“ und
„forensische Anwendung“ zu durchdringen. Die
Autoren der einzelnen Kapitel sind als Experten des jeweils behandelten
Bereichs bekannt und haben ihren Ausführungen mehrheitlich umfangreiche
Literaturhinweise angefügt. Das macht es dem Leser einerseits leicht,
sich in die verschiedenen Aspekte einzuarbeiten, und es ermöglicht
andererseits, das prägnant Beschriebene bedarfsgerecht zu vertiefen. So
entstand ein Buch, das die aktuellen Erkenntnisse beschreibt. Es ist
sowohl für den interessierten Anwender der Resultate der operativen
Fallanalyse geeignet, um die Möglichkeiten und Grenzen dieser Methode
einordnen zu können, als auch – zumindest als Einstiegsliteratur – für
den Analytiker, um seine Aus- und Fortbildung zu begleiten. Quasi
als „Abfallprodukt“ ist dieses Buch auch allen zu empfehlen, die bloß
allgemein Interesse an dem Thema haben und vielfältige Zerrbilder aus
den Medien richtig einordnen wollen. Musolff
und Hoffmann haben mit ihrem Buch wohl ein Standardwerk zur operativen
Fallanalyse und zum Thema Täterprofile geschaffen, bei dem zu hoffen
ist, dass es weiterhin in regelmäßigen Abständen gepflegt werden wird.
Prof. Wolfgang Trenschel, Berlin
Lehrbuch der Spitzenklasse Maurach/Schroeder/Maiwald, Strafrecht Besonderer Teil, Teilband 1, C. F. Müller, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm, Heidelberg/München, 10. Aufl. 2009, 702 S., geb., 110 €
Sechs
Jahren sind seit der Vorauflage des renommierten Lehrbuchs verstrichen.
Umfangreiche Gesetzesänderungen – Stichworte: Menschenhandel, Graffiti,
Stalking, Computerkriminalität – und zahlreiche Gerichtsentscheidungen
waren deshalb einzuarbeiten. Zu Recht beibehalten wurde das Konzept des
Werkes, dessen Autoren besonderes Augenmerk auf vertieftes Verständnis
der Strafnormen richten. Schutzgut und Entstehungsgeschichte der
einzelnen Normen werden demgemäß ausführlich beleuchtet. Der Aufbau
orientiert sich an den Schutzgütern bzw. Rechtsgutsverletzungen und
weicht damit von den Vorgaben des StGB ab. Die Abweichung ist
weitestgehend überzeugend, führt aber z. B. dazu, dass die Geldwäsche
(§ 261 StGB) nicht behandelt wird. Die
„Straftaten gegen Persönlichkeitsund Vermögenswerte bilden den
Gegenstand des ersten Teils. Zum ersten Komplex gehören insbesondere
die Straftaten gegen das (werdende) Leben, die körperliche
Unversehrtheit, die persönliche Freiheit, die sexuelle Selbstbestimmung
und die Ehre. Darüber hinaus werden auch die strafbaren Verletzungen
des persönlichen Lebens- und Geheimnisbereichs sowie der
Hausfriedensbruch dargestellt. Der zweite Bereich beginnt mit einem
Kapitel über „Zueignung und Beschädigung fremder Sachen“ (Diebstahl,
Unterschlagung, Raub, raubähnliche Tatbestände und Sachbeschädigung).
Die Vereitelung sachgebundener Rechte – ebenfalls ein recht sperriger
Titel – ist Gegenstand des zweiten Kapitels (Gebrauchsanmaßung,
Pfandkehr, Wilderei und Hehlerei). Mit der „Veranlassung von
Vermögensverfügungen“ befasst sich Kapitel 3, d.h. mit Betrug,
Erpressung, Wucher und unerlaubtem Glücksspiel. Der komplexe Tatbestand
der Untreue ist einem eigenen Kapitel vorbehalten. Den Abschluss bildet
Kapitel 5 („Gefährdung der Gläubigerbefriedigung“); im Zentrum stehen
die Insolvenzdelikte und – etwas überraschend – die
Verkehrsunfallflucht. Das Buch
liest sich geradezu spannend und verführt zum Weiterlesen. Es gehört zu
den Markenzeichen des Lehr- und Handbuchs, dass es nicht nur
pflichtgemäß die einzelnen Tatbestandsmerkmale der Strafrechtsnormen
abhakt, sondern den Sinn (oder auch Unsinn) einer Vorschrift aufdeckt.
Auch im Übrigen fehlt nichts an einem Lehrbuch der Spitzenklasse:
umfangreiche Nachweise von Rechtsprechung und Literatur, ein gediegenes
Schriftbild und ein gut gestaffeltes Sachregister.
Prof. Dr. J. Vahle, Bielefeld
Informationssysteme und Vorfeldmaßnahmen Mark
Alexander Zöller, Informationssysteme und Vorfeldmaßnahmen von Polizei,
Staatsanwaltschaft und Nachrichtendiensten. Zur Vernetzung von
Strafverfolgung und Kriminalitätsverhütung im Zeitalter von
multimedialer Kommunikation und Persönlichkeitsschutz, C.F. Müller, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm, 2002, 132 €.
Das
Buch von Zöller ist in seiner Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter
am Lehrstuhl Wolter in Mannheim entstanden und ist, auch wenn es leider
nicht mehr durchgängig auf einem aktuellen Stand ist, noch immer ein
beachtliches Werk in der stetig wachsenden Literaturflut zum
öffentlichen Sicherheitsrecht. Der Verfasser streift und vertieft
zunächst Klassiker wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
und das diesem zu Grunde liegende Volkszählungsurteil sowie dessen
Auswirkungen auf Polizei und geheime Nachrichtendienste. Anschließend
widmet er sich ausführlich dem Problemfeld der Datenerhebung und der
Datenverarbeitung. Zöller erfasst dabei nicht nur die deutsche Polizei
und die deutschen Geheimdienste, sondern auch EUROPOL und die Dateien
auf europäischer Ebene wie zum Beispiel das Schengener
Informationssystem (SIS). Ein
weiterer Teil des Buches beleuchtet die in den letzten Jahren deutlich
zunehmende Tendenz einer Kompetenzverschiebung im Vorfeld des
polizeilichen Gefahrenbegriffes und die daraus drohenden Vermengungen
von nachrichtendienstlichen und polizeilichen Aufgaben und Befugnissen.
Auch der zeitweilige Trend den Bundesverfassungsschutz im Kampf gegen
die organisierte Kriminalität einzusetzen findet bei Zöller
Berücksichtigung. Er vermittelt dabei gleichzeitig solides
Hintergrundwissen über die drei bundesdeutschen Nachrichtendienste und
ihre Entstehungsgeschichte, gesetzlichen Grundlagen sowie Aufgaben und
Befugnisse. Darüber hinaus informiert Zöller den Leser auch über
Aufgaben und Befugnisse des sowohl in der Öffentlichkeit als auch in
der Polizeifachliteratur eher wenig beachteten Zollfahndungsdienstes
und insbesondere über die starke Stellung des Zollkriminalamtes. Er
erläutert dabei auch die wesentlichen Dateien des Zolls wie INZOLL
(Informationssystem über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im
Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung) und KOBRA (Datei zur
Überwachung der Ausfuhr im Rahmen des Außenwirtschaftsverkehrs) sowie
das europagestützte ZIS (Zoll-Informations- System). Zöllers
Buch liest sich angenehm leicht und profitiert davon, dass der Autor
die wichtigsten Ergebnisse seiner Untersuchung in prägnanter und zum
Teil geradezu griffig plakativer Weise am Kapitelschluss zusammenfasst
(„Moderne Kriminalitätsbekämpfung = Vorfeldmaßnahmen + Einsatz von
Informationstechnologie“). Dadurch gelingt es auch dem eiligen Leser
sich einen schnellen Überblick zu verschaffen. Am Schluss des Buches
gibt Zöller zusätzlich noch eine auf vierzehn Seiten reduzierte
Gesamtzusammenfassung seiner Arbeitsergebnisse. Obwohl
die jüngsten Entwicklungen in der Rechtsprechung (zum Beispiel zur
Online Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen) und in der Gesetzgebung des
Bundes zum BKA-Gesetz und zum Strafprozessrecht sowie in der
Polizeigesetzgebung der Länder noch nicht berücksichtigt werden
konnten, weil sie im Zeitpunkt der Drucklegung noch nicht oder nicht
endgültig absehbar waren, kann Zöllers Buch dem kundigen Leser
weiterhin empfohlen werden. Es sollte in keiner gut sortierten
Bibliothek fehlen. Aus Sicht des interessierten Lesers bleibt jedoch zu
hoffen, dass Zöller schon bald eine zweite, entsprechend aktualisierte
und erweiterte Auflage auf den Markt bringt.
Oberregierungsrat Matthias Schütte, Dozent an der FHöV NRW, Münster |
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| | Gelungene Kommentierung Kindhäuser, Strafgesetzbuch, Lehr- und Praxiskommentar, Nomos Verlag, Baden-Baden, 4. Aufl. 2010, 1308 S., brosch., 39 Euro
Ziel
des Kommentars ist es ausweislich des Vorwortes zur ersten Auflage, die
Vorschriften des StGB im Sinne eines Kurzlehrbuches zu erläutern. Mit
dieser Zielsetzung dürfte der Schwerpunkt (der Reihenfolge des
Untertitels entsprechend) auf der Lehrfunktion liegen. Denn der
Praktiker ist naturgemäß hauptsächlich daran interessiert, sich über
anlässlich eines konkreten Falles auftretende Fragen zu informieren.
In der Ausbildung – insbesondere im Jurastudium
– , aber auch in der Praxis spielen bestimmte Delikte kaum eine Rolle;
demgemäß wird z. B. (insoweit völlig zu Recht) die neue Vorschrift über
den strafbaren Aufenthalt in sog. Terror- Camps (§ 89a) nur sehr knapp
erläutert. Die klausurrelevanten und in der Strafrechtspraxis sehr
bedeutsamen Straftaten des Diebstahls und des Betruges werden
demgegenüber ausführlich auf rd. 25 bzw. 50 Seiten behandelt. Hier
kommt auch der Praktiker in der Polizei oder in der Justiz voll auf
seine Kosten. In der Sache überzeugt die Erläuterung durch eine
prägnante Sprache und zahlreiche Beispiele. Optische Hervorhebungen –
z. B. Leitbegriffe in Fettdruck – erleichtern den Zugriff auf das
gesuchte „Problem“. Literatur und Rechtsprechung sind reichlich
eingearbeitet, was insbesondere für Studenten und Referendare ein
Kaufmotiv sein dürfte. Ein weiterer Reiz liegt in der geschickten
Verknüpfung von Kommentar und (Methodik-) Lehrbuch. Fazit: Insbesondere
für Studierende an den Universitäten, aber auch an den (Fach-)
Hochschulen der Polizei bietet der „Kindhäuser“ eine gelungene und an
den Bedürfnissen von Theorie und Praxis orientierte Kommentierung des
Strafgesetzbuches. Angesichts des attraktiven Preises sollten auch
Studenten mit schmalem Bücherbudget die Anschaffung ernsthaft in
Erwägung ziehen.
Prof. Dr. J. Vahle, Bielefeld
Lesenswert und wichtig Britta
Bannenberg, AMOK, Ursachen erkennen- Warnsignale verstehen-
Katastrophen verhindern, Gütersloher Verlagshaus, 2010, 208 S., geb.,
17,95 €
Ein
Jahr nach dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen ist es sinnvoll,
sachlich Bilanz zu ziehen. Eine hochrangig besetzter Arbeitskreis, dem
auch die Autorin angehörte, legte im September 2009 einen
Abschlussbericht mit insgesamt 83 Empfehlungen vor. Als ein zentrales
Handlungsfeld wird die Aufklärung und Sensibilisierung über Amokrisiken
und -schutzfaktoren, vor allem für die Eltern, Mitschüler,
Gleichaltrige und Lehrer, hervorgehoben. Dieses
Buch richtet sich genau an diese Zielgruppe, primär an Eltern und
Lehrer. Es soll aufklären, informieren und zeigen, dass Tötungen und
Katastrophen verhindert werden können, wenn auch nicht in jedem Fall.
Britta Bannenberg analysiert Ursachen und Warnsignale und beschreibt
Möglichkeiten zur Prävention. Sie kommt damit zum Kern der Problematik
und der einzigen wirklichem Chance zum Schutz von Schulen, nämlich dem
rechtzeitigen und Erkennen und Einordnen von sowie der entsprechenden
Reaktion auf besorgniserregende Verhaltensauffälligkeiten von Kindern
und Jugendlichen. Die Autorin,
Professorin für Kriminologie an der Universität Gießen, stellt zunächst
begrifflich klar, dass es sich bei dem meistens schnell durch die
Medien angehängten Etikett „Amok“ um im schulischen Bereich lange
geplante Gewalttaten mit übersteigerten Hass- und Rachefantasien
handelt, die meistens mit einem geplanten Suizid enden. Um diese Taten
und Täter geht es in diesem Buch, wobei es sich aufgrund der geringen
Zahlen forschungsmäßig allenfalls um Annäherungsergebnisse handeln
kann. Deshalb setzt die Verfasserin einen phänomenologischen
Schwerpunkt bei der Columbine- Tat vom April 1999, die weltweit
intensiv analysiert, das Buch als roter Faden durchzieht. Detailliert
wird auf die Schule als Tatort und den „jungen männlichen Täter“
eingegangen. Bannenberg beschreibt auffällig unauffällige
Charakteristika der Täter und typische Konstellationen ebenso wie
Ursachen und tatfördernde Umstände von Amokläufen sowie die Bewältigung
der Tat durch Opfer und Hinterbliebene. Dieses
Buch gewinnt seine hohe praktische Bedeutung zusätzlich dadurch, dass
es wertvolle Handreichungen und Hilfestellungen für die Einschätzung
von Bedrohungspotential bei angekündigten Amokläufen bietet. Es leistet
Hilfe für die Erstellung von Krisenplänen und betont die Verantwortung
und Notwendigkeit früher Prävention durch Eltern und Lehrer. Britta
Bannenberg stellt sich fachlich kompetent einem schwierigen und
komplexen Thema. Es gelingt ihr, Hilflosigkeit zu überwinden und ein
Stück Handlungssicherheit zu vermitteln, nicht nur bei Eltern und
Lehrern sondern weit über die Zielgruppe hinaus. Ein lesenswertes und
wichtiges Buch zugleich.
Bernd Fuchs
Wichtig Hans
Peter Schmalzl, Einsatzkompetenz, Entwicklung und empirische
Überprüfung eines psychologischen Modells operativer Handlungskompetenz
zur Bewältigung kritischer Einsatzsituationen im polizeilichen
Streifendienst. Verlag für Polizeiwissenschaft Frankfurt, 2008, 310 S.,
24,90 €
Kürzlich
erlebte ich, wie während einer Fahrzeugkontrolle Polizisten erschossen
bzw. erstochen wurden. Gott sei Dank war es nur ein Rollenspiel, aber
offensichtlich fehlte den Polizisten das, was ich spezifisch
Gefahrenradar nenne und was Hans Peter Schmalzl als Einsatzkompetenz
bezeichnet. Erfreulich ist, dass Schmalzl jetzt ein Buch dazu
veröffentlicht hat, das gleichzeitig seine Dissertation darstellt. Polizeiliche
Einsatzsituationen sind grundsätzlich Risikosituationen. Um sie
erfolgreich zu bewältigen, bedarf es bestimmter Kompetenzen, die
Schmalzl in einem Modell operativer Handlungskompetenz beschreibt und
in ihrer Gesamtheit als Einsatzkompetenz bezeichnet. Dass
beispielsweise Polizeibeamte wachsam und aufmerksam sein sollen, beruht
auf polizeipraktischer Erfahrung. Wie Polizisten aber konkret
Wachsamkeit und Aufmerksamkeit verbessern und aufrechterhalten können
und welchen Gesetzmäßigkeiten sie dabei unterliegen, kann nur
wissenschaftlich erforscht und nachfolgend in die polizeiliche Praxis
eingebracht werden. Der Autor hat deshalb in intensiven
Verhaltensanalysen des Trainings konkreter polizeilicher
Problemsituationen einige wichtige Erkenntnisse ermittelt, die
spezifisch für die Eigensicherung von großer Bedeutung sind:
Eigensicherung muss trainiert werden und lässt sich grundsätzlich auch
trainieren. Wichtig ist, dass das
Training auch eine Langzeitwirkung hatte. Obwohl nur ein vierstündiges
Verhaltenstraining stattfand, verbesserten sich die Versuchspersonen
eindeutig, was auch noch nach viereinhalb Monaten nachweisbar war.
Diese Verbesserungen bestanden aus zahlreichen Verhaltensmustern,
Bewegungen, verbalen Äußerungen usw. Sie sind leicht erlernbar, vor
allem in Trainingssequenzen, die punktgenau das ansprechen und einüben,
was häufig falsch gemacht wird oder der Wiederholung bedarf. Schmalzls
Buch ist ungeheuer wichtig, für die Polizeipsychologie insgesamt und
für die Eigensicherung spezifisch. Einsatzkompetenz und Eigensicherung
erlangt man nicht automatisch in der Polizeiausbildung, auch nicht
unbedingt durch die Beobachtung von Kollegen, sondern nur durch das
Einüben konkreter Bewältigungsstrategien und Fähigkeiten für
konfliktträchtige und gefährliche Situationen.
Dr. Uwe Füllgrabe
Unglaubliche Kriminalfälle Ferdinand von Schirach, Verbrechen, Stories, Piper Verlag, München Zürich 2009, 208 S., geb., 16,95 €
Wahrheit
oder Fiktion? Diese Frage stellt sich der verblüffte Leser nach jeder
der insgesamt 11 Kriminalgeschichten. Erschreckend und faszinierend
zugleich sind die tiefen menschlichen Abgründe, in die Strafverteidiger
und Autor Ferdinand von Schirach den Leser in seinem Debut blicken
lässt. Die geschilderten Einzelschicksale zeigen jedoch auch auf, wie
verzweifelte Seelen aus Liebe, Habgier und Wahnsinn zu Tätern werden
und schwere Schuld auf sich laden. So
erfahren wir, warum ein angesehener Arzt seine langjährige Ehefrau
erschlägt und anschließend zerteilt, oder warum ein aufrichtiger Mann
zum Bankräuber wird. Die mitunter
brachiale Sprachgewalt führt dem Leser ungeschminkt Tatablauf, Umstände
und Motive hinter den Verbrechen vor Augen. Leitmotiv ist stets die
Frage der Schuld. Und wie nebenbei gelingt es von Schirach,
gesellschaftsrelevante Fragen wie z.B. den Sinn von Strafe informativ
und kurzweilig in die Geschichten einzuflechten. Spannung,
Nervenkitzel und kurzweilige Unterhaltung sind gewiss, und so mancher
Fall wird noch lange in den Köpfen der Leserschaft nachhallen.
RA Rüdiger Weiß, M.C.L., Ettlingen
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