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    Die Lust am Bösen – Weshalb Gewalt nicht heilbar ist
Eugen Sorg: Die Lust am Bösen – Warum Gewalt nicht heilbar ist, Verlag Nagel & Kimche, Zürich 2011, 160 S., kart., 14,90 Euro, 22,90 sFr

Zwischen 1995 und 2001 tötete ein Krankenpfleger in verschiedenen Seniorenheimen im Kanton Luzern mindestens 24 alte und wehrlose Insassen. Vor Gericht erklärte er, „aus Mitleid“ gehandelt zu haben. Ähnlich argumentierte eine Berliner Krankenschwester, die 2007 wegen der Tötung von fünf schwerkranken Patienten verurteilt worden war. Im schwäbischen Eislingen erschossen 2009 zwei achtzehnjährige Gymnasiasten aus intakten Familien scheinbar grundlos ein junges Geschwisterpaar und danach deren Eltern. Im gleichen Jahr erschlug ein 25-jähriger Schweizer im Kanton Aargau ein sechszehnjähriges Au-pair-Mädchen mit einer Hantel und schnitt ihr die Kehle durch.

Ebenfalls 2009 tötete ein zuvor unbescholtener 17-Jähriger im Kanton Tessin ein gleichaltriges Mädchen, welches er in einem Internetchat kennengelernt hatte. Als Motiv gab er an, das Mädchen habe ihn auf einem gemeinsamen Waldspaziergang „genervt, weil es zu viel geredet hat“. Ende September dieses Jahres wurde der Familienvater Olaf H. vom Landgericht Krefeld zu lebenslanger Haft verurteilt, weil der den 10-jährigen Mirco aus Grefrath entführt, sexuell missbraucht und getötet hatte. Ein Motiv für die Tat war nicht erkennbar.
«Warum?», fragten die Medien, wie immer nach solchen unfassbaren Gewalttaten. Keine der Analysen und Kommentare und keines der über die Täter erstellten psychiatrischen Gutachten stellte die Frage, ob die Tötungen allenfalls auch aus purer Lust am Töten heraus begangen worden sein könnten. Töteten diese Menschen nicht aus einer beruflichen Stresssituation, nicht aus einem übersteigerten Mitleid, nicht aus irgendwelchen narzisstischen Kränkungen heraus, sondern aus dem Gefühl der Allmacht, aus dem Rausch der Megalomanie, den jemand genießen mag, wenn er darüber entscheidet, ob er das ahnungslose Opfer aus der Welt schafft? Kann sein, was nicht sein darf?
Mit der Frage, wie es um die Lust am Bösen steht, beschäftigt sich der Zürcher Autor Eugen Sorg in seinem neuen Buch. Sorg, der nach Studium und Promotion als Psychotherapeut arbeitete und als IKRK-Delegierter sowie Journalist in zahlreichen Kriegsgebieten tätig war, gehört heute der Chefredaktion der Basler Zeitung an.
Das Fazit des Autors: Man kann das Böse nicht erklären, und man kann es nicht verstehen. Aber man kann es beschreiben. „Es ist eine Triebkraft, eine Leidenschaft, die nichts außer sich selbst kennt“, schreibt Sorg. „Das Böse ist kein Resultat der Umstände, es ist vielmehr stärker als diese, und nur der Mensch steht vor der Wahl, sich für das Gute oder das Böse entscheiden zu müssen. Der Triebverbrecher, der seinen Allmachtsgelüsten nachgibt, der Schläger, der dem wehrlosen Opfer in den Kopf tritt – sie alle wissen, dass ihre Handlungen unrecht sind. Sie brechen elementare Regeln, die das Entstehen von Zivilisationen erst möglich gemacht haben und die jedes Kind in jeder Kultur versteht“.
Alle grundlegenden Erkenntnisse über das menschliche Verhalten gehen vom vermeintlichen Wissen aus, dass in der Fähigkeit zum Bösen die menschliche Freiheit begründet liegt, die ihn vom Tier unterscheidet, und dass das Böse letztlich ein Rätsel bleibt, eine „unbegreifliche Faktizität“, wie es schon Kirkegaard beschrieb, weil es der Unabwägbarkeit menschlicher Entscheidungen unterworfen ist.
«Je abscheulicher eine Tat, desto weniger ist der Täter dafür verantwortlich. Dies gilt heute als Universaldiagnose für tödliche U-Bahnschläger ebenso wie für Mörder, Sexualtäter, Fussball-Hooligans oder Terrorgruppen», diagnostiziert Sorg und brandmarkt die Therapiegläubigkeit, mit der heute die Justiz bösartige Kriminelle zu infantilisieren versucht. Gewaltverbrechen, so Sorgs Befürchtung, würden zunehmend als konfliktlösungsorientiertes Gruppengespräch missverstanden, weil der Glaube an die Heilbarkeit des Bösen durch die magische Kraft der therapeutischen Sprechkultur zur veritablen Weltanschauung gewachsen und in alle Milieus, sozialwissenschaftliche Disziplinen und Institutionen hineingewachsen sei.
Eine Streitschrift als Pflichtlektüre für alle, die berufeshalber mit den Abgründen der menschlichen Seele zu tun haben.

Peter Holenstein



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Vademecum für die in der Praxis des Wirtschaftsstrafrechts auftretenden Probleme
Böttger, Marcus (Hrsg.), Wirtschaftsstrafrecht in der Praxis, Schriften für die Strafrechtspraxis, ZAP-Verlag für die Rechts- u. Anwaltspraxis, Wolters Kluwer Information Services, Münster 2011, 1178 S., geb., 98 Euro

Im Vorwort hat Wirtschaftstrafverteidiger Marcus Böttger Aufgabe wie Anspruch des Buchs dahingehend charakterisiert, dass es „als eine Art Vademecum dem Nutzer einen kompakten Überblick über die zahlreichen, in der Praxis des Wirtschaftsstrafrechts auftretenden Probleme verschaffen“ soll. Das Ziel eines unentbehrlichen Begleiters ist, wenn man berücksichtigt, wie viele – teils schon Jahre etablierte – Kommentare, Hand- und Lehrbücher sich bereits dieser Thematik widmen, sicherlich ein hohes. Man fragt sich beim Blättern: Was hebt dieses Werk von der bisher erschienenen Literatur so ab, dass es dieses „Gütesiegel“ verdient?
Schon im Inhaltsverzeichnis fallen zwei wesentliche Bausteine zur Erreichung dieses Ziels in den Blick: Vollständigkeit und Übersichtlichkeit. In insgesamt fünfzehn Kapiteln werden die einzelnen Tatbestände bzw. Themenkomplexe dargestellt, in Reihenfolge und Umfang gewichtet nach ihrer Bedeutung für die Praxis. Vom Betrug, Subventionsbetrug und der Untreue geht es über das Insolvenzstrafrecht, den weiten Themenkomplex der Korruption, das Kapitalmarkt-, Bilanz- und Wettbewerbsstrafrecht bis hin zu Fragen des strafrechtlichen Schutzes des geistigen Eigentums, des IT-, Arbeits-, Medizin- und Arzneimittelstrafrechts und den materiell rechtlichen Teil abrundend das Produktstrafrecht. Abgeschlossen wird das Buch von zwei Kapiteln, in deren Mittelpunkt Besonderheiten des Wirtschaftsstrafverfahrens sowie Fragen interner Ermittlungen in Unternehmen stehen. Die große Bandbreite der behandelten Themen zeigt, wie schwer „Vollständigkeit“ im Gebiet Wirtschaftsstrafrecht zu erreichen ist.
Das Werk befindet sich auf dem aktuellen Stand hinsichtlich der juristischen Streitfragen sowie der neuesten Rechtsprechung und der wesentlichsten Literatur. Letztere bietet dem Leser die Möglichkeit, sich zur Vertiefung einzelner Fragen zielgerichtet mit weiterführenden Texten zu befassen, nachdem man sich im „Böttger“ einen ersten Überblick verschaffen konnte. Das Werk wird dem Wunsch, den wissenschaftlichen Anspruch nicht aus den Augen zu verlieren, also durchaus gerecht. Den Erfordernissen und Wünschen der Praxis entspricht es, dass sich in allen Kapiteln eine Vielzahl konkreter Hinweise zur Vorgehensweise bei Problemen der Praxis in den verschiedenen Stadien des (Wirtschafts-) Strafverfahrens finden.
Die Gliederung der Darstellungen ist weitgehend einheitlich, der Aufbau übersichtlich. Dies erleichtert die Orientierung und erhöht die Lesbarkeit des Buches. Nach einer Einleitung nebst Ausführungen zur praktischen und kriminalpolitischen Bedeutung folgen Erläuterungen zu den allgemeinen Grundlagen und die Darstellung von Einzelfragen und Besonderheiten materiell-rechtlicher oder prozessualer Art aus dem jeweiligen Themengebiet. Nicht unerwähnt bleiben soll das rund 70 seitige Stichwortverzeichnis als kaum verzichtbare Hilfe zur Suche und Nutzung des Buches als Nachschlagewerk für Einzelfragen.
Das Handbuch eröffnet durch seine Themenvielfalt und die lobenswert klare Struktur letztlich sämtlichen im Bereich des Wirtschaftsstrafrecht tätigen Personen eine gute Möglichkeit, sich schnell und effizient mit einem auf den ersten Blick vielfältigen bis unübersichtlichen Rechtsgebiet vertraut zu machen. Ob „Wirtschaftsstrafrecht in der Praxis“ ein unentbehrlicher Begleiter für den Hilfesuchenden werden wird, mag die Zukunft zeigen. Aufbau, Inhalt und Umfang des Werkes bieten jedenfalls gute Anlagen dafür, dass Böttger dem eigenen Anspruch gerecht werden wird.

Dr. Martin Wielant, Bonn

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