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Tätowierungen und Kriminalität Die genaue Anzahl tätowierter Menschen in Deutschland ist nicht bekannt. 2003 meldete die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ)1, dass sich die Zahl der Tattoo-Träger in Deutschland seit Mitte der neunziger Jahre verdoppelt habe. Diese Schätzung stimmt zumindest in der berichteten Tendenz mit den Angaben des Lexikons der Psychologie überein, wonach 2003 etwa 4,2 M illionen Deutsche tätowiert waren, was einem Anteil an der Gesamtbevölkerung von ca. 6 % entsprechen würde. Im Jahr 2005 meldete die FAZ, dass im Alter zwischen 19 und 24 Jahren fast 30 % der Deutschen ein Tattoo tragen.2 Tätowierungen liegen voll im Trend. Die Polizei nutzt Tätowierungen zu Identifizierungs- und Fahndungszwecken. Weitgehend unbekannt sind die kriminal- und ermittlungstaktischen Möglichkeiten und Hintergründe, die bei der polizeilichen Arbeit (möglicherweise) genutzt werden könnten, denn „zweifelsfrei lassen sich häufig Rückschlüsse auf das soziale Umfeld des Tätowierten“3 finden. Somit steht die Frage, ob Tätowierungen im Rahmen polizeilicher Arbeit auch kriminal- und ermittlungstaktische Ansätze bieten können, im Fokus eines Projektes, das von März 2008 bis Februar 2009 an der VFH in Wiesbaden (Fachbereich Polizei) mit der Unterstützung von 14 Studierenden durchgeführt wurde. Den vollständigen Text des Beitrages (9 Seiten) können Sie für € 1,50.- pro Seite gegen Rechnung per E-Mailbei judith.hamm@hjr-verlag.de bestellen. zur Übersicht Häufigkeit forensisch-psychiatrischer Begutachtungen bei Strafverfahren gegen Gewalt- und Sexualstraftäter Durch
forensisch-psychiatrische Begutachtungen von Straftätern können
Beurteilungen der Schuldfähigkeit und des Rückfallrisikos vorgenommen
sowie Empfehlungen über sinnvoll erscheinende Maßnahmen zur
Deliktprävention (z. B. anzuordnende Therapien oder sichernde
Maßnahmen) gemacht werden. Gerade bei gefährlichen, rückfallgefährdeten
Gewaltund Sexualstraftätern kommt der Begutachtung eine besondere
Bedeutung zu. Studien aus Deutschland haben aber ergeben, dass deutlich
weniger als die Hälfte der Gewalt- und Sexualstraftäter begutachtet
wurden. Diejenigen, die einer Begutachtung zugeführt wurden, wurden in
der Regel als voll schuldfähig eingeschätzt. Da in Deutschland von
Gesetzes wegen keine Einschätzung des Rückfallrisikos bei schuldfähigen
Straftätern vorgesehen ist, kann davon ausgegangen werden, dass eine
forensisch-psychiatrische Legalprognose nur bei einer kleinen
Minderheit von Gewalt- und Sexualstraftätern erfolgt. Im Vergleich zu
Deutschland ist in der Schweiz der Präventionsaspekt in der
Justizvollzugspraxis stärker ausgeprägt. Der Gutachter ist angehalten
eine Risikobeurteilung vorzunehmen und sich zur Indikation
rückfallsenkender therapeutischer oder sichernder Maßnahmen zu äussern. Den vollständigen Text des Beitrages (6 Seiten) können Sie für € 1,50.- pro Seite gegen Rechnung per E-Mail bei judith.hamm@hjr-verlag.de bestellen. zur Übersicht Kriminalitätsfurcht im gesellschaftlichen Kontext Die
Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bewohner in Städten zählt zu den
Aufgabenbereichen zahlreicher kommunaler Akteure. Erste Ergebnisse der
Studie „Sicherheit und Lebenszufriedenheit in Kölner Stadtteilen“
zeigen, dass das Sicherheitsgefühl der Bewohner einer Stadt zwischen
den Stadtteilen sehr stark variiert. Daraus folgt, dass das Wohnumfeld
eine maßgebliche Handlungsebene für Maßnahmen zur Stärkung des
Sicherheitsgefühls der Bewohner darstellt. Weiterhin zeigen die Befunde
sehr eindrücklich, dass vor dem Hintergrund struktureller Bedingungen
des Zusammenlebens im Wohnumfeld insbesondere die Qualität der sozialen
Netzwerke in der Nachbarschaft mit der Kriminalitätsbelastung im
Wohnumfeld und mit der Kriminalitätsfurcht der Bewohner in engem
Zusammenhang steht. Die Wirkung von Interventionen gegen
Unsicherheitsgefühle der Bewohner ist demnach davon abhängig, inwieweit
es gelingt, die sozialen Netzwerke in den Nachbarschaften zu stärken
und die Bewohner zum Engagement zu bewegen. zur Übersicht
Im
April 2007 prallt ein deutsches Kampfflugzeug in die gewaltigen
Nordwände, welche das beschauliche Lauterbrunnental im Berner Oberland
abschliessen. Ein tragisches, für die Polizei aufwändiges,
medienträchtiges Unglück. Ein Auslandflug endet in Trümmern und fordert
das Leben des Piloten. Worin bestand nun die besondere Herausforderung
für die örtliche Polizei? Ein Mann der ersten Stunde berichtet. Den vollständigen Text des Beitrages (5 Seiten) können Sie für € 1,50.- pro Seite gegen Rechnung per E-Mail bei judith.hamm@hjr-verlag.de bestellen. zur Übersicht | |||||||
| Gedächtnispsychologische Grundlagen der Zeugenvernehmung Zum Nutzen neurowissenschaftlicher Erkenntnisse für die Vernehmungspraxis Die Vernehmung eines Zeugen kommt in Frage, wenn davon auszugehen ist, dass dieser eigene sinnliche Wahrnehmungen zum Tatgeschehen beitragen kann. Sowohl auf der Seite der Wahrnehmung des Zeugen als auch auf der Seite der Wiedergabe dieser Wahrnehmungen in der Vernehmung kann es zu zahlreichen Verzerrungen kommen, die meist durch Irrtümer und seltener durch bewusste Täuschungen entstehen. Der in der Vernehmung erfolgende Zugriff auf die Wahrnehmungen des Zeugen ist nur durch das Aktivieren von Gedächtnisleistungen möglich. Gedächtnisleistungen stellen ihrerseits einen hochkomplexen kognitiven Vorgang dar, der in allen Phasen durch Störungen beeinträchtigt werden kann. Den vollständigen Text des Beitrages (6 Seiten) können Sie für € 1,50.- pro Seite gegen Rechnung per E-Mail bei judith.hamm@hjr-verlag.de bestellen. zur Übersicht
Seit
2001 wird wiederholt die „Strukturierte Vernehmung“ dargestellt (Weber;
Weber/Berresheim; Adler/Hermanutz I und II, a. a. O.). Diese
Begriffswahl ist problematisch, weil sich das nachteilig auf die
Beweisfindung, Beweissicherung und Beweisführung im Strafverfahren
auswirken kann, wenn die Regeln der „Kriminalistische Vernehmung“ nicht
beachtet werden. zur Übersicht
Wie
heißt es immer? „Die wichtigste Waffe des Kriminalbeamten ist der
Kugelschreiber.“ Blickt man auf den polizeilichen Alltag, so muss man
wohl konstatieren: es stimmt! Nur in den seltensten Fällen und
beschränkt auf einige ausgewählte operativ ausgerichtete Dienststellen
dominiert das tatsächliche Einsatzgeschehen unsere Tätigkeit. Und
selbst wenn es zu besonderen Einsatzlagen oder sonstigen
„Großereignissen“ kommt, ist dann der nachträgliche Schreibaufwand umso
größer: das Informationsbedürfnis auf Leitungsebene oder bei
übergeordneten oder benachbarten Behörden bis hin zur Politik steigt in
solchen Fällen ganz beträchtlich. zur Übersicht
Weltweit
herrscht der Glaube, dass Spuren erstens jeden Fall lösen könnten und
dass sie zweitens, wenn sie gefunden werden, immer die Wahrheit klären
(„C.S.I.-Effekt“). Dass beides nicht der Fall ist, zeigen drei
Beispiele aus unserer Sachverständigen-Praxis. zur Übersicht
Die gegenwärtige Lage der Weltwirtschaft provoziert Beschreibungen und Einordnungen, die nach Naturkatastrophen üblich sind. Insbesondere die Finanzkrise scheint mit einem
Tsunami gleichgesetzt zu werden, unvorhersehbar, unbeherrschbar und mit
verheerenden Folgen. Dabei sind die weltweit entstandenen
volkswirtschaftlichen Schäden doch das Ergebnis planvollen
vorsätzlichen aber auch fahrlässigen Handelns einzelner Menschen und
ganzer Gruppierungen. Banken und andere Wirtschaftssubjekte haben am
Aufbau eines Systems mitgewirkt, welches Risiken eröffnet hat, die in
ihrem Umfang und in ihrem Schadenspotential in der neueren
Wirtschaftsgeschichte ohne Beispiel sind. zur Übersicht | ||||||||