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2 / 2010


 


 


 

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Tätowierungen und Kriminalität

Von Gerhard Schmelz

Die genaue Anzahl tätowierter Menschen in Deutschland ist nicht bekannt. 2003 meldete die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ)1, dass sich die Zahl der Tattoo-Träger in Deutschland seit Mitte der neunziger Jahre verdoppelt habe. Diese Schätzung stimmt zumindest in der berichteten Tendenz mit den Angaben des Lexikons der Psychologie überein, wonach 2003 etwa 4,2 M illionen Deutsche tätowiert waren, was einem Anteil an der Gesamtbevölkerung von ca. 6 % entsprechen würde. Im Jahr 2005 meldete die FAZ, dass im Alter zwischen 19 und 24 Jahren fast 30 % der Deutschen ein Tattoo tragen.2 Tätowierungen liegen voll im Trend. Die Polizei nutzt Tätowierungen zu Identifizierungs- und Fahndungszwecken. Weitgehend unbekannt sind die kriminal- und ermittlungstaktischen Möglichkeiten und Hintergründe, die bei der polizeilichen Arbeit (möglicherweise) genutzt werden könnten, denn „zweifelsfrei lassen sich häufig Rückschlüsse auf das soziale Umfeld des Tätowierten“3 finden. Somit steht die Frage, ob Tätowierungen im Rahmen polizeilicher Arbeit auch kriminal- und ermittlungstaktische Ansätze bieten können, im Fokus eines Projektes, das von März 2008 bis Februar 2009 an der VFH in Wiesbaden (Fachbereich Polizei) mit der Unterstützung von 14 Studierenden durchgeführt wurde.

Den vollständigen Text des Beitrages (9 Seiten) können Sie für € 1,50.- pro Seite gegen Rechnung per E-Mailbei judith.hamm@hjr-verlag.de bestellen.

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Häufigkeit forensisch-psychiatrischer Begutachtungen bei Strafverfahren gegen Gewalt- und Sexualstraftäter
Ein Vergleich zwischen Deutschland und der Schweiz

Von Frank Urbaniok, Astrid Rossegger, Klaus Böhm, Thomas Noll, Jérôme Endrass

Durch forensisch-psychiatrische Begutachtungen von Straftätern können Beurteilungen der Schuldfähigkeit und des Rückfallrisikos vorgenommen sowie Empfehlungen über sinnvoll erscheinende Maßnahmen zur Deliktprävention (z. B. anzuordnende Therapien oder sichernde Maßnahmen) gemacht werden. Gerade bei gefährlichen, rückfallgefährdeten Gewaltund Sexualstraftätern kommt der Begutachtung eine besondere Bedeutung zu. Studien aus Deutschland haben aber ergeben, dass deutlich weniger als die Hälfte der Gewalt- und Sexualstraftäter begutachtet wurden. Diejenigen, die einer Begutachtung zugeführt wurden, wurden in der Regel als voll schuldfähig eingeschätzt. Da in Deutschland von Gesetzes wegen keine Einschätzung des Rückfallrisikos bei schuldfähigen Straftätern vorgesehen ist, kann davon ausgegangen werden, dass eine forensisch-psychiatrische Legalprognose nur bei einer kleinen Minderheit von Gewalt- und Sexualstraftätern erfolgt. Im Vergleich zu Deutschland ist in der Schweiz der Präventionsaspekt in der Justizvollzugspraxis stärker ausgeprägt. Der Gutachter ist angehalten eine Risikobeurteilung vorzunehmen und sich zur Indikation rückfallsenkender therapeutischer oder sichernder Maßnahmen zu äussern.

Den vollständigen Text des Beitrages (6 Seiten) können Sie für € 1,50.- pro Seite gegen Rechnung per E-Mail bei judith.hamm@hjr-verlag.de bestellen.

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Kriminalitätsfurcht im gesellschaftlichen Kontext
Teil 1: Wohnumfeld und Sicherheitsgefühl

Von Thomas Naplava und Harald Kania

Die Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bewohner in Städten zählt zu den Aufgabenbereichen zahlreicher kommunaler Akteure. Erste Ergebnisse der Studie „Sicherheit und Lebenszufriedenheit in Kölner Stadtteilen“ zeigen, dass das Sicherheitsgefühl der Bewohner einer Stadt zwischen den Stadtteilen sehr stark variiert. Daraus folgt, dass das Wohnumfeld eine maßgebliche Handlungsebene für Maßnahmen zur Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bewohner darstellt. Weiterhin zeigen die Befunde sehr eindrücklich, dass vor dem Hintergrund struktureller Bedingungen des Zusammenlebens im Wohnumfeld insbesondere die Qualität der sozialen Netzwerke in der Nachbarschaft mit der Kriminalitätsbelastung im Wohnumfeld und mit der Kriminalitätsfurcht der Bewohner in engem Zusammenhang steht. Die Wirkung von Interventionen gegen Unsicherheitsgefühle der Bewohner ist demnach davon abhängig, inwieweit es gelingt, die sozialen Netzwerke in den Nachbarschaften zu stärken und die Bewohner zum Engagement zu bewegen.

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Kriminalistik Schweiz Tornado-Absturz im Berner Oberland
Erlebnisbericht eines Polizeibeamten und Bergführers

Von Adrian Deuschle

Im April 2007 prallt ein deutsches Kampfflugzeug in die gewaltigen Nordwände, welche das beschauliche Lauterbrunnental im Berner Oberland abschliessen. Ein tragisches, für die Polizei aufwändiges, medienträchtiges Unglück. Ein Auslandflug endet in Trümmern und fordert das Leben des Piloten. Worin bestand nun die besondere Herausforderung für die örtliche Polizei? Ein Mann der ersten Stunde berichtet.

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  Gedächtnispsychologische Grundlagen der Zeugenvernehmung
Zum Nutzen neurowissenschaftlicher Erkenntnisse für die Vernehmungspraxis

Von Dietmar Heubrock


Die Vernehmung eines Zeugen kommt in Frage, wenn davon auszugehen ist, dass dieser eigene sinnliche Wahrnehmungen zum Tatgeschehen beitragen kann. Sowohl auf der Seite der Wahrnehmung des Zeugen als auch auf der Seite der Wiedergabe dieser Wahrnehmungen in der Vernehmung kann es zu zahlreichen Verzerrungen kommen, die meist durch Irrtümer und seltener durch bewusste Täuschungen entstehen. Der in der Vernehmung erfolgende Zugriff auf die Wahrnehmungen des Zeugen ist nur durch das Aktivieren von Gedächtnisleistungen möglich. Gedächtnisleistungen stellen ihrerseits einen hochkomplexen kognitiven Vorgang dar, der in allen Phasen durch Störungen beeinträchtigt werden kann.

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Kriminalistische Vernehmung
Eine Replik auf Adler/Hermanutz in Kriminalistik 2009, S. 535 ff. und 623 ff.

Von Robert Weihmann

Seit 2001 wird wiederholt die „Strukturierte Vernehmung“ dargestellt (Weber; Weber/Berresheim; Adler/Hermanutz I und II, a. a. O.). Diese Begriffswahl ist problematisch, weil sich das nachteilig auf die Beweisfindung, Beweissicherung und Beweisführung im Strafverfahren auswirken kann, wenn die Regeln der „Kriminalistische Vernehmung“ nicht beachtet werden.

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Kampf dem Beamtendeutsch
Ein Plädoyer für sprachliche Klarheit

Von Axel Kühn

Wie heißt es immer? „Die wichtigste Waffe des Kriminalbeamten ist der Kugelschreiber.“ Blickt man auf den polizeilichen Alltag, so muss man wohl konstatieren: es stimmt! Nur in den seltensten Fällen und beschränkt auf einige ausgewählte operativ ausgerichtete Dienststellen dominiert das tatsächliche Einsatzgeschehen unsere Tätigkeit. Und selbst wenn es zu besonderen Einsatzlagen oder sonstigen „Großereignissen“ kommt, ist dann der nachträgliche Schreibaufwand umso größer: das Informationsbedürfnis auf Leitungsebene oder bei übergeordneten oder benachbarten Behörden bis hin zur Politik steigt in solchen Fällen ganz beträchtlich.

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Der reverse C.S.I.-Effekt
Wenn Spuren nicht beachtet werden
Teil 1: Als Muttermörderin verurteilt: Der Fall Hartung

Von Saskia Reibe und Mark Benecke

Weltweit herrscht der Glaube, dass Spuren erstens jeden Fall lösen könnten und dass sie zweitens, wenn sie gefunden werden, immer die Wahrheit klären („C.S.I.-Effekt“). Dass beides nicht der Fall ist, zeigen drei Beispiele aus unserer Sachverständigen-Praxis.

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Systemrisiko oder Korruption?
Anmerkungen zur Finanzkrise

Von Wolfgang Hetzer

Die gegenwärtige Lage der Weltwirtschaft provoziert Beschreibungen und Einordnungen, die nach Naturkatastrophen üblich sind. Insbesondere die Finanzkrise scheint mit einem Tsunami gleichgesetzt zu werden, unvorhersehbar, unbeherrschbar und mit verheerenden Folgen. Dabei sind die weltweit entstandenen volkswirtschaftlichen Schäden doch das Ergebnis planvollen vorsätzlichen aber auch fahrlässigen Handelns einzelner Menschen und ganzer Gruppierungen. Banken und andere Wirtschaftssubjekte haben am Aufbau eines Systems mitgewirkt, welches Risiken eröffnet hat, die in ihrem Umfang und in ihrem Schadenspotential in der neueren Wirtschaftsgeschichte ohne Beispiel sind.

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