63. Jg. 2009, S. 387
Abstrakt: Moderne Machthaber sichern ihr Überleben im Amt auch durch Beschwichtigungsrituale. Dazu gehören die Verkündung von Statistiken, der Hinweis auf Sachzwänge, die Zitierung von Sachverständigengutachten, Wahlversprechen, Hochstapelei und Lügen. Nutzt das alles nichts, wird gerne die Notbremse des Fatalismus gezogen. Das eigene Versagen verwandelt sich in Demut vor unabwendbaren Naturereignissen. Die angebliche Unvorhersehbarkeit und Unbeherrschbarkeit bestimmter Prozesse sollen die Opferbereitschaft des Souveräns und Steuerzahlers hervorrufen. Mit Plattitüden (Irren ist menschlich; Wir müssen jetzt alle gemeinsam nach vorne schauen, etc.) wird aus objektiver Inkompetenz und Fehleinschätzung ein aufrichtiges Bemühen um das Gemeinwohl. Subjektiv dürften die meisten Entscheidungsträger sich als hinreichend qualifiziert wahrnehmen. Sie sehen sich vermutlich nur durch die Uneinsichtigkeit der Wählerinnen und Wähler und durch einige andere Umstände jenseits ihrer Kontrolle daran gehindert, ihrer Verantwortung gerecht zu werden.
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63. Jg. 2009, S. 396
Abstrakt: Prognosen sind schwierig, besonders, wenn sie die Zukunft betreffen - dieser Aphorismus, der unter anderem Mark Twain, Karl Valentin und Winston Churchill zugeschrieben wird, bringt die Problematik auf den Punkt: Von einer guten Prognose wird mehr erwartet als eine bloße Fortschreibung des Ist-Zustandes in die Zukunft. Auch polizeiliche Dienststellen, die sich mit der Auswertung und Analyse von Kriminalitätsphänomenen beschäftigen, sehen sich mit der schwierigen Aufgabe konfrontiert, fundierte Aussagen über Kriminalitätsentwicklungen und zukünftige Kriminalitätsphänomene zu treffen. Zur Erstellung von Kriminalitätsanalysen und -prognosen wird vor allem auf quantitative "harte" Daten (Auswertung von Statistiken und Zahlenmaterial) zurückgegriffen. Insbesondere in größeren Projekten einer strategischen Analyse findet zum Teil auch eine Einbindung qualitativer Methodiken wie Expertenbefragungen unterschiedlichster Art statt (vgl. bspw. LKA NRW, 2007). Eine bloße Aufzählung der unterschiedlichsten Schnaut und Naujok (2008) kann den Blick dafür versperren, dass die tatsächliche Anwendung dieser Methoden zum Teil mehr Know-how erfordert und mehr Ressourcen bindet als in einzelnen Polizeibehörden tatsächlich vorhanden sind. Mit dieser Arbeit soll eine Systematik vorgestellt werden, die die Grundphilosophien und positiven Aspekte ausgewählter qualitativer Prognoseinstrumente aufgreift und zu einem neuen strategischen Analysetool, der Strategischen Risiko-Analyse (SRA), kombiniert. Spezifische Probleme in der Anwendung der einzelnen Prognoseinstrumente werden durch diesen Syntheseansatz umgangen.
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63. Jg. 2009, S. 403
Abstrakt: In ihrem Beitrag zu den Möglichkeiten und Grenzen der Funkzellenabfrage vertritt Rauschenberger die Auffassung, aufgrund der Änderungen durch das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" sei eine Funkzellenabfrage auch dann möglich, wenn überhaupt keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Telekommunikation stattgefunden hat. Dem ist nachdrücklich zu widersprechen.
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63. Jg. 2009, S. 404
Rechtsprechung: LG Lübeck vom 14.02.2008 - 2b Qs 18/08 -
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63. Jg. 2009, S. 405
Abstrakt: Das Forschungsinstitut zur Wirtschaftskriminalität des Praxisforums, Arbeitskreis für Wirtschaft und Wissenschaft an der Universität Bamberg e. V. begann schon vor 18 Jahren mit der Erforschung des Kapitalanlagebetrugs und - in Erweiterung dieses Themas - des Geldbeschaffungsbetrugs. Der Schwerpunkt des Forschungsinteresses liegt dabei neben den juristischen, ökonomischen und sozialen Facetten speziell auf den psychologischen Aspekten der Täter-Opfer-Interaktion. Täterbezogen ging es um die Beantwortung der Fragen: Wer tut was, wann, mit welchen Handlungsabsichten, unter Anwendung welcher Handlungsstrategien und mit welchem Erfolg? Auf die Opfer bezogen standen folgende Fragen im Vordergrund: Wer fällt bevorzugt wann auf welche Offerten mit welchen Erwartungen und welchen negativen Folgen auf die betrügerischen Anbieter herein? Welche Konsequenzen ergeben sich aus diesen Delikten für die Täter, die Opfer und deren soziales Umfeld, für betrogene Unternehmen wie Banken und Versicherungen? Welche Auswirkungen zeigen sich mit Blick auf die nationalen Gemeinwesen und die internationalen Geldströme?
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63. Jg. 2009, S. 414
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63. Jg. 2009, S. 417
Abstrakt: Im ersten Teil, erschienen in der letzten Ausgabe der KRIMINALISTIK, S. 349 ff., standen zunächst grundsätzliche Fragestellungen zum Begriff der Wahrheit im Vordergrund. Im weiteren wurden Aus- und Fernwirkungen von Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben dargestellt und die Notwendigkeit qualifizierter Vernehmung mit unverzichtbarer Vorbereitung und eines vernehmungsbegleitenden Coaching hervorgehoben. In allgemeiner Form ging es dann um Fragen der Vernehmungsfähigkeit und Methoden der Erinnerungsunterstützung bei Zeugen und Beschuldigten. Teil 1 schloss mit dem Einsatz des Polygraphen ab. Im zweiten Teil folgt nun eine umfassende und kritische Auseinandersetzung mit dem Mittel der Hypnose. Schließlich runden computergestützte Weiterentwicklungen zur Erkennung von Lügen im Gesichtsausdruck in Form von Mikroexpressionen der Furcht sowie neurowissenschaftliche Möglichkeiten die Darstellung der gängigen und innovativen Methodenpalette ab.
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63. Jg. 2009, S. 424
Rechtsprechung: BGH vom 11.07.2008 - 5 StR 202/08 -
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63. Jg. 2009, S. 425
Abstrakt: Wenn Polizeibeamte von ihren Erlebnissen als Zeugen während einer strafgerichtlichen Hauptverhandlung berichten, taucht häufig im Zusammenhang mit den Schilderungen der Befragung durch den Verteidiger des Angeklagten der Begriff der Konfliktverteidigung auf. Dieser Beitrag zeigt, dass es in der Regel nicht eine Konfliktverteidigung ist, die den Beamten zusetzt, sondern normales und erlaubtes Verteidigerhandeln. Außerdem werden Tipps für eine adäquate Reaktion der Polizei auf Strategien der Verteidigung bei der Befragung polizeilicher Zeugen gegeben.
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63. Jg. 2009, S. 429
Abstrakt: Am 31. Juli 2007 wurde in Appenzell, dem Hauptort des Kantons Appenzell Innerrhoden, die 5-jährige Ylenia Lenhard entführt. Der mutmassliche Täter, der 67-jähriger Schweizer Urs von Aesch, hatte in der Folge im Hartmannsholz, einem Waldstück im Kanton St. Gallen, ca. 30 Kilometer von Appenzell entfernt, Schüsse auf einen Passanten abgegeben und sich nach einer Flucht in der Billwilhalde selbst gerichtet. Obschon die Polizei mit eigenen wie auch Mitteln der Armee wochenlange Suchen durchgeführt hatte, konnte Ylenia erst am 15. September 2007 durch eine Privatperson tot im Hartmannsholz aufgefunden werden. Schon kurz nach dem Verschwinden von Ylenia wurden in den Medien erste Spekulationen laut, die von Aesch aufgrund seines Wohnortes in der Provinz Alicante im Süden Spaniens in einen Zusammenhang mit der Entführung von Madeleine Maddie McCann am 3. Mai 2007 in Portugal brachten. Bis zum Jahre 1990 hatte von Aesch zudem im Kanton Thurgau gelebt. Dieser Umstand förderte weitere Spekulationen. Von Aesch wurde in einem Zusammenhang mit dem Verschwinden verschiedener Kinder in der Schweiz in den 80-er Jahren geschrieben. Die Polizei arbeitete aufgrund all dieser Umstände unter für die Schweiz beispiellosem Mediendruck, der durch viele Fehlinformationen und Spekulationen durch Boulevardmedien zusätzlich angeheizt wurde.
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63. Jg. 2009, S. 439
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63. Jg. 2009, S. 440
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63. Jg. 2009, S. 446
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