58. Jg. 2004, S. 4
Abstrakt: Die jährliche BKA-Herbsttagung, die in diesem Jahr Informations- und Kommunikationskriminalität zum Thema hatte, fand vom 2. bis 4. Dezember 2003 in Wiesbaden statt. Tagungsleiter war der Leiter des Kriminalistischen Institutes im BKA, Prof. Dr. Jürgen Stock. An der Tagung nahmen ca. 350 hochrangige Vertreter aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Justiz und Polizei teil. Hinzu kamen noch etwa sechzig Pressevertreter, die über dieses Ereignis in ihren Medien berichteten. Die große nationale und internationale Resonanz belegte eindrucksvoll die Aktualität des Tagungsthemas. Im Folgenden werden wesentliche Aspekte wiedergegeben.
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58. Jg. 2004, S. 10
Rechtsprechung: OLG Hamm vom 14.11.2002 - 2 Ss 906/02 -
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58. Jg. 2004, S. 11
Abstrakt: Die rasante Entwicklung der Telekommunikationstechnik stellt an alle Beteiligten (Anbieter und Nutzer der Technik sowie Gesetzgebung und Strafverfolgung) hohe Anforderungen. Insbesondere Interessenkonflikte zwischen Strafverfolgung mit dem Ziel einer effektiven Verbrechensbekämpfung und Service-Providern mit dem Ziel wirtschaftlicher Erfolge in Verbindung mit der Wahrung von Kundeninteressen müssen austariert werden. Aufgezeigt wird die aus StPO und TKG bzw. TKÜV abzuleitende aktuelle Rechtslage. Sich daraus ergebende Fragestellungen werden beantwortet, verbunden mit Empfehlungen an alle Beteiligten, deren Umsetzung dazu beitragen soll, das Spannungsfeld künftig weiter abzubauen.
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58. Jg. 2004, S. 16
Rechtsprechung: OVG Koblenz vom 19.07.2001 - 2 A 10076/01 -
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58. Jg. 2004, S. 17
Abstrakt: Im Rahmen der Globalisierung nimmt auch der Frauenhandel globale Ausmaße an. Der Zusammenbruch der Sowjetunion und der Zerfall Jugoslawiens haben diese Entwicklung stark begünstigt. Trotz des im Jahre 2002 verabschiedeten Rahmenbeschlusses der EU werden weiterhin jährlich eine halbe Million Frauen in Europa zur Prostitution gezwungen. Als Drehscheibe des Handels haben sich neben Moskau die Balkanstaaten herausgebildet. Lücken in der transnationalen Strafverfolgung und mangelnder Opferschutz lassen Bemühungen im Kampf gegen den Menschenhandel oft im Sande verlaufen. Die Innenminister der EU-Mitgliedstaaten planen daher eine weitere Verschärfung der Einreisebestimmungen in die Union. Kann die »Festung Europa« in Anbetracht der ungelösten Aufgaben tatsächlich den Frauenhandel verhindern oder wenigstens verringern?
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58. Jg. 2004, S. 23
Rechtsprechung: OLG München vom 19.03.2003 - 3 Vas 1/03 -
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58. Jg. 2004, S. 24
Abstrakt: Die Yakuza ist in ihrem Aufbau, ihrer Macht und ihrer Stellung in der Gesellschaft mit der Mafia vergleichbar. Auch sie hat sich zu Familien, den "Gumi" zusammengeschlossen, von denen 2.500 mit 110.000 Mitgliedern bekannt sind. Die tatsächliche Mitgliederzahl wird von Experten zehnmal höher geschätzt. Die Aktivitäten erstrecken sich auf verbotenes Glücksspiel, Erpressung, Schmuggel, Prostitution, Waffenhandel und - in zunehmendem Maße - auf Drogenhandel. Ihr Einflussbereich umfasst fast alle Länder Südostasiens. Auch in den USA und Europa sind sie aktiv. Ermittlungen gegen sie gestalten sich sehr schwierig. Für Außenstehende ist es fast unmöglich, in diese in sich geschlossene Gemeinschaft mit Schweigekodex, einem gnadenlosen Sanktionssystem gegen Mitglieder und drohenden Repressalien gegen Nichtmitglieder einzudringen.
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58. Jg. 2004, S. 31
Rechtsprechung: BGH vom 28.11.2002 - 4 StR 260/02 -
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58. Jg. 2004, S. 32
Abstrakt: Die Ständige Konferenz der Innenminister und Senatoren des Bundes und der Länder beschloss am 10.5.2001 auf der Grundlage einer Konzeption der AG Kripo rückwirkend zum 1.1.2001 die Einführung eines neuen Definitionssystems "Politisch motivierte Kriminalität". Abgelöst wurde damit die am Extremismusbegriff orientierte Bewertung von Straftaten, die in der Praxis zu uneinheitlicher Erfassung in den Bundesländern mit der Folge nur bedingt vergleichbarer Statistiken geführt hatte. Um bereits dem Verdacht einer interessengeleiteten Erfassung entgegenzutreten, bedarf allerdings auch die auf dem neuen System beruhende Bewertungspraxis einer ständigen länderübergreifenden Kontrolle und Evaluation.
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58. Jg. 2004, S. 38
Abstrakt: Anfang der 1990er Jahre setzte eine Welle von rechtsextremistisch motivierter Gewalttaten ein, wofür unterschiedliche Ursachen vorgetragen wurden. Der vorliegende Beitrag konfrontiert diese Erklärungsansätze mit den Ergebnissen der empirischen Forschung und nimmt somit eine kritische Prüfung der Theorien anhand der Empirie vor. Nicht ein einzelner Bedingungsfaktor, sondern unterschiedliche Ursachen in einem komplexen Wechselverhältnis erklären das Aufkommen rechtsextremistisch motivierter Gewalttaten.
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58. Jg. 2004, S. 43
Rechtsprechung: BGH vom 03.09.2002 - 2 BGs 513/02 2 -
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58. Jg. 2004, S. 44
Abstrakt: In der KRIMINALISTIK 7/03, S. 443 ff. wurde über die Anwendung der Stabilisotopenanalytik für die Herkunftsbestimmung unbekannter Toter berichtet und auf weitere Anwendungsmöglichkeiten im Bereich der Kriminalistik hingewiesen. Im Folgenden wird ein Fall aus der Praxis des Zollfahndungsdienstes beschrieben, bei dem der Einsatz der genannten Analysenmethode wesentlich zum Erfolg der Ermittlungen beigetragen hat.Unter Einsatz der (Stabil-) Isotopenanalytik konnte erstmalig eine falsche Herkunftsangabe im Zusammenhang mit der Einfuhr von Butter nachgewiesen werden.
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58. Jg. 2004, S. 49
Abstrakt: Die Analyse von Verkehrsunfällen versetzt die Unfallforschung in die Lage, Erkenntnisse über die Unfallentstehung, das Fahrzeugverhalten und die Verletzungsmechnik der Unfallopfer zu gewinnen. Mit den Erfahrungen des LKA Niedersachsen auf dem Gebiet der Spurensicherung konnten zielführende Methoden zur Visualisierung latenter Kontaktspuren auf ausgelösten Airbags entwickelt werden.
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58. Jg. 2004, S. 52
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58. Jg. 2004, S. 53
Abstrakt: Wenn von hervorragenden Kriminalisten gesprochen wird, denkt jedermann sofort an Maigret, Sherlock Holmes, Hercule Poirot und andere, vergisst aber dabei zumeist, dass all diese Superdetektive nie wirklich gelebt haben, sondern lediglich Erfindungen talentierter Schriftsteller waren. In der Geschichte der Kriminalistik hat es allerdings einen wirklich genialen Geist gegeben, der von seinen Zeit- und Berufsgenossen auch als solcher gerühmt und verehrt worden ist. Sein Name war bis vor kurzem selbst in seiner russischen Heimat nur wenigen bekannt. Der folgende Beitrag soll das Bild dieses wirklich außergewöhnlichen Kriminalpolizisten nachzeichnen.
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58. Jg. 2004, S. 56
Rechtsprechung: BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats vom 03.12.2002 - 2 BvR 1845/00 -
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58. Jg. 2004, S. 57
Abstrakt: Die kriminalpolizeiliche Arbeit wird heute zunehmend mit neuen Hilfsmitteln unterstützt und ergänzt. Was AFIS für den Fingerabdruck und die DNA für die genetische Identifizierung ist, soll dereinst ViCLAS zur Ermittlung des Verhaltensfingerabdrucks der Täterschaft werden. Mittels des Analysesystems der Royal Canadian Mounted Police, das auf der Operativen Fallanalyse OFA aufbaut, sollen vor allem sexuell motivierte Gewaltdelikte schneller miteinander verknüpft werden können, um Straftaten schneller aufzuklären und weitere Verbrechen zu verhindern. Im Rad der kriminalpolizeilichen Ermittlungen bildet ViCLAS somit eine zusätzliche tragfähige Speiche, auf welche sich seit dem 1. Januar 2003 auch die Schweiz stützt.
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58. Jg. 2004, S. 62
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