55. Jg. 2001, S. 74
Abstrakt: Vor dem Hintergrund steigender offizieller Kriminalitätszahlen muss verstärkt die Frage nach der Validität der "gemessenen" Kriminalitätsbelastung gestellt werden. Angaben zu einem Anstieg der Kriminalitätsbelastung beruhen in aller Regel auf Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), von der wir aber gleichzeitig wissen, dass sie nur einen mehr oder weniger großen Teil aller Straftaten erfassen kann, eben den Teil, der mehrere Filter der Selektion durchlaufen hat, der insbesondere von den Opfern oder Zeugen angezeigt und von der Polizei auch tatsächlich registriert wurde.
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55. Jg. 2001, S. 84
Rechtsprechung: BVerfG vom 22.05.2000 - 2 BvR 291/92 -
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55. Jg. 2001, S. 85
Abstrakt: Vor der BKA-Arbeitstagung 1997 zum Thema "Neue Freiheiten, neue Risiken, neue Chancen ..." (vgl. KRIMINALISTIK 1/98, S. 6) beschrieb Commissioner Howard Safir die Erfolge des New Yorker Zero-Tolerance-Konzepts mit dem beeindruckenden Ergebnis, dass New York nach dem "Crime Index" des FBI für amerikanische Städte vom 18. Platz im Jahre 1993 im positiven Sinne auf Platz 161 zurückgefallen sei. Er äußerte die Überzeugung, dass viele der New Yorker Strategien auch auf andere Städte und Staaten übertragbar seien, eine Vermutung, die vielerorts als bare Münze ge-nommen wurde. Die Ergebnisse des Konzepts stellt Thomas Feltes im folgenden Beitrag auf den Prüfstand.
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55. Jg. 2001, S. 90
Abstrakt: Der Exhibitionismus sei - so befinden Kaiser/Kerner/Sack/Schellhoss (Hrsg.) in ihrem "Kleinen kriminologischen Wörterbuch"-– das harmloseste aller Sexualdelikte. Sehe man einmal von den hinsichtlich der Auswirkungen gemeinhin weit überschätzten Exhibitionen vor Kindern und den sehr seltenen und atypischen Übergängen in manifeste Aggressionen ab, dann sei Exhibition nicht mehr als eine unschickliche Belästigung. Vor diesem Hintergrund hat der Verfasser des folgenden Artikels eine Untersuchung auf der Basis der polizeilichen Datenbestände Hessens durchgeführt, deren Ergebnis hier vorgestellt wird.
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55. Jg. 2001, S. 93
Abstrakt: Die im Zusammenhang mit politisch motivierten Straftaten zuweilen gestellte Frage, ob denn die Polizei auf ihrem rechten Auge blind ist verbunden mit der Beobachtung, dass die Strafverfolgungsintensität bei fremdenfeindlichen Straftaten eher schwach ausgeprägt zu sein scheint, provoziert die Frage, was denn genau die Polizei in diesen Deliktsfeldern tut. Der folgende Aufsatz gibt einen Überblick und vermittelt darüber hinaus Hinweise auf polizeiliche Präventions- und Kontrollerfordernisse.
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55. Jg. 2001, S. 99
Rechtsprechung: BGH vom 22.06.2000 - 5 StR 268/99 -
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55. Jg. 2001, S. 101
Abstrakt: Als "Stuttgarter Antwort" auf eine stetig steigende Jugenddelinquenz, insbesondere auf dem Gebiet der Gewaltkriminalität, wurde im November 1997 das Pilotprojekt mit Vertretern des Amtsgerichts Bad Cannstatt, der Staatsanwaltschaft Stuttgart und der Stuttgarter Polizei vorbereitet. Am 1. Juni 1999 konnten die beteiligten Institutionen im„"Haus des Jugendrechts" ihre Arbeit aufnehmen. Eine erste Jahresbilanz, deren wesentliche Inhalte im folgenden Beitrag vorgestellt werden, kann beeindruckende Erfolge vorweisen.
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55. Jg. 2001, S. 104
Rechtsprechung: LG Hildesheim vom 15.12.1999 - 12 Ks 17 Js 30394/98 -
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55. Jg. 2001, S. 105
Abstrakt: Zur Erfüllung der vielfältigen Aufgaben Europols, insbesondere um eine europaweite Sammlung, Verdichtung und Bereitstellung von polizeilich relevanten Informationen zu gewährleisten, wurde die Entwicklung eines zentralen, durch Europol und die Mitgliedstaaten nutzbaren Informationssystems beschlossen. Dieses Informationssystem, das Europol-IS, soll als komplexes Fallsystem konzipiert und als zentrale multinationale Datenbasis allen Mitgliedstaaten für eine grenzüberschreitende, effiziente Kriminalitätsbekämpfung zur Verfügung gestellt werden. Dies erfordert von allen Mitgliedstaaten tiefgreifende und umfangreiche Maßnahmen, um eine fachlich und rechtlich korrekte Datenhaltung sicherzustellen. Nachfolgend wird anhand des derzeit bei der deutschen Polizei in der Entwicklung befindlichen Informationssystems INPOL-neu dargestellt, welche Lösungsansätze aus nationaler Sicht verfolgt werden, um einen Anschluss an das Europol-IS zu ermöglichen.
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55. Jg. 2001, S. 109
Abstrakt: Eine Auswertung der beim Kriminaltechnischen Institut (KTI) des LKA Sachsen eingehenden Spurenvorgänge macht anhand der Untersuchungsfragen (u.a. wann eine kriminaltechnische Untersuchung nach daktyloskopischen Spuren und wann nach DNA-Spuren sinnvoll ist) deutlich, dass Fragen der Spurenauswertung dem spurensichernden Beamten in der Praxis noch erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Der folgende Beitrag versucht, Hilfestellungen bei Spurensuche und Spurensicherung zu geben.
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55. Jg. 2001, S. 112
Rechtsprechung: OVG NRW vom 06.09.2000 - 5 B 1201/00 -
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55. Jg. 2001, S. 113
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55. Jg. 2001, S. 116
Rechtsprechung: BGH vom 20.09.2000 - 5 StR 252/00 -
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55. Jg. 2001, S. 117
Abstrakt: Die "Patriotische Gesellschaft von 1756", das "Hamburger Institut für Sozialforschung", die "Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur", die "Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizistinnen und Polizisten" sowie - kooperierend - der "Kommunikationsverein Hamburger Juristen" veranstalteten vom 10. bis 12. November 2000 in Hamburg eine Konferenz zum o. a. Thema. Mit dem folgenden Tagungsbericht werden zugleich die unterschiedlichen Positionen deutlich, die das Thema "staatliches Gewaltmonopol" beherrschen.
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55. Jg. 2001, S. 121
Abstrakt: Die Kritik an der Ausbildung der Polizei, insbesondere die Kritik an der Fachhochschulausbildung, wird lauter. (Vgl. nur Quambusch in KRIMINALISTIK 5/2000, S. 304 ff., und Liebl in KRIMINALISTIK 6/2000, S. 377ff.). Dabei sind vor allem die Blickwinkel externer Beobachter aufschlussreich, weil durch sie Mängel offenkundig werden, die das geschlossene System Polizei selbst nicht erkennt oder zielorientiert unter der Decke hält. Der folgende Beitrag aus der Feder eines Wirtschaftsreferenten bei der Staatsanwaltschaft LG Berlin und Lehrbeauftragten an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin liefert beachtenswerte Hinweise auf Schwachstellen im System. Er ist zudem eine aufschlussreiche Ergänzung zu Vogel/Petersen in KRIMINALISTIK 12/2000, S. 821ff.
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55. Jg. 2001, S. 132
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55. Jg. 2001, S. 134
Abstrakt: Die Sowjetunion war ein in weiten Bereichen krimineller Staat. Er hat das Marxsch" Traumbild vom kriminalitätsfreien, "lichten Sowjetmenschen“ zu keiner Zeit auch nur in Ansätzen realisieren können. Im Gegenteil: Die Bürger überlebten am ehesten durch Lügen, Betrügen, Stehlen und andere Straftaten. Diese sind bis heute die Stolpersteine auf dem Weg zu einer durchgreifenden Änderung der Verhältnisse geblieben. Der Autor des folgenden Artikels macht deutlich, wie der Witz überkommene Wertungen und Lebensauffassungen in Frage stellen kann, blitzartig Zustände enthüllt und absichtsvoll die Hintergründigkeit von Sitten, Charakteren, Überlieferungen und Institutionen pointiert.
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55. Jg. 2001, S. 136
Abstrakt: Die klassische ("retrospektive") Kriminalstatistik erlaubt Aussagen zur Kriminalitätsentwicklung der Vergangenheit wie auch vorsichtige Prognosen für künftige mögliche Entwicklungen. Bei der Kriminalanalyse geht es in erster Linie darum, aus der unmittelbaren Geschehnissituation heraus eine Prognose in Bezug auf mögliche, kurzfristige Kriminalitätsentwicklungen und -geschehnisse zu stellen. Eine Erfolg versprechende Kriminalanalyse muss auf möglichst aktuelle Falldaten zurückgreifen können. Damit dies möglich wird, sind entsprechend leistungsstarke und vernetzte polizeiliche EDV-unterstützte Rapportsysteme notwendig, welche eine Datenauswertung in nahezu Echtzeit erlauben. Die von der Kantonspolizei Waadt gemeinsam mit anderen Korps der Romandie erfolgreich betriebene Kriminalanalyse darf als wegweisend bezeichnet werden. Der Aufwand dafür ist vertretbar und zahlt sich aus insbesondere dann, wenn eine weitere Vernetzung der kriminalitätsrelevanten Zonen der Schweiz realisiert würde.
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