Die Bundesregierung will die Zusammenarbeit der Behörden von EU-Staaten bei Strafermittlungen vereinfachen. Sie hat hierzu beim Bundestag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über internationale Rechtshilfe in Strafsachen eingereicht. Mit dem Entwurf will die Regierung die EU-Richtlinie 2014/41/EU über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen in nationales Recht umsetzen, die „auf der Grundlage des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung Regelungen für die justizielle strafrechtliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Bereich der grenzüberschreitenden Beweiserhebung“ schaffe. Ein außenpolitisches Ermessen, ob ein eingehendes Ersuchen zu bewilligen ist, solle es künftig „im Prinzip nicht mehr geben“.
PDF-Download des Gesetzentwurfs von der Homepage des Deutschen Bundestages
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