Gewalt gegen Polizeibeamte
Verehrte Leserinnen und Leser,

| Brandanschläge
auf Polizeifahrzeuge, der gezielte Einsatz von Molotow-Coctails,
Pflastersteinen und sonstigen Wurfgeschossen auf Polizeibeamte aus dem
Hinterhalt oder unter dem Schutz „friedlicher“ Demonstranten (siehe
auch der Artikel in der aktuellen Kriminalistik) zeigen die traurige
Wirklichkeit politischer Auseinandersetzungen. Übergriffe bei
Fußballspielen ergänzen dieses Bild und bestätigen, dass der
Polizeialltag immer risikoreicher und brutaler wird. Sogar Politiker
stellen eine „zunehmende Respektlosigkeit gegenüber Amtsträgern“ fest
und erkennen je nach Couleur „Handlungsbedarf“.
Doch zunächst
wird die Forschung bemüht, auch wenn bereits seit 2003 umfangreiche
Ergebnisse und Erkenntnisse vorliegen. Diese finden volle Bestätigung
durch die neueste Studie des KFN Niedersachsen, das pünktlich zur
Frühjahreskonferenz der Innenminister Ende Mai einen ersten
Zwischenbericht vorlegte. Es überrascht nicht, was wir jetzt
wissenschaftlich belegt bekommen: „Immer jünger, immer betrunkener, und
… immer linker!“ So umreißt der Leiter des KFN, Christian Pfeiffer, das
Täterbild ebenso plakativ wie treffend. Auch sind es zunehmend die
täglichen Einsätze bei häuslicher Gewalt, die Schlichtung von
Streitereien in der Öffentlichkeit oder eskalierende
Auseinandersetzungen bei Festen, die zu unkalkulierbaren Risiken für
die Polizei, aber auch für Rettungsdienste und Feuerwehr, werden.
Was
bleibt zu tun? Konsens sollte zumindest darüber bestehen, dass
diejenigen, die das Recht schützen, auch durch das Recht geschützt
werden müssen. Man kann dem Allheilmittel „höhere Strafen“ durchaus
skeptisch gegenüberstehen. Wer aber sogar als Innenminister dies als
„Nebelkerzen“ bezeichnet und statt dessen, nicht einmal ergänzend, nur
auf eine „gute Gewaltprävention“ und „Ächtung der Gewalt in der
Gesellschaft“ setzt, lässt die Polizei im Stich. Mit Betrunkenen
argumentieren oder Autonome in Präventionsprojekte einbinden zu wollen,
zeugt von einem gehörigen Maß an Realitätsferne. Wenn die
Bundesjustizministerin dann noch die Forderungen nach einer Erhöhung
der Strafandrohung beim § 113 StGB als „erratische Debatte“ bezeichnet,
dann ist sie in der Tat weit vom Problem entfernt.
Gerade die
wissenschaftlichen Ergebnisse belegen, wie wichtig es ist, auch die
unvermittelten Attacken auf nichts ahnende Streifenbeamte im täglichen
Dienst von der Strafbarkeit zu erfassen, was durch den derzeitigen §
113 StGB nicht möglich ist. Diese Strafbestimmung muss geändert und der
Landfriedensbruchtatbestand (§125 StGB) entsprechend ergänzt werden,
wie es bereits im Gesetzesantrag des Bundesstaates Sachsen (Bundesrats-Drucksache 271/09 v. 26.3.09) schlüssig begründet wurde.
Welchen
Schutz die Polizei tatsächlich zu erwarten hat, stellt die
innenpolitische Sprecherin der FDP klar, die behauptet, ein
Sonderstrafrecht für Polizisten sei „weder notwendig noch das richtige
Signal für eine Gesellschaft, die Gewalt insgesamt ächtet“. Abgesehen
davon, dass es um ein „Sonderstrafrecht“ zum Schutz für Polizeibeamte
gehen sollte, wird uns in der Lebenswirklichkeit täglich vor Augen
geführt, wie es um die Ächtung von Gewalt in unserer Gesellschaft
tatsächlich bestellt ist!
Ihr Bernd
Fuchs Chefredakteur
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