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7 / 2010


 


 
 

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Gewalt gegen Polizeibeamte

Verehrte  Leserinnen und Leser,

Foto Bernd Fuchs
Brandanschläge auf Polizeifahrzeuge, der gezielte Einsatz von Molotow-Coctails, Pflastersteinen und sonstigen Wurfgeschossen auf Polizeibeamte aus dem Hinterhalt oder unter dem Schutz „friedlicher“ Demonstranten (siehe auch der Artikel in der aktuellen Kriminalistik) zeigen die traurige Wirklichkeit politischer Auseinandersetzungen. Übergriffe bei Fußballspielen ergänzen dieses Bild und bestätigen, dass der Polizeialltag immer risikoreicher und brutaler wird. Sogar Politiker stellen eine „zunehmende Respektlosigkeit gegenüber Amtsträgern“ fest und erkennen je nach Couleur „Handlungsbedarf“.

Doch zunächst wird die Forschung bemüht, auch wenn bereits seit 2003 umfangreiche Ergebnisse und Erkenntnisse vorliegen. Diese finden volle Bestätigung durch die neueste Studie des KFN Niedersachsen, das pünktlich zur Frühjahreskonferenz der Innenminister Ende Mai einen ersten Zwischenbericht vorlegte. Es überrascht nicht, was wir jetzt wissenschaftlich belegt bekommen: „Immer jünger, immer betrunkener, und … immer linker!“ So umreißt der Leiter des KFN, Christian Pfeiffer, das Täterbild ebenso plakativ wie treffend. Auch sind es zunehmend die täglichen Einsätze bei häuslicher Gewalt, die Schlichtung von Streitereien in der Öffentlichkeit oder eskalierende Auseinandersetzungen bei Festen, die zu unkalkulierbaren Risiken für die Polizei, aber auch für Rettungsdienste und Feuerwehr, werden.

Was bleibt zu tun? Konsens sollte zumindest darüber bestehen, dass diejenigen, die das Recht schützen, auch durch das Recht geschützt werden müssen. Man kann dem Allheilmittel „höhere Strafen“ durchaus skeptisch gegenüberstehen. Wer aber sogar als Innenminister dies als „Nebelkerzen“ bezeichnet und statt dessen, nicht einmal ergänzend, nur auf eine „gute Gewaltprävention“ und „Ächtung der Gewalt in der Gesellschaft“ setzt, lässt die Polizei im Stich. Mit Betrunkenen argumentieren oder Autonome in Präventionsprojekte einbinden zu wollen, zeugt von einem gehörigen Maß an Realitätsferne. Wenn die Bundesjustizministerin dann noch die Forderungen nach einer Erhöhung der Strafandrohung beim § 113 StGB als „erratische Debatte“ bezeichnet, dann ist sie in der Tat weit vom Problem entfernt.

Gerade die wissenschaftlichen Ergebnisse belegen, wie wichtig es ist, auch die unvermittelten Attacken auf nichts ahnende Streifenbeamte im täglichen Dienst von der Strafbarkeit zu erfassen, was durch den derzeitigen § 113 StGB nicht möglich ist. Diese Strafbestimmung muss geändert und der Landfriedensbruchtatbestand (§125 StGB) entsprechend ergänzt werden, wie es bereits im Gesetzesantrag des Bundesstaates Sachsen (Bundesrats-Drucksache 271/09 v. 26.3.09) schlüssig begründet wurde.

Welchen Schutz die Polizei tatsächlich zu erwarten hat, stellt die innenpolitische Sprecherin der FDP klar, die behauptet, ein Sonderstrafrecht für Polizisten sei „weder notwendig noch das richtige Signal für eine Gesellschaft, die Gewalt insgesamt ächtet“. Abgesehen davon, dass es um ein „Sonderstrafrecht“ zum Schutz für Polizeibeamte gehen sollte, wird uns in der Lebenswirklichkeit täglich vor Augen geführt, wie es um die Ächtung von Gewalt in unserer Gesellschaft tatsächlich bestellt ist!

Ihr
Bernd Fuchs
Chefredakteur


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