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| Ermittlungen diesseits und jenseits des Lebens Fetozid(e) und Organtransplantation(sleichen) Bei Todesermittlungsverfahren werfen zwei Konstellationen häufig Probleme auf: Der Fetozid und die Transplantationsleiche. In beiden Fällen ist die juristische Lösung eher simpel; die sachgerechte Lösung ist vielmehr logistischer Natur: Eine Symbiose von rechtlichen, ethischen und medizinischen Interessen. Kriminalisten und Juristen werden in jüngerer Vergangenheit häufiger mit zwei Phänomenen konfrontiert, die – vom Begriff des Lebens ausgehend – grenzwertig sind: Gemeint ist der Fetozid, bei dem noch kein Mensch im Sinne des StGB existiert, und die Organtransplantation, verstanden im Sinne der Freigabe der Organe eines Quasitoten. Beide Fallkonstellationen, die selbst in aktuellen Veröffentlichungen zu Todesermittlungsverfahren kaum Erwähnung finden, betreffen überwiegend die Todesermittler, aber auch die K-Wache; die nachfolgenden Überlegungen sollen die Sachverhalte darstellen, Lösungsmöglichkeiten vorstellen und Handlungssicherheit vermitteln. Den vollständigen Text des Beitrages (4 Seiten) können Sie für € 1,50 pro Seite gegen Rechnung per E-Mail bei judith.hamm@hjr-verlag.de bestellen. zur Übersicht Wie ein Ei dem anderen!? Es
klingt ganz einfach: Pädosexuelle scheinen alle irgendwie gleich,
zumindest ähnlich „zu ticken“. Sie sind Betreuer, Trainer, oder üben
einen Beruf oder ein Ehrenamt aus, um das Vertrauen von Kindern zu
erlangen. Haben sie nicht die „Methode Aufsichtsperson“ für das
Ausleben ihrer Neigung entdeckt, lauern sie Kindern an Spielplätzen
oder Bädern auf. Doch gibt es diese Homogenität tatsächlich oder gilt
es hier nicht auch, den jeweils einzelnen Sachverhalt in seiner
Individualität zu betrachten? Immerhin gehören Pädosexuelle zu einer
Gattung, die heterogener nicht sein kann: Sie sind in erster Linie
Menschen. Den vollständigen Text dieses Beitrages (6 Seiten) können Sie für € 1,50 pro Seite gegen Rechnung per E-Mail bei judith.hamm@hjr-verlag.de bestellen. zur Übersicht Betrug des Chefarztes durch Missbrauch seines Delegationsrechts Es
kommt immer wieder vor, dass zwischen Privatpatienten und dem Chefarzt
Wahlleistungsverträge abgeschlossen werden, aber der Chefarzt die
ärztlichen Leistungen nicht persönlich erbringt, sondern auf seine
nachgeordneten Ärzte delegiert. Dennoch rechnet der Chefarzt die
erfolgten ärztlichen Behandlungen als persönlich erbrachte
Chefarztleistungen gegenüber den Patienten ab. Die Privaten
Krankenversicherungen erstatten die Chefarztrechnungen in der irrigen
Annahme, dass die Leistungen tatsächlich auch persönlich vom Chefarzt
erbracht wurden, obwohl die Liquidationsberechtigung des Arztes nicht
mehr gegeben ist. Dadurch entsteht ein großer wirtschaftlicher Schaden.
Opfer sind die Privaten Krankenversicherer und die Privatpatienten. zur Übersicht Der Fall Józef Cyppek In
der Literaturflut über Serienmörder kommt immer wieder der Name „Cypka“
vor. Über diesen Täter ist in dem Nachschlagewerk „Verbrecher von A–Z“
aus dem Jahr 1966 das Folgende zu lesen: „Stettiner Fleischhauer, der
um 1950 mehr als 30 Menschen ermordete und ihr Fleisch (eine
grauenhafte Parallele zum Fall Denke und Großmann) im Schleichhandel
verkaufte. Seine fürchterlichen Untaten wurden aufgedeckt, als seine
Nachbarin, die 20jährige Irene Jarosz, zufällig zu ihm kam und ihn bei
seiner Fleischerarbeit überraschte. Er ermordete die junge Frau und
zerstückelte auch sie. Ihr Gatte vermißte sie am Abend, als er
heimkehrte, und sah zufällig ihre blutige Bluse bei einem Blick durch
das Fenster in Cypkas Wohnküche liegen. Er verständigte die Polizei,
die bei einer Hausdurchsuchung tatsächlich einzelne Leichenteile von
Frau Jarosz fand. Aber mehr noch: Im Garten fand man Knochenreste von
über 30 Menschen. Im Zuge der großangelegten Untersuchung fand man
heraus, daß eine Kinokassiererin seine Komplizin war, die besonders gut
genährte Kinobesucher unter einem Vorwand zum Fleischhauer lockte, wo
sie dann für immer verschwanden. Cypka wurde von einem polnischen
Gericht zum Tode verurteilt und hingerichtet.“ zur Übersicht Homizid-Suizide sorgen regelmässig für grosse öffentliche Bestürzung, die allerdings rasch wieder abflaut. Das Interesse der Strafverfolgungsbehörden erlischt, sobald fest steht, dass niemand überlebt hat, der strafrechtlich verfolgt werden kann, was die systematische Erforschung dieses Phänomens erschwert und bei den Überlebenden zu Frustration führen kann. Nach der Vorstellung einer eigenen Studie aus dem Raum Basel wird anhand einer Kasuistik über einen dramatischen Homizid-Suizid in Luzern und über die positiven Erfahrungen mit einer von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen psychologischen Autopsie berichtet. Homizid-Suizide sind nach Ansicht des Autors schwerwiegende Ereignisse, für deren Abklärung durchaus ein gewisser Aufwand betrieben werden sollte. Den vollständigen Text des Beitrages (4 Seiten) können Sie für € 1,50 pro Seite gegen Rechnung per E-Mailbei judith.hamm@hjr-verlag.de bestellen. zur Übersicht Internetfahndung – so erfolgreich, so problematisch Mit
dem Entscheid zur Internetfahndung und somit zur Verbreitung von
Bildern und Video-Sequenzen auf dem „World Wide Web“, auf denen
namentlich nicht bekannte Tatverdächtige zu sehen sind, eröffnen sich
für eine Strafverfolgungsbehörde ungeahnte Möglichkeiten. Aber die
Medaille hat – wie so oft – eine Kehrseite. Politik und Datenschutz
ziehen häufig nicht am gleichen Strick wie die Strafverfolgungsbehörden
und erschweren so eine effiziente Fallaufklärung. Datenschutz darf aber
nie zum Täterschutz verkommen und die Strafverfolgungsbehörden müssen
sich strikt an die gesetzlichen und strafprozessualen Vorgaben halten. zur Übersicht |
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| Der Verein „Heimattreue Deutsche Jugend e. V.“ Das Jugendschutzgesetz und die Rolle der Polizei am Beispiel Mecklenburg-Vorpommerns Am 1. September 2010 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht das am 31. März 2009 durch den damaligen Bundesinnenminister Schäuble ergangene Verbot des Vereins Heimattreue Deutsche Jugend e. V. (HDJ). Begründet wurde die Entscheidung seinerzeit damit, dass der Verein „Einfluss auf Kinder und Jugendliche durch Verbreitung völkischer, rassistischer, nationalistischer und nationalsozialistischer Ansichten im Rahmen vorgeblich unpolitischer Freizeitangebote nehme und (…) Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus propagiere.“ Der folgende Beitrag beleuchtet die HDJ als Organisation, ihre Ideologie und ihre spezifische Vorgehensweise. Den vollständigen Text des Beitrages (5 Seiten) können Sie für € 1,50 pro Seite gegen Rechnung per E-Mail bei judith.hamm@hjr-verlag.de bestellen. zur Übersicht Legaler Waffenbesitz für Neonazis? Nach den im November 2011 gewonnenen Erkenntnissen betreffend die sog. „Döner-Morde“, eine Mordserie, in der zwischen 2000 und 2006 über ganz Deutschland verteilt neun ausländische Kleinunternehmer mit derselben Pistole getötet wurden, ist davon auszugehen, dass es in Deutschland einen organisierten Terrorismus von rechts geben muss, denn die lange Zeit erfolglosen Ermittlungen führten im Herbst 2011 in rechtsextreme Kreise, wo die Tatwaffe gefunden wurde. Angesichts des Bedrohungspotentials durch Rechts sollte es an sich selbstverständlich sein, dass Neonazis auf legale Weise nicht an Waffen kommen können. Eine Kleine Anfrage im Sächsischen Landtag deckte jedoch auf, dass es tatsächlich anders aussieht. Den vollständigen Text des Beitrages (6 Seiten) können Sie für € 1,50 pro Seite gegen Rechnung per E-Mail bei judith.hamm@hjr-verlag.de bestellen. zur Übersicht Der demonstrierende „Bürgerblock“ Durch
die Ausübung der Versammlungsfreiheit nimmt der Bürger aktiv am
politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess teil. Dieses Recht
gehört zu den unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen
Gemeinwesens. Es ist Behörden und Gerichten zur Beachtung aufgegeben
worden.1 Natürlich hat die Versammlungsfreiheit vor dem Hintergrund des
Wandels des Verhältnisses von Staat und Gesellschaft inhaltliche
Veränderungen erfahren. Man kann die Versammlungsfreiheit auch als eine
Art „Impfstoff“ bezeichnen, indem man ihr die Eigenschaft zuspricht,
einem System „Unordnung“ hinzuzufügen, damit dieses dann Abwehrstoffe
im Sinne einer Offenheit für Veränderungsprozesse entwickeln kann. Der
Sinngehalt der Versammlungsfreiheit liegt also nicht nur darin, dass
sie das Recht des „kleinen Mannes“ beschreibt, Meinungen öffentlich
kundzutun, sondern liegt eher in einer Chance für den Staat, Tendenzen
zu erkennen und auf dem der Verfassung gemäßen Weg entsprechend zu
reagieren. zur Übersicht Alle Jahre wieder – Dresden im Ausnahmezustand Dresden
ist bekannt für seine Sehenswürdigkeiten wie die Frauenkirche, der
Zwinger und die Semperoper, um nur einige zu nennen. Das barocke
Elbflorenz ist ein Magnet für Millionen von Touristen. Auch im kalten
und grauen Februar steht Dresden im Blickwinkel einer breiten
Öffentlichkeit: Die jährlichen Gedenktage aus Anlass der Bombardierung
der Stadt am 13. und 14. Februar 1945 stehen an. Doch die stille
Erinnerung an Angehörige und Freunde wird getrübt durch
Rechtsextremisten, die die Feierlichkeiten für sich instrumentalisieren
und leider nicht nur friedliche Gegendemonstranten sondern auch linke
Gewalttäter mobilisieren. zur Übersicht Schatten der Vergangenheit Die
Zwickauer Terrorzelle konnte über 12 Jahre eine braune Blutspur durch
Deutschland ziehen, ohne dass sie sich im Netz deutscher
Sicherheitsbehörden verfing. Tief im rechtsextremistischen Milieu
verwurzelt war ihnen ein breites Unterstützernetzwerk dabei behilflich,
ihre perfide Taten grausam professionell und detailliert geplant
umzusetzen. Vor dem Hintergrund dubioser V-Leute und wohl auch
fragwürdiger Vorgehensweisen von Verfassungsschutzbehörden hat das
Vertrauen in die Sicherheitsbehörden Schaden genommen. Folgerichtig
überlagerten viele offene Fragen die diesjährige Herbsttagung und
natürlich auch die Buch-Präsentation zum Historienprojekt des
Bundeskriminalamtes. Fallen in Deutschland auch 65 Jahre nach dem Ende
des „Dritten Reiches“ die Samen nationalsozialistischen Gedankengutes
noch immer auf so fruchtbaren Boden, dass sie nicht nur aufgehen,
sondern sogar ungehindert wachsen können? zur Übersicht Kriminalitätsfurcht im gesellschaftlichen Kontext Massenmedien
bestimmen zwar nicht, was Menschen denken, doch sie beeinflussen,
worüber Menschen denken. Massenmedien sind die einflussreichste
Informationsquelle des allgemein geteilten Wissens über die
Gesellschaft. Die Medienwirkungsforschung postuliert zudem, dass
Massenmedien nicht nur Wissen und Emotionen, sondern auch das Handeln
der Rezipienten beeinflussen können. Vor diesem Hintergrund wird die
Frage aufgegriffen, welche Bedeutung die Mediennutzung für die
Entstehung von Furcht vor Kriminalität hat. Dabei wird die These
zugrunde gelegt, dass sich Furcht vor Kriminalität in der Bevölkerung
neben anderen Faktoren entlang der lokalen Medienberichterstattung über
Kriminalität ausbildet. Anknüpfend an Studien, die Hinweise darauf
liefern, dass die Furcht vor Kriminalität der Bevölkerung mit der
registrierten Kriminalität deliktsspezifisch in Beziehung steht, wird
der räumliche Bezug von Berichten über Straftaten als ein Bezugsrahmen
für Individuen begriffen, das eigene Opferrisiko einzuschätzen und die
eigene Furcht vor Kriminalität zu bemessen. zur Übersicht Prognose vs. Realität Für
den öffentlichen Dienst ist es insbesondere vor dem Hintergrund
begrenzter und schrumpfender Budgets wichtig, diese effektiv und
effizient einzusetzen. Dies gilt auch für die Polizei, welche die
knappen materiellen und personellen Ressourcen so einsetzen muss, dass
die Aufgaben der Prävention, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung
erfolgreich bewältigt werden können. Spätestens seit zu dieser
finanziellen Herausforderung noch gesellschaftliche Veränderungen wie
der anstehende demografische Wandel hinzugekommen sind, gerät die
Fragestellung des richtigen Ressourceneinsatzes immer mehr in den Fokus
strategischer Überlegungen. zur Übersicht | ||||||||