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7 / 2010


 


 


 

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§ 129 StGB – praktikabler Straftatbestand bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität oder juristisches Placebo?

Von Claudia Maletz

Organisierte Kriminalität zeichnet sich neben anderen Merkmalen besonders dadurch aus, dass die agierenden Personen mehr oder weniger beliebig austauschbar sind. Aus diesem Grund ist es den Strafverfolgungsbehörden häufig nicht möglich, einzelnen Beteiligten konkrete Tatbeiträge nachzuweisen. Gerade bei den im Hintergrund agierenden Bossen führen dann die Ansprüche des Rechtsstaates an einen (positiven) Schuldbeweis sehr oft zu unbefriedigenden Ergebnissen. In zahlreichen Rechtsordnungen versuchte man daher, Auffangtatbestände für diese Art von Kriminalität zu schaffen.

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Sexueller Missbrauch von Kindern
Über den Umgang mit dem Delikt vor und hinter Kirchenmauern

Von Manfred Paulus

Die Katholische Kirche steht – wieder einmal – am Pranger und im Kreuzfeuer der Kritik. Der Sumpf scheint tief, die Enthüllungen sind zahlreich, die Empörung ist groß, die Kirchenaustritte nahmen sprunghaft zu. Man wolle nicht länger Mitglied einer „kriminellen Vereinigung” sein, wurden solche sogar begründet. Eine über Jahrhunderte hinweg erworbene Reputation der Katholischen Kirche im Umgang mit Kindern droht verloren zu gehen. Die Aufregung ist verständlich. Schließlich wurden unsere Kinder ausgerechnet von denen sexuell missbraucht, denen sie bedingungslos vertraut haben und denen wir, die Erwachsenen, sie bedenkenlos anvertrauten.

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Kriminalitätslage in deutschen Großstädten
Bericht von der zweiten Arbeitstagung der Leiterinnen und Leiter der Kriminalpolizei der deutschen Großstädte am 6./7. Mai 2010

Von Matthias Lapp

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Molotow-Cocktails und Ermittlungspflicht (§ 160 Abs. 2 StPO)

Von Ulrich Eisenberg

Anlass des Beitrags ist ein Urteil des LG Berlin vom 28.1.2010 – (507) 1 Kap Js 891/09 KLs (44/09) – , in dem zwei wegen Werfens einer Brandflasche am 1. Mai 2009 Angeklagte im Alter von damals 16 und 19 Jahren nach sich über Monate erstreckender Hauptverhandlung (1.9.2009 bis 28.1.2010) freigesprochen wurden; von Gesetzes wegen trägt der Fiskus die Verfahrenskosten. Obwohl unstreitig ein solcher Wurf geschah – die Anklage lautete gar auf versuchten Mord in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung sowie einen Verstoß gegen das WaffG – , scheint eine Täterverwechslung vorgelegen zu haben; wer die Brandflasche warf, ist unaufgeklärt geblieben. Die Freigesprochenen befanden sich vom 2.5. bis zum 17.12.2009 in Untersuchungshaft; gemäß § 2 Abs. 1 und 2 StrEG wurde ihnen in dem Urteil Entschädigung zuerkannt. Die Besprechung befasst sich, unter Ergänzung um §§ 2 Abs. 1, 36 JGG, im Wesentlichen mit kriminalistischen und strafprozessualen Fragen.

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Kriminalistik Schweiz Ausserprozessualer Zeugenschutz – Instrument und Fangnetz

Von René Karstens

Eine erfolgreiche Bekämpfung von Schwerst- und organisierter Kriminalität ist mangels Sachbeweisen häufig nur mit Hilfe von Zeugenaussagen möglich. Die Herstellung bzw. Aufrechterhaltung der Aussagebereitschaft gefährdeter Opfer und Zeugen kann jedoch oft nur durch Gewährung von entsprechendem Zeugenschutz erreicht werden. In der Schweiz bestehen bislang keine institutionalisierten Instrumente für den ausserprozessualen Zeugenschutz, insbesondere keine spezialisierte Zeugenschutzdienststelle. Entsprechende Gesetzgebungsarbeiten sind jedoch im Gange und der Aufbau einer zentralen Zeugenschutzdienststelle beim Bund ist in Planung. Der Autor befasste sich in seiner Diplomarbeit im Führungslehrgang III des Schweizerischen Polizeiinstitutes SPI (Offizierslehrgang) mit den Fragestellungen und möglichen Lösungen eines ausserprozessualen Zeugenschutzes in der Schweiz. In diesem Beitrag fasst er die wesentlichen Fakten und Folgerungen zusammen.

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Der Crash Recorder
Unfallprävention durch Zusammenarbeit von Versicherungsgesellschaft und Polizei

Von Bettina Sinzig

Der Crash Recorder für Junglenker ist ein grosser Erfolg: in den ersten zwei Jahren liessen über 14 000 Kunden einen Crash Recorder in ihrem Fahrzeug einbauen. Nun wurde das Angebot auch auf über 25-jährige ausgedehnt, so dass in Zukunft bedeutend mehr Fahrzeuge mit einem Crash Recorder an Bord auf Schweizer Strassen unterwegs sein werden. Diese Tatsache ist auch für die Staatsanwaltschaften interessant: falls die Crash Recorder Daten zur Aufklärung eines Unfalls beitragen könnten, ist ein Editionsbegehren an die zuständige Person innerhalb der Versicherungsgesellschaft zu richten. Damit die Daten auch sicher ausgelesen werden, ist der Unfall dem Callcenter der Versicherung zu melden. Der Crash Recorder darf nicht ausgebaut werden, da ansonsten Daten überschrieben werden könnten.

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  Sanktionen oder Hilfe?
Einstellungen zu Drogentätern – Ergebnisse aus Portugal

Von Helmut Kury und Jorge Quintas

Der Gebrauch von illegalen Drogen, vor allem so genannter „harter“, wie Heroin, aber auch „weicher“ Drogen, wie Haschisch wird weltweit mehr oder weniger streng verfolgt. Ende Dezember 2009 wurde in China ein europäischer Staatsbürger, der 2007 bei der Einreise mit über 4 kg Heroin festgenommen wurde, hingerichtet. Vor allem die Strafverfolgung bei Abhängigen („Usern“) wird hinsichtlich ihrer Wirkung immer wieder kritisch in Frage gestellt. Zu Recht wird darauf hingewiesen, dass andere Drogen, wie Alkohol oder Nikotin, nicht verboten sind und der gesellschaftliche Schaden durch missbräuchliches Verhalten hier wesentlich höher ist als durch den Konsum illegaler Drogen. Allerdings kann nicht daran gezweifelt werden, dass der Gesellschaft auch ein erheblicher Schaden durch den Gebrauch von illegalen Drogen entsteht, vor allem, wenn es zu einer (schweren) Abhängigkeit kommt. Der Gebrauch illegaler Drogen ist oft auch mit „Beschaffungskriminalität“ zur Finanzierung des Drogenkonsums verbunden, die zusätzlichen Schaden verursacht.

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Grenzüberschreitende Kooperation über Gemeinsame Zentren
Möglichkeiten der Ermittlungs- und Einsatzunterstützung
Teil 1: Gemeinsames Zentrum der deutsch-französischen Polizei- und Zollzusammenarbeit in Kehl

Von Alexander Ulmer

Die grenzüberschreitende Kooperation ist in einem Europa mit 27 EU-Staaten alles andere als einfach geworden. Wer kennt nicht die Situation, bei denen tagelang nach geeigneten Beamten gesucht wird, die die Sprache ihres Partnerstaates beherrschen, zeitgleich die Fachkompetenz im jeweiligen Ermittlungsverfahren haben und auch noch zum entsprechenden Zeitpunkt tatsächlich verfügbar sind. Zur Unterstützung der operativen Dienststellen entstehen daher immer mehr Gemeinsamen Zentren und vergleichbare Einrichtungen an den Binnengrenzen der Bundesrepublik Deutschland. Von dort kann die internationale Zusammenarbeit koordiniert und in bestmöglicher Weise unterstützt werden. Deren Möglichkeiten sollen anhand des Gemeinsamen Zentrums Kehl, welches das erste Zentrum dieser Art in Europas war, dargelegt werden.

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Technologiemonitoring und Technologieradar

Von Bernhard Schneider

So wie viele andere Sicherheitsbehörden steht auch das Bundeskriminalamt besonderen Herausforderungen gegenüber. Diese resultieren nicht nur aus der weiterhin bestehenden terroristischen Bedrohung, sondern auch aus einem sich schnell ändernden Umfeld. Nach Ende des Ost-West-Konflikts erfolgten soziokulturelle und politische Umbrüche, deren Geschwindigkeit und Dominanz noch vor wenigen Jahrzehnten als undenkbar galten. Gesellschaftliche Entwicklungen – und damit die Kriminalitätsentwicklung – finden zunehmend unter Rahmenbedingungen statt, die sich sprunghaft ändern und immer seltener ausschließlich auf Basis von Erfahrungswerten vorhersehbar sind.

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Rechtliche Probleme der Bauchlagenfesselung

Von Klaus Ellbogen und Andreas Saerbeck

Mehrere deutsche Gerichte und Staatsanwaltschaften hatten sich in den vergangenen Jahren mit dem Phänomen der „positional asphyxia“, auch bekannt als „lagebedingter Erstickungstod“, zu beschäftigen: Die Polizei trifft eine hochgradig aggressive, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehende Person an, die auf Beschwichtigungsversuche nicht reagiert, nimmt sie mit auf die Wache, wo sie erbitterten Widerstand leistet, und fesselt sie in Bauchlage, um Gefährdungen auszuschließen. Eben noch wirft sich die Person herum und wehrt sich nach Leibeskräften, plötzlich sackt sie zusammen und verstirbt. Zuvor vor allem in den USA bekannt, sorgt dieses Phänomen zunehmend auch in Deutschland und im europäischen Ausland für Aufsehen.

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