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1 / 2012


 


 


 

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Ermittlungen diesseits und jenseits des Lebens
Fetozid(e) und Organtransplantation(sleichen)

Von Heiko Artkämper

Bei Todesermittlungsverfahren werfen zwei Konstellationen häufig Probleme auf: Der Fetozid und die Transplantationsleiche. In beiden Fällen ist die juristische Lösung eher simpel; die sachgerechte Lösung ist vielmehr logistischer Natur: Eine Symbiose von rechtlichen, ethischen und medizinischen Interessen. Kriminalisten und Juristen werden in jüngerer Vergangenheit häufiger mit zwei Phänomenen konfrontiert, die – vom Begriff des Lebens ausgehend – grenzwertig sind: Gemeint ist der Fetozid, bei dem noch kein Mensch im Sinne des StGB existiert, und die Organtransplantation, verstanden im Sinne der Freigabe der Organe eines Quasitoten. Beide Fallkonstellationen, die selbst in aktuellen Veröffentlichungen zu Todesermittlungsverfahren kaum Erwähnung finden, betreffen überwiegend die Todesermittler, aber auch die K-Wache; die nachfolgenden Überlegungen sollen die Sachverhalte darstellen, Lösungsmöglichkeiten vorstellen und Handlungssicherheit vermitteln.

Den vollständigen Text des Beitrages (4 Seiten) können Sie für € 1,50 pro Seite gegen Rechnung per E-Mail bei judith.hamm@hjr-verlag.de bestellen.

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Wie ein Ei dem anderen!?
Die Suche nach Gemeinsamkeiten in der heterogenen Gruppe Pädosexueller

Von Rüdiger Schilling

Es klingt ganz einfach: Pädosexuelle scheinen alle irgendwie gleich, zumindest ähnlich „zu ticken“. Sie sind Betreuer, Trainer, oder üben einen Beruf oder ein Ehrenamt aus, um das Vertrauen von Kindern zu erlangen. Haben sie nicht die „Methode Aufsichtsperson“ für das Ausleben ihrer Neigung entdeckt, lauern sie Kindern an Spielplätzen oder Bädern auf. Doch gibt es diese Homogenität tatsächlich oder gilt es hier nicht auch, den jeweils einzelnen Sachverhalt in seiner Individualität zu betrachten? Immerhin gehören Pädosexuelle zu einer Gattung, die heterogener nicht sein kann: Sie sind in erster Linie Menschen.
Der Autor widmete sich in seiner Masterarbeit im Jahre 2010 genau diesem Thema und untersuchte qualitativ das Phänomen vertrauensbildender Maßnahmen von Pädosexuellen gegenüber kindlichen Opfern. Hierzu interviewte er drei männliche Sexualstraftäter einer psychotherapeutischen Ambulanz.

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Betrug des Chefarztes durch Missbrauch seines Delegationsrechts

Von Michael Günther

Es kommt immer wieder vor, dass zwischen Privatpatienten und dem Chefarzt Wahlleistungsverträge abgeschlossen werden, aber der Chefarzt die ärztlichen Leistungen nicht persönlich erbringt, sondern auf seine nachgeordneten Ärzte delegiert. Dennoch rechnet der Chefarzt die erfolgten ärztlichen Behandlungen als persönlich erbrachte Chefarztleistungen gegenüber den Patienten ab. Die Privaten Krankenversicherungen erstatten die Chefarztrechnungen in der irrigen Annahme, dass die Leistungen tatsächlich auch persönlich vom Chefarzt erbracht wurden, obwohl die Liquidationsberechtigung des Arztes nicht mehr gegeben ist. Dadurch entsteht ein großer wirtschaftlicher Schaden. Opfer sind die Privaten Krankenversicherer und die Privatpatienten.

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Der Fall Józef Cyppek
Eine kriminalhistorische Notiz

Von Ingo Wirth

In der Literaturflut über Serienmörder kommt immer wieder der Name „Cypka“ vor. Über diesen Täter ist in dem Nachschlagewerk „Verbrecher von A–Z“ aus dem Jahr 1966 das Folgende zu lesen: „Stettiner Fleischhauer, der um 1950 mehr als 30 Menschen ermordete und ihr Fleisch (eine grauenhafte Parallele zum Fall Denke und Großmann) im Schleichhandel verkaufte. Seine fürchterlichen Untaten wurden aufgedeckt, als seine Nachbarin, die 20jährige Irene Jarosz, zufällig zu ihm kam und ihn bei seiner Fleischerarbeit überraschte. Er ermordete die junge Frau und zerstückelte auch sie. Ihr Gatte vermißte sie am Abend, als er heimkehrte, und sah zufällig ihre blutige Bluse bei einem Blick durch das Fenster in Cypkas Wohnküche liegen. Er verständigte die Polizei, die bei einer Hausdurchsuchung tatsächlich einzelne Leichenteile von Frau Jarosz fand. Aber mehr noch: Im Garten fand man Knochenreste von über 30 Menschen. Im Zuge der großangelegten Untersuchung fand man heraus, daß eine Kinokassiererin seine Komplizin war, die besonders gut genährte Kinobesucher unter einem Vorwand zum Fleischhauer lockte, wo sie dann für immer verschwanden. Cypka wurde von einem polnischen Gericht zum Tode verurteilt und hingerichtet.“

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Kriminalistik Schweiz Plädoyer für eine psychologische Autopsie im Falle von Homizid-Suiziden

Von Andreas Frei

Homizid-Suizide sorgen regelmässig für grosse öffentliche Bestürzung, die allerdings rasch wieder abflaut. Das Interesse der Strafverfolgungsbehörden erlischt, sobald fest steht, dass niemand überlebt hat, der strafrechtlich verfolgt werden kann, was die systematische Erforschung dieses Phänomens erschwert und bei den Überlebenden zu Frustration führen kann. Nach der Vorstellung einer eigenen Studie aus dem Raum Basel wird anhand einer Kasuistik über einen dramatischen Homizid-Suizid in Luzern und über die positiven Erfahrungen mit einer von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen psychologischen Autopsie berichtet. Homizid-Suizide sind nach Ansicht des Autors schwerwiegende Ereignisse, für deren Abklärung durchaus ein gewisser Aufwand betrieben werden sollte.

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Internetfahndung – so erfolgreich, so problematisch

Von Markus Melzl

Mit dem Entscheid zur Internetfahndung und somit zur Verbreitung von Bildern und Video-Sequenzen auf dem „World Wide Web“, auf denen namentlich nicht bekannte Tatverdächtige zu sehen sind, eröffnen sich für eine Strafverfolgungsbehörde ungeahnte Möglichkeiten. Aber die Medaille hat – wie so oft – eine Kehrseite. Politik und Datenschutz ziehen häufig nicht am gleichen Strick wie die Strafverfolgungsbehörden und erschweren so eine effiziente Fallaufklärung. Datenschutz darf aber nie zum Täterschutz verkommen und die Strafverfolgungsbehörden müssen sich strikt an die gesetzlichen und strafprozessualen Vorgaben halten.

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  Der Verein „Heimattreue Deutsche Jugend e. V.“
Das Jugendschutzgesetz und die Rolle der Polizei am Beispiel Mecklenburg-Vorpommerns

Von Marcus Bramow

Am 1. September 2010 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht das am 31. März 2009 durch den damaligen Bundesinnenminister Schäuble ergangene Verbot des Vereins Heimattreue Deutsche Jugend e. V. (HDJ). Begründet wurde die Entscheidung seinerzeit damit, dass der Verein „Einfluss auf Kinder und Jugendliche durch Verbreitung völkischer, rassistischer, nationalistischer und nationalsozialistischer Ansichten im Rahmen vorgeblich unpolitischer Freizeitangebote nehme und (…) Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus propagiere.“ Der folgende Beitrag beleuchtet die HDJ als Organisation, ihre Ideologie und ihre spezifische Vorgehensweise.

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Legaler Waffenbesitz für Neonazis?

Von Alfred Scheidler


Nach den im November 2011 gewonnenen Erkenntnissen betreffend die sog. „Döner-Morde“, eine Mordserie, in der zwischen 2000 und 2006 über ganz Deutschland verteilt neun ausländische Kleinunternehmer mit derselben Pistole getötet wurden, ist davon auszugehen, dass es in Deutschland einen organisierten Terrorismus von rechts geben muss, denn die lange Zeit erfolglosen Ermittlungen führten im Herbst 2011 in rechtsextreme Kreise, wo die Tatwaffe gefunden wurde. Angesichts des Bedrohungspotentials durch Rechts sollte es an sich selbstverständlich sein, dass Neonazis auf legale Weise nicht an Waffen kommen können. Eine Kleine Anfrage im Sächsischen Landtag deckte jedoch auf, dass es tatsächlich anders aussieht.

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Der demonstrierende „Bürgerblock“
Die „Gegendemonstration“ in Störereigenschaft

Von Jürgen Roos

Durch die Ausübung der Versammlungsfreiheit nimmt der Bürger aktiv am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess teil. Dieses Recht gehört zu den unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens. Es ist Behörden und Gerichten zur Beachtung aufgegeben worden.1 Natürlich hat die Versammlungsfreiheit vor dem Hintergrund des Wandels des Verhältnisses von Staat und Gesellschaft inhaltliche Veränderungen erfahren. Man kann die Versammlungsfreiheit auch als eine Art „Impfstoff“ bezeichnen, indem man ihr die Eigenschaft zuspricht, einem System „Unordnung“ hinzuzufügen, damit dieses dann Abwehrstoffe im Sinne einer Offenheit für Veränderungsprozesse entwickeln kann. Der Sinngehalt der Versammlungsfreiheit liegt also nicht nur darin, dass sie das Recht des „kleinen Mannes“ beschreibt, Meinungen öffentlich kundzutun, sondern liegt eher in einer Chance für den Staat, Tendenzen zu erkennen und auf dem der Verfassung gemäßen Weg entsprechend zu reagieren.

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Alle Jahre wieder – Dresden im Ausnahmezustand
Die Soko 19/2

Von Daniel Wehmann

Dresden ist bekannt für seine Sehenswürdigkeiten wie die Frauenkirche, der Zwinger und die Semperoper, um nur einige zu nennen. Das barocke Elbflorenz ist ein Magnet für Millionen von Touristen. Auch im kalten und grauen Februar steht Dresden im Blickwinkel einer breiten Öffentlichkeit: Die jährlichen Gedenktage aus Anlass der Bombardierung der Stadt am 13. und 14. Februar 1945 stehen an. Doch die stille Erinnerung an Angehörige und Freunde wird getrübt durch Rechtsextremisten, die die Feierlichkeiten für sich instrumentalisieren und leider nicht nur friedliche Gegendemonstranten sondern auch linke Gewalttäter mobilisieren.

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Schatten der Vergangenheit
Das Historienprojekt des Bundeskriminalamtes in Zeiten des Rechtsterrorismus

Von Bernd Fuchs

Die Zwickauer Terrorzelle konnte über 12 Jahre eine braune Blutspur durch Deutschland ziehen, ohne dass sie sich im Netz deutscher Sicherheitsbehörden verfing. Tief im rechtsextremistischen Milieu verwurzelt war ihnen ein breites Unterstützernetzwerk dabei behilflich, ihre perfide Taten grausam professionell und detailliert geplant umzusetzen. Vor dem Hintergrund dubioser V-Leute und wohl auch fragwürdiger Vorgehensweisen von Verfassungsschutzbehörden hat das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden Schaden genommen. Folgerichtig überlagerten viele offene Fragen die diesjährige Herbsttagung und natürlich auch die Buch-Präsentation zum Historienprojekt des Bundeskriminalamtes. Fallen in Deutschland auch 65 Jahre nach dem Ende des „Dritten Reiches“ die Samen nationalsozialistischen Gedankengutes noch immer auf so fruchtbaren Boden, dass sie nicht nur aufgehen, sondern sogar ungehindert wachsen können?

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Kriminalitätsfurcht im gesellschaftlichen Kontext
Teil 2: Mediennutzung und Kriminalitätsfurcht

Von Thomas Naplava und Harald Kania

Massenmedien bestimmen zwar nicht, was Menschen denken, doch sie beeinflussen, worüber Menschen denken. Massenmedien sind die einflussreichste Informationsquelle des allgemein geteilten Wissens über die Gesellschaft. Die Medienwirkungsforschung postuliert zudem, dass Massenmedien nicht nur Wissen und Emotionen, sondern auch das Handeln der Rezipienten beeinflussen können. Vor diesem Hintergrund wird die Frage aufgegriffen, welche Bedeutung die Mediennutzung für die Entstehung von Furcht vor Kriminalität hat. Dabei wird die These zugrunde gelegt, dass sich Furcht vor Kriminalität in der Bevölkerung neben anderen Faktoren entlang der lokalen Medienberichterstattung über Kriminalität ausbildet. Anknüpfend an Studien, die Hinweise darauf liefern, dass die Furcht vor Kriminalität der Bevölkerung mit der registrierten Kriminalität deliktsspezifisch in Beziehung steht, wird der räumliche Bezug von Berichten über Straftaten als ein Bezugsrahmen für Individuen begriffen, das eigene Opferrisiko einzuschätzen und die eigene Furcht vor Kriminalität zu bemessen.

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Prognose vs. Realität
Wie (praxis-)tauglich sind Zeitregressionen für die Vorhersage von Tatverdächtigenzahlen?

Von Alexander Gluba und Daniel Wolter

Für den öffentlichen Dienst ist es insbesondere vor dem Hintergrund begrenzter und schrumpfender Budgets wichtig, diese effektiv und effizient einzusetzen. Dies gilt auch für die Polizei, welche die knappen materiellen und personellen Ressourcen so einsetzen muss, dass die Aufgaben der Prävention, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung erfolgreich bewältigt werden können. Spätestens seit zu dieser finanziellen Herausforderung noch gesellschaftliche Veränderungen wie der anstehende demografische Wandel hinzugekommen sind, gerät die Fragestellung des richtigen Ressourceneinsatzes immer mehr in den Fokus strategischer Überlegungen.

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