65. Jg. 2011, S. 739
Abstrakt: Zentrale Voraussetzung für die Gerichtsverwertbarkeit von Sachbeweisen ist eine qualifizierte Suche, Sicherung und Auswertung von Spuren. Wenn aber Spurenmaterial unzureichend gesichert wurde oder nach unsachgemäßem Versand und falscher Lagerung an Beweiskraft verloren hat, sind akribische Tatortbefundsaufnahmen und die Untersuchungsmöglichkeiten in den Kriminaltechnischen Instituten (KTI) zur Wirkungslosigkeit verdammt. Damit die sichernde Kriminaltechnik den vielfältigen Anforderungen der modernen Kriminalitätsbekämpfung weiterhin in vollem Umfang gerecht werden kann, muss sie vor allem durch Kompetenz und Innovation ein hohes Leistungsniveau bieten. Erfolgsgarant ist ein hoher Qualitätsstandard, der aber nicht nur bei der Untersuchung von Sachbeweisen erforderlich ist, sondern auch Spurensicherungsmaterialien, Räumlichkeiten und das technische Equipment mit berücksichtigen muss. Die Kriminaltechnischen Institute gehen zur systematischen Qualitätssicherung seit Jahren den Weg der Akkreditierung. Dieser Entwicklung kann sich auch die sichernde Kriminaltechnik nicht entziehen, wenn sie die geforderten internationalen Qualitätsstandards weiterhin erfüllen will. In der Konsequenz wird die Folge sein, dass sich auch die "Zulieferer" der akkreditierten Institute den Anforderungen der QualitätsnormenISO 17020 und ISO 17025 stellen müssen, wenn sie den Ansprüchen an die Vorarbeit für Sachverständigengutachten zukünftig genügen wollen.
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65. Jg. 2011, S. 743
Rechtsprechung: BGH vom 11.08.2011 - 2 StR 91/11 -
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65. Jg. 2011, S. 744
Abstrakt: Angesichts stetig steigender Kosten für die Aufklärung von Verbrechen, insbesondere durch die erweiterten forensischen Möglichkeiten (z. B. DNA) und immer länger werdender Wartezeiten bis zum Vorliegen von Analyseergebnissen verbreitet sich zunehmend der Trend zur Privatisierung der auswertenden Kriminaltechnik. Die Ankündigung in Grossbritannien, den staatlichen forensischen Marktführer Forensic Science Service (FSS) - eine der grössten und führenden Fachstellen dieser Art - im Frühjahr 2012 zu schliessen, hat in Fachkreisen weltweit zu Schlagzeilen und Konsternation geführt. Zertifizierte und akkreditierte Dienstleister treten im Wettbewerb mit arrivierten staatlichen Laboren an. Im folgenden Beitrag wird aus Sicht des Privatunternehmens LGC Forensics beschrieben, wie sich in England & Wales dieser Markt hin zu Privaten verschoben hat. Darüber hinaus bietet das Unternehmen künftig eine Technologie mit entsprechender Gerätschaft an, die es ermöglichen wird, Spuren bereits am Tatort zu analysieren und die generierten Profile auf elektronischem Weg direkt vor Ort in die Datenbank einzustellen.
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65. Jg. 2011, S. 748
Rechtsprechung: AG Nürtingen vom 20.09.2010 - 13 Ls 171 Js 13423/08 -
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65. Jg. 2011, S. 749
Abstrakt: Zum ersten Nachweis beziehungsweise Auffinden von Körperflüssigkeiten nach sexuellen Übergriffen eignen sich Lichtquellen mit definierten Wellenlängen, die - oft im Zusammenspiel mit Polarisationsfiltern - Körperflüssigkeiten im Dunklen fluoreszieren, also aufleuchten lassen. Schlechte Umgebungsbedingungen, vor allem der Einfall von Störlicht, das zumindest an Fundorten im Freien, aber auch in Praxen bei der Behandlung von lebenden Opfern oft nicht abgeschirmt oder ausgeschaltet werden kann, stellen hierbei ein bekanntes Problem dar, dem wir hier nachgingen.
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65. Jg. 2011, S. 754
Abstrakt: Blutspuren werden seit mehr als 100 Jahren genutzt um Geschehnisse zu rekonstruieren. Die Wurzeln dieser Methode sind europäisch, als auch interdisziplinär. In den letzten Jahrzehnten kam es zur Weiterentwicklung dieser Methodik in eine eigenständige, forensische Disziplin. Die Blutspurenmusteranalyse beantwortet die Frage, wie sich Blut im dreidimensionalen Raum, nach dem Austritt aus einer Blutungsquelle, bewegen muss, um die auf einer Oberfläche aufgefundenen, zweidimensionalen Spuren zu verursachen. Voraussetzung für eine fachkundige Beurteilung von Flüssigkeiten im Raum sind solide Kenntnisse der Flüssigkeitsphysik. Die Blutspurenmusteranalyse wird oftmals auch mit der Abkürzung "BPA" bezeichnet. Diese kommt aus dem Englischen und steht für "Bloodstain Pattern Analysis".
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65. Jg. 2011, S. 760
Abstrakt: Seit etlichen Jahrzehnten wird nicht nur in Deutschland das textile Mikrospurenaufkommen bei allen erdenklichen Delikten mit Klebefolien gesichert. Generell gilt, dass zunächst die Klebeschicht einer transparenten Folie am Sicherungsort unter Schutzkleidung freigelegt wird. Es schließt sich sofort die Spurensicherung an, danach wird die Klebeschicht durch Zusammenkleben der Folien oder durch Aufkleben auf eine klarsichtige Schutzfolie wieder völlig versiegelt. Je nach (Bundes-) Land gibt es Variationen in den Ausmaßen und dem Material des Klebebandes sowie in der Art des Abklebens (1 : 1-Abklebung, bereichsweises Abkleben). Diese Methode hat sich hervorragend bewährt.
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65. Jg. 2011, S. 765
Abstrakt: Nach Personal Computer und Internet markieren iPhone & iPad die dritte große technologische Revolution im IT-Zeitalter. Straftäter bedienen sich längst dieser mobilen High-Endgeräte und dafür gibt es gute Gründe. In der Polizei werden zwangsläufig die negativen Folgen dieser Entwicklung aber weniger die damit verbundenen Chancen wahrgenommen. Der nachfolgende Artikel befasst sich mit der Frage, welchen Nutzen die Technologie für die Polizeiarbeit bieten kann. Anhand praktischer Beispiele werden Anwendungsgebiete aufgezeigt, die in Teilen selbst Kenner der Materie überraschen dürften.
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65. Jg. 2011, S. 771
Abstrakt: Die Bundespolizei als "Schutzpolizei des Bundes" ein teilweise auch innerhalb der polizeilichen Fachwelt nicht selten verwendetes Stigma. Dass die Bundespolizei jedoch ebenso über eine professionelle und erfolgreiche kriminalpolizeiliche Komponente verfügt, wird in diesem Kontext oftmals verkannt. Selbst die Kommission zur Evaluierung der Sicherheitsbehörden des Bundes (sog. Werthebach-Kommission) stellte - offenkundig mit Erstaunen - ein (wie auch immer ausgeprägtes) Bestreben der Bundespolizei danach fest, "über die Bekämpfung der international organisierten Schleusungskriminalität die Rolle einer vollwertigen Kriminalpolizei ... Einzunehmen". Diesen Sachverhalt gilt es klarzustellen! Ausgehend von der Entscheidung des Bundesinnenministers zu den Empfehlungen der Werthebach-Kommission aus dem Juni 2011 stellen die Autoren - mit klarem Bekenntnis zum System der föderalen Sicherheit in Deutschland - die jüngere Historie, den rechtlichen und organisatorischen Rahmen und die strategische Ausrichtung der Kriminalitätsbekämpfung durch die Bundespolizei ebenso dar wie aktuelle Ergebnisse und Schwerpunkte ebenjener im 60. Jubiläumsjahr der Bundespolizei. Ein wesentlicher Fokus wird hierbei auf den erfolgreichen ganzheitlichen kriminalstrategischen Ansatz der Bundespolizei, also die enge organisatorischer Verzahnung aus Gefahrenabwehr - Ermittlung - Auswertung und Fahndung, gelegt. Auf dieser Basis werden mit einem Blick in die Zukunft mögliche Perspektiven und Tendenzen für die Kriminalitätsbekämpfung der Bundespolizei aufgezeigt.
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65. Jg. 2011, S. 781
Abstrakt: Seit nunmehr einer Dekade nimmt die Bildgebung mittels Computertomographie (CT) und Magnetresonanztomographie (MRT) zunehmend Einzug in die rechtsmedizinischen Untersuchungen. Dies hat dazu geführt, dass zunächst wissenschaftliche Kollaborationen zwischen rechtsmedizinischen Instituten und radiologischen Kliniken ermöglicht haben, dass die entsprechenden Geräte auch zur postmortalen Anwendung kamen. Inzwischen haben die ersten Institute eigene Infrastrukturen aufgebaut, die eine interne Anwendung dieser Technologien ermöglichen. Die Schweiz ist diesbezüglich weltweit führend.
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65. Jg. 2011, S. 788
Rechtsprechung: VG Hannover vom 14.07.2011 - 10 A 5452/10 -
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65. Jg. 2011, S. 789
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65. Jg. 2011, S. 796
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