63. Jg. 2009, S. 675
Abstrakt: Es ist unverkennbar, dass sich das Feld sexuell assoziierter Tötungen von Kindern alles andere als einheitlich darstellt, dass monokausale Ansätze der Wirklichkeit heterogener Wirkgefüge in der Regel nicht gerecht werden. Für die polizeiliche Aufgabenstellung der Ergreifung der Täter, der damit in Einzelfällen gegebenen Möglichkeit der Verhinderung weiterer Taten und in seltenen Fällen bestehenden Möglichkeit, im Anschluss an die Feststellung eines unter Besorgnis erregenden Umständen verschwundenen Kindes der Tötung des Kindes zuvorzukommen, bedeutet dies die Notwendigkeit einer Fokussierung auf Tatmerkmale und die Möglichkeit des Anknüpfens an geografisch-temporale Parameter. Auf diesem Gebiet hat Bob Keppel wichtige Pionierarbeit geleistet, auf die im Folgenden näher eingegangen werden soll.
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63. Jg. 2009, S. 680
Abstrakt: Der Aufgabenbereich der Operativen Analyse im Hessischen Landeskriminalamt wurde im Januar 2007 als eigenständiges Sachgebiet 433 "Verfahrensbegleitende Analyse" innerhalb der Abteilung 4 eingerichtet und unterstützt deliktsunabhängig Ermittlungs- und Auswerteeinheiten im LKA wie auch bei den Polizeipräsidien im Rahmen konkreter Projekte. Eine ermittlungsbegleitende bzw. -unterstützende Analyse greift grundsätzlich immer dann, wenn in einem Ermittlungsverfahren die vorliegenden Informationen ein Maß an Komplexität erreicht haben, die durch einen Einzelnen kognitiv nicht mehr erfasst und/oder objektiv nicht mehr verarbeitet werden können. Durch eine gezielte Aufbereitung vorliegender Informationen und anschließender zielgerichteter Auswertung z. B. vorhandener Beziehungen, zeitlicher Abläufe oder geografischer Daten können Zusammenhänge erkannt, neue Hypothesen gebildet, Ermittlungsansätze priorisiert oder auch Fehlinformationen und Widersprüche besser identifiziert werden. Ein weiterer Aspekt ist die Aufbereitung sog. Massendaten, die in der Regel im Rahmen automatisierter Prozesse bei Behörden oder privaten Unternehmen erhoben werden und aufgrund gesetzlicher Eingriffsbestimmungen im konkreten Ermittlungsverfahren zur Verfügung stehen.
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63. Jg. 2009, S. 685
Abstrakt: Submissionsabsprachen stellen eine Form von Wettbewerbsbeschränkungen dar, die sich zeitweise, beispielsweise bei Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber in der Bauwirtschaft und im Baunebengewerbe, als fast immanentes Element des jeweiligen Verfahrens einstellt und in den meisten industrialisierten Ländern weit verbreitet ist. Ihre Wirkung als Mittel zur Verwandlung der Ausschreibung in eine inhaltsleere Floskel ist fast genauso effektiv wie der grobe "Kauf" eines Auftrags vom zuständigen Entscheidungsträger. Nach allgemeiner Erfahrung führen Submissionsabsprachen zur Überteuerung der angebotenen Produkte und Leistungen und somit zu ökonomischen Verlusten für den Auftraggeber, aber auch zu beachtlichen gesamtwirtschaftlichen Schäden.
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63. Jg. 2009, S. 692
Abstrakt: Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hat sich im Bundesgebiet eine Szene illegaler Schatzsucher und Hobbyarchäologen herausgebildet, die mit Hilfe von Metalldetektoren oder geophysikalischen Sonden Flurbegehungen unternehmen und illegale Ausgrabungen mit dem Ziel der persönlichen Bereicherung durchführen. Dabei können Parallelen zur internationalen Raubgräberszene durchaus gesehen werden. Als Folge hiervon werden die Funde der wissenschaftlichen Bearbeitung, der Auswertung sowie der Öffentlichkeit entzogen. Darüber hinaus können durch unkontrollierte Ausgrabungen außer Fundverlusten unwiederbringliche Beschädigungen und Zerstörungen von Kulturdenkmälern eintreten.
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63. Jg. 2009, S. 699
Rechtsprechung: OLG Nürnberg vom 18.06.2009 - 1 Ws 289/09 -
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63. Jg. 2009, S. 700
Abstrakt: Nachdem im 1. Teil (KRIMINALISTIK 11/2009, S. 639 ff.) dieses Überblicks über die internationale kriminologische Hauptrichtung ihre historischen, phänomenologischen und ätiologischen Grundlagen gelegt worden sind, wendet sich der 2. Teil ihren methodologischen und kriminalpolitischen Auswirkungen zu. Methodologisch folgt die Mehrheitsrichtung der sozialwissenschaftlichen Methode der objektiven Realitätserfassung und nicht der geisteswissenschaftlichen Methode des subjektiven Verstehens. Es kommt ihr auf theoriegeleitete empirische und experimentelle Forschung an. Die Kriminalpolitik muss auf wissenschaftlichen Beweis und nicht auf Spekulationen, ideologische Überzeugungen, subjektive Erfahrungen und Meinungen gegründet werden. Mit Evaluationsstudien ist die Effektivität kriminalpolitischer Interventionen zu ermitteln. Durch international vergleichende Studien haben sich hierbei Frühprävention und kognitive Verhaltenstherapie bewährt, die auf der kognitiv-sozialen Lerntheorie aufbauen.
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63. Jg. 2009, S. 709
Abstrakt: Bullöse Druckbrandnekrosen der Haut (syn.Holzer-Blasen bzw. Coma blister), teilweise begleitet von Nekrosen der ekkrinen Schweißdrüsen, sind ein in der rechtsmedizinischen Obduktionspraxis bekanntes Phänomen bei Todesfällen durch (Medikamenten-) Intoxikationen. Die Inzidenz im rechtsmedizinischen Obduktionsgut wird mit bis zu 40% der letalen Intoxikationen angegeben, während lediglich 5% der im Krankenhaus behandelten, überlebenden Intoxikationsfälle kutane Symptome auswiesen, die auf eine Vergiftung schließen lassen. Als auslösende Faktoren werden eine längere Liegezeit nach Intoxikation mit druckbedingter Genese an exponierten Körperpartien sowie substanztypische, toxische Effekte diskutiert; die Ätiologie ist letztlich nicht geklärt. Allerdings korreliert die Ausprägung solcher Coma blister offenbar mit dem Grad der Intoxikation, so dass im hier referierten Fall bemerkenswert erscheint, dass das Ereignis trotz kutaner Manifestation der Benzodiazepin- Intoxikation und langem therapiefreiem Intervall (zumindest in einem Fall) überlebt wurde.
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63. Jg. 2009, S. 711
Rechtsprechung: BGH vom 21.01.2009 - 1 StR 727/08 -
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63. Jg. 2009, S. 712
Abstrakt: Physikalisch-technische Untersuchungen zur Schreibmitteldifferenzierung gehören seit Jahrzehnten zu den Standardmethoden der forensischen Handschriftenvergleichung. Besonders wichtig waren früher Prüfungen von Schecks auf Verfälschungen, indem eine weitere Ziffer mit einem anderen Schreibmittel nachträglich hinzugefügt worden ist. Auch wenn mit bloßem Auge keine Unterschiede im Schreibmittel festgestellt werden können, ist es gegebenenfalls durch Reflexionsuntersuchungen oder Fluoreszenzuntersuchungen möglich, Schreibmittelunterschiede sichtbar zu machen. Prüfungen von Schecks auf Verfälschungen kommen in der heutigen Praxis kaum noch vor. Daher stellt sich die Frage, ob Geräte zur Schreibmitteldifferenzierung in der Handschriftenuntersuchung heute noch von Nutzen sind. Insbesondere die Neuanschaffung eines modernen Gerätes will aus Kostengründen gut überlegt sein.
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63. Jg. 2009, S. 716
Rechtsprechung: OLG Oldenburg vom 08.12.2008 - Ss 389/09 -
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63. Jg. 2009, S. 717
Abstrakt: Der Schutz privater Rechtsansprüche ist grundsätzlich keine Aufgabe von Polizei und Ordnungsverwaltung. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass die Bürgerinnen und Bürger im demokratischen Rechtsstaat heutiger Prägung dazu in der Lage sind, ihre zivilrechtlichen Ansprüche mit Hilfe der Gerichte durchzusetzen. Es gilt das Prinzip der Nichteinmischung und der Notfallkompetenz. Exekutivem Eingriffshandeln kommt nur eine subsidiäre Bedeutung zur vorläufigen Sicherung gefährdeter Rechtsansprüche im Rahmen der so genannten Privatrechtsklauseln des allgemeinen Polizeirechts zu.2 Gleichwohl zeigt die Verwaltungspraxis, dass gerade die Vollzugspolizei bei zivilrechtlichen Streitigkeiten häufig in Anspruch genommen wird. Abgesehen davon, dass die Beamtinnen und Beamten in diesem Zusammenhang häufig auf erregte und aggressive Personen treffen und deshalb kommunikativen Strategien eine besondere Bedeutung zukommt, ist auch eine differenzierte Rechtslagebeurteilung in vielen Fällen schwierig. Zumindest Grundkenntnisse in dem durch das Koordinationsprinzip gekennzeichneten bürgerlich-rechtlichen Normengefüge werden hier gefordert, denn keinesfalls darf die Polizei auf eine überschlägige zivilrechtliche Plausibilitätsprüfung verzichten. Nachfolgend sollen die wesentlichen Aspekte des Schutzes privater Rechte zwischen dem Gewaltmonopol des Staates, den Selbsthilferechten der Bürgerinnen und Bürger, dem Prinzip der Nichteinmischung und der Notfallkompetenz dargestellt werden.
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63. Jg. 2009, S. 723
Rechtsprechung: EGMR vom 05.02.2008 - 74420/01 -
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63. Jg. 2009, S. 725
Abstrakt: Versicherungsgesellschaften reduzieren ihre Risiken über das versicherungstechnische Geschäft und die Finanzanlagen. Die Finanzmarkt-Turbulenzen haben im 2008 die Anlageergebnisse - und somit das Geschäftsergebnis - negativ beeinflusst. Fehlende Finanzerträge oder sogar Verluste wie in der aktuellen Finanzkrise müssen in der Assekuranz durch gute versicherungstechnische Ergebnisse kompensiert werden. Die Nutzung von kriminologischen Instrumenten und zukunftsorientierten Technologien (Internet der Dinge) kann bisherige Sichtweisen der Versicherungsgesellschaften auf ihre Geschäftsprozesse (Underwriting, Schaden- und Risikomanagement, Prävention und Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch) grundlegend verändern und helfen, in einem deregulierten Markt mit Prämiendruck und Ergebnisvolatilität Chancen zu nutzen.
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63. Jg. 2009, S. 735
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63. Jg. 2009, S. 740
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