63. Jg. 2009, S. 531
Abstrakt: Im Herbst 2007 führte das Bundeskriminalamt (BKA) eine Kolloquienreihe durch, bei der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes gemeinsam mit Publizisten und Wissenschaftlern sowie Vertretern von Opferschutzorganisationen die Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte des Amtes diskutierten. Da das BKA am 8. März 1951 gegründet wurde, lag der Schwerpunkt auf den Nachwirkungen des Nationalsozialismus. Thematischer und zugleich analytischer Ausgangspunkt der Initiative war die Frage, inwieweit die von Ralph Giordano aufgestellte These von der "zweiten Schuld", derzufolge Teile der Elite des nationalsozialistischen Regimes quasi übergangslos in die Nachkriegsgesellschaft und ihre demokratischen Strukturen integriert wurden, auch auf das BKA zutrifft. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie die NS-Zeit das BKA im Sinne personeller, organisatorischer und kriminologischer Kontinuitäten prägen konnte, inwieweit Brüche feststellbar sind und welche Konsequenzen dies hatte. Die Inhalte und Ergebnisse der Kolloquienreihe einschließlich der Reaktionen der Medien wurden im Dezember 2008 in der Forschungsreihe des BKA veröffentlicht und zuletzt am 15. Juni 2009 in Berlin der Öffentlichkeit präsentiert.
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63. Jg. 2009, S. 535
Abstrakt: Ziel einer polizeilichen Vernehmung ist es, Wahrnehmungen und Erinnerungen einer Aussageperson möglichst unverfälscht herauszuarbeiten. Dies gelingt am besten mittels einer strukturierten Vernehmung, die in diesem Beitrag vorgestellt wird. Diese Befragungsmethode kann sowohl bei Zeugen als auch bei Beschuldigten angewandt werden. Deswegen wird in diesem Beitrag der neutrale Begriff "Aussageperson" verwandt. Damit sind sowohl Zeugen als auch Beschuldigte gemeint. Gerade bei polizeilichen Ermittlungen in einem frühen Stadium kann sich der Status der vernommenen Person im weiteren Verfahren noch verändern.
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63. Jg. 2009, S. 544
Abstrakt: Wie steht es um die Aus- und Fortbildung wichtiger Strafverfahrensbeteiligter zu Themen der Forensik? Existieren in Deutschland hierzu Standards? Immerhin geht es um Wissen über die Möglichkeiten und Grenzen verschiedener Beweistypen und die Einsicht, dass die analytischen Ergebnisse ungeachtet ihrer Stringenz stets im Zusammenhang interpretiert werden müssen. Bedenkt man die Tragweite der Entscheidungen, die im Zusammenhang mit Sachbeweisen und Gutachten täglich von Richtern, Strafverfolgern und Strafverteidigern getroffen werden, sowie die Kosten, die dabei entstehen, ist man geneigt, genauer hinzusehen. Die Motivation, dies zu tun, geht in diesem Fall von der Kriminaltechnik aus. Um mit den Worten des letzten Vorstandsvorsitzenden des Europäischen Netzwerks der Kriminaltechniken (ENFSI) zu sprechen, "strive to progress the value that forensic science can bring to our legal systems".
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63. Jg. 2009, S. 549
Rechtsprechung: OLG Oldenburg vom 08.05.2009 - 1 Ss 46/09 -
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63. Jg. 2009, S. 550
Abstrakt: An der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg wurde im Wintersemester 2008/2009 im Fachbereich Angewandte Naturwissenschaften ein Studiengang Forensic Sciences eingerichtet. Grundlage dieses Konzepts ist eine Kooperation mit der Robert-Gordon University im schottischen Aberdeen. Der nachfolgende Beitrag gibt eine kurze Übersicht über den Studiengang.
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63. Jg. 2009, S. 552
Rechtsprechung: OLG Hamburg vom 04.02.2008 - 2-81/07 -
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63. Jg. 2009, S. 553
Abstrakt: Der sexuelle Missbrauch nach dem Verabreichen von K.-O.- Tropfen ist der Albtraum vor allem der jüngeren weiblichen Generation. Dass dies aber auch einer ganz anderen Zielgruppe geschehen kann, zeigte ein Ermittlungsverfahren der Kriminalpolizei Mosbach (BW) im Jahre 2008.
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63. Jg. 2009, S. 556
Rechtsprechung: BVerfG vom 22.05.2009 - 2 BvR 287/09 -
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63. Jg. 2009, S. 557
Abstrakt: Die Polizei erhält die Mitteilung einer besorgten Ehefrau, dass ihr Mann, Robert Müller, Filialstellenleiter eines Kreditinstitutes nicht erreichbar und er entgegen seiner sonstigen Gewohnheiten nicht nach Hause gekommen sei. Die erforderlichen Aktivitäten der Polizei nehmen ihren Gang und begleitend erfahren die Behörden durch einen Anruf aus einem angrenzenden Wohngebiet, dass eine Frau Schneider beobachtet habe, wie ihr Nachbar, Herr Szepanek, den Bankmitarbeiter - ganz offensichtlich gegen seinen Willen - in das Haus von Herrn Szepanek, Bergerstraße 4 verbracht habe. Sie meinte auch, eine Waffe gesehen zu haben.
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63. Jg. 2009, S. 562
Abstrakt: In einer der letzten Ausgaben der Kriminalistik (vgl. Reuter 2009) bin ich anhand verschiedener empirischer Daten (Polizeibeamte, Kriminalität, Bevölkerung, Straftatenbelastung und Polizeidichte) von insgesamt 39 westlichen Demokratien der Frage nachgegangen, ob mehr Polizeibeamte automatisch weniger Straftaten zur Folge haben. Die in der Diskussion um die Innere Sicherheit oftmals reflexartig artikulierte Forderung nach einer quantitativen Aufstockung der Polizei, um dadurch u. a. weniger Straftaten zu erreichen, war danach empirisch belegbar.
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63. Jg. 2009, S. 566
Abstrakt: Zehn Jahre nach dem Krieg und der UN-Verwaltung ist die "serbische Provinz Kosovo" zu einer unabhängigen Republik geworden. In diesem neuen Balkanstaat gibt es keine militärischen Konflikte, ethnischen Säuberungen und keinen Staatsterror mehr. Und es gibt auch keine politischen, nationalen oder religiösen Diskriminierungen, wie dies manche Propaganda manchmal zuweilen behauptet. Durch die starke Unterstützung der internationalen Gemeinschaft ist der Kosovo jetzt zu einem ruhigen Gebiet geworden, in dem sein Volk seine Meinung freier zum Ausdruck bringt und sich auf dieser Weise bemüht, seine europäischen Perspektiven zu gestalten.
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63. Jg. 2009, S. 573
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63. Jg. 2009, S. 578
Abstrakt: Juristisch und insbesondere strafprozessual interessierte Kreise haben mit Interesse und zugleich Erstaunen zur Kenntnis genommen, mit welcher Schnelligkeit die US-Justiz das Wirtschaftsstrafverfahren gegen das vormalige vermeintliche Finanzgenie Bernard Madoff durchführte und abschloss. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach der Möglichkeit sowie allenfalls Wünschbarkeit solcher Schnellverfahren im Kanton Zürich bzw. in der Schweiz.
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63. Jg. 2009, S. 583
Abstrakt: Die Aufgabenstellung der Polizei ergibt sich aufgrund ihrer gesetzlichen Stellung, wobei der Gesetzgeber seine Intentionen über das polizeiliche Tätigkeitsfeld, ihre Aufgaben und Befugnisse ihre Organisation und Ausrüstung je nach den jeweiligen gesellschaftlichen Entwicklungen und Bedürfnissen festlegt. Für die Polizei hat sich in den letzten Jahrzehnten in Folge des politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandels eine wesentliche Veränderung des Berufsbildes ergeben.
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63. Jg. 2009, S. 586
Abstrakt: Polizeiwissenschaft und -forschung werden in Österreich erst seit Kurzem ständig und systematisch bearbeitet. In einer Master Thesis wird untersucht, wie weit Interesse an polizeiwissenschaftlichen Themen in Österreich besteht. Es wird die Frage beantwortet, indem die Akzeptanz der periodischen wissenschaftlichen Publikation "SIAK-Journal - Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis", herausgegeben von der Sicherheitsakademie des Innenministeriums, analysiert wird. Die Akzeptanz des Journals und das Interesse an polizeiwissenschaftlichen Themen sind hoch.
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63. Jg. 2009, S. 591
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63. Jg. 2009, S. 595
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