63. Jg. 2009, S. 259
Abstrakt: Die TV Doku Soap Toto und Harry erfreut sich seit Jahren ungebrochener Beliebtheit in der Bevölkerung und hoher Einschaltquoten. Diese Beliebtheit, so die These, beruht vor allem darauf, dass die beiden Protagonisten der gesellschaftlichen Vorstellung von bürgernaher Polizei ein Gesicht verleihen. Durch das Massenmedium Fernsehen wird dieses gesellschaftliche Bezugssystem flächendeckend kolportiert. So übertragen sich Erwartungen auf jeden Streifenbeamten, ob er will oder nicht.
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63. Jg. 2009, S. 263
Rechtsprechung: BGH vom 21.01.2009 - 1 StR 722/08 -
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63. Jg. 2009, S. 264
Abstrakt: Am Donnerstag, den 7. Oktober 2004 wurde in Siegelsbach, einer 1700 Einwohner starken Gemeinde im Landkreis Heilbronn, eine Filiale der Sparkasse Kraichgau überfallen. Hierbei erbeutete der Täter, der nur ca. 200 Meter entfernt lebende Dorfbäcker, etwa 33 500,- Euro. Zur Verdeckung der Tat "schaltete" er den Bankangestellten mit massiven Schlägen auf den Kopf "aus" und erschoss zwei weitere, aus seiner Sicht unliebsame Zeugen, von denen einer entgegen der Erwartung überlebte. Einer der aus polizeilicher Sicht aufgrund seiner Brutalität spektakulärsten Fälle der Nachkriegsgeschichte im Kreis Heilbronn beanspruchte intensiv eine Sonderkommission über die Dauer von drei Wochen. Im Rahmen der Ermittlungen wurde über 300 Spuren und Hinweisen nachgegangen. Der Fall entfaltete ein enormes, überregionales Medieninteresse, zumal der Bäcker in erster Instanz vor dem Landgericht Heilbronn wegen - erwiesener Unschuld - frei gesprochen und erst nach erfolgreicher Revision vor dem Bundsgerichtshof und erneuter Verhandlung vor dem Landgericht Stuttgart zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe verurteilt und konstatiert wurde, dass die Schuld des Täters besonders schwer wiege. Dieses Urteil wurde im Dezember 2008 vom Bundesgerichtshof bestätigt und erlangte damit Rechtskraft.
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63. Jg. 2009, S. 272
Rechtsprechung: OlG Köln vom 18.03.2008 - 43 Hes 8/08 -
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63. Jg. 2009, S. 273
Abstrakt: Die Ermittlungen im Mordfall an dem Modeschöpfer Rudolph Moshammer waren von massivem Interesse der Medien begleitet. Das führte nicht nur zu dem Bekanntwerden einer Fülle von Details aus dem Privatleben des Opfers, sondern auch dazu, dass eine damals noch verhältnismäßig unbekannte Ermittlungsmethode in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt ist: Die Funkzellenabfrage. Moshammer wurde in der Nacht zum 14. Januar 2005 in seinem Doppelhaus im Münchner Vorort Grünwald mit einem Kabel erdrosselt. Bereits am folgenden Tag nahm die Polizei den 25-jährigen Herisch A. fest, der bald darauf die Tat gestand. Am Tatort sichergestellte DNA-Spuren des Mannes waren mit der bundesweiten Gen-Datenbank des Bundeskriminalamts verglichen worden, und die Auswertung der Funkzellen hatte ergeben, dass das Mobiltelefon des Täters sowohl am Münchner Hauptbahnhof als auch am Tatort eingeloggt war. Nach Aussagen des Täters hatte ihn Moshammer in der Nähe des Münchner Hauptbahnhofs angesprochen und ihm 2000 Euro Lohn für sexuelle Handlungen in Aussicht gestellt.
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63. Jg. 2009, S. 277
Abstrakt: Seit etwa fünf Jahren hat sich auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität ein neues Deliktsphänomen entwickelt - der sogenannte "Lastschriftbetrug" (auch als "Lastschriftreiterei" bezeichnet). Hierbei zieht der jeweilige Kreditnehmer von einem Konto des Kreditgebers die gewünschte Kreditsumme per Lastschrift ein und verfügt den Betrag bspw. durch Barabhebung ab. Kurz vor Ablauf der Widerspruchsfrist widerspricht der Kreditgeber der Lastschriftabbuchung, woraufhin die Lastschriftsumme von Seiten der Bank des Kreditnehmers, die damit alleinig das Kreditausfallrisiko trägt, zurück zu überweisen ist. In anderen Fallkonstellationen treten zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber sogenannte Kreditvermittler auf, die Kapitalanleger mit hohen Renditeversprechen und hundertprozentiger Sicherheit locken und gleichzeitig Darlehen ohne Bonitätsprüfung und Schufa-Auskunft anbieten, wofür sie im Gegenzug hohe Vermittlungsgebühren oder Provisionen kassieren.
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63. Jg. 2009, S. 284
Abstrakt: Von der Polizei durchgeführte Kriminalitätsanalysen waren und sind in der Regel auf die Vergangenheit bezogen. Zwar haben diese Betrachtungen in Form von beispielsweise Lagebildern einen deutlichen Qualitätssprung u. a. durch Einbeziehung eines größeren Betrachtungszeitraums gemacht und erklären vergangene beobachtete Kriminalitätsverschiebungen und -entwicklungen gut, Aussagen zur zukünftig zu erwartenden Kriminalität und deren Struktur finden sich aber nur selten oder sehr knapp. Diese Prognosen sind in der Regel unsystematisch erstellt. Sie können treffend als "naive" Prognosen bezeichnet werden, denn viele Prognosen entsprechen in keiner Weise zumindest den grundlegenden Anforderungen der Wissenschaftlichkeit: Sie sind zumeist weder nachvollziehbar noch transparent und es bestehen auch Zweifel hinsichtlich der Validität, d. h. der Frage, ob tatsächlich das prognostiziert wird, was beabsichtigt ist.
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63. Jg. 2009, S. 291
Rechtsprechung: AG Essen vom 04.04.2008 - 44 Gs 2086/08 -
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63. Jg. 2009, S. 292
Abstrakt: Der in der deutschen Kriminaltechnik zentrale Begriff des Sachbeweises impliziert Sachlichkeit, Kompetenz und Zuverlässigkeit. Sowohl Ermittlung als auch Beweisführung vor Gericht stützen sich auf die Ergebnisse kriminaltechnischer Untersuchungen in der Annahme, wissenschaftlich fundierten Sachverständigenaussagen guten Gewissens folgen zu können. Die fortschreitende Akkreditierung kriminaltechnischer Institute verbunden mit der Einrichtung wirksamer Qualitätsmanagementsysteme stützt diese Annahme und fördert das Vertrauen in die Expertenaussage. Die kriminaltechnische Landschaft in Deutschland wirkt - trotz knapper Ressourcen und hoher Fallbelastung - relativ wohlgeordnet und gut bestellt. Nicht so in den USA. Dort wirft der erst kürzlich öffentlich gewordene Bericht des US-amerikanischen National Research Council of the National Academies mit dem Titel Strengthening Forensic Science in the United States: A Path Forward weitreichende Fragen auf, die auch in Europa nicht ohne Resonanz bleiben sollten. Nicht nur vermittelt der Bericht ein Bild der gegenwärtigen Lage der forensischen Wissenschaften in den USA, er ist geeignet, eingefahrene Vorgehensweisen in der forensischen Praxis weltweit kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls an die steigenden Ansprüche der Gerichte sowie der Öffentlichkeit anzupassen. Im Folgenden soll auf die wesentlichen fachübergreifenden Inhalte des Berichts - nicht jedoch auf die z. T. recht konkrete Diskussion der Leistungen und Grenzen einzelner forensischer Disziplinen - eingegangen und ein Bezug zu der kriminaltechnischen Praxis in Europa und Deutschland hergestellt werden. Auch wenn die Kriminaltechnik in Europa bereits jetzt hohen Standards verpflichtet ist, wird eine Auseinandersetzung mit dem Bericht des National Research Council im Zuge des Bestrebens, die kriminaltechnische Arbeit kontinuierlich zu verbessern und Transparenz hinsichtlich ihrer Leistungen und Grenzen herzustellen, als unverzichtbar angesehen.
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63. Jg. 2009, S. 298
Rechtsprechung: OLG Oldenburg vom 24.09.2007 - Ss 218/07 -
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63. Jg. 2009, S. 299
Abstrakt: Die Organisation der Polizei in Baden-Württemberg ist grundsätzlich dadurch gekennzeichnet, dass auf der Kreisebene die einem Regierungspräsidium nachgeordneten Polizeidirektionen bestehen. Von dieser Regel gibt es im badischen Landesteil zwei Ausnahmen: Bei identischer polizeilicher Aufgabenwahrnehmung nennen sich die Kreisdienststellen Karlsruhe und Mannheim "Polizeipräsidium". Warum dies so ist, erklärt sich aus der Polizeigeschichte: Die beiden Ausnahmen sind ein Relikt badischer Eigenstaatlichkeit.
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63. Jg. 2009, S. 302
Abstrakt: In der Schweiz sind Arbeiten zur Einführung eines Alarmsystems bei Kindsentführungen im Gange. Der vorliegende Beitrag vermittelt einen Überblick darüber, warum die Frage der Einführung eines solchen Systems überhaupt aufgeworfen wurde und welchen Stand die Arbeiten heute aufweisen. Dabei wurden auch im Ausland bestehende Systeme zur Lösungssuche herangezogen und einem Vergleich unterzogen. Jedenfalls hat sich gezeigt, dass sich im Ausland die gleichen Fragen stellen und im Moment versucht wird, eine "europäische Gesamtlösung" zu finden.
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63. Jg. 2009, S. 306
Abstrakt: Immer wieder werden unerwartete Todesfälle von scheinbar gesunden Menschen in kritischen Lebenssituationen berichtet, welche von subjektiver Ausweglosigkeit und Verzweiflung geprägt sind. Dies kann z. B. bei Ausschaffungen oder im Rahmen einer Untersuchungshaft der Fall sein. Rechtsmedizinische Untersucher, welche die ursächliche Erklärung auf der organ-pathologischen Ebene suchen, diagnostizieren gewöhnlich eine somatische Todesursache. Die Möglichkeit eines psychogenen Todesfalles fällt dabei gewöhnlich ausser Betracht.
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63. Jg. 2009, S. 311
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63. Jg. 2009, S. 315
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63. Jg. 2009, S. 319
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