63. Jg. 2009, S. 196
Abstrakt: Nach den USA ist Deutschland weltweit das Land mit den meisten Fällen von zielgerichteten schweren Gewalttaten an Schulen. Mit Erfurt und Winnenden geschahen die beiden Fälle von schulischen Amokläufen mit der größten Anzahl von Todesopfern überhaupt jeweils in Deutschland. Der traurigen Relevanz dieser Ereignisse stand bislang eine mangelnde wissenschaftliche Untersuchung der deutschen Fälle gegenüber. Die vorliegende Studie strebt an, dieses Manko zu beheben. Als erste ihrer Art wurden Gerichtsakten und Urteile von zielgerichteten schweren Gewalttaten an Schulen ausgewertet. Dabei konnte der Amoklauf von Winnenden wegen der zeitlichen Nähe nicht mehr berücksichtigt werden. Es zeigte sich in den Ergebnissen ein erstaunlich homogenes Bild solcher Taten - sowohl von der Tatvorlaufsphase als auch von der Psychologie der Täter her. Hieraus ergeben sich klare Implikationen für präventive Ansätze.
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63. Jg. 2009, S. 204
Rechtsprechung: BGH vom 27.08.2008 - 2 StR 329/08 -
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63. Jg. 2009, S. 205
Abstrakt: Vor allem unter dem Eindruck spektakulärer Ereignisse, so auch nach der Amok-Tat von Winnenden und Wendlingen am 11.3.2009, wird immer die Frage der Betreuung und Nachsorge für Angehörige von Opfern, Mitschülern, Lehrern, Rettungskräften und Polizei diskutiert. In der öffentlichen Auseinandersetzung ist häufig Unwissen und Hilflosigkeit zu erkennen. Die breite Palette einfacher und komplexer Erklärungsversuche sowie denkbarer Lösungsansätze spiegelt vielfach eines wieder: Hilflosigkeit. Wenngleich sich manches gebessert haben mag und kompetente Betreuungsteams gute Arbeit leisten, stellt sich doch bei aktuellen Anlässen die Frage nach dem aktuellen Forschungsstand genauso wie nach dem Grad der Professionalität im Umgang mit Traumatisierungen.
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63. Jg. 2009, S. 208
Rechtsprechung: OLG Oldenburg vom 28.06.2007 - 3 Ss 119/07 -
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63. Jg. 2009, S. 209
Abstrakt: Für gewöhnlich flammen am Tag nach einer unsere Gesellschaft erschütternden Gewalttat, vor allem, wenn ein Jugendlicher sie mit einer Schusswaffe begangen hat, politische Debatten auf. Im Fall des Amok-Laufs von Winnenden geschieht das noch am gleichen Tag: Politiker der Großen Koalition versichern rasch, man habe doch erst im letzten Jahr das Waffenrecht verschärft. Unbeabsichtigt eröffnen sie damit eine Diskussion über dennoch erforderliche Ergänzungen des Waffenrechts. Der Verfasser diskutiert deren Schwerpunkte, etwa die Sicherung von Schulen durch (bewaffnete) Posten und Metalldetektoren. Er stellt den Entwurf einer Vorschrift der anlässlich der Waffenrechtsreform des letzten Jahres von der Opposition geforderten, von der Regierungskoalition jedoch verworfenen Pflicht zur Sicherung von Waffen mit einem Abzugsschloss als nunmehr dringend prüfenswert vor. Darüber hinaus befürwortet er die rasche Einführung einer bundesweit abzufragenden Schusswaffendatei.
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63. Jg. 2009, S. 212
Abstrakt: Teil 1 befasste sich eingehend mit dem Phänomen Pädosexualität, den verschiedenen Tätergruppen und deren unterschiedlichen Handlungsmotiven. Im zweiten Teil folgt nun eine Bestandsaufnahme bestehender Präventionsansätze unter besonderer Beachtung von Möglichkeiten zu deren Optimierung und Ausweitung am Beispiel Niedersachsens.
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63. Jg. 2009, S. 220
Rechtsprechung: VG Hamburg vom 06.02.2009 - 8 E 3301/08 -
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63. Jg. 2009, S. 221
Abstrakt: Ein zusammenwachsendes Europa sowie die Globalisierung schaffen neue Tatgelegenheitsstrukturen, vor allem für Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität (OK). Diese stellen einen günstigen Nährboden für die Entfaltung krimineller Aktivitäten dar. Die begünstigenden Faktoren reichen von liberalen Staatssystemen, über mangelhaft harmonisierte europäische Rechtssysteme bis hin zu unzureichend aufeinander abgestimmte polizeiliche Bekämpfungsansätze. Im Bereich der OK haben sich insbesondere in Ballungszentren neben eigenständig operierenden Gruppierungen auch Straftäterverflechtungen herauskristallisiert, die von Fall zu Fall Zweckgemeinschaften bilden, um ihre kriminellen Ziele zu verwirklichen. Es ist davon auszugehen, dass von diesen Entwicklungen überwiegend auch kriminelle Akteure des Rotlichtmilieus in Deutschland profitieren.
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63. Jg. 2009, S. 227
Rechtsprechung: BGH vom 03.12.2008 - 2 StR 86/08 -
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63. Jg. 2009, S. 228
Abstrakt: Die Sicherheitslandschaft in der Schweiz befindet sich im Umbruch. Obwohl der Föderalismus weitgehend unantastbar scheint, werden in verschiedensten Bereichen neue Elemente und Organisationsstrukturen gebildet: Alle mit dem Ziel, die Sicherheit und den Kampf gegen die Kriminalität zu verstärken. Eine mögliche Form einer solchen Sondereinheit ist das mobile Einsatzkommando. Bei einem Mobilen Einsatzkommando (MEK) handelt es sich in erster Linie um ein Observationselement, das über die notwendigen Kenntnisse verfügt, gewisse technische Anwendungen (z. B. GPS) sowie Anhaltungen autonom vornehmen zu können. Der wesentliche Vorteil eines MEK liegt vor allem darin, verschiedene Tätigkeiten bis zu einem bestimmten Grad selbständig durchführen zu können und so den polizeitaktischen günstigen Moment (Zugriff bei günstiger Gelegenheit) ausnützen zu können.
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63. Jg. 2009, S. 233
Abstrakt: Gewalt im Vollzug stellt in den meisten Gefängnissen ein grosses Problem dar. Welche Möglichkeiten haben Mitarbeiter einer Strafvollzugsanstalt, gewalttätige Insassen unter Kontrolle zu bringen? Gibt es vielleicht auch allgemeine Faktoren, die das Auftreten von Gewalt bei bestimmten Insassen wahrscheinlicher macht, oder aber das Risiko für Gewalt verringert? Tatsächlich zeigt die Forschung der letzten Jahre, dass einige Faktoren relativ gut dafür geeignet sind, Gewalt im Vollzug vorherzusagen. Eine neue Studie und Fallbeispiele aus der grössten Schweizer Strafanstalt vertiefen diese Themen.
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630. Jg. 2009, S. 237
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63. Jg. 2009, S. 241
Abstrakt: Das Strafprozessreformgesetz hat die Tätigkeit der Kriminalpolizei in Österreich auf eine neue Grundlage gestellt. Sein Inkrafttreten am 1. Jänner 2008 hat einen Wandel der polizeilichen Abläufe und des Selbstverständnisses der am Ermittlungsverfahren beteiligten Organe bewirkt. Nun liegen bereits erste Erfahrungen vor, die die Auswirkungen der neuen Verfahrensvorschriften kritisch bewerten lassen und einen Ausblick auf die künftige Entwicklung erlauben.
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63. Jg. 2009, S. 247
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63. Jg. 2009, S. 253
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