62. Jg. 2008, S. 601
Rechtsprechung: BGH vom 24.04.2008 - 4 StR 126/08 -
| Stichwort(e): |
|
62. Jg. 2008, S. 651
Abstrakt: Nachdem im ersten Teil ein Überblick über die Geschichte und Aufgaben der IKPO-Interpol gegeben wurde, sollen im Folgenden die aktuellen Entwicklungen und wichtigsten Prioritäten, die sich die IKPO-Interpol für den Zeitraum von 2008 bis 2010 gesetzt hat, im Überblick dargestellt werden. Ausgangspunkt ist dabei das Bestreben der Organisation, seine Kernfunktionen - nämlich das Kommunikationssystem I-24/7, die Einrichtung und Pflege von Datenbanken, die Erstellung operativer und strategischer Analysen, die Bereitstellung von kriminalitätsspezifischem Know-how und schließlich Aus- und Fortbildungsprogramme - kontinuierlich weiter zu entwickeln und neuen Bedarfslagen anzupassen.
Den vollständigen Text des Beitrages können Sie für € 1,50.- pro Seite gegen Rechnung per email bei judith.hamm@hjr-verlag.de bestellen.
| Autor/en: |
|
| Stichwort(e): |
|
62. Jg. 2008, S. 656
Abstrakt: Die Voraussetzungen für die Erweiterung und das Zusammenwachsen Europas werden immer noch überwiegend auf wirtschaftliche Fragen reduziert. Sicherheitsrelevante Probleme enden häufig beim Abbau von Binnengrenzkontrollen und deren Verlagerung an die Außengrenzen. Mindestens genauso bedeutend auch für deutsche Interessen ist die Unterstützung beim Aufbau einer demokratischen Sicherheitsarchitektur. Es bedarf eines kontinuierlichen Begleitprozesses auf dem steinigen Weg aus alten Kaderstrukturen zu einer von Akzeptanz und Vertrauen getragenen modernen Polizei. Hilfreich ist dabei ein Wissenstransfer in Form von "Hilfe zur Selbsthilfe" in nahezu allen sicherheitsrelevanten Arbeitsfeldern. Schwerpunktmäßig wird im folgenden Beitrag die Förderung und Entwicklung der Kriminalprävention dargestellt.
Den vollständigen Text des Beitrages können Sie für € 1,50.- pro Seite gegen Rechnung per email bei judith.hamm@hjr-verlag.de bestellen.
| Autor/en: |
|
| Stichwort(e): |
|
62. Jg. 2008, S. 660
Rechtsprechung: OLG Düsseldorf vom 18.09.2007 - III Ws 2/07 -
Den vollständigen Text des Beitrages können Sie für € 1,50.- pro Seite gegen Rechnung per email bei judith.hamm@hjr-verlag.de bestellen.
| Stichwort(e): |
|
62. Jg. 2008, S. 661
Abstrakt: Gemeinsame Ermittlungsgruppen (Joint Investigation Teams - JITs) sind ein relativ neuer Aspekt der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei Ermittlungen in Strafsachen. Eine einheitliche Definition gibt es nicht, jedoch wird unter einer Gemeinsamen Ermittlungsgruppe eine besondere Form der bilateralen oder multilateralen justiziellen Rechtshilfe in strafrechtlichen Angelegenheiten verstanden, die neben der Bewilligung den Abschluss einer Errichtungsvereinbarung voraussetzt, und die den Zugang aller Beteiligten zu den in der Ermittlungsgruppe gewonnenen Erkenntnissen erlaubt. Die Mitgliedstaaten haben sich 1999 auf der Konferenz des Europäischen Rates in Tampere verpflichtet, unverzüglich Gemeinsame Ermittlungsgruppen zur Bekämpfung des Drogen- und Menschenhandels sowie des Terrorismus einzusetzen. Das "Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union" (EURhÜbk.) vom 29. Mai 2000 sieht dementsprechend auch die Bildung Gemeinsamer Ermittlungsgruppen vor. Aufgrund der zögerlichen Ratifizierung dieses Übereinkommens durch die Mitgliedstaaten verabschiedete der Rat im Juni 2002 den Rahmenbeschluss 2002/465/JI vom 13. Juni 2002 über gemeinsame Ermittlungsgruppen. Diesen Rahmenbeschluss hatten die Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar 2003 umzusetzen. Seit dem Inkrafttreten des EU-RhÜbk. am 23. August 2005 wird der Rahmenbeschluss aus dem Jahr 2002 jedoch in keinem der Mitgliedstaaten mehr angewandt. Den rechtlichen Rahmen stellt somit derzeit das EU-RhÜbk. dar.
Den vollständigen Text des Beitrages können Sie für € 1,50.- pro Seite gegen Rechnung per email bei judith.hamm@hjr-verlag.de bestellen.
| Autor/en: |
|
| Stichwort(e): |
|
62. Jg. 2008, S. 665
Rechtsprechung: VGH Mannheim vom 08.05.2008 - 1 S 291/07 -
Den vollständigen Text des Beitrages können Sie für € 1,50.- pro Seite gegen Rechnung per email bei judith.hamm@hjr-verlag.de bestellen.
| Stichwort(e): |
|
62. Jg. 2008, S. 666
Abstrakt: Unter dem Leitthema "Vernehmung zwischen Konfrontation und Kooperation" fand in diesem Jahr die fünfte Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kriminalistik vom 14. bis. 15. Oktober an der Landespolizeischule/Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Polizei in Hahn, Rheinland-Pfalz, statt. Etwa 100 Teilnehmer aus den Bereichen Polizei, Justiz, Wirtschaft und aus polizeilichen Aus- und Fortbildungseinrichtungen nahmen an der Fachtagung teil, die vor allem dem Erfahrungsaustausch und der Fortbildung diente. Inhaltliche Schwerpunkte waren taktisch-methodische Aspekte der Durchführung von Vernehmungen, das Erkennen von Falschaussagen und die praxisnahe Vernehmungsausbildung.
Den vollständigen Text des Beitrages können Sie für € 1,50.- pro Seite gegen Rechnung per email bei judith.hamm@hjr-verlag.de bestellen.
| Autor/en: |
|
| Stichwort(e): |
|
62. Jg. 2008, S. 669
Abstrakt: Am 28. November hat der Bundesrat über das vom Bundestag bereits verabschiedete stark umstrittene "Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt" (nachfolgend als BKA - GE bezeichnet) abgestimmt. Kritik an jenem Gesetz ist in dieser Zeitschrift auf Gegenwehr seiner Befürworter gestoßen: So versucht Thiede in einem Aufsatz (Kriminalistik 10/2008, 539 ff.) die vom Verfasser (Kriminalistik 7/2008, 410 ff.) gegen einzelne systemische Aspekte des Gesetzes erhobene Kritik zu widerlegen. Der Angegriffene erwidert an dieser Stelle.
Den vollständigen Text des Beitrages können Sie für € 1,50.- pro Seite gegen Rechnung per email bei judith.hamm@hjr-verlag.de bestellen.
| Autor/en: |
|
| Stichwort(e): |
|
62. Jg. 2008, S. 672
Abstrakt: Ein neues Wort hat Einzug gehalten bei der Polizei. Eines, mit dem man auf allen Ebenen polizeilichen Tätigwerdens offenbar wuchern kann, eine Allzweckwaffe zur Erfüllung des polizeilichen Auftrags insbesondere im Rahmen der Gefahrenabwehr, der Gefahrenvorsorge und der Verhütung von Straftaten. Das Wort heißt Gefährderansprache. Im Folgenden stellt der Autor einige Beispiele aus der Anwendung in der polizeilichen Praxis vor.
Den vollständigen Text des Beitrages können Sie für € 1,50.- pro Seite gegen Rechnung per email bei judith.hamm@hjr-verlag.de bestellen.
| Autor/en: |
|
| Stichwort(e): |
|
62. Jg. 2008, S. 677
Abstrakt: Mit seinem Beschluss befand der BGH über eine Revision gegen das Urteil des Landgerichts Stendal vom 6. Juni 2006, das den Angeklagten L unter Freisprechung im Übrigen wegen Beihilfe zum Überlassen einer Schusswaffe an einen Nichtberechtigten, wegen Erwerbs von Schusswaffen, um sie einem Nichtberechtigten zu überlassen, sowie wegen versuchten Überlassens der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe in Tateinheit mit Erwerb von Schusswaffen, um sie einem Nichtberechtigten zu überlassen, unter Einbeziehung rechtskräftig verhängter Strafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt hatte. Die erfolgte Teilaufhebung des landgerichtlichen Urteils kam auch dem nicht revidierenden Mitangeklagten T zu Gute, der unter Freisprechung im Übrigen wegen der auch dem Revisionsführer zur Last gelegten drei Taten zu einer zur Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden war. Das erstinstanzliche Urteil hielt einer rechtlichen Prüfung nicht stand, da es fälschlich von einer (Mit-)Täterschaft von L und T ausgegangen war.
Den vollständigen Text des Beitrages können Sie für € 1,50.- pro Seite gegen Rechnung per email bei judith.hamm@hjr-verlag.de bestellen.
| Autor/en: |
|
| Stichwort(e): |
|
62. Jg. 2008, S. 678
Rechtsprechung: BGH vom 24.04.2008 - 1 StR 169/08 -
Den vollständigen Text des Beitrages können Sie für € 1,50.- pro Seite gegen Rechnung per email bei judith.hamm@hjr-verlag.de bestellen.
| Stichwort(e): |
|
62. Jg. 2008, S. 679
Abstrakt: Bei der Routineuntersuchung zur Identifikation und Gehaltsbestimmung von Betäubungsmittelproben fallen mit den standardmässig verwendeten analytischen Verfahren weit aus mehr Informationen an als zurzeit praktisch genutzt werden. Die Informationsreserve ist beachtlich gross und bei weitem nicht ausgenutzt. Sie vermag insbesondere im Stadium der Ermittlung und später im Gerichtsprozess erweiterte und objektivierte Erkenntnisse liefern und damit die Ermittlungsergebnisse stützen oder gar unabhängig davon ergänzen. Das analytische Profil der einzelnen Betäubungsmittelsicherstellung entwickelt aber erst im Verbund mit anderen Profilen ihr eigentliches Potential - die objektive Darstellung von Fallzusammenhängen. Das dafür unbedingte Werkzeug ist die Profildatenbank sowie die harmonisierte Untersuchungsstrategie der daran angeschlossenen Forensischen Laboratorien, die mit den Ermittlungsbehörden durch einen Informationskreislauf verknüpft sind. Für Ecstasy-Tabletten führt das Institut de Police Scientifique in Lausanne mit dem Wissenschaftlichen Dienst der Stadtpolizei Zürich seit über 10 Jahren eine entsprechende Profildatenbank. Diese wird vorgestellt und mit Beispielen das enorme Auswertungspotenzial dargelegt. Das Werkzeug und das Know How sind bereit. Es muss jetzt nur noch im Verbund der Ermittlungsbehörden und Gerichte genutzt werden!
Den vollständigen Text des Beitrages können Sie für € 1,50.- pro Seite gegen Rechnung per email bei judith.hamm@hjr-verlag.de bestellen.
| Autor/en: |
|
| Stichwort(e): |
|
62. Jg. 2008, S. 687
Den vollständigen Text des Beitrages können Sie für € 1,50.- pro Seite gegen Rechnung per email bei judith.hamm@hjr-verlag.de bestellen.
| Autor/en: |
|
| Stichwort(e): |
|
62. Jg. 2008, S. 694
Den vollständigen Text des Beitrages können Sie für € 1,50.- pro Seite gegen Rechnung per email bei judith.hamm@hjr-verlag.de bestellen.
| Autor/en: |
|
| Stichwort(e): |
|