62. Jg. 2008, S. 539
Abstrakt: Der derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindliche Entwurf zur Änderung des BKA-Gesetzes hat zum Gegenstand die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus. Und doch wird in den Medien, im politischen Raum und ebenso in Teilen der Fachliteratur seit einiger Zeit gemutmaßt, in Wahrheit werde kein "bloßes" Polizeigesetz geschaffen, sondern es stecke mehr dahinter: Die Sicherheitsarchitektur in Deutschland werde auf den Kopf gestellt, bewährte Prinzipien aufgegeben, es würden die Aufgaben von Verfassungsschutz und Polizei vermischt. Im Anschluss etwa an den entsprechenden Beitrag in dieser Zeitschrift von Denkowski (Kriminalistik 2008, S. 410 ff.) scheint es angebracht, die Novellierung des BKA-Gesetzes nachfolgend noch einmal klar und sachlich darzustellen.
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62. Jg. 2008, S. 542
Rechtsprechung: BGH vom 26.07.2007 - 4 StR 2 40/07 -
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62. Jg. 2008, S. 543
Abstrakt: Als "Operative Fallanalyse" (OFA) bezeichnet die deutsche Polizei einen systematisierten Ansatz zum Verstehen schwerwiegender Verbrechen. Zielsetzung ist vor allem die Unterstützung polizeilicher Ermittlungen. Eine Evaluation der OFA-Ergebnisse zeigt, dass die Trefferquote bei der Tathergangsanalyse und zum Täterprofil regelmäßig über 80 % liegt. In den von den Ermittlungen organisatorisch getrennten OFA-Dienststellen gehen die zu einem großen Teil bereits zertifizierten Spezialistinnen und Spezialisten nach ausgefeilten methodischen Grundsätzen vor und erarbeiten Ermittlungshinweise. Diese dienen der Vervollständigung der Informationslage, einer fundierten Priorisierung von Ermittlungsrichtungen bzw. von zu überprüfenden Personen oder der Rasterung größerer Datenbestände. In Präsentationen werden die Ergebnisse für die Ermittlungen transparent vorgestellt. Eine längere Verweildauer und Spezialisierung in der OFA sind unverzichtbare Voraussetzungen einer qualifizierten Beratung.
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62. Jg. 2008, S. 550
Abstrakt: Eine Rekonstruktion des Tatgeschehens vermittelt in zwei Versuchsreihen gewonnene Erkenntnisse zu der Fragestellung, ob ein Suizid mittels Autoabgasen bei geregeltem Katalysator überhaupt noch möglich ist. Zudem lässt sich aus den Untersuchungsergebnissen folgern, dass - wenn zwei Personen gemeinsam über etwa eine Stunde Abgase einatmen - es physiologisch nicht erklärbar ist, dass die eine danach offensichtlich völlig unbeeinträchtigt ist, während die andere intensiv notärztlich behandelt werden muss.
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62. Jg. 2008, S. 554
Abstrakt: Zur Einrichtung eines Freiwilligen Polizeidienstes (FPolD) in Hessen, von Anfang an in der Kritik aus Kreisen der Wissenschaften, von Polizeigewerkschaften und der Polizei selbst und sowie von politischen Parteien stehend, liegen nunmehr Erfahrungen aus ca. acht Jahren vor. Hauptergebnisse der ersten Evolution in der Pilotphase 2000/2001 waren eine breite Zustimmung der Bevölkerung zum FPolD (wenn Kontakte ohne Sanktionen ablaufen) und eine partielle Entlastung der Vollzugspolizei. Die Befunde der aktuellen Evaluation 2007/2008 bestätigen die Ergebnisse der ersten Untersuchung in bemerkenswerter Weise. Aus der Perspektive der Bürger wird die Einrichtung eher als Bereicherung gewertet und auch aus der mit ihrer Begleitung betrauten Vollzugspolizei ist die Beurteilung nicht durchgängig ablehnend, sondern ambivalent. Die Untersuchung liefert wichtige Hinweise für die Personalauswahl und den künftigen Einsatz des FPolD in Hessen und stellt die Bedeutung einer intensiven Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern heraus. Der bestehende Auftrag "Präsenz zeigen, beobachten, melden" sollte deshalb um die Komponente "mit Bürgern sprechen" erweitert werden.
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62. Jg. 2008, S. 558
Rechtsprechung: BGH vom 08.05.2007 - 4 StR 173/07 -
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62. Jg. 2008, S. 559
Abstrakt: Die öffentliche Diskussion um die sog. "Ausländerkriminalität" spielt in der Bundesrepublik seit Jahren eine andauernde und nicht unerhebliche Rolle. Kriminalitätsängste nehmen in der Bevölkerung (vgl. als Bsp. Statistisches Bundesamt 2006: 534-541, Kap. 11) einen hohen Stellenwert ein, sind Inhalt von kontroversen politischen und wissenschaftlichen Diskussionen sowie ausführlicher Berichterstattung in den Medien. Hier ist dann einerseits eine "Tabuisierung der Korrelation von Kriminalitätstyp und (ausländischer) Täterherkunft" (Papcke 1995: 26) festzustellen, um den Ruch der Förderung rechtsradikalen Gedankengutes oder der Legitimation von ausländerfeindlichen Übergriffen/Anschlägen erst gar nicht aufkommen zu lassen. Andererseits zeigt Geißler (1995a, S. 30-32) zahlreiche Beispiele, wie Politiker, Wissenschaftler und Medien das Thema nutzen, wenn es für ihre Ziele opportun erscheint. Eine offene, sachliche und differenzierte Diskussion ist anzustreben.
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62. Jg. 2008, S. 563
Abstrakt: Die Mediation, deren Wortkern "Mediatio" sich von dem lateinischen Adjektiv "medius" ableiten lässt und so viel bedeutet, wie zwischen zwei Ansichten oder Parteien die Mitte halten, lässt sich definieren als ein Konfliktlösungsverfahren, in dem ein neutraler Dritter ohne Entscheidungsgewalt oder Zwangsmittel den Parteien versucht zu helfen, selbst eine gemeinsame, kreative, wertschöpfende Lösung auf der Basis gegenseitigen Verständnisses und der Anerkennung der Interessen des jeweils anderen zu entwickeln. Die Mediation ist ein Verfahren, das generell auf die Zukunft gerichtet ist und in welchem versucht werden soll, Lösungen für das zukünftige Miteinander der Parteien zu finden. Die zentrale Aufgabe des Mediators ist dabei, den Konfliktlösungs- oder Einigungsprozess zwischen den Beteiligten zu unterstützen und darauf Acht zu geben, dass die Konfliktbeteiligten die gemeinsam aufgestellten Regeln im Verfahren auch einhalten. Mediation kann in verschiedenen Gebieten zur Anwendung kommen. In Bezug auf die Polizei kann dies sowohl bei innerbehördlichen Auseinandersetzungen, als auch bei Einsätzen im Rahmen der Strafverfolgung Bedeutung erlangen.
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62. Jg. 2008, S. 567
Abstrakt: Die Polizei ist bei der Aufklärung von Straftaten häufig auf Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern angewiesen. So werden nach Verbrechen z. B. Handzettel verteilt oder Aufrufe in den Medien veranlasst. In Ausnahmefällen werden in Deutschland für Hinweise, die zum Erfolg führen, staatlicherseits oder auch privat Belohnungen ausgelobt. In den USA hingegen gründete sich vor mehr als 10 Jahren eine aus Spendengeldern und auch durch Sponsoring finanzierte private Organisation "Crime Stoppers", die grundsätzlich allen Hinweisgebern absolute Vertraulichkeit zusichert, ihre Anonymität garantiert und ihnen im Erfolgsfall eine Belohnung zahlt nach dem Motto "Crime Doesn’t pay - but we do!". Inzwischen gibt es entsprechende Programme auch in zahlreichen anderen Staaten. Die Zahl der Hinweisgeber ist groß und es werden beachtliche Erfolge erzielt.
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62. Jg. 2008, S. 569
Abstrakt: FBI, drei Buchstaben die weltbekannt sind, drei Buchstaben die polarisieren. Das FBI (Federal Bureau of Investigation) ist die Bundespolizeibehörde der Vereinigten Staaten von Amerika. Es geht auf das BI (Bureau of Investigation) mit einer hundertjährigen Erfolgsgeschichte zurück, die am 26. Juli 1908 mit 34 Agenten in Washington D. C. ihren Anfang nahm. Seitdem hat sich die Zahl der Agenten stetig erhöht. Erst ab 1934 durften sie offiziell Schusswaffen führen und erst 1935 wurden sie Federal, d. h. für die gesamten USA zuständig. Im Jahr 2008 verfügt das FBI über ein Budget von über sechs Milliarden US-Dollar, 30 000 Mitarbeiter und eine umfassende, weltweite Reputation.
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62. Jg. 2008, S. 574
Rechtsprechung: LG Ravensburg vom 19.11.2007 - 2 Qs 194/07 -
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62. Jg. 2008, S. 575
Abstrakt: Die Jugendgewalt hat aus polizeilicher Sicht und in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit zugenommen. Die Polizei wird mit immer schwereren Fällen und steigender Nachfrage nach Information und Beratung konfrontiert. Der gesetzliche Auftrag der Polizei umfasst nebst der Repression auch die Prävention, der in der Vergangenheit vielerorts zu wenig Beachtung geschenkt wurde. Der Anspruch des Gesetzgebers und die Erwartungen der Bevölkerung an die Polizei in der Bekämpfung der Jugendkriminalität können nur mit einer Spezialisierung erfüllt werden. Nur spezialisierte Jugendsachbearbeitende sind profunde Kenner ihres Fachgebietes, was ihnen bei internen und externen Stellen, aber auch bei den Jugendlichen selber, eine hohe Akzeptanz verschafft. Das Konzept der Kantonspolizei Zürich mit den vier Säulen Ermittlung/Intervention/Vernetzung/Prävention hat sich eingespielt und bewährt. Nur wenn diese vier Aufgaben nicht auf verschiedene Dienste aufgeteilt sondern in einem Dienst vereint werden, vermag das Konzept seine Wirkung zu entfalten.
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62. Jg. 2008, S. 583
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62. Jg. 2008, S. 589
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