62. Jg. 2008, S. 468
Abstrakt: Am 5. Mai 2008 wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung der Bundesregierung (Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz - GwBekErgG-E) veröffentlicht und samt der Stellungnahme des Bundesrates am 8. Mai 2008 in erster Lesung vom Deutschen Bundestag beraten.1 Das Gesetz ist am 31. August 2008 in Kraft getreten. Das Europäische Parlament und der Rat hatten in ihrer Richtlinie 2005/60/EG vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (3. EUGwRL)2 mit insgesamt 48 (!) Gründen dargelegt, warum und inwieweit in diesen Bereichen Gesetzgebungsbedarf besteht. Die Mitgliedstaaten der EU sind gehalten, (bereits) bis zum 15. Dezember 2007 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft zu setzen, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen (Art. 45). Mittlerweile (5. Juni 2008) hat die Europäische Kommission (Kommission) ihren Beschluss mitgeteilt, Vertragsverletzungsverfahren gegen 15 Mitgliedstaaten der EU3 einzuleiten, weil sie die 3. EUGwRL nicht fristgemäß in nationales Recht umgesetzt haben.4 Mit der Richtlinie 2006/70/EG vom 1. August 2006 hatte die Kommission Durchführungsbestimmungen für die 3. EUGwRL hinsichtlich der Begriffsbestimmung von "politisch exponierten Personen" (PEP) und der Festlegung der technischen Kriterien für vereinfachte Sorgfaltspflichten sowie für die Befreiung in Fällen, in denen nur gelegentlich oder in sehr eingeschränkten Umfang Finanzgeschäfte getätigt werden, erlassen.
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62. Jg. 2008, S. 475
Rechtsprechung: BGH vom 25.09.2007 - 4 StR 338/07 -
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62. Jg. 2008, S. 476
Abstrakt: Bei größeren Ermittlungsmaßnahmen (z. B. im Bereich Terrorismus oder der Organisierten Kriminalität) wird nicht selten auf externe Dienstleistungen zurückgegriffen, die von der Polizei als Auftraggeber nach außen entsprechend vergütet werden müssen (z. B. Dolmetscherleistungen, Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung oder Anmietung von konspirativen Wohnungen). Hierbei stellt sich angesichts knapper Haushaltsmittel in der Praxis immer wieder die Frage, welche dieser Kosten die Polizei an die Justiz weiterreichen darf und kann. Es geht folglich um die heikle Frage der Kostenverteilung zwischen Polizei und Justiz. Nachfolgend wird dargelegt, dass die Polizei nicht zwingend auf allen Kosten "sitzen" bleiben muss. Zudem geht die gegenwärtig auf Grund der geltenden Erlasslage zur Verwaltungsvereinfachung praktizierte Verfahrensweise zu Lasten des Steuerzahlers und wirkt sich zu Gunsten des Verurteilten aus.
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62. Jg. 2008, S. 479
Abstrakt: Doping hat in der Öffentlichkeit und der medialen Berichterstattung selten so viel Aufmerksamkeit erfahren wie in den vergangenen beiden Jahren. Zahllose Skandale und Enthüllungen speziell im Profiradsport haben zu schweren Erschütterungen einer ganzen Sportart, ihrer Verbände und auch des berichtenden Sportjournalismus geführt, sowie den deutschen Gesetzgeber zum - insgesamt allerdings halbherzigen - Handeln bewegt. Am 5. Juli 2007 wurde nach äußerst kontroversen Diskussionen in Wissenschaft und Politik das ""Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport" vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Außer Acht gelassen wird bei der Diskussion aber häufig der Umstand, dass Doping und die damit verbundenen Gesundheitsgefahren keinesfalls nur den Spitzensport betreffen, sondern von einem gesamtgesellschaftlichen Phänomen auszugehen ist, das insbesondere den Freizeitsport im Bereich der Fitnessstudios betrifft. Hiermit eng verknüpft ist die bisher nur unzureichend beantwortete Frage nach der Herkunft der in großen Mengen benötigten verbotenen Substanzen sowie dem Ausmaß und den Strukturen des Handels mit Dopingpräparaten. Erste Erkenntnisse lassen einen weltweit vernetzten Schwarzmarkt mit enormen Umsatzzahlen erkennen, zu dessen effektiver Bekämpfung den deutschen Ermittlern bisher das erforderliche Instrumentarium fehlt.
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62. Jg. 2008, S. 485
Rechtsprechung: LG Frankfurt/Main vom 26.02.2008 - 5/26 Qs 6/08 -
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62. Jg. 2008, S. 486
Abstrakt: Soll sich ein Opfer von Sexualdelikten zur Wehr setzen oder nicht? Eine auf der Grundlage polizeilicher Ermittlungsakten durchgeführte Untersuchung bestätigt die Annahme, dass im Zusammenhang mit Vergewaltigungen - anders als bei anderen Straftaten - energische verbale oder körperliche Reaktionen des Opfers die Handlungsstrategien darstellen, die den Täter am ehesten von seinen Absichten abhalten können. Widerstand des Opfers birgt in wenigen Fällen aber auch die Gefahr, die Aggressionen des Täters zu steigern und selbst schwere Verletzungen zu erleiden. Aus diesem Dilemma kommt das Opfer ebenso wenig wie die vorbeugende Beratung nicht heraus. Die Untersuchung bestätigt zudem den Befund, dass bei einer Täter-Opfer-Beziehung die sexuellen Handlungen bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit zunehmendem Bekanntschaftsgrad zwischen Täter und Opfer intensiver, über einen längeren Zeitraum hinweg und mit mehr Gewalt ausgeführt werden.
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62. Jg. 2008, S. 492
Rechtsprechung: BGH vom 12.02.2008 - 4 StR 623/07 -
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62. Jg. 2008, S. 493
Abstrakt: In fünf Jahren Irak-Krieg sind mehr als 4 000 US-Soldaten getötet worden. Weniger internationale Schlagzeilen produziert ein Krieg anderer Art, der jenseits der US-Südgrenze ausgetragen wird und in der gleichen Zeit einen wesentlich höheren Blutzoll gefordert hat. Die Gegner in diesem Konflikt sind die staatlichen Sicherheitskräfte und eine Reihe schlagkräftiger Drogenhandelsorganisationen - so genannte "Kartelle" -, die in großem Umfang Marihuana, Heroin und andere illegale Suchtstoffe über die US-Grenze schmuggeln. Mexikos Verhängnis besteht darin, Nachbar des weltweit wichtigsten Absatzmarkts für gesetzlich verbotene Drogen zu sein. Die Verbotspolitik erzeugt hohe Preise, die den Drogenschmuggel zu einem lukrativen Geschäft machen. In den Jahren 2006 und 2007 sind in Mexiko mehr als 5 000 Menschen im Zusammenhang mit dem Drogengeschäft und den Maßnahmen zu dessen Bekämpfung getötet bzw. ermordet worden.
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62. Jg. 2008, S. 499
Rechtsprechung: OLG Braunschweig vom 12.10.2007 - Ss 64/07 -
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62. Jg. 2008, S. 500
Abstrakt: Erstmals hat das BKA einen dem Qualitätsmanagement dienenden Ringversuch zur Sicherung latenter daktyloskopischer Spuren durchgeführt. Das Problem der Einmaligkeit eines jeden Fingerabdrucks, auch hinsichtlich seiner materiellen Zusammensetzung, wurde durch die Entwicklung eines Modells gelöst, das zwar nicht die Wirklichkeit zu 100 % abzubilden vermag, aber den Vorteil hat, mit vertretbarem Aufwand reproduzierbares Material in ausreichender Menge zu liefern. Teilnehmer waren 136 in- und ausländische Polizeidienststellen. Mit 98 % wurde eine ungewöhnlich hohe Rücklaufquote erreicht, ein Indiz für das große Interesse der in diesem Bereich tätigen Spurensicherer. Die Ergebnisse des Ringversuchs liefern ein objektiviertes Feedback als Grundlage für Qualitätssicherung und -verbesserung. Zudem wurde mit der vom BKA erarbeiteten Konzeption eine Basis für zukünftige Ringversuche in diesem für die Forensik weiterhin sehr bedeutenden Bereich geschaffen.
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62. Jg. 2008, S. 505
Rechtsprechung: BGH vom 18.10.2007 - 3 StR 226/07 -
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62. Jg. 2008, S. 506
Abstrakt: Im Jahr 2006 kamen 711 Fußgänger bei Verkehrsunfällen ums Leben, davon 267 (38 %) in der "dunklen Jahreszeit" von November bis Januar. Leicht oder schwer verletzt wurden im Jahr 2006 insgesamt 35.528 Fußgänger. Fußgängerunfälle sind die zweittödlichste Unfallart im deutschen Verkehrsgeschehen. Die Zahlen belegen, dass die Aufnahme und Aufklärung von Fußgängerunfällen zum quantitativen und qualitativen Schwerpunkt der polizeilichen Unfallbekämpfung zählt. Dem ist durch professionelle Tatortarbeit verstärkt Rechnung zu tragen. Immerhin sind schwerste Körperverletzungs- oder gar Tötungsdelikte gerichtsfest aufzuklären. Dabei kommt den Beweisgrundlagen besondere Bedeutung zu. Auch wenn bei kaum einem Realunfall all diese Bedingungen erfüllt sein werden, werden immerhin Aussagen zu Teilaspekten möglich sein. Daher gilt der Erfahrungssatz, dass die Unfallaufklärung immer nur so umfassend sein kann wie die bei der Tatortarbeit an der Unfallstelle erhobenen Anknüpfungstatsachen.
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62. Jg. 2008, S. 513
Rechtsprechung: LG Hildesheim vom 25.02.2008 - 12 Qs 12/08 -
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62. Jg. 2008, S. 514
Abstrakt: Innere Sicherheit bzw. Kriminalitätsbekämpfung sind seit langem im reinen nationalen Kontext weder leist- noch denkbar. Dem wird durch immer intensivere internationale Kooperation der Sicherheitsbehörden Rechnung getragen. Neben der Interpol-Zusammenarbeit1 haben sich mittlerweile weltweit verschiedene Kooperationsformen entwickelt. Einige davon dienen inzwischen einer länderübergreifenden Ausbildung von Polizeibeamten bzw. polizeilichen Führungskräften, um so über vergleichbare Bildungsstandards optimierte Voraussetzungen für ein gemeinsames Vorgehen bei der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit zu schaffen.
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62. Jg. 2008, S. 519
Abstrakt: Schwere Verkehrsunfälle sind nie polizeiliches "Business as usual". Die Belastung der Einsatzkräfte ist bei jedem Ereignis gross, organisatorisch wie psychisch. Gerade in Fällen, in denen die Hauptbeteiligten zum Unfallhergang keine Angaben mehr machen können, steht und fällt die strafrechtliche wie die zivilrechtliche Aufarbeitung des Falls mit der Beweismittelsicherung vor Ort und den spurenkundlich-wissenschaftlichen Weiterungen. Gefordert sind bei Verkehrsunfall-Grosslagen sowohl die Einsatzleitung wie die Spurenspezialisten, denn für eine erfolgreiche Arbeit am Ereignisort gibt es keine zweite Chance. Ein modernes Hilfsmittel für die Zwecke ist die computergestützte Spurenauswertung mittels 3D-Scanner. Der nachfolgende Beitrag illustriert das grosse Potential dieses äusserst nützlichen Werkzeuges, wenn es fachkundig und bereits in der ersten Phase der Ereignisbewältigung richtig eingesetzt wird (Red.).
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62. Jg. 2008, S. 527
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62. Jg. 2008, S. 534
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