Polizei in der digitalen Welt

Referat anlässlich der BKA-Herbsttagung vom 20.-22. November 2007

62. Jg. 2008, S. 76

Abstrakt: Globalisierung und Internationalisierung von Terrorismus und Organisierter Kriminalität lassen die Strafrechtspflege und Gefahrenabwehr an ihre territorialen und funktionalen Grenzen stoßen. Technische Innovationssprünge prägen die Kriminalität des 21. Jahrhunderts. Die rasante Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie hat die weltweite Kommunikation, Interaktion und Datenspeicherung tiefgreifend gewandelt. Tat- und Tätertypologien verändern sich grundlegend. Neuartige Kriminalitätsphänomene, u. a. Angriffe auf kritische Infrastrukturen über Bot-Netze, werden klassische Formen terroristischer Anschläge ergänzen. Die Verletzlichkeit moderner, vernetzter Infrastrukturen wird weltweit an Bedeutung gewinnen. Kryptierung und Anonymisierung schaffen verfolgungsfreie Räume. Verschlüsselung verhindert den Zugriff auf Beweismittel, die auf digitaler Hardware abgelegt sind. Verschlüsselung verhindert den Zugriff auf Informationen und damit eine rechtzeitige Gefahrenabwehr. Klassische hoheitliche Eingriffsinstrumente - wie die Wohnungsdurchsuchung oder die Beschlagnahme von Computern - reichen zur Bekämpfung terroristischer und organisierter krimineller Netzwerke nicht aus. Konspiration prägt das kriminelle Kommunikationsverhalten, religiös motivierter internationaler Terrorismus verfolgt seine Ziele weiterhin langfristig. Der Verfassungswert einer wirksamen Strafverfolgung und Gefahrenabwehr erfordert die kontinuierliche Anpassung polizeilicher Instrumentarien. Der von Terroristen und Schwerstkriminellen längst vollzogene digitale Quantensprung muss aufgeholt werden. Wer einer solchen Anpassung ausweicht, macht die Polizei nicht nur blind. Er kündigt auch das Sicherheitsversprechen des Staates gegenüber seinen Bürgern und damit die elementare Grundbedingung eines friedlichen Zusammenlebens auf.

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Autor/en:
Ziercke, Jörg
Stichwort(e):
BKA-Herbsttagung 2007, Polizei in der digitalen Welt
Polizei, in der digitalen Welt


Strafbarkeit einer V-Person wegen eines Btm-Delikts

62. Jg. 2008, S. 81

Rechtsprechung: BGH vom 21.06.2007 - 3 StR 216/07 -

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Stichwort(e):
V-Person, Strafbarkeit wegen Btm-Delikts


Strafbarkeit einer V-Person wegen eines Btm-Delikts

62. Jg. 2008, S. 81

Rechtsprechung: BGH vom 21.06.2007 - 3 StR 216/07 -

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Stichwort(e):
V-Person, Strafbarkeit wegen Btm-Delikt


Die Bekämpfung des islamistischen Terrorismus

Vortrag anlässlich der BKA-Herbstagung 2007

62. Jg. 2008, S. 82

Abstrakt: Islamistischer Terrorismus, der wahrscheinlich seinen Höhepunkt noch nicht erreicht hat, wird weiterhin, voraussichtlich über Jahrzehnte, Sicherheitsbehörden und Kriminalpolitik vor besondere Herausforderungen stellen. Seine komplexen und globalen, in vielen Bereichen die Bekämpfung erschwerenden amorphen Strukturen erfordern im transnationalen Rahmen Anpassungen der Sicherheitsarchitektur. Mit der Einrichtung des "Gemeinsamen Terrorismuszentrums" (GTAZ) im Jahr 2004, dem "Gemeinsamen Internetzentrum" (GIZ) und der Antiterrordatei (ATD), in der die Informationen der Sicherheitsbehörden zusammengeführt werden, verfügt Deutschland über ein solides, der terroristischen Bedrohung angemessenes belastbares Fundament. Auf europäischer Ebene sind die "Counter Terrorist Group" (CTG) und die die Sicherheitsbehörden übergreifende Auswertung des Internet "Check the web" im Rahmen von Europol bedeutende Beiträge, die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden zu verstärken und strukturell auszubauen. Zugleich aber gilt, auf allen Ebenen der ideologischen Kampfansage des Islamismus entgegenzutreten, insbesondere um Ansätze für eine terroristische Rekrutierung einzuschränken und um Islamisten zu isolieren. Dazu ist auch anzustreben, die gegenüber dem Staat loyale Mehrheit der Muslimbevölkerung zu gewinnen und als Informationsquelle für eine effektive Gefahrenabwehr zu aktivieren.

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Autor/en:
Remberg, Elmar
Stichwort(e):
Islamistischer Terrorismus, Bekämpfung
Islamistischer Terrorismus, Vortrag zur BKA-Herbsttagung 2007


Die Bekämpfung des islamistischen Terrorismus

Vortrag anlässlich der BKA-Herbsttagung 2007

62. Jg. 2008, S. 82

Abstrakt: Islamistischer Terrorismus, der wahrscheinlich seinen Höhepunkt noch nicht erreicht hat, wird weiterhin, voraussichtlich über Jahrzehnte, Sicherheitsbehörden und Kriminalpolitik vor besondere Herausforderungen stellen. Seine komplexen und globalen, in vielen Bereichen die Bekämpfung erschwerenden amorphen Strukturen erfordern im transnationalen Rahmen Anpassungen der Sicherheitsarchitektur. Mit der Einrichtung des „Gemeinsamen Terrorismuszentrums“ (GTAZ) im Jahr 2004, dem „Gemeinsamen Internetzentrum“ (GIZ) und der Antiterrordatei (ATD), in der die Informationen der Sicherheitsbehörden zusammengeführt werden, verfügt Deutschland über ein solides, der terroristischen Bedrohung angemessenes belastbares Fundament. Auf europäischer Ebene sind die „Counter Terrorist Group“ (CTG) und die die Sicherheitsbehörden übergreifende Auswertung des Internet „Check the web“ im Rahmen von Europol bedeutende Beiträge, die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden zu verstärken und strukturell auszubauen. Zugleich aber gilt, auf allen Ebenen der ideologischen Kampfansage des Islamismus entgegenzutreten, insbesondere um Ansätze für eine terroristische Rekrutierung einzuschränken und um Islamisten zu isolieren. Dazu ist auch anzustreben, die gegenüber dem Staat loyale Mehrheit der Muslimbevölkerung zu gewinnen und als Informationsquelle für eine effektive Gefahrenabwehr zu aktivieren.

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Autor/en:
Remberg, Hans Elmar
Stichwort(e):
Bekämpfung des islamistischen Terrorismus, Vortrag anlässlich der BKA-Herbsttagung 2007
Islamistischer Terrorismus, Bekämpfung


Tatort Internet - eine globale Herausforderung für die Innere Sicherheit

Ein Bericht über die BKA-Herbsttagung 2007

62. Jg. 2008, S. 86

Abstrakt: Auf der 53. Herbsttagung des Bundeskriminalamtes befassten sich die etwa 300 Teilnehmer aus dem In- und Ausland - Fachleute aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Justiz und Polizei - mit dem Thema Tatort Internet - eine globale Herausforderung für die Innere Sicherheit. Durch die Tagung, die vom 20. bis 22.11.2007 in Wiesbaden stattfand, führte der Abteilungspräsident des Kriminalistischen Institutes im BKA, Carl-Ernst Brisach. Das Presseecho war diesmal besonders groß, die etwa sechzig anwesenden Pressevertreter interessierten sich offensichtlich sehr für das aktuelle Thema der Tagung.

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Autor/en:
Risch, Hedwig
Volkmer, Petra
Stichwort(e):
Tatort Internet, Bericht über die BKA-Herbsttagung 2007
Tatort Internet, globale Herausforderung für die Innere Sicherheit


Tatort Internet - eine globale Herausforderung für die Innere Sicherheit

Ein Bericht über die BKA-Herbsttagung 2007

62. Jg. 2008, S. 86

Abstrakt: Auf der 53. Herbsttagung des Bundeskriminalamtes befassten sich die etwa 300 Teilnehmer aus dem In- und Ausland - Fachleute aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Justiz und Polizei - mit dem Thema "Tatort Internet - eine globale Herausforderung für die Innere Sicherheit". Durch die Tagung, die vom 20. bis 22.11.2007 in Wiesbaden stattfand, führte der Abteilungspräsident des Kriminalistischen Institutes im BKA, Carl-Ernst Brisach. Das Presseecho war diesmal besonders groß, die etwa sechzig anwesenden Pressevertreter interessierten sich offensichtlich sehr für das aktuelle Thema der Tagung.

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Autor/en:
Risch, Hedwig
Volkmer, Petra
Stichwort(e):
BKA-Herbsttagung 2007, Tatort Internet
Tatort Internet, globale Herausforderung für die Innere Sicherheit
Tatort Internet, Thema der BKA-Herbsttagung 2007


Befangenheit einer Polizei-Dolmetscherin

62. Jg. 2008, S. 91

Rechtsprechung: BGH vom 28.08.2007 - 1 StR 331/07 -

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Stichwort(e):
Polizei-Dolmetscherin, Befangenheit


Befangenheit einer Polizei-Dolmetscherin

62. Jg. 2008, S. 91

Rechtsprechung: BGH vom 28.08.2007 - 1 StR 331/07 -

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Stichwort(e):
Polizei-Dolmetscherin, Befangenheit


Grauzonen der Korruptionsbekämpfung

Der funktionale Amtsträgerbegriff im Strafrecht

62. Jg. 2008, S. 92

Abstrakt: In Extremfällen entscheidet die Rechtsfrage zum Amtsträgerbegriff auf der Vorteilsnehmerseite als strafbegründendes Merkmal der Bestechungstatbestände im Sinne der §§ 331 bis 335 StGB darüber, ob potenzielle Täter freigesprochen oder aber zu Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren verurteilt werden. Der Amtsträgerbegriff wird in § 11 (1) Nr. 2 StGB geregelt und erfasst zweifelsfrei Beamte, Richter oder Personen, die in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehen. Abgrenzungsprobleme treten immer wieder bei jenen Amtsträgern auf, die aufgrund eines stillschweigenden Bestellungsaktes, Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Im Sinne von Art. 103 II Grundgesetz ist auch unter Präventionsaspekten eine klarere Abgrenzung zwischen Amtsträgern und Nichtamtsträgern auf nationaler und internationaler Ebene unumgänglich. Handelnde Personen müssen über ihre Eigenschaft und Pflichten sowie ihre besondere strafrechtliche Verantwortlichkeit Kenntnis haben. Der vorliegende Gesetzes-Entwurf der Bundesregierung wird diesen Anforderungen nicht gerecht.

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Autor/en:
Matkey, Thomas
Stichwort(e):
Korruptionsbekämpfung, funktionaler Amtsträgerbegriff im Strafrecht


Grauzonen der Korruptionsbekämpfung

Der funktionale Amtsträgerbegriff im Strafrecht

62. Jg. 2008, S. 92

Abstrakt: In Extremfällen entscheidet die Rechtsfrage zum Amtsträgerbegriff auf der Vorteilsnehmerseite als strafbegründendes Merkmal der Bestechungstatbestände im Sinne der §§ 331 bis 335 StGB darüber, ob potenzielle Täter freigesprochen oder aber zu Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren verurteilt werden. Der Amtsträgerbegriff wird in § 11 (1) Nr. 2 StGB geregelt und erfasst zweifelsfrei Beamte, Richter oder Personen, die in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehen. Abgrenzungsprobleme treten immer wieder bei jenen Amtsträgern auf, die aufgrund eines stillschweigenden Bestellungsaktes, Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Im Sinne von Art. 103 II Grundgesetz ist auch unter Präventionsaspekten eine klarere Abgrenzung zwischen Amtsträgern und Nichtamtsträgern auf nationaler und internationaler Ebene unumgänglich. Handelnde Personen müssen über ihre Eigenschaft und Pflichten sowie ihre besondere strafrechtliche Verantwortlichkeit Kenntnis haben. Der vorliegende Gesetzes-Entwurf der Bundesregierung wird diesen Anforderungen nicht gerecht.

Den vollständigen Text des Beitrages können Sie für € 1,50.- pro Seite gegen Rechnung per email bei judith.hamm@hjr-verlag.de bestellen.

Autor/en:
Matkey, Thomas
Stichwort(e):
Korruptionsbekämpfung, funktionaler Amtsträgerbegriff im Strafrecht


DNA-Untersuchung bei jugendlichen Straftätern

62. Jg. 2008, S. 97

Rechtsprechung: BVerfG vom 18.09.2007 - 2 BvR 2577/06 -

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Stichwort(e):
DNA-Untersuchung, bei jugendlichen Straftätern
Jugendliche Straftäter, DNA-Untersuchung


DNA-Untersuchung bei jugendlichen Straftätern

62. Jg. 2008, S. 97

Rechtsprechung: BVerfG vom 18.09.2007 - 2 BvR 2577/06 -

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Stichwort(e):
DNA-Untersuchung, bei jugendlichen Straftätern


Subventionsvergabe und Betrugsrisiko in der Europäischen Union

62. Jg. 2008, S. 98

Abstrakt: Subventionen entfalten grundsätzlich auch kriminogene Wirkungen und lösen Handlungen aus, die das Vorliegen der Subventionsvoraussetzungen vortäuschen bzw. die Verwirklichung des Abgabentatbestandes verheimlichen. Dreistellige Milliardenbeträge für Strukturpolitik im EU-Haushalt kennzeichnen die Risikodimension. Unbeschadet der Zuständigkeit der Europäischen Kommission für die Ausführung des Gesamthaushalts sind in erster Linie die Mitgliedstaaten für die Finanzkontrolle der Interventionen verantwortlich. Angesichts der Summen, der Komplexität der Aufgabenstellung und der Verhältnisse in manchen Mitgliedstaaten liegt es nahe, dass sich Straftäter in einer neuen und besonders gefährlichen Art zusammenschließen, um illegal möglichst hohe Profite zu erzielen auf der Grundlage kaufmännischer Kalkulation und vorangehender Identifizierung der höchstmöglichen Gewinnspannen mit geringsten Risiken. Grundsätzlich besteht bereits jetzt kein Zweifel, dass betrügerische Handlungen zum Nachteil des europäischen Haushalts und korruptive Verflechtungen auch von kriminellen Vereinigungen geplant und umgesetzt werden. Auf der Kontroll- und der Bekämpfungsebene ist das Instrumentarium auszuschöpfen bzw. auszubauen, um dieser Gefahr wirkungsvoller begegnen zu können. Die gegenwärtige rechtliche und personelle Ausstattung der Behörden, die gemeinsam für den Schutz der finanziellen Interessen der EU Verantwortung tragen, ist unterkritisch.

Den vollständigen Text des Beitrages können Sie für € 1,50.- pro Seite gegen Rechnung per email bei judith.hamm@hjr-verlag.de bestellen.

Autor/en:
Hetzer, Wolfgang
Stichwort(e):
Betrugsrisiko, in der Europäischen Union
Europäische Union, Subventionsvergabe und Betrugsrisiko
Subventionsvergabe, in der Europäischen Union


Subventionsvergabe und Betrugsrisiko in der Europäischen Union

62. Jg. 2008, S. 98

Abstrakt: Subventionen entfalten grundsätzlich auch kriminogene Wirkungen und lösenHandlungen aus, die das Vorliegen der Subventionsvoraussetzungen vortäuschen bzw. die Verwirklichung des Abgabentatbestandes verheimlichen. Dreistellige Milliardenbeträge für Strukturpolitik im EU-Haushalt kennzeichnen die Risikodimension. Unbeschadet der Zuständigkeit der Europäischen Kommission für die Ausführung des Gesamthaushalts sind in erster Linie die Mitgliedstaaten für die Finanzkontrolle der Interventionen verantwortlich. Angesichts der Summen, der Komplexität der Aufgabenstellung und der Verhältnisse in manchen Mitgliedstaaten liegt es nahe, dass sich Straftäter in einer neuen und besonders gefährlichen Art zusammenschließen, um illegal möglichst hohe Profite zu erzielen auf der Grundlage kaufmännischer Kalkulation und vorangehender Identifizierung der höchstmöglichen Gewinnspannen mit geringsten Risiken. Grundsätzlich besteht bereits jetzt kein Zweifel, dass betrügerische Handlungen zum Nachteil des europäischen Haushalts und korruptive Verflechtungen auch von kriminellen Vereinigungen geplant und umgesetzt werden. Auf der Kontroll- und der Bekämpfungsebene ist das Instrumentarium auszuschöpfen bzw. auszubauen, um dieser Gefahr wirkungsvoller begegnen zu können. Die gegenwärtige rechtliche und personelle Ausstattung der Behörden, die gemeinsam für den Schutz der finanziellen Interessen der EU Verantwortung tragen, ist unterkritisch.

Den vollständigen Text des Beitrages können Sie für € 1,50.- pro Seite gegen Rechnung per email bei judith.hamm@hjr-verlag.de bestellen.

Autor/en:
Hetzer, Wolfgang
Stichwort(e):
Betrugsrisiko, in der Europäischen Union
Europäische Union, Subventionsvergabe und Betrugsrisiko
Subventionsvergabe, in der Europäischen Union


Polizeiliche Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität nach Wegfall der Grenzübertrittskontrollen

Rechtliche Rahmenbedingungen und taktische Umsetzungsmöglichkeiten

62. Jg. 2008, S. 105

Abstrakt: Mit der vollständigen Inkraftsetzung des Schengener Regelwerkes für die Republik Polen und die Tschechische Republik sowie dem Beitritt der Schweiz wird es an allen Landgrenzen der Bundesrepublik Deutschland keine systematischen Grenzübertrittskontrollen mehr geben. Nach dem Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) sind umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen für die Abschaffung der systematischen Grenzübertrittskontrollen vorgesehen. Deren rechtliche Voraussetzungen wurden durch die Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex, SGK) wesentlich verbessert und die Entwicklung der europäischen und der nationalen Rechtslage geprägt. Daraus resultieren taktische Umsetzungsmöglichkeiten für die Praxis.

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Autor/en:
Niechziol, Frank
Schmucker, Mirko
Stichwort(e):
Grenzübertrittskontrollen, Wegfall; Polizeiliche Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität
Polizeiliche Bekämpfung, der grenzüberschreitenden Kriminalität nach Wegfall der Grenzübertrittskontrollen


Polizeiliche Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität nach Wegfall der Grenzübertrittskontrollen

Rechtliche Rahmenbedingungen und taktische Umsetzungsmöglichkeiten

62. Jg. 2008, S. 105

Abstrakt: Mit der vollständigen Inkraftsetzung des Schengener Regelwerkes für die Republik Polen und die Tschechische Republik sowie dem Beitritt der Schweiz wird es an allen Landgrenzen der Bundesrepublik Deutschland keine systematischen Grenzübertrittskontrollen mehr geben. Nach dem Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) sind umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen für die Abschaffung der systematischen Grenzübertrittskontrollen vorgesehen. Deren rechtliche Voraussetzungen wurden durch die Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex, SGK wesentlich verbessert und die Entwicklung der europäischen und der nationalen Rechtslage geprägt. Daraus resultieren taktische Umsetzungsmöglichkeiten für die Praxis.

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Autor/en:
Niechziol, Frank
Schmucker, Mirko
Stichwort(e):
Polizeiliche Bekämpfung, der grenzüberschreitenden Kriminalität nach Wegfall der Grenzübertrittskontrollenr
Schengener Durchführungsübereinkommen, Ausgleichsmaßnahmen für die Abschaffung der systematischen Grenzübertrittskontrollen


K.O.-Tropfen-Beibringung und sexuelle Übergriffe

Ein Überblick zur Phänomenologie und Analytik

62. Jg. 2008, S. 113

Abstrakt: Beispielhaft aufgezeigte Fallberichte vermitteln einen Einblick in die Phänomenologie. Zwar wird über die heimliche Verabreichung so genannter K.O.-Tropfen immer wieder berichtet, faktisch gesicherte Fälle hingegen sind selten. Ursächlich dürfte zum einen das Anzeigeverhalten von Opfern sein, zum anderen Probleme bei der Beurteilung angezeigter Fälle.Diese Probleme können aus dem zwischen Tat und Anzeige möglichen Zeitraum resultieren, wenn die Nachweisbarkeit von K.O.-Tropfen durch Zeitverzug beeinträchtigt bzw. auch unmöglich wird. Zudem muss gewährleiste sein, dass die Kriminalpolizei an entsprechende Fallkonstellationen bei der kriminalistischen Bewertung denkt. Bei einem Verdacht ist unverzüglich eine umfassende Anamnese zu veranlassen und durch Gewinnung adäquater Asservate eine gründliche chemisch-toxikologische Analyse zu ermöglichen. Eine körperliche Untersuchung ist als selbstverständlich vorauszusetzen. In der Zusammenschau aller so gewonnenen Erkenntnisse ist es idealer Weise unter Integration forensischen Sachverstandes- möglich, diesen Straftaten erfolgreicher auf die Spur zu kommen.

Den vollständigen Text des Beitrages können Sie für € 1,50.- pro Seite gegen Rechnung per email bei judith.hamm@hjr-verlag.de bestellen.

Autor/en:
Balan, Percy
Graß, Hildegard
Kröner, Lars
Rothschild, Markus
Stichwort(e):
K.O.-Tropfen-Beibringung, und sexuelle Übergriffe


K.O.-Tropfen-Beibringung und sexuelle Übergriffe

Ein Überblick zur Phänomenologie und Analytik

62. Jg. 2008, S. 113

Abstrakt: Beispielhaft aufgezeigte Fallberichte vermitteln einen Einblick in die Phänomenologie. Zwar wird über die heimliche Verabreichung so genannter K.O.-Tropfen immer wieder berichtet, faktisch gesicherte Fälle hingegen sind selten. Ursächlich dürfte zum einen das Anzeigeverhalten von Opfern sein, zum anderen Probleme bei der Beurteilung angezeigter Fälle. Diese Probleme können aus dem zwischen Tat und Anzeige möglichen Zeitraum resultieren, wenn die Nachweisbarkeit von K.O.-Tropfen durch Zeitverzug beeinträchtigt bzw. auch unmöglich wird. Zudem muss gewährleiste sein, dass die Kriminalpolizei an entsprechende Fallkonstellationen bei der kriminalistischen Bewertung denkt. Bei einem Verdacht ist unverzüglich eine umfassende Anamnese zu veranlassen und durch Gewinnung adäquater Asservate eine gründliche chemisch-toxikologische Analyse zu ermöglichen. Eine körperliche Untersuchung ist als selbstverständlich vorauszusetzen. In der Zusammenschau aller so gewonnenen Erkenntnisse ist es idealer Weise unter Integration forensischen Sachverstandes- möglich, diesen Straftaten erfolgreicher auf die Spur zu kommen.

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Autor/en:
Balan, Percy
Graß, Hildegard
Kröner, Lars
Rothschild, Markus
Stichwort(e):
K.O.-Tropfen-Beibringung, und sexuelle Übergriffe
Sexuelle Übergriffe, K.O.-Tropfen-Beibringung


RNA in der Kriminalistik

62. Jg. 2008, S. 121

Abstrakt: Nicht nur die DNA ist relevant im Bereich der Forensik, sondern, wie die zugrunde liegenden Ausführungen zeigen, gewinnt auch die RNA mehr und mehr an Bedeutung. Ziel war es, die RNA profiling Methode zum Nachweis von Spurenarten anhand bereits publizierter Protokolle zu verifizieren und die Eignung dieser Methode an Kriminalspuren zu testen. Bisher wurden Körpersekrete mit enzymatischen und immunologischen Vortests nachgewiesen, die zum Teil aufwändig oder nicht sehr spezifisch waren. Mittels RNA profiling wird die Expression sekretspezifischer Proteine nachgewiesen: Zuerst wird RNA aus der Spur extrahiert und durch Reverse Transkriptase in cDNA umgewandelt. Sekretspezifische Sequenzen werden vervielfältigt und mit der Kapillarelektrophorese getrennt. RNA gilt als enorm instabil, da sie durch ubiquitär vorhandene RNasen abgebaut wird. Im ersten Teil dieser Arbeit wurde die Extraktionsmethode von RNA und DNA aus den Körpersekreten Blut, Speichel, Sperma, Vaginalsekret und Menstrualblut getestet und optimiert. In einer zweiten Phase wurde die RNA profiling Methode an selbst gelegten Spuren und an echten Fällen getestet. Die RNA profiling Methode wurde erfolgreich etabliert und hat sich an ersten Spuren bewährt.

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Autor/en:
Klesser, Birgit
Stichwort(e):
RNA, in der Kriminalistik


RNA in der Kriminalistik

62. Jg. 2008, S. 121

Abstrakt: Nicht nur die DNA ist relevant im Bereich der Forensik, sondern, wie die zugrunde liegenden Ausführungen zeigen, gewinnt auch die RNA mehr und mehr an Bedeutung. Ziel war es, die RNA profiling Methode zum Nachweis von Spurenarten anhand bereits publizierter Protokolle zu verifizieren und die Eignung dieser Methode an Kriminalspuren zu testen. Bisher wurden Körpersekrete mit enzymatischen und immunologischen Vortests nachgewiesen, die zum Teil aufwändig oder nicht sehr spezifisch waren. Mittels RNA profiling wird die Expression sekretspezifischer Proteine nachgewiesen: Zuerst wird RNA aus der Spur extrahiert und durch Reverse Transkriptase in cDNA umgewandelt. Sekretspezifische Sequenzen werden vervielfältigt und mit der Kapillarelektrophorese getrennt. RNA gilt als enorm instabil, da sie durch ubiquitär vorhandene RNasen abgebaut wird. Im ersten Teil dieser Arbeit wurde die Extraktionsmethode von RNA und DNA aus den Körpersekreten Blut, Speichel, Sperma, Vaginalsekret und Menstrualblut getestet und optimiert. In einer zweiten Phase wurde die RNA profiling Methode an selbst gelegten Spuren und an echten Fällen getestet. Die RNA profiling Methode wurde erfolgreich etabliert und hat sich an ersten Spuren bewährt.

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Autor/en:
Klesser, Birgit
Stichwort(e):
RNA profiling Methode, Alternative zur Bestimmung von Spurenarten


Typische Fehler in juristischen Klausen

62. Jg. 2008, S. 129

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Autor/en:
Vahle, Jürgen
Stichwort(e):
Juristische Klausuren, typische Fehler


Typische Fehler in juristischen Klausuren

62. Jg. 2008, S. 129

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Autor/en:
Vahle, Jürgen
Stichwort(e):
Juristische Klausuren, typische Fehler


Klausur mit Lösung im Fach Eingriffsrecht

62. Jg. 2008, S. 131

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Autor/en:
Hulverscheidt, Dirk
Osterlitz, Thomas
Stichwort(e):
Klausur mit Lösung, im Fach Eingriffsrecht


Klausur mit Lösung im Fach Eingriffsrecht

62. Jg. 2008, S. 131

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Autor/en:
Hulverscheidt, Dirk
Osterlitz, Thomas
Stichwort(e):
Klausur mit Lösung, im Fach Eingriffsrecht