Pro-Ana-Foren im Internet: eine tödliche Gefahr?

Neue Herausforderungen für den polizeilichen Jugendschutz - Teil 1

61. Jg. 2007, S. 588

Abstrakt: Der anonyme Austausch mit anderen im Internet (Chatten) gehört heute zu den häufigsten Freizeitbeschäftigungen von Kindern und Jugendlichen. Bei einer Umfrage gaben 43% der befragten Kinder und Jugendlichen an, regelmäßig von dieser neuen Form der Freizeitbeschäftigung Gebrauch zu machen. In jüngerer Zeit sind aber auch die potenziellen Gefahren deutlich geworden. Beate Schöning vom Verein NetKids warnt eindringlich: "Wer sich an Kindern vergreifen will, nutzt heute in 97 Prozent aller Fälle das Internet, um sich Jungen und Mädchen zu nähern." Gefahren im Internet drohen Kindern und Jugendlichen aber nicht nur durch pädophile Täter. Weniger bekannt und in ihren möglicherweise kriminellen Absichten schwerer durchschaubare Internet- Foren sind die ProAna-Bewegung, die sich gezielt an magersüchtige Mädchen und junge Frauen richtet, und die so genannten Suizid-Foren, die in Einzelfällen bereits durch den Verkauf von tödlichen Medikamenten aus Gewinnsucht auffällig geworden sind. Beide Beiträge hierzu beruhen auf eigenen Recherchen des Instituts für Rechtspsychologie der Universität Bremen und sollen auf die neuen Herausforderungen für den polizeilichen Jugendschutz aufmerksam machen. Teil I befasst sich mit den ProAna-Foren und weist nach, dass es in dieser Bewegung nicht in erster Linie um Selbsthilfe geht, sondern dass leicht auch die Grauzone zu kriminellen Handlungen erreicht werden kann.

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Autor/en:
Haas, Natalie
Heubrock, Dietmar
Tobiassen, Fenna
Stichwort(e):
Internet, Pro-Ana-Foren
Internet, Tatort Internet
Jugendschutz, polizeilicher, neue Herausforderungen
Pro-Ana-Foren, im Internet


Suizid-Foren im Internet: Verstöße gegen das BtMG und Tötungs - delikte - Möglichkeiten zur Abschätzung des Bedrohungspotentials

Neue Herausforderungen (nicht nur) für den polizeilichen Jugendschutz - Teil 2

61. Jg. 2007, S. 595

Abstrakt: Teil 2 widmet sich so genannten Suizid-Foren, die in Einzelfällen bereits durch den Verkauf von tödlichen Medikamenten aus Gewinnsucht auffällig geworden sind. Auch dieser Beitrag beruht auf eigenen Recherchen des Instituts für Rechtspsychologie der Universität Bremen. Suizid-Foren sind auch in Deutschland - in einem Fall mit mehrfacher Todesfolge - missbraucht worden, um illegale Substanzen zu verkaufen. Gleichzeitig spielen Suizidforen bei der Fallanalyse und vielleicht sogar bei der Prävention von schulbezogenen Amoktaten eine Rolle. Mehrere spätere Amoktäter hatten in diesen Foren zuvor auf ihre seelische Notlage aufmerksam gemacht, waren aber nicht ernstgenommen worden waren. Mit Methoden der kriminalpsychologischen Textanalyse ist es möglich, das Bedrohungspotenzial krimineller Internet-Angebote zu erkennen und polizeiliches Eingreifen vorzubereiten.

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Autor/en:
Berger, Janina
Heubrock, Dietmar
Schlutius, Julia
Schrenk, Christine-Ursula
Stichwort(e):
Internet, Suizid-Foren
Internet, Tatort Internet
Internet, Verstöße gegen das BtMG und Tötungsdelikte
Suizid-Foren, Verstöße gegen das BtMG und Tötungsdelikte


Einsatz eines Kfz als "gefährliches Werkzeug"

61. Jg. 2007, S. 600

Rechtsprechung: BGH vom 16.01.2007 - 4 StR 524/06 -

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Stichwort(e):
Kfz, Einsatz als "gefährliches Werkzeug"


Kritische Infrastrukturen (KI)

Im Fokus: Terrorismusabwehr

61. Jg. 2007, S. 601

Abstrakt: "Infrastrukturen, deren Ausfall für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft eine existentielle Bedeutung hat, bezeichnet man auch als kritische Infrastrukturen". Anmerkungen: Im Prinzip geht es um mehr oder weniger bewusst herbeigeführte Bedrohungen und Risiken bis hin zu feindlichen Angriffen, die - abhängig vom jeweiligen Szenario - verheerende Auswirkungen haben können. Unfälle, Naturkatastrophen, Terroranschläge, Versorgungsabhängigkeiten sowie Beeinträchtigungen der Informations- und Kommunikationstechnik (einschließlich Cyberterror) sind zwar nicht völlig zu verhindern, sie lassen sich aber durch ein Bündel an Vorsorge- bzw. Abwehrinstrumentarien reduzieren. In diesem Beitrag geht es vorrangig um die Abwehr terroristischer Akte.

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Autor/en:
Hunsicker, Ernst
Stichwort(e):
Infrastrukturen, kritische
Kritische Infrastrukturen (KI), Terrorismusabwehr
Prävention, Kritische Infrastrukturen


Löschung von Verkehrsdaten durch Anbieter von Prepaid-Karten

61. Jg. 2007, S. 606

Rechtsprechung: BVerfG vom 27.10.2006 - 1 BvR 1811/99 -

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Stichwort(e):
Prepaid-Karten, Löschung von Verkehrsdaten durch Anbieter
Verkehrsdaten, Löschung durch Anbieter von Prepaid-Karten


Schutz vor Angriffen auf Informationssysteme

Weiterer Schritt zum europäischen Strafrecht?

61. Jg. 2007, S. 607

Abstrakt: Durch das zweite Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität hatte der Gesetzgeber 1986 erstmalig Paragraphen in das Strafgesetzbuch eingefügt, um neue Handlungsformen zu berücksichtigen, die gemeinhin als Computerkriminalität bezeichnet werden. Zu diesen Neureglungen gehören das Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), der Computerbetrug (§ 263a StGB), die Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB), die Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung (§ 270 StGB), die Datenveränderung (§ 303a StGB) und die Computersabotage (§ 303b StGB). Die Bundesregierung hat im letzten Jahr den Entwurf eines "Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität" vorgelegt, der der technischen Entwicklung Rechnung tragen und Strafbarkeitslücken schließen soll. Umgesetzt werden damit zwei europäische Vorgaben: ein Übereinkommen des Europarats aus dem Jahr 2001 über Computerkriminalität und ein Rahmenbeschluss der EU aus dem Jahr 2005 über Angriffe auf Informationssysteme, der sich eng an das EuroparatsÜbereinkommen anlehnt. Zwar entspricht das geltende deutsche Strafrecht den neuen europäischen Anforderungen bereits weitgehend, jedoch hatte der deutsche Gesetzgeber auch die darüber hinaus gehenden Neuerungen einzuführen und dies eigentlich bis spätestens zum 16. März 2007. Der Rat der EU wird bis zum 16. September 2007 prüfen, inwieweit die Mitgliedstaaten den Bestimmungen des Rahmenbeschlusses nachgekommen sind. Änderungen wird es vor allem im Bereich des Ausspähens und Abfangens von Daten geben, aber auch bei der Datenveränderung und der Computersabotage.

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Autor/en:
Sensburg, Patrick
Stichwort(e):
Informationssysteme, Strafrecht zum Schutz vor Angriffen
Strafrecht, europäisches
Strafrecht, Schutz vor Angriffen auf Informationssysteme


Strafbarkeit des Geldtransfers sog. Finanzagenten wegen Geldwäsche

Gemäß § 261 StGB im Anschluss an "Phishing"

61. Jg. 2007, S. 610

Abstrakt: Seit Juli 2005 werden verstärkt Personen angezeigt, die im Internet per E-Mail durch Angebotsschreiben mit Absender - adressen in Osteuropa (insbesondere ehemalige GUS-Staaten) von nicht zu identifizierenden Personen mit russisch klingenden Namen angeworben werden. Diese Finanzagenten (FA) schließen zuvor online einen "Vertrag" mit den Tätern, die sich als ausländische Firma, Heiratsinstitut o.ä. ausgeben, ab. Die FA stellen dann ihre Kontoverbindung für angeblich legale Finanzdienstleistungen zur Verfügung. Den FA wird eine Provision in Höhe von 8 -10% des Transaktionsbetrages für geringen Arbeitseinsatz in kurzer Zeit versprochen. Aus den insgesamt dubiosen und unseriösen Verträgen geht eindeutig hervor, dass Gelder über das Konto der FA laufen sollen und nicht nur etwa "Arbeitslohn" hierauf gezahlt werden soll. Zuvor werden Kontoinhaber der verschiedensten Kreditinstitute durch Hintermänner mit gezielten sog. Trojanerattacken ausgespäht. Sie erwecken bei dem Online- Banking-Nutzer den Anschein, sich auf einer Internetpräsenz des kontoführenden Instituts zu befinden. Dort werden dann, die für Transaktionen im Online-Banking erforderlichen Zugangsdaten ausgespäht (sog. Phishing) und damit in betrügerischer Absicht Gelder der Kontoinhaber an Konten der angeworbenen FA transferiert. In der Regel verwenden Banken als Zugangsdaten zum Online-Banking PIN- und Tan- Nummern. Die FA sollen die so auf ihrem Konto eingegangenen Gelder unmittelbar in bar verfügen und anschließend über einen Finanztransferdienstleister an die Endempfänger in Osteuropa unter Angabe entsprechender Identifizierungsmerkmale weiterleiten. Untersucht wird, ob sich die FA strafbar machen.

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Autor/en:
Schenck, Marcel
Stichwort(e):
Finanzagent, Strafbarkeit des Geldtransfers wegen Geldwäsche
Geldwäsche, Strafbarkeit des Geldtransfers sog. Finanzagenten


Das Tatortprinzip im Internet anhand des Beispiels der Volksverhetzung

61. Jg. 2007, S. 615

Abstrakt: Seit der BGH im Jahre 2000 im Fall Töben sein vielbeachtetes Urteil zur Verbreitung der Auschwitzlüge im Internet gefällt hat, ist dieses in zahlreichen Beiträgen auf Resonanz gestoßen. Dennoch harrt diese Rechtsfrage nach wie vor der Klärung und hat bislang nicht an Aktualität verloren. Obwohl Töben zwischenzeitlich in 2002 in letzter Instanz in Austra - lien dazu verurteilt wurde, die Homepage vom Netz zu nehmen, kann diese bis heute in aller Welt abgerufen werden. Zu seinem im Mai 2006 vor dem Landgericht Mannheim anberaumten Berufungstermin ist Töben nicht erschienen, weil ihm die Verteidigung durch den gleichfalls wegen Volks - verhetzung verurteilten Anwalt Horst Mahler verwehrt wurde. Besondere Aktualität hat diese Entscheidung jedoch in zwei aktuellen Fällen entfaltet. Wegen Volksverhetzung durch Publikationen im Internet wurde vom LG Mannheim zunächst der von Kanada ausgelieferte Ernst Zündel am 15. Feb ruar 2007 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren ver - urteilt und genau einen Monat später Rudolf Germar von einer anderen Strafkammer desselben Gerichts zu zwei Jahren und sechs Monaten. Auch die mediale Präsenz dieser Verfahren macht die anhaltende Bedeutung des Töben-Urteils deutlich.

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Autor/en:
Götting, Bert
Stichwort(e):
Internet, Tatortprinzip am Beispiel der Volksverhetzung
Töben-Urteil, Tatortprinzip im Internet
Volksverhetzung, Tatortprinzip im Internet


Der polizeiliche Sachverständige IT-Forensik

61. Jg. 2007, S. 621

Abstrakt: In der heutigen Informations- und Kommunikationsgesellschaft ist Informationstechnik allgegenwärtig. Computer, schnelle Internetanbindungen, Mobiltelefone, Smartphones, Navigationsgeräte, VoIP, IP-TV gehören zu unserem Alltag. Fahrzeuge werden schon in wenigen Jahren rollende "Internetcafés" sein, die mit eigener IP-Adresse weltweit erreichbar sind. Nicht erst seit den Ereignissen des 11.9.2001 stehen digitale Bedrohungen über Datennetze, insbesondere der kritischen Infrastrukturen (u.a. Energie-, Versorgungs-, Finanzsektor) bis hin zum sog. "Cyberwa"im Fokus. Präventive Maßnahmen werden konzipiert und Abwehrstrategien entwickelt. Alle Rechtsbereiche werden zunehmend mit der neuen Technologie insbesondere im Beweisverfahren konfrontiert. Im Bereich der Strafverfolgung müssen Polizei und Staatsanwaltschaft zunehmend mit "digitalen" Beweismitteln in Form von PC, Netzwerk-, Internet-, Mobilfunk- Technologie, elektronischen Notizbüchern, Home-Elektronik (z. B. TV und Videorekorder mit Datenspeichern) und anderen Entwicklungen der Informations- und Kommunikationstechnologie umgehen. Es gilt, digitale Daten zu extrahieren, zu bewerten und für das Strafverfahren zu dokumentieren. Für das Internet, Firmen und Heimnetzwerke (verkabelt oder per Funk) gilt dies gleichermaßen.

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Autor/en:
Förster, Christian
Stichwort(e):
IT-Forensik, polizeilicher Sachverständiger
IT-Sachverständiger, Bestellung behördeneigener
Polizeilicher Sachverständiger, IT-Forensik


Umgang mit Geschädigten bei Eigentumsdelikten

Freundlichkeit statt Leistung?

61. Jg. 2007, S. 624

Abstrakt: Die Polizei befasst sich in den letzten Jahren eingehender mit der Problematik der Opfer von Eigentumskriminalität. Wie reagieren die Geschädigten, wie kann ihnen geholfen werden, wie beurteilen sie die Arbeit der Polizei? Die Gründe für die Thematisierung dieser Problematik sind unterschiedlich - kriminalistische (die Opfer sind gute Informationsquellen für die Ermittlungen und für vorbeugende Maßnahmen), psychosoziale (die Opfer erwarten vom sachbearbeitenden Polizisten Hilfe bei der Wiederherstellung des psychi - schen Gleichgewichts), strategische (die Zufriedenheit der Opfer mit der Vorgehensweise der Ermittler ist ein bedeutender Indikator für den Erfolg polizeilicher Arbeit, deren Auf - klärungsquote bei Eigentumsdelikten schon lange nicht mehr sehr hoch liegt). Auf Initiative der slowenischen Polizei haben wir zwei Studien über die Meinung von Geschädigten bei Eigentumsdelikten zur Verfahrensweise von Polizisten bzw. Kriminalisten durchge - Die Bewertungen sind in beiden Studien überraschend positiv. Nicht nur die Be - wertungen der fachlichen Kompetenz der Polizisten bei der Tatortbesichtigung, den Befragungen bei der Anzeige der Straftat und den späteren Untersuchungen, auch die Freundlichkeit beim ersten Kontakt, die Vermittlung des Gefühls, dass die Angaben der Geschädigten wichtig sind, die Ratschläge hinsichtlich der Selbsthilfe, das Informieren über den Stand der Ermittlungen und andere sachdienliche Informationen, kurzum alle Bemühungen, den Geschädigten zu beruhigen, wurden sehr gut beurteilt. Es kann angenommen werden, dass die neuen strategischen Richtlinien, mit denen die slowenischen Polizisten angewiesen werden, sich mehr den Geschädigten zuzuwenden, bereits positive Folgen haben. In der Praxis gibt es noch Unzulänglichkeiten, die aber mit gezielten Fortbildungsmaßnahmen und zusätzlichen Informationen beseitigt werden können.

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Autor/en:
Dvorsek, Anton
Maver, Darko
Mesko, Gorazd
Stichwort(e):
Eigentumskriminalität, Umgang mit Geschädigten
Viktimologie, Umgang mit Geschädigten bei Eigentumsdelikten


Wohnraumüberwachung mit technischen Mitteln

61. Jg. 2007, S. 633

Rechtsprechung: VerfGH Rh.-Pf. vom 29.01.2007 - VGH B 1/06 -

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Stichwort(e):
Wohnraumüberwachung, mit technischen Mitteln


Ausbildungsmodernisierung durch Akkreditierung?

Mit geeigneten Prüfungen, aber ungeeigneten Dozenten zum Bachelor

61. Jg. 2007, S. 634

Abstrakt: Akkreditierung heißt die Bescheinigung, die jeweils den Hochschulen bestätigen soll, dass sie die erforderliche Qualität bei der Durchführung der neuen Bachelor- und Masterstudiengänge gewährleisten. Wollte man die Hochschulen der Polizei und der Verwaltung nach den gleichen Kriterien akkreditieren, nach denen die allgemeinen Hochschulen ak kreditiert werden, so würde dies im Grundsatz auch bedeuten, dass die an den allgemeinen Hochschulen üblichen leistungsfeindlichen Prüfungsanforderungen als ausreichend angesehen werden könnten, um die Erfüllung der beruf - lichen Qualifikation nachweisen zu können. Würden jedoch die Akkreditierungsverfahren seriös durchgeführt, so böten sie durchaus Ansatzpunkte, um dem gegenwärtigen Leistungsverfall an den Hochschulen entgegenzuwirken. An den Polizei- und Verwaltungsfachhochschulen ist es zur Zeit nicht die Prüfungs-, sondern die misslungene Organisation der Lehr- und Lernbedingungen, die im Zusammenwirken mit einem weitgehend ungeeigneten Lehrpersonal dazu führt, dass das vom Gesetz erwartete verantwortliche Handeln nicht vermittelt wird. Die Lehrenden sind, weil sie ihren Wer degang fast ausschließlich in der Berufspraxis zurück - gelegt haben, in eine Tradition eingebunden, die sich seit langem als revisionsbedürftig erwiesen hat. Sie steht der eigenständigen Aufgabenerfüllung entgegen, und sie legt den aus der Verwaltung rekrutierten Lehrkräften nahe, die verinnerlichte eigene Haltung weiterzugeben.

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Autor/en:
Quambusch, Erwin
Stichwort(e):
Akkreditierung, an Polizei- und Verwaltungsfachhochschulen
Ausbildungsmodernisierung, durch Akkreditierung


Schwarzgeldkonten einer politischen Partei

61. Jg. 2007, S. 639

Rechtsprechung: BGH vom 18.10.2006 - 2 StR 499/05 -

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Stichwort(e):
Schwarzgeldkonten, einer politischen Partei


Master of Advanced Studies in Forensics

Neues Studienprogramm des Competence Centers Forensik und Wirtschaftskriminalistik (CCFW) an der Hochschule für Wirtschaft (HSW) in Luzern

61. Jg. 2007, S. 640

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Autor/en:
Ill, Christoph
Stichwort(e):
Competence Centers Forensik und Wirtschaftskriminalistik (CCFW), an der Hochschule für Wirtschaft in Luzern
Forensic, Master of Advanced Studies


StPO auf der Zielgeraden

Nun sind die Kantone gefordert!

61. Jg. 2007, S. 645

Abstrakt: Das eidgenössische Parlament hat die neue schweizerische Strafprozessordnung (StPO) im Rekordtempo beraten. Ein Jahr hat der Ständerat gebraucht, ein halbes der Nationalrat. Das Verfahrensrecht ist also praktisch unter Dach, nun müssen die Kantone ihre Hausaufgaben machen, namentlich ihre Organisationen überprüfen und in ihren Einführungsgesetzen den verbliebenen gesetzlichen Handlungsspielraum nützen. Und zwar schnell: Der Bund beabsichtigt ein Inkrafttreten der StPO am 1. Januar 2010.

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Autor/en:
Bänziger, Felix
Stichwort(e):
Strafprozessordnung, neue schweizerische