61. Jg. 2007, S. 428
Abstrakt: Im ersten Beitrag dieser Artikelserie (Kriminalistik 5/2007) wurde die Abteilung Schwerkriminalität (Serious Crime Department) als das Herzstück von Europol bewertet. Folgerichtig ist diese Abteilung, in der überwiegend Mitarbeiter der Strafverfolgsbehörden aus den Mitgliedstaaten arbeiten, mit rund 200 Mitarbeitern die größte innerhalb der Organisation. Knapp die Hälfte dieser Ressourcen ist im Analyse bereich eingesetzt und einzelnen Analyseprojekten zugeordnet. Wichtigstes strategisches Produkt der Abteilung ist die zurzeit jährlich erstellte Gefährdungs- und Bedrohungsanalyse zur organisierten Kriminalität (Organised Crime Threat Assessment, OCTA). Erstmalig wurde in diesem Jahr auch ein Situations- und Trendbericht für den Bereich Terrorismus (TE-SAT) erstellt. Die Abteilung ist in Fachreferate entsprechend den einzelnen Mandatsbereichen gegliedert. Kriminalitätsbrennpunkte bestimmen die Schwerpunkte ihrer Aktivitäten. Die Analysis Work Files (AWF) genannten Arbeitsdateien zu Analysezwecken sind dabei zentrale Komponenten einer effektiven und effizienten Verbrechensbekämpfung.
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61. Jg. 2007, S. 434
Rechtsprechung: BVerfG vom 12.02.2007 - 2 BvR 273/06 -
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61. Jg. 2007, S. 436
Abstrakt: Die Aufklärungsquote bei Raubdelikten liegt bei nur etwa 50%. Ermittlungserschwerende Tatumstände sind zum einen die (Teil-)Maskierung, die Phantombilder oder spätere Gegenüberstellungen bzw. Lichtbildvorlagen als kaum aussichtsreich erscheinen lassen, und zum anderen, dass Täter sich oftmals sprachlich nicht oder nicht so äußern, dass eine Identifikation anhand von Tonlage, Mundart oder Sprachbeherrschung möglich wäre. Die den Bewegungsablauf des Täters erfassende Aufnahmen aus Videoüber wachungen können zwar gegenwärtig bereits für eine Online-Identifikation "verdächtigen" Verhaltens z.B. von Drogendealern herangezogen werden, ihre Möglichkeiten zur späteren Authentifikation anhand des Gangbildes von Tätern werden derzeit jedoch noch nicht systematisch genutzt. Eine ermittlungsrelevante Bewegungsanalyse ist allerdings an Mindestqualitätsstandards der Videoüberwachung gebunden, die auf Grund der technischen Entwicklung bei moderaten Kosten künftig immer häufiger erreicht werden dürften. Die nachträgliche Authentifikation durch einen Gangbildvergleich befindet sich derzeit zwar noch in einem experimentellen Stadium, zeigt jedoch bereits viel versprechende erste Ergebnisse. Möglicherweise kommt dem Bewegungsprofil bald eine vergleichbare Bedeutung zu, wie sie für das sprachliche Verhalten während der Tat und für das geografische Täter verhalten bereits nachgewiesen ist.
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61. Jg. 2007, S. 443
Abstrakt: Nach Tötungen oder Tötungsversuchen durch Jugendliche an Schulen stellt sich die Frage, welche Ursachen, Bedingungen und Faktoren das konkrete Verhalten beeinflussen oder auslösen. Zur Beantwortung bedarf es der Erforschung der (möglichst) messbaren und verlässlichen Anzeichen, also der Identifizierung möglicher Alarmindikatoren. Bei der Entwicklung von Präventionsstrategien sollten eine Gewalt ächtende gesellschaftliche Werteorientierung, eine Zielgruppenorientierte Prophylaxestrategie und eine auf Einzelfälle bezogene Interventionstaktik jeweils eine eigenständige Bedeutung haben. Das soziale Umfeld (Eltern, Lehrer, Schulkameraden, Freunde, Berufsumfeld, Polizei, wenn der Täter insbesondere im Zusammenhang mit Waffen vorher polizeilich in Erscheinung getreten ist, Jugendämter, insbesondere wenn z.B. eine Gerichtsverhandlung bevorsteht) könnte bei entsprechender Sensibilisierung zur Erkennung von Indikatoren maßgeblich beitragen. Die Analyse im konkreten Fall kommt nicht zu einer eindeutig nachvollziehbaren Ursachenkette. Das umfangreiche potenzielle Ursachenbündel bietet jedoch eine breite Diskussionsgrundlage für Gewichtungen einzelner Faktoren. Eine daraus resultierende Ableitung von Alarmindikatoren könnte dazu beitragen Präventionsstrategien und -konzepte zu entwickeln.
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61. Jg. 2007, S. 452
Abstrakt: Amokläufe an Schulen haben oft ähnliche Vorgeschichten. Vor der Tat gibt es Verhaltensweisen, die man bei entsprechender Sensibilisierung als Hilfesignal verstehen kann, die aber aus unterschiedlichsten Gründen nicht wahrgenommen oder mehr oder weniger bewusst ignoriert werden. Im Ergebnis hat sich oft niemand der Verantwortung für den Jugendlichen in angemessener Weise gestellt. Die verbreitete Unkultur des Wegsehens müsste ersetzt werden durch verantwortungsvolles Hinsehen (sich kümmern). Allerdings ist auch Fakt, dass erst nach der Tat eine Verdichtung der Erkenntnisse eine umfassendere Täterbeurteilung ermöglicht als dies vor der Tat der Fall ist, wenn die Einzelerkenntnisse noch nicht zusammengefügt sind, sondern bei verschiedenen Personen und Verantwortlichen immer nur bruchstückweise vorliegen. Deshalb müsste nach Möglichkeiten gesucht werden, gefährdete und gefährliche Jugendliche möglichst frühzeitig zu erkennen. Indikatoren wären, solange noch keine belastbaren Forschungsergebnisse vorliegen, aus allen bisherigen Erfahrungen zu vorangehenden Auffälligkeiten abzuleiten. Entscheidend wäre nach ersten Anzeichen für eine kritische Entwicklung ein intensiver Erkenntnisaustausch aller Beteiligten und Verantwortlichen, um ein abgerundetes Bild zu erhalten als Grundlage für erforderliche und geeignete Interventionsmaßnahmen.
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| Autor/en: |
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61. Jg. 2007, S. 454
Rechtsprechung: BVerfG vom 30.04.2007 - 2 BvR 2151/06 -
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61. Jg. 2007, S. 455
Abstrakt: Die Bewertung insbesondere von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wird in hohem Masse von den politischen Rahmenbedingungen bzw. den Norm- und Wertevorstellungen einer Gesellschaft beeinflusst. Nach Dunkelfeldforschungen sind Vergewaltigung und sexueller Missbrauch an Kindern unterberichtete und schlecht kontrollierte Delikte. Die Ergebnisse verschiedener Viktimisierungsstudien weisen große Streubreiten auf. Selbst wenn der sexuelle Missbrauch von Kindern aufgedeckt wird, werden nur 6-12% der Polizei gemeldet. Die Häufigkeitszahlen auf der Basis der registrierten Delikte sind - mit leichten Schwankungen - über die Jahrzehnte nahezu gleich bleibend. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle handelt es sich um Beziehungstaten, was die hohe Aufklärungsquote des Hellfeldes von über 80% erklärt. Täter sind nicht nur, aber überwiegend Männer. Opfer des sexuellen Missbrauchs sind überwiegend Mädchen, allerdings ist der Anteil der Jungen relativ hoch. Die Opfer sind häufig traumatisiert, Reaktionen des sozialen Umfeldes oder der staatlichen Institutionen können zudem sekundäre Traumatisierungen bewirken. Es gibt zahlreiche Theorien, warum Täter oder Täterinnen diese Straftaten begehen. Die Unwissenheit über die Mechanismen ist jedoch nicht geringer geworden. Therapeutische Ansätze haben demzufolge kein gesichertes Fundament.
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61. Jg. 2007, S. 464
Abstrakt: Am 18.4.2007 beschloss das Bundeskabinett die Gesetzes - vorlage zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG. Mit dem Entwurf sollen die verdeckten Informationsmaßnahmen, folgend Intensivermittlungen, in Bezug auf ihre Grundrechtsintensität neu ausgerichtet werden, Beschuldigten- bzw. Betroffenenrechte gestärkt sowie insbesondere die Telekommunikationseingriffe (TK-Maßnahmen) §§ 100g/h und 100i StPO, die bis zum 31.12.2007 befristet sind, neu - gefasst werden. Dazu gaben verschiedene Entscheidungen des BVerfG1 Anlass, aber auch europarechtliche Vorgaben.2 Was auf den ersten Blick sehr technokratisch anmutet, beinhaltet als Gesetzesvorlage höchste Brisanz, wie sie sich in den letzten Jahren auf dem Gebiet der Kriminalermitt - lungen kaum ergeben hat. Wenn der vorliegende Entwurf Gesetz wird, wird die derzeitige Beweislehre und die Systematik der Beweisverwertungsverbote in ihren Grundfesten verändert. Das deutsche Rechtssystem wird sich dem angelsächsischen Beweisrecht annähern. Im Hinblick auf die vorgesehenen Änderungen der Katalogtaten zu TK-Maßnahmen in § 100a Abs. 2 StPO-E ergeben sich ermittlungsrechtliche Erweiterungen, die einerseits bisherige Ermittlungslücken schließen, aber auch dem hohen kriminellen Unwert verschiedener Delikte (z.B. Besitz von und Handel mit kinderpornografischen Produkten) Rechnung tragen.
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61. Jg. 2007, S. 468
Rechtsprechung: Thür. OLG vom 20.09.2006 - 1 Ss 226/06 -
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61. Jg. 2007, S. 469
Abstrakt: Die bundesdeutsche Hochschullandschaft befindet sich zurzeit in einem umfassenden Umstrukturierungsprozess. Ziel ist ein gestuftes System modularisierter Studiengänge im Sinne eines einheitlichen europäischen Hochschulraums. Zwangsläufig hat dieser Prozess auch Auswirkungen auf die polizeispezifischen Studiengänge an den Bildungseinrichtungen des Bundes und der Länder. In diesem Beitrag wird der im Fachbereich Polizei der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung Schleswig-Holstein (FHVD) akkreditierte Bachelorstudiengang für den Polizeivollzugsdienst vorgestellt und das Makromodul Kriminalitätskontrolle als zentrales Element dieses grundständigen Studiums identifiziert. Das Ziel, zum Wintersemester 2007 akkreditierte Bachelorstudiengänge anzubieten und damit zeitgleich mit der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in den Echtbetrieb des gestuften Studiensystems einzutreten, wurde erreicht.
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61. Jg. 2007, S. 475
Rechtsprechung: BGH vom 04.04.2006 - 3 StR 91/06 -
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61. Jg. 2007, S. 476
Abstrakt: Anfang 2006 wurde die Europäische Polizeiakademie (CPOL) zu einer Agentur der EU umgewandelt. Sie fungiert weiterhin als Netz nationaler Ausbildungseinrichtungen. Für jährlich ca. 2000 hochrangige Polizeibeamte, die über Englischkenntnisse verfügen müssen, werden ca. 90 verschiedene Kurse durchgeführt. Um größere Zielgruppen zu erreichen, Kosten zu senken und Sprachbarrieren zu überwinden, will CEPOL Empfehlungen an die Mitgliedstaaten geben, die Ausbildung in bestimmten, der europäischen Dimension zuzurechnenden Themenfeldern nach gemeinsam entwickelten Lehrplänen zu gestalten, die in die nationalen Ausbildungssysteme integriert werden. In diesen Themenfeldern soll eine Harmonisierung der Aus- und Fortbildung erreicht werden mit gemeinsamer Fachterminologie und gemeinsamem Verständnis für Themen und Probleme. Die Lehr - pläne haben allerdings nur Empfehlungscharakter. Ihre Umsetzung möglichst in allen Mitgliedstaaten ist schwierig. Deshalb muss bereits in der Entwicklungsphase auf eine möglichst hohe Akzeptanz geachtet werden. Bislang konnten Lehrpläne zu Europol sowie Polizeiethik und Prävention von Korruption fertig gestellt werden. Mit ihrer Umsetzung wurde begonnen. Nach den Erfahrungen ist sie nur dann erfolgreich, wenn gezielte Schulungsmaßnahmen für Fachtrainer der Mitgliedstaaten ihren Einsatz als Multiplikatoren ermöglichen. Zur Optimierung der Umsetzung sind weitere gezielte Maßnahmen vorgesehen. Harmonisierte Lehrpläne sind Teil einer sich erst entwickelnden europäischen Lehr- und Studiengemeinschaft.
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61. Jg. 2007, S. 481
Abstrakt: Weltweit unterhalten Polizeikorps Spezialeinheiten im Kampf gegen die organisierte, nationale und internationale Drogenkriminalität. Ermittler kämpfen auf hohem Niveau, mit technisch komplexen Gerätschaften gegen die Ein-, Durch- und Ausfuhr verbotener Drogen. Für die Bekämpfung des Drogenkleinhandels hingegen bestehen in der Schweiz weder Sonderabteilungen noch definierte Polizeitaktiken. Neue Wege hat deshalb die Kantonspolizei St. Gallen im Kampf gegen den Gassendrogenhandel mit der Aktion "AMEISE" beschritten. Mit einem flexibel einsetzbaren Detachement wird mit den Mitteln der Grundversorgung der illegale Betäubungsmittelhandel bekämpft. Der Autor ist Chef einer Polizeiregion und als solcher verantwortlich für die Durchführung der Aktion. Im Zeitraum von September 2003 bis 31.12.2006 konnten 175 Drogendealer überführt werden. 160 von ihnen stammen aus westafrikanischen Staaten, 10 aus der Schweiz, 4 aus Spanien und Italien und einer aus Österreich. 165 Mal wurden Kokain- und 10 mal Heroinportionen sichergestellt. Die Entwicklungen beobachtet eine Strategiegruppe «Drogendealer», in welcher Kantonspolizei, Staatsanwaltschaft und Ausländeramt vertreten sind.
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| Autor/en: |
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61. Jg. 2007, S. 485
Abstrakt: Ist die Deeskalationsstrategie ein Zeichen von Schwäche oder ein Ausfluss aus der Verhältnismässigkeit? Woher stammt der Begriff und was bedeutet er? Auf diese und viele weiteren Fragen wurden Antworten gesucht und gefunden. In dem nachfolgenden Artikel wurden Erfahrungen aus dem Korps der Stadtpolizei Bern, eine Umfrage bei den Kommandanten des Polizeikonkordats Nordwestschweiz (Kantone Bern, Basel-Land, Basel-Stadt, Solothurn und Aargau) und der Kantons- und Stadtpolizei Zürich, Recherche sowie eigene Erfahrungen integriert.
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61. Jg. 2007, S. 489
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