61. Jg. 2007, S. 284
Abstrakt: 1992 hat sich die EU im Vertrag von Maastricht, Artikel K.1, auf die Schaffung von Europol geeinigt. Als Vorläuferorganisation nahm am 1.1.1994 die Europäische Drogenstelle (EDU) ihre Arbeit auf. In der Folge verständigten sich die EU-Mitgliedstaaten auf das Europol-Übereinkommen, das bis 1998 von den seinerzeit 15 Mitgliedstaaten ratifiziert wurde. Am 1. Juli 1999 nimmt Europol als Behörde mit eigenständiger Rechtsnatur seinen Betrieb vollständig auf mit dem Ziel, die Leistungsfähigkeit der zuständigen Behörden der Mitglied staaten und ihre Zusammenarbeit zu verbessern. Neben Polizei tragen weitere in Europol vertretene Institutionen wie Zoll, Grenzschutz, Küstenwache, Gendarmerie, Finanzpolizei dazu bei, dieses Ziel zu erreichen. Ein bedeutender Mehrwert wird dabei durch die Überwindung der Sprach - grenzen und der kulturellen Unterschiede innerhalb der immer größer werdenden EU erreicht. Neben der Behörde selbst arbeiten die Verbindungsbüros der Mitgliedstaaten mit rund hundert Verbindungs beamten unter dem gemeinsamen Dach Europol. Ihre Vorstellung ist in Teil 2 vorgesehen. Europol hat mit zahlreichen Staaten und Institutionen strategische beziehungsweise operative Koopera tionsabkommen geschlossen, herauszuheben ist die seit 2004 bestehende Kooperation mit Eurojust. Grundlage der weiteren Entwicklung von Europol sind 5-Jahres-Arbeitspläne und jährliche Arbeits - programme. Im 3. und letzten Teil dieser Serie sollen Produkte vorgestellt werden, die Europol zur Unterstützung von Ermittlungsmaßnahmen in den Bereichen Organisierte Kriminalität und Terrorismus anbietet.
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61. Jg. 2007, S. 291
Rechtsprechung: LG Dresden vom 22.01.2007 - 5 Qs 34/2006 -
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61. Jg. 2007, S. 292
Abstrakt: Presseberichten zufolge fordert Bundesinnenminister Schäuble zusätzliche Befugnisse für das BKA. Eine effektivere Terrorismusabwehr, die Früherkennung von Strukturen des internationalen Terrorismus, erfordere neben einer Befugnis zur Überwachung von Wohnraum eine Vorschrift zur Überwachung der Telekommunikation (TKÜ) sowie die Erlaubnis sog. Online - Durchsuchungen. Das BKA soll demnach in eigener Regie heimliche präventive Maßnahmen der TKÜ vollziehen sowie Computerinhalte unbemerkt von deren Nutzern untersuchen dürfen. Einige Kritiker sehen darin nur eine Provokation. Andere, darunter die Bundesjustizministerin, befürchten eine totale Aufhebung der von Schäubles Vorstellungen betroffenen Grundrechtsgarantien. Ein Ausbau kriminalpolizeilicher Präventivbefugnisse weiche die Rechtsordnung der Bundesrepublik auf, wenn er jene nicht sogar abschaffe. Der Verfasser hinterfragt die Forderungen des Ministers: Inwieweit wirken sie sich auf Funktion und Bedeutung des Bundeskriminalamts (BKA) im Gefüge des Grundgesetzes sowie der deutschen Sicherheitsarchitektur aus? Korrelieren sie mit einem seit dem 11. September 2001 zu verzeichnenden Wandel des Amtes, das sich von einer Informations- und Zentralstelle hin zum pro- aktiv exekutiv tätigen Produzenten von Intelligence verändert? Besteht angesichts der Forderungen objektiv Grund zur Sorge um einen "Staatsschutz im Geiste des Grundgesetzes"? Entsteht ein in der Verfassung nicht vorgesehenes "deutsches FBI"? Rüstete man das BKAG mit den beiden Maßnahmen unzulässig mit Präventivbefugnissen auf? Oder trüge der Gesetzgeber lediglich den Erfordernissen des asymmetrischen Konfliktes in Sachen legitimer, angesichts der am 11. April diesen Jahres in Algerien verwirklichten Anschläge dringend gebotener Vorfeldarbeit Rechnung, um Leib, Leben, Staat und Verfassung im Raum der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts effektiver zu schützen?
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61. Jg. 2007, S. 298
Rechtsprechung: BGH vom 22.11.2006 - 2 StR 382/06 -
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61. Jg. 2007, S. 299
Abstrakt: In kritischen Situationen wird immer wieder die Forderung nach weitergehender Zentralisierung der Polizei laut. Reagiert wird mit dem Gegenargument nach Basisnähe, Dezentralisierung, Deregulation und Delegation. Die Diskussion um die verfassungsrechtlich geteilten Kompetenzen von Bund und Ländern führt nicht weiter. Entscheidend ist, die Schnittstellen zwischen den verschiedenen an der Verbrechensbekämpfung beteiligten Ebenen in Bund und Ländern optimal zu gestalten. Die neuen technischen Kommunikationsmittel - direkter, kürzer und weniger hierarchisch strukturiert und auch weniger pannenanfällig -, mit denen sich die verschiedenen Ebenen vertikal und horizontal unmittelbar kurzschließen können, bieten hierzu gute Voraussetzungen. Als Überbau bedarf es einer konsequent zu verfolgenden Gesamtstrategie für die Verbrechensbekämpfung einschließlich der Gefahrenabwehr.
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61. Jg. 2007, S. 301
Abstrakt: Statistiken, so auch die Polizeiliche Kriminalstatistik als Hilfsmittel zur Erkenntnisgewinnung, begegnen einer Vielzahl von Vorbehalten. Die Zitatenlexika sind voll von entsprechenden, meist negativ getönten Äußerungen in der Art von "Ich glaube nur der Statistik, die ich selbst gefälscht habe". Andererseits ist die Statistik ein unentbehrliches und durch nichts zu ersetzendes Erkenntnismittel: "Erst die Kenntnis der relevanten Daten ... schafft die für eine am Sozialstaatsprinzip orientierte staatliche Politik unentbehrliche Handlungsgrundlage." Es gibt viele Gründe, weshalb manche meinen, mit Statistiken ließe sich trefflich lügen oder - vorsichtiger formuliert - manche den Eindruck haben, mit Statistiken könne alles und jedes begründet werden. Einer der häufigsten Gründe für dieses Vorurteil dürfte in der Auswertung der Daten liegen, bei der bestimmte Grundregeln (absichtlich oder unabsichtlich) nicht beachtet werden. Am Beispiel der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sollen gleichsam im Sinne eines "Erste-Hilfe-Kurses gegen schlechte Auswertungen" einige Leitlinien für die Auswertung kriminalstatistischer Daten vorgestellt werden.
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61. Jg. 2007, S. 308
Abstrakt: Die Operative Fallanalyse (OFA) kommt insbesondere zur Aufklärung von Mord und Sexualstraftaten zum Einsatz. Sowohl national als auch international kaum erforscht ist der Deliktbereich Raub und dazu gehörende Tätertypen. Erst seit wenigen Jahren gibt es einige internationale Forschungsprojekte zu Tatverhaltensweisen von Raubtätern, um Zusammenhänge zwischen einzelnen Aspekten des Modus Operandi (MO) sowie zwischen Aspekten des MO und Merkmalen des Täters zu untersuchen. Ziel ist es, relevante Zusammenhänge fest zu stellen, die zukünftig bei polizeilichen Ermittlungen von Raubüberfällen genutzt werden können. Der MO bezeichnet alle zielgerichteten und für die Durchführung der Tat notwendigen Verhaltensweisen des Täters2. Dazu gehören auch zeitliche und geographische Aspekte seines Tatverhaltens. Anhand einer Untersuchung des MO lassen sich Bezüge zu Merkmalen des Täters herstellen und polizeiliche Ermittlungsstrategien ableiten. Die Erforschung des MO von Raubtätern und daraus resultierende Ansatzpunkte für den Einsatz von fallanalytischen Methoden bei Ermittlungen von Raubüberfällen ist erfolgversprechend und nicht zuletzt im Hinblick auf hohe Fallzahlen und niedrige Aufklärungsquoten notwendig.
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61. Jg. 2007, S. 312
Abstrakt: Nicht natürliche Todesfälle führen häufig zu sehr aufwändigen polizeilichen Ermittlungen. Nach der Todesstatistik des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2003 wurde in 11 150 Verfahren festgestellt, dass ein Suizid vorlag. Grundlegende Erkenntnisse aus diesen zahlreichen Ermittlungsverfahren lassen sich jedoch kaum gewinnen, da diese Verfahren polizeilicherseits weder erfasst noch nach kriminalistisch-kriminologischen Erkenntnissen ausgewertet werden. Zur Erkenntnisgewinnung wertete eine Projektgruppe an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW, Abt. Münster, polizeilich bearbeitete Suizide der Jahre 2000 bis 2005 im Münsterland unter anderem nach kriminalistischkriminologischen, sozialen und rechtsmedizinischen Faktoren aus. Da Hintergrund der Ermittlungen das Recht auf Leben als höchst zu schützendes Rechtsgut ist, wären weiterführende Analysen auf der Grundlage einer zu vereinbarenden systematischen polizeilichen Datenerfassung im Interesse einer sachgerechten und möglichst fehlerfreien polizeilichen Ermittlungsarbeit wünschenswert.
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| Autor/en: |
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| Stichwort(e): |
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61. Jg. 2007, S. 318
Rechtsprechung: BVerfG vom 27.09.2006 - 2 BvR 1603/06 -
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| Stichwort(e): |
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61. Jg. 2007, S. 319
Abstrakt: Im Bereich Formspuren tritt häufig die Frage auf, ob übereinstimmende Tat- und Vergleichsspuren ein und demselben oder aber verschiedenen Spurenerzeugern zuzuordnen sind. Ein Beitrag zur Lösung dieses Problems sollen Untersuchungen an nacheinandergefertigten Sohlen liefern, die aus thermoplastischem Polyurethan (TPU) - ein bei Wärmeeinwirkung gut verformbares Polyurethan und für den Sohlenbereich ein noch recht neuer Werkstoff - hergestellt wurden. Die hier vorliegende Arbeit verfolgt das Ziel - wie auch frühere Publikationen über Polyurethan (PU)-Sohlen Erkenntnisse zu gewinnen, inwieweit bei der Laufflächenproduktion vorhersehbare, reproduzierbare (deterministische) und/oder zufällige, nicht-wiederholbare (stochastische) Ereignisse auftreten. Ein weiterer Aspekt ist, herauszufinden, wie getreu sich Defekte von Schuhsohlen in unterschiedlichen Spurenträgermaterialien abbilden. Nach dem Ergebnis der Untersuchungen erscheint eine Identifikation des "tatverdächtigen" Schuhes zu der gesicherten Tatortspur nur dann machbar, wenn der gesamte Laufflächen-Abdruck bzw. Eindruck in einwandfreier Wiedergabequalität vorliegt.
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61. Jg. 2007, S. 325
Abstrakt: Seit dem 11. September 2001 dienen auf Landespolizeirecht gestützte Erhebungen von Daten und Informationen sowie darauf folgende vertiefende Einriffe der Früherkennung von terroristischer Schwerkriminalität. Das Fundament jener Vorfeldarbeit leistet der innerhalb der deutschen Kriminalpolizei für politisch motivierte Kriminalität sachlich zuständige Staatsschutz: Eigens innerhalb seiner Organisation geschaffene Dienststellen setzen mit so genannten Gefahrenermittlungen terroristische Personenzusammenhänge unter einen hohen Fahndungsdruck. Ihr Fokus auf Gefahrenabwehr und Prävention hat zum Ziel, straflose Anschlagsvorbereitungen noch vor versuchten Verletzungen von Rechtsgütern zu erkennen. Im Rahmen dieser kriminalpolizeilichen "Intelligence - Arbeit" stuft man bestimmte islamistische Zielpersonen aufgrund einer Gefahrenprognose als Gefährder ein. Daraufhin unterliegen diese Personen heimlich vollzogenen, langfristigen informationellen Maßnahmen: Die Polizei untersucht, ob von den Beobachteten Störungen in Form von Anschlägen oder ähnlich gefährlichen phänomenspezifischen Handlungen drohen.
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| Stichwort(e): |
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61. Jg. 2007, S. 333
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61. Jg. 2007, S. 334
Abstrakt: Ein forensischer Dienst, der Sachspuren analysiert, muss systematisch und gut dokumentiert arbeiten. Mit wenig Aufwand kann er die Arbeitsschritte seiner Untersuchungen exakt beschreiben. Diese Dokumentation und die vollständige Validierung der Arbeitsschritte sind ein wesentlicher Teil eines nach Norm ISO/IEC 17025 akkreditierbaren Qualitätsmanagement- Systems. Am Beispiel eines Glühlampenuntersuchung nach einem Verkehrsunfall wird gezeigt, wie mit einem solchen System gearbeitet wird.
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| Stichwort(e): |
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61. Jg. 2007, S. 338
Abstrakt: Das Schweizerische Grenzwachtkorps ist seit über hundert Jahren mit der Sicherung der Landesgrenze betraut. Lange Jahre wurden die mehreren Hundert Grenzübergänge zu den Nachbarstaaten mit statischen Kontrollen gesichert und der Grenzverkehr kontrolliert. Mit der zunehmenden Mobilität der Bevölkerung hat auch die Mobilität der Grenzwache zugenommen. Die dynamische Grenzkontrolle ist für die Schweiz kein Novum, schon früh hat man Fahrzeuge eingesetzt, um lagegerecht zu intervenieren. Seit jeher richtet das GWK ein scharfes Auge auf Schmuggler und Personen, die illegal die Grenze überschreiten. Was früher partiell mit glasklaren Feldstechern festgestellt wurde und nur die Vögel vollständig zu Auge bekamen, sieht die Grenzwache heute auf dem Bildschirm.
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