61. Jg. 2007, S. 212
Abstrakt: Aus seiner Erfahrung als Vertreter der Bundesländer für die EU-Ratsarbeitsgruppe "Grenzen" sieht sich der Autor bezüglich des Artikels von Bernd Walter zu einigen Anmerkungen veranlasst. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf offensichtlich inaktuelle Ausführungen zum Europäischen Gesetzgebungsverfahren betreffend den "Schengener Grenzkodex" sowie auf die Darstellung der aus der neuen EU-Regelungslage herrührenden Querbezüge zu verdachts- und ereignisunabhängigen Kontrollen nach nationalem Polizeirecht.
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61. Jg. 2007, S. 217
Abstrakt: Internationale Vergleiche belegen, dass Deutschland bereits über einen hohen rechtlichen Standard bei der Korruptionsbekämpfung verfügt. Rechtsverschärfungen sind jedoch erforderlich, um bereits unterzeichnete internationale Verträge national umzusetzen. Die vorgesehenen Rege lungen werden als Schritt in die richtige Richtung bewertet. Zugleich werden jedoch weitere Verbesserungen vorgeschlagen, unter anderem die Einführung der Telefonüberwachung und Kronzeugenregelung bei der Verfolgung von Korruption sowie eine einfachere Gewinnabschöpfung. Kritisiert wird zudem, dass in der gegenwärtigen Debatte die Strafbarkeit der Bestechung inländischer Abgeordneter ausgeklammert ist. Angemahnt wird ferner ein der Sozialschädlichkeit der Korruption und Wirtschaftskriminalität angemessener Einsatz spezialisierter Fachkräfte bei Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Richterschaft. Die in Aussicht gestellten Rechtsänderungen werden den Bedarf noch erhöhen. Nach einem Deal zustande gekommene Urteile, exemplarisch hierzu die Verurteilung des VW-Ex-Personalvorstandes Hartz, bergen die Gefahr, dass das Vertrauen in die Justiz verloren geht.
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61. Jg. 2007, S. 222
Abstrakt: Bis heute existiert für Wirtschaftskriminalität keine Legaldefinition, was auf die vielfältigen Erscheinungsformen und die damit einhergehende Deliktsvielfalt zurückzuführen ist. Nach der Polizeilichen Arbeitsdefinition hat in der PKS registrierte Wirtschaftskriminalität zwar nur einen Anteil von 1,4% an der Gesamtkriminalität, verursacht mit 4,2 Milliarden Euro allerdings mehr als 50% des materiellen Gesamtschadens. Zudem ist mit einem beachtlichen Dunkelfeld zu rechnen, das nicht zuletzt auch im Zusammenhang von den für dieses Deliktsfeld bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten verfügbaren und begrenzten Ressourcen zu sehen ist. Wirtschaftsstrafverfahren weisen häufig eine mehrere Jahre lange Verfahrensdauer auf. Dieser Umstand, insbesondere aber auch die wegen der Verfahrenskomplexität und Prozessökonomie getroffenen Absprachen zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht, führen dazu, dass das mögliche Strafmaß zum Nachteil der General-, aber auch Spezialprävention selten auch nur annähernd ausgeschöpft wird. Erfolg versprechend, insbesondere im Bereich der Prävention, ist die seit einiger Zeit forcierte Zusammenarbeit von Strafverfolgung, Verwaltung und Interessenvereinigungen. Eine strategische Schwerpunktsetzung "Wirtschaftskriminalität" ist geboten, um das notwendige Vertrauen in die Wirtschaft als bedeutender Faktor für eine positive Entwicklung zu erhalten bzw. wiederzugewinnen.
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61. Jg. 2007, S. 230
Rechtsprechung: BGH vom 07.03.2006 - 1 StR 316/05 -
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61. Jg. 2007, S. 231
Abstrakt: Auch im Bereich der Wirtschaftskriminalität wird das Internet zunehmend als Tatmittel eingesetzt bzw. missbraucht. Es ist mit einem weiter steigenden Trend zu rechnen, auch weil die Nutzerzahl noch weiter ansteigen und der Internetzugang kostengünstiger und einfacher wird. Straftaten mit hohem Ressourcenbedarf, z.B. Softwarepiraterie, werden durch die Verfügbarkeit von Breitbandzugängen (z.B. DSL) begünstigt. Brennpunkte sind gegenwärtig Produkt- und Markenpiraterie, Ausspähung und Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, groß angelegter Betrug mit einer Vielzahl von Geschädigten (mehrere tausend im Einzelfall), aber auch Angriffe gegen die IT-Infrastruktur von Unternehmen mit gravierenden, möglicherweise den Bestand gefährdenden Folgen für betroffene Unternehmen. Eine effektive Bekämpfung erfordert Kooperation und Koordination staatlicher und privater Einrichtungen auf nationaler und internationaler Ebene.
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| Stichwort(e): |
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61. Jg. 2007, S. 236
Abstrakt: Dem Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2005 kann entnommen werden, dass die Schadenssumme der gesamten Wirtschaftskriminalität bei rund 4,2 Mill. Euro liegt und dies etwa die Hälfte der erfassten Schadenssumme der Gesamtkriminalität darstellt. Die Aufklärungsquote soll bei etwa 95% liegen. Fakt ist aber, dass es insoweit ein sehr großes Dunkelfeld gibt, das ausweislich des Bundeslagebildes auch vom BKA gesehen wird. Dafür mitursächlich sind auch immer kompliziertere und komplexere internationale und globale arbeitsteilige Tatbegehungsweisen. So werden mögliche Investoren von Tätern im Rahmen der nachfolgend beschriebenen Systeme mit dem Versprechen hoher risikofreier Renditen und beachtlicher Gewinnmöglichkeiten innerhalb kurzer Zeit zur Herausgabe von Geldern gelockt. Erhaltene Gelder werden jedoch zweckwidrig verwendet und fließen überwiegend ins Ausland in Black Boxes ab. Im Ausland befinden sich aber nur die Täter im Financial- und Tax- Haven (also im Finanz- und Steuerparadies) und gerade nicht deren Opfer. Soweit es um den Prime Bank Instruments Fraud (Betrug mit Bankinstrumenten) geht, kann es sich u. U. sogar um organisierte Kriminalität handeln. Nicht nur die direkt betroffenen Opfer werden bei dieser Art der Vermögensumschichtung geschädigt, sondern auch der Fiskus, Banken, Versicherer und Volkswirtschaften.
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61. Jg. 2007, S. 246
Abstrakt: Korruption, ein vordergründig betrachtet opferloses Delikt, wird nur in seltenen Fällen den Ermittlungsbehörden bekannt. Geschätzt wird, dass nur 2-5 % der Fälle Gegenstand von Ermittlungen werden und auch in diesen Fällen fehlt der Justiz häufig der klassische Zeuge, um Tatverdächtige zu überführen. Die unmittelbaren und die oft nur mittelbar sich auswirkenden Schäden durch Korruption sind beachtlich: Seriöse Wettbewerber werden ausgeschaltet, die Staatskasse leistet überhöhte Zahlungen, Verbraucher und Steuerzahler erfahren unnötige Belastungen, Arbeitsplätze werden vernichtet, Beteiligte in Verwaltung und Wirtschaft bewirken Vertrauensverluste, Ethik und Moral werden untergraben. Korruptionsprävention, aber auch eine verbesserte Korruptionsaufdeckung müssten daher in besonderem Interesse des Staates und der Gesellschaft liegen. Bereits erreichte Forschungsergebnisse zeigen Wege auf, diesem Deliktsfeld wirkungsvoller zu begegnen. Forschung, Lehre und Politik sind allerdings weiterhin gefordert, wirkungsvolle Strategien zu entwickeln.
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| Autor/en: |
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| Stichwort(e): |
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61. Jg. 2007, S. 251
Abstrakt: Definitionen - oder zutreffender Kriterienkataloge - zur Organisierten Kriminalität (OK) vermitteln den Eindruck von Präzision, eröffnen jedoch erhebliche Interpretationsspielräume. Als legitimierende Grundlage für staatliche Eingriffe und Sanktionen sind sie ungeeignet. Die Wertung der Entwicklung der OK darf sich nicht auf abstrakte anonymisierte Beschreibungen der Situation, gestützt auf statistische Daten, deren Ableitung nicht immer nachvollziehbar ist, beschränken. Erforderlich ist die Erstellung einer Bedrohungsanalyse, die den Behörden, die beteiligt, betroffen oder zuständig sind, in vertrauensvoller Weise auch personenbezogene Daten zugänglich macht. Zunehmend gehen Gefährdungen nicht nur von besonders auffälligen und damit „primitiven Formen der OK aus, sondern von Personen und Strukturen, die sehr spezifische Talente ausgebildet haben. Sie nutzen das Wohlstandsgefälle innerhalb der EU, die strukturellen Umwälzungen, die für einen offenen Binnenmarkt typischen Kontrolldefizite sowie die Vielzahl und Komplexität gesetzgeberischer Akte, aber auch die legalen, aber vom Gesetzgeber nicht gewollten Schlupflöcher. Das kriminologische wie kriminalistische traditionelle Verständnis von OK muss sich vor diesem Hintergrund ändern.
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| Stichwort(e): |
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61. Jg. 2007, S. 256
Abstrakt: Das Phänomen Menschenhandel wird kontinuierlich beschrieben und analysiert. Facettenreiche Darstellungen nehmen die unterschiedlichsten Perspektiven ein. Die Blickwinkel reichen von juristischen Erörterungen über Opferschutz bis hin zu polizeipraktischer Kriminalitätsbekämpfung. Die Sichtweisen lassen sich weder widerspruchsfrei nebeneinander legen, noch ergeben sie ein vollständiges Gesamtbild. Diese interdisziplinäre Darstellung nimmt sich den Spannungsfeldern und Lücken des aktuellen Diskussionsstandes an. Die Diskussionen in der Literatur und zum Opferschutz konzentrieren sich weiterhin hauptsächlich auf die Zwangsprostitution, gefördert durch eine selektierende Lobbyarbeit frauenpolitischer Programmatik. Die anderen Erscheinungsformen des Menschenhandels scheinen weitgehend ausgeblendet. Ob sich hier entsprechend der veränderten Rechtslage ein polizeilicher Interventionsschwerpunkt herausbildet, ist noch nicht absehbar.
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| Autor/en: |
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| Stichwort(e): |
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61. Jg. 2007, S. 262
Rechtsprechung: LG Berlin vom 30.11.2005 - 505 Qs 185/05 -
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61. Jg. 2007, S. 263
Abstrakt: Es gibt kaum eine Sportart in der Schweiz, die dem Zuschauer so viel Entspannung und Spannung, Ästhetik und Kampf bietet wie der Fussball und das Eishockey. Einem Millionenpublikum bereiten sie aufregend-erholsame Stunden – wenn da nicht die Krawalle, die zerstörerischen Ausschreitungen von Fussball- und Eishockeyfans wären! Auch in unteren Ligen oder auf Anlagen kleiner Clubs kommt es immer häufiger zu Gewaltausbrüchen. Einerseits besuchen etwa gewaltbereite Fussballfans auch Eishockeyspiele und umgekehrt, andererseits geht die Gewalt nicht mehr nur von "klassischen" Hooligans aus. In der schützenden Anonymität agieren auch sportlich wenig interessierte Leute zunehmend gewalttätig. Vielfach handelt es sich um sehr junge Randalierer, die insbesondere "Actions" oder "Events" suchen und dabei Sicherheitskräfte und Unbeteiligte angreifen und gefährden. Eine besorgte Öffentlichkeit stellt vermehrt zunehmend höhere Anforderungen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit bei sportlichen Grossveranstaltungen. Der nachfolgende Beitrag gibt einen rudimentären Überblick zur Schweizer Hooliganismus-Szene und zeigt weiter auf, wie heute auf Polizeiebene die Bekämpfung des Hooliganismus schweizweit organisiert und geregelt ist.
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