60. Jg. 2006, S. 579
Abstrakt: Mit Wirkung zu 1. Januar 2004 trat das Investmentmodernisierungsgesetz in Kraft. Deutschland wurde damit auch den Hedge Fonds in Erwartung positiver Auswirkungen auf die Kapitalbilanz als Aktionsraum geöffnet. Hedge Fonds hatten und haben allerdings ein Negativ-Image. Nach dem 11.9.2001 hatte der Finanzminister der USA die Sorge geäußert, dass sie auch zur Finanzierung des Terrorismus und zur Geldwäsche eingesetzt werden könnten. Unter diesem Eindruck hat er sich entschlossen, die Kontrolle über Hedge Fonds erheblich zu verschärfen. Auch stellte man eine Zunahme von Betrügereien bei ihrer Verwaltung fest. Manager setzen sich gelegentlich mit prall gefüllten Kassen in die Karibik ab. Die "Heuschreckendiskussion" hat Risiken für Wirtschaftsunternehmen bewusst gemacht. Es stellt sich die Frage, ob im Zusammenhang mit der Gesetzgebung, rechtzeitig eine risikoorientierte Folgenabschätzung durchgeführt wurde, um danach voraussehbaren Fehlentwicklungen, die Spezialisten bei Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten vor äußerst schwierige Aufgaben stellen, bereits auf der Präventionsebene zu begegnen.
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60. Jg. 2006, S. 587
Rechtsprechung: OLG Hamm vom 02.03.2006 - 3 Ss 35/06 -
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60. Jg. 2006, S. 588
Abstrakt: Nachdem in Teil 1 (Kriminalistik 8-9/2006) forensische, anthropologische und chirurgische Fragestellungen der interdisziplinären Methoden der Gesichtsweichteil-Rekonstruktion behandelt wurden, befasst sich dieser Beitrag mit der Vorbereitung und Durchführung einer Vergleichsstudie zur Gesichtsrekonstruktion. Grundlage war ein bisher ungeklärter Schädelfund im Zuständigkeitsbereich der Kriminalpolizei Celle. 22 Teams von Neuseeland und Kanada bis zur Türkei und Finnland hatten sich um die Wiederherstellung der Gesichtszüge bemüht. Aus wissenschaftlicher Sicht waren zwei Fragen von besonderem Interesse: 1. Inwieweit kann der Übergang von der praktischen Modellierarbeit hin zur computerunterstützten Rekonstruktion das Ergebnis verbessern? 2. Inwieweit unterscheiden sich die Ergebnisse, die mit den unterschiedlichen Methoden erzielt werden?
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60. Jg. 2006, S. 588
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60. Jg. 2006, S. 594
Abstrakt: Todesfälle im Zusammenhang mit Güllegruben, Klärwerken oder Biogasanlagen zählen zu den selteneren Vorkommnissen im Polizeialltag. Hierbei sind jedoch gelegentlich mehrere Opfer zu beklagen. Aus kriminalistischer Sicht muss ein Tötungsdelikt, z.B. Verbergen der Opfer in einer Jauchegrube, von Unglücksfällen abgegrenzt werden. In unserem Institut wurden in den letzten Jahren mehrere Unglücksfälle durch Kloakengas mit tödlichem Ausgang für Opfer und Helfer sowie ein Tötungsdelikt mit Verbergen des Leichnams in einer Sickergrube untersucht. Die zuständigen Berufsgenossenschaften haben hierzu Informationsbroschüren erarbeitet. Die in diesen Broschüren beschriebenen Risiken müssen im Schadensfall natürlich auch von Einsatzkräften berücksichtigt werden. Bei den beschriebenen Unfällen sind diese Gefahren bei spontanen, durch persönlichen Einsatz geprägten, letztlich unüberlegten Handlungen - auch von Erst-, Zweit- und Dritthelfern - nicht beachtet oder unterschätzt worden. Die Gefahren der Kloakengase werden evident.
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60. Jg. 2006, S. 599
Abstrakt: Der Artikel von Karlheinz Böhle und Peter Wildensee in der KRIMINALISTIK 2/2005, S. 106 ff, eröffnete eine notwendige Reflexion über Grundlagen der forensischen Handschriftenuntersuchung und zeigte Probleme des Fachgebietes auf. Seit der Wiedervereinigung gibt es insbesondere aus der Sicht von Schriftsachverständigen aus der ehemaligen DDR verstärkt Diskussionen über die Fundierung der forensischen Handschriftenuntersuchung. Ziel dieser Arbeit ist es, die Probleme schärfer herauszuarbeiten, um notwendige Veränderungen einzuleiten. Anschließend wird anhand eines Fallbeispiels eine wissenschaftliche Methode mit einer Systematik in der Erhebung von Befundtatsachen und einer Befundbewertung unter Anwendung von Erfahrungsregeln aufgezeigt.
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60. Jg. 2006, S. 608
Rechtsprechung: BVerfG vom 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04 -
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60. Jg. 2006, S. 609
Abstrakt: Die Deutsche Hochschule der Polizei (DHPol) ist in ihre Gründungsphase eingetreten. Der Masterstudiengang "Public Administration- Police Management" wurde bereits im Jahre 2004 akkreditiert. Die aktuellen Entwicklungen werden nicht nur von den potenziellen Studierenden und von einem Großteil der Polizeipraktiker mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. In der Hochschullandschaft im allgemeinen, insbesondere natürlich an den Polizei- Fachhochschulen der Bundesrepublik und an den Studienstandorten des ersten Studienjahres für den Masterstudiengang, schaut man sehr genau auf diesen Prozess.
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60. Jg. 2006, S. 615
Abstrakt: In Kriminalistik 4/03, S. 234 ff., hat der Autor erstmals die Möglichkeiten der "Präventiven Gewinnabschöpfung" (PräGe) vorgestellt. Inzwischen kommt die "PräGe" auf der Grundlage der Gefahrenabwehr- bzw. Polizeigesetze des Bundes und der Länder bundesweit häufig zur Anwendung, um auch so zu verhindern, dass kriminelle Gewinne in Form von Gegenständen und Bargeldbeträgen wieder an die Beschuldigten zurückgegeben werden müssen. Nunmehr hat der Deutsche Bundestag am 10.03.2006 in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten beraten. Nach dem Gesetzentwurf können Straftätern die finanziellen Gewinne aus Straftaten leichter entzogen werden. Es mag der Eindruck entstehen, dass sich durch diesen Gesetzentwurf die "PräGe" erledigt hat. Dem ist aber keineswegs so.
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60. Jg. 2006, S. 618
Rechtsprechung: BGH vom 25.04.2006 - 5 StR 42/06 -
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60. Jg. 2006, S. 619
Abstrakt: Urteile können dann am sichersten gefällt und ein Strafmaß bestimmt werden, wenn die Sachverhalte eindeutig sind, Zeugen sich nicht widersprechen und ihre Aussagen glaubwürdig sind. Im juristischen Alltag sind aber häufig gegenteilige Konstellationen vorherrschend. Die Neurowissenschaften nehmen sich mit ihren Methoden zunehmend Fragen an, die Juristen seit Jahrhunderten stellen: Wie können Gutachten, die auf naturwissenschaftlichen Erkenntnissen und neurowissenschaftlichen Methoden aufbauen, helfen, die Beurteilungssicherheit zu erhöhen? Verfügbare Methoden und Verfahren werden erläutert und hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit bewertet. Auch wird auf gegenwärtige Unterteilungen von Gedächtnis und deren Konsequenzen für eine bewusste und unbewusste Informationsverarbeitung eingegangen.
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60. Jg. 2006, S. 625
Rechtsprechung: BVerfG vom 27.04.2006 - 27.4.06 -
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60. Jg. 2006, S. 626
Abstrakt: Bei Korruption als Teil der Wirtschaftskriminalität in privaten und öffentlichen Unternehmen handelt es sich nicht um Einzelfälle, sondern um ein systemimmanentes Problem, dem konzeptionell zu begegnen ist. Auf der Grundlage einer Analyse von Erscheinungsformen und Ursachen können interne oder externe Prüf- und Steuerungsorgane korruptionsverdächtige Sachverhalte klären und Frühwarnsysteme zum Erkennen von Korruptionsrisiken entwickeln. Eine fundierte Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt das Ziel, Korruption zu minimieren. Von besonderer Bedeutung ist dabei der geschäftspolitische Wille der Leitungsebene zur Korruptionsprävention. Vorgesetzte müssen Unbestechlichkeit vorleben.
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60. Jg. 2006, S. 631
Rechtsprechung: BGH vom 20.09.2004 - 2 StR 281/04 -
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60. Jg. 2006, S. 632
Abstrakt: Die Beurteilung und Interpretation von Blutspurenbildern nimmt an Bedeutung zu. Das beweist die erste Europäische Konferenz der Blutspurenbilder-Interpreten (European Bloodstain Pattern Analysts [BPA] Conference) von Mitte Februar dieses Jahres. Über hundert Teilnehmer/-innen aus zwanzig Ländern haben sich in den Niederlanden getroffen - Sachverständige aus den Bereichen Kriminaltechnik, Rechtsmedizin, Forensik u.a.
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60. Jg. 2006, S. 637
Abstrakt: Bei der forensisch-psychiatrischen Beurteilung des Rückfallrisikos von Straftätern werden immer öfter Prognoseinstrumente eingesetzt. Ein in Nordamerika bei Sexualstraftätern häufig angewendetes Prognoseinstrument ist das Minnesota Sex Offender Screening Tool-Revised (MnSOST-R). Nachfolgend sollen Stärken und Schwächen dieses Instruments sowie eine Übersicht über verschiedene amerikanische Studien zur Einschätzung der Aussagekraft des MnSOST-R präsentiert werden. Schließlich werden im Sinn einer kritischen Würdigung Möglichkeiten und Grenzen bei der Anwendung dieses Instruments in unserem Sprach- und Kulturraum diskutiert.
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60. Jg. 2006, S. 641
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