60. Jg. 2006, S. 356
Abstrakt: Die Erscheinungsformen der heutigen Akteure der asymmetrischen Kriege in aller Welt sind vielfältig und nicht nur als neue Form des Terrorismus zu interpretieren. Darin inbegriffen sind sowohl islamistische Glaubenskrieger wie auch Söldner, Guerilleros und Terroristen alter politisch motivierter Art. Sie alle sind Teilnehmer an aktuellen Formen bewaffneter Auseinandersetzungen in vielen Ländern und Regionen der Welt. Zu fragen ist, ob es sich um wirklich neue Formen des Kampfes oder um Krieg handelt. Die Betrachtung erhebt nicht den Anspruch einer politisch-philosophischen Auseinandersetzung. Sie versucht, durch Betrachtung der Fakten im Diskurs mit historischen Erfahrungen in Europa und der Welt zur Klärung beizutragen. Eine klare Grenzziehung zwischen Innerer und Äußerer Sicherheit bzw. zwischen Polizeilicher Gefahrenabwehr und Landesverteidigung ist kaum noch möglich.
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60. Jg. 2006, S. 356
Abstrakt: Die Erscheinungsformen der heutigen Akteure der asymmetrischen Kriege in aller Welt sind vielfältig und nicht nur als neue Form des Terrorismus zu interpretieren. Darin inbegriffen sind sowohl islamistische Glaubenskrieger wie auch Söldner, Guerilleros und Terroristen alter politisch motivierter Art. Sie alle sind Teilnehmer an aktuellen Formen bewaffneter Auseinandersetzungen in vielen Ländern und Regionen der Welt. Zu fragen ist, ob es sich um wirklich neue Formen des Kampfes oder um Krieg handelt. Die Betrachtung erhebt nicht den Anspruch einer politisch-philosophischen Auseinandersetzung. Sie versucht, durch Betrachtung der Fakten im Diskurs mit historischen Erfahrungen in Europa und der Welt zur Klärung beizutragen. Eine klare Grenzziehung zwischen Innerer und Äußerer Sicherheit bzw. zwischen Polizeilicher Gefahrenabwehr und Landesverteidigung ist kaum noch möglich.
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60. Jg. 2006, S. 362
Rechtsprechung: OLG Hamburg vom 04.01.2005 - 3 Ws 176/04 -
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60. Jg. 2006, S. 363
Abstrakt: Anlässlich der Erstellung des Zweiten Periodischen Sicherheitsberichts der Bundesregierung (2. PSB; herausgegeben vom Bundesministerium des Innern und Bundesministerium der Justiz) wurde seitens des Bundesministeriums der Justiz angeregt, den Ursachen für den seit einigen Jahren zu verzeichnenden Anstieg der Zahlen in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) in Bezug auf Gewaltkriminalität1, hier vor allem schwere und gefährliche Körperverletzung, aber auch Freiheitsberaubung, Nötigung und Bedrohung, nachzugehen. Hierzu wurden die Mitglieder der Kommission PKS gebeten, zu prüfen, ob organisatorische und dienstkundliche Änderungen in ihrem Bundesland das Anzeigeverhalten der Bevölkerung und das Registrierverhalten der Polizeidienststellen beeinflusst haben könnten, oder ob andere Gründe ursächlich für diese Entwicklung sind. Ferner wurden sie um Zulieferung von Daten aus den Landessystemen zur Entwicklung der häuslichen Gewalt (Partnergewalt, Gewalt in engen sozialen Beziehungen) sowie zur Gewalt an Schulen oder in Pflegeanstalten ab dem Jahr 1998 gebeten. Diese Delikte werden nicht in der Bundes-PKS ausgewiesen, sondern können nur in einigen Ländern polizeistatistisch ausgewertet werden. Im Hinblick auf organisatorische und dienstkundliche Änderungen sind v. a. Informationen über Erlasse von Innen-, Justiz- und Kultusministerien einschließlich Diversionsrichtlinien, das Einrichten von Spezialdienststellen (inklusive Pilotprojekte von überregionaler Bedeutung oder längerer Laufzeit) sowie polizeiliche Richtlinien für Organisation und Sachbearbeitung von erheblicher Bedeutung, da diese Faktoren eine beachtliche Dunkelfeld-Hellfeld-Verschiebung bewirken.
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60. Jg. 2006, S. 367
Abstrakt: Macht-Nähe-Gewalt (?) - (Sexuelle) Gewalt- und Tötungsdelikte im sozialen Nahraum, so das Thema der 2. Arbeitstagung des Interdisziplinären Forums Forensik (iFF.) am 03./04. November 2005 in Bremen. In Einzelbeiträgen aus Praxis und Forschung verschiedener Fachdisziplinen und einer abschließenden Podiumsdiskussion wurden unterschiedliche Facetten des Tagungsthemas erörtert und diskutiert. Insgesamt nahmen etwa 400 Fachvertreterinnen und Fachvertreter aus den Bereichen Polizei, Rechtsmedizin, Forensische Psychologie und Psychiatrie, Strafvollzug, Sozial- und Rechtswissenschaften sowie aus Beratungseinrichtungen und Ministerien teil. Dieser Tagungsbericht spiegelt einen Ausschnitt aus dem breit gefächerten Tagungsprogramm wider - es werden ausgewählte Tagungsbeiträge zum Themenfeld - "Familiäre- und Beziehungsgewalt im sozialen Nahraum" referiert. Zudem wird ein Resümee, zu Möglichkeiten und Grenzen eines interdisziplinären Fallmanagements gezogen.
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60. Jg. 2006, S. 372
Rechtsprechung: OLG Hamm vom 05.07.2005 - 2 Ss Owi 177/05 -
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60. Jg. 2006, S. 373
Abstrakt: Es ist unbestritten, dass kriminologische Erkenntnisse und Erfahrungswerte den Zugang zu kriminalistischen Methoden oft erst ermöglichen bzw. verbessern. Leider wird dies in der täglichen Polizeiarbeit jedoch in vielen Fällen immer noch wenig beachtet. Insbesondere in Bezug auf die Vernehmung von Zeugen oder Beschuldigten durch Polizeibeamte begegnet man nicht selten der Ansicht, Vernehmen sei eine Kunst, die jeder nur begrenzt lernen könne. Der eine habe sie im Blut, anderen helfe auch kein noch so großes Bemühen. Viele theoretische soziologische und kriminologische Modelle erschienen zwar interessant, es fehlte ihnen jedoch der Bezug zur alltäglichen Polizeiarbeit. Diese Arbeit möchte versuchen, beides zu verbinden und wird damit vermutlich mehr Fragen aufwerfen, als sie beantworten kann.
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60. Jg. 2006, S. 382
Abstrakt: Jedes Jahr wählen in der Stadt Frankfurt am Main etwa 250 000 Bürger die 110. Nicht alle tun dies, um einen echten Notfall zu melden. Und bei keinem Anruf weiß der entgegennehmende Beamte vorher, was ihn erwartet. Der Bürger erwartet generell eine rasche Reaktion auf seinen Anruf. Bürgerbeschwerden beziehen sich häufig auf die Reaktionszeiten der Sicherheitskräfte. Notrufannahmestellen beklagen den Missbrauch und Fehlgebrauch. Dies ist ein Problem, mit dem Sicherheitsbehörden auf der ganzen Welt zu kämpfen haben. Gleichzeitig gibt es nur wenige Studien, die sich mit dem Ausmaß von Missbrauch und Fehlgebrauch der Notrufnummern auseinandersetzen. Verschiedene Phänomene des Miss- und Fehlgebrauchs werden beschrieben, Lösungsalternativen aufgezeigt und eine daraus resultierende Untersuchung im PP Frankfurt am Main vorgestellt. Anzustreben ist, die Inanspruchnahme des Notrufs möglichst auf echte Notlagen zu reduzieren, um die immer knapper werdenden polizeilichen Ressourcen zu schonen und mehr Raum für proaktives Handeln der Polizei zu schaffen.
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60. Jg. 2006, S. 389
Rechtsprechung: OLG Hamm vom 05.04.2005 - 1 Vas 77/04 -
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60. Jg. 2006, S. 390
Abstrakt: Eine vergleichende Untersuchung der Lehrinhalte des Faches Kriminalistik anhand der Curricula der Fachhochschulen der Länder ergab - soweit überhaupt eine Vergleichbarkeit möglich war - zwar weitgehende Übereinstimmung grundlegender Inhalte aber auch deutliche Unterschiede bei Themenbezeichnungen, Lehrinhalten, Themenanteilen, Stundenanteilen und der Vernetzung kriminaltaktischer, -technischer und rechtsmedizinischer Inhalte sowie der Kenntnisvermittlung zu phänomenologischen Problemen im Bereich der speziellen Kriminalistik. Als Ergebnis der Untersuchung werden einheitliche Kompetenzprofile für Lehrinhalte in einem modularisierten Fachhochschulstudium empfohlen, um künftig im Interesse einer effektiveren Verbrechensbekämpfung wieder ein einheitliches und hohes Qualitätsniveau der Lehre im Fach Kriminalistik in allen Bundesländern zu gewährleisten.
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60. Jg. 2006, S. 399
Rechtsprechung: OLG Köln vom 18.04.2005 - 19 U 10/05 -
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60. Jg. 2006, S. 401
Abstrakt: Bereits im Jahre 1997 legte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement das Konzept einer Expertenkommission zu einer eidgenössischen Strafprozessordnung vor. In der Folge wurde Prof. em. Niklaus Schmid mit einem ersten Gesetzesentwurf betraut, führte das Bundesamt für Justiz Hearings zu dessen Vorschlägen durch und überstand das Projekt das Vernehmlassungsverfahren, in welchem sich die Kantone und Parteien, aber auch weitere interessierte Gesellschaften und Institutionen, teils kritisch geäußert hatten. Seit dem 21. Dezember 2005 liegt nun der Entwurf der Bundesregierung zu einer Schweizerischen Strafprozessordnung vor, begleitet von der "Botschaft zur Vereinheitlichung des Strafprozessrechts" an die beiden Kammern des Bundesparlaments - Anlass für eine Standortbestimmung in dieser Zeitschrift.
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60. Jg. 2006, S. 404
Abstrakt: Der Artikel von Chantal Billaud und Martin Boess in der Zeitschrift Kriminalistik (Ausgabe 04/2006) zeigt deutlich die aktuellen Ermittlungsansätze der Schweizerischen Polizeikorps auf und weist auf die gegenwärtige Gesetzeslage im Bereich der Kinderpornographie hin. Die Stadtpolizei Zürich richtet ihr Augenmerk neben den aktuellen Ermittlungsansätzen auch auf die so genannten "hands on" Täter, welche das Internet als Plattform für die Vorbereitung von realen sexuellen Übergriffen auf Kinder benützen. Häufig findet der erste Kontakt zwischen Täter und Opfer über sogenannte öffentliche Chatrooms statt.
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60. Jg. 2006, S. 418
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