60. Jg. 2006, S. 76
Abstrakt: Für die Aufklärung von Tötungsdelikten sind spezifische Verhaltensweisen des Täters am Tatort richtungsweisend. Ein besonderer Aspekt ist das Undoing, in der deutschen Terminologie auch "emotionale Wiedergutmachung". Es handelt sich dabei um eine Form der Personifizierung, d.h. der Umsetzung eines Verhaltens, welches über die eigentliche Tatbegehung hinausgeht und damit persönliche Täterbedürfnisse repräsentiert. Beim Undoing versucht der Täter durch seine Handlungsweise die Tat symbolisch ungeschehen zu machen. Typische Formen des Undoing sind beispielsweise das Zudecken, Falten der Hände oder Reinigen des Opfers. Von kriminalpsychologischer Bedeutung ist dieser Aspekt, weil er häufig dann vorgefunden wird, wenn der Täter aus dem persönlifallanalytische chen Umfeld des Opfers stammt. Es werden vier Fälle aus dem eigenen Untersuchungsgut vorgestellt, Formen des Undoing aufweisen. Bei den Opfern handelt es sich um Frauen (67 J, 30 J, 26 J, 46 J), die jeweils von ihrem Lebenspartner/ Ex-Lebenspartner getötet worden waren. Des weiteren werden differentialdiagnostische Aspekte aufgezeigt (z.B. im Hinblick auf andere Aspekte einer Personifizierung oder bezüglich des Modus Operandi), da ein und dieselbe Verhaltensweise bei verschiedenen Tätern unterschiedliche Bedürfnisse repräsentieren kann, weshalb eine Interpretation von Täterverhalten auch nicht vorschnell, sondern erst nach Kenntnis und Bewertung aller Einzelaspekte erfolgen sollte.
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60. Jg. 2006, S. 80
Abstrakt: Täterprofile werden fast immer im Zusammenhang mit der Ermittlung von Serienmördern gesehen (s. z. B. Füllgrabe, 1997). Dabei darf aber nicht übersehen werden, dass Täterprofile auch für andere Delikte eine große Rolle spielen können, etwa Vergewaltigung - wie in diesem Beitrag - oder Raub, wie eine laufende Studie von L. Klaming an der Universität Bremen zeigt. Täterprofile sind bei derartigen Delikten vielleicht noch erfolgreicher, weil im Gegensatz zu einem Serienmord das Opfer direkte Informationen über den Täter liefert und z.B. aus seinem Sprachverhalten wichtige Rückschlüsse auf seine Persönlichkeit gezogen werden können.
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60. Jg. 2006, S. 86
Abstrakt: Die operative Fallanalyse (OFA) soll bei Tötungs- und Sexualstraftaten sowie bei anderen Gewaltdelikten Hinweise für weiterführende kriminalpolizeiliche Ermittlungen liefern. In Ergänzung der praktizierten Methodik kann eine auf der Tathergangsrekonstruktion basierende systematisch und explizit durchgeführte psychologische Analyse des Täterverhaltens zu einer optimierten Ableitung kriminalistischer Aussagen zum gesuchten Täter führen, insbesondere die Erarbeitung einer Fallcharakteristik und eines Täterprofils unterstützen.
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60. Jg. 2006, S. 92
Abstrakt: Im Dezember 2004 wurde in Kooperation mit dem Kommissariat 115 - Operative Fallanalyse (OFA) Bayern des Polizeipräsidiums München eine Aktenanalyse durchgeführt, bei der alle in den Jahren 2001 bis 2003 erstellten fallanalytischen Dokumente auf psychologische Begriffe hin durchgesehen wurden. Erwartungswidrig dominieren nicht Begriffe aus der Klinischen Psychologie oder aus der Psychiatrie, sondern Begriffe aus der Allgemeinen Psychologie (Motivation, Aggression). Die Listen der verwendeten psychologischen Begriffe führen zu keinem abschließenden Bild. Je nach Fall liegen die Begriffsschwerpunkte in sehr unterschiedlichen psychologischen Gebieten. Damit spiegeln die Begriffslisten zu einem guten Teil die Individualität der Fälle wider. Die Mitarbeiter der OFA verwenden diejenigen psychologischen Begriffe, die ihnen geläufig sind. Deshalb ist es denkbar, dass sich bei einer erneuten Analyse, beispielsweise der fallanalytischen Dokumente der Jahre 2004 und 2005, die Gewichte der einzelnen Begriffe verschieben oder Begriffe hinzukommen, weil es sich um andere Fälle handelt oder weil sich der psychologische Wissenstand der OFA-Mitarbeiter vertieft hat. Trotz der Vorläufigkeit der Ergebnisse zeigt die Aktenanalyse, dass die Allgemeine Psychologie eine größere Bedeutung für die Tätigkeit OFA besitzt, als regelmäßig vermutet wird.
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60. Jg. 2006, S. 97
Rechtsprechung: BGH vom 25.11.2004 - 5 StR 411/04 -
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60. Jg. 2006, S. 98
Abstrakt: Immer wieder werden im Zusammenhang mit herausragenden Gewalt- oder Sexualdelikten Fragen in der Manier: 'Was kann einen Menschen zu einer solchen Tat treiben?' gestellt. Man hofft dabei, von 'Experten' Hinweise auf mögliche Motive der Tat zu bekommen, und sich daraus ergebend Ermittlungsrichtungen zu eröffnen. Gerade bei hochgradig atypischen (Gewalt)Taten kommen öffentliches Interesse und politischer Druck hinzu, die Umstände und Gründe der Tatbegehung auszuermitteln, auch wenn der Täter ermittelt wurde und geständig ist. Im Falle ungeklärter Taten bietet das klassische Konzept der (operativen) Fallanalyse Ansätze, Motivbewertungen anhand einer eingehenden Tatrekonstruktion und unter Rückgriff auf bekannte Fallstrukturen des gleichen Deliktsbereichs (i.S. einer vergleichenden kriminologischen Betrachtung) vorzunehmen. Im Fall geklärter Taten und auch wenn der Täter zu einer Aussage bereit ist, reichen seine Angaben oft nicht aus, 'Licht in das Dunkel' des Motivhintergrunds der Tat zu bringen. Einerseits sind seine Aussagen oft zu diffus und undifferenziert, um eine umfassende Antwort auf die Motivfrage geben zu können, andererseits wird in polizeilichen Vernehmungen verständlicherweise der Fokus nicht auf eine befriedigende Ausermittlung des der Tat zugrunde liegenden Motivs gerichtet. Ausgehend von einer näheren Bestimmung des Motivbegriffs wird eine mögliche Methodik zur Herausarbeitung motivbildender Faktoren im Fall geklärter Taten vorgestellt. Methodische sozialwissenschaftliche Zugänge einer Motivanalyse werden diskutiert, mögliche Fehlerquellen einer Motivanalyse sowie ihr Nutzen im Ermittlungsverfahren aufgezeigt.
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60. Jg. 2006, S. 103
Rechtsprechung: LG Bremen vom 20.04.2005 - 1 Qs 47/05 -
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60. Jg. 2006, S. 104
Abstrakt: Nach der Anomietheorie von Durkheim und Merton z.B. wäre zu erwarten, dass Spätaussiedler stärker kriminalitätsbelastet sind als Deutsche ohne Migrationshintergrund. Zur Prüfung dieser Frage werden die Erkenntnisse aus zwei Untersuchungszeiträumen (1998 -2001 und 2002 - 2004) verglichen. Die Ergebnisse liefern keinen Beleg für diese Theorie und widersprechen auch der häufig kolportierten Auffassung eines bedrohlichen Ausmaßes der Aussiedlerkriminalität. Nach der vergleichenden Untersuchung der beiden Zeiträume werden zwar steigende Tatverdächtigenbelastungs- zahlen für Aussiedler festgestellt, die aber nicht über denen der Deutschen ohne Migrationshintergrund liegen. Sie bestätigen damit einschlägige Analysen, die -weitgehend einhellig- feststellen, dass die Gruppe der Aussiedler hinsichtlich Tatschwere und der Häufigkeit des Auftretens von Kriminalität sich nicht von Deutschen ohne Migrationshintergrund unterscheidet.
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60. Jg. 2006, S. 109
Rechtsprechung: BGH vom 10.05.2005 - 3 StR 425/04 -
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60. Jg. 2006, S. 110
Abstrakt: Die Ergebnisse einer Untersuchung der Polizeiakten von 98 Berliner Brandstraftätern stützen die Resultate früherer Untersuchungen, denen zufolge Brandstifter häufig noch andere Delikte begehen. Sie widerlegen die Annahme, dass sie meist delikttreu handeln. Lediglich bei 14 % der Brandstraftäter spielte die Motivkategorie "Faszination", zu der z.B. die Freude am Feuer oder Spannungsabbau zählt, eine Rolle.
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60. Jg. 2006, S. 112
Abstrakt: Die 84. Jahrestagung der DGRM wurde zeitlich in das ISALM (International Symposium on Advances in Legal Medicine) eingebettet. Organisatoren waren Prof. Dr. Klaus Püschel und sein Team des Hamburger Instituts für Rechtsmedizin. Das ISALM ist Ausdruck einer langen Tradition der engen Kooperation japanischer und deutscher Rechtsmediziner und findet seit 1990 im 3-Jahres-Zyklus abwechselnd in Japan und Deutschland statt. Die Verzahnung ISALM/Jahrestagung DGRM führte zu einem sehr dicht gedrängten Programm mit insgesamt 365 Vorträgen und Postern, von denen hier nur jene kurz besprochen werden sollten, die wegen ihrer thematischen Ausrichtung für die Leser der KRIMINALISTIK von besonderem Interesse sind. Die Kurzfassungen sämtlicher Beiträge sind in einem Abstract-Heft der Zeitschrift Rechtsmedizin abgedruckt.
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60. Jg. 2006, S. 115
Rechtsprechung: BGH vom 09.08.2005 - 1 StR 99/05 -
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| Stichwort(e): |
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60. Jg. 2006, S. 116
Abstrakt: Zu den Aufgaben der Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen gehört es seit ihrer Gründung Anfang der 20er-Jahre des vorigen Jahrhunderts, die Bürgerinnen und Bürger darüber aufzuklären, wie man sich wirkungsvoll vor Einbrechern schützen kann. Denn der Einbruch in die eigenen vier Wände bedeutet schon immer für viele Menschen einen großen Schock. Um dem vorzubeugen, werden von der Polizei richtiges Verhalten, Nachbarschaftshilfe und, als eine der tragenden Säulen, der Einsatz von Sicherheitstechnik empfohlen. Wenn aber geraten wird, zum eigenen Schutz in Sicherheitstechnik zu investieren, müssen sich die Beamtinnen und Beamten in den Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen immer wieder mit den allseits bekannten, eingefahrenen Vorstellungen und "Totschlagsargumenten" auseinandersetzen. Insbesondere die relative Zunahme von Einbrüchen, die im Versuchsstadium "stecken geblieben" sind, lassen jedoch vermuten, dass eingesetzte Sicherungstechnik von beachtlicher präventiver Wirkung ist und zugleich die Täterermittlung unterstützt.
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60. Jg. 2006, S. 118
Abstrakt: Das Bayerische Landeskriminalamt hat rund 1000 Wohnungseinbrüche ausgewertet, die im Jahr 2004 im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München (Landeshauptstadt München und Landkreis München) begangen wurden. Als Auswertungsgrundlage dienten die Feststellungen der Kriminalpolizei am Tatort. Ziel der Untersuchung war es unter anderem festzustellen, ob sich hinsichtlich des Täterverhaltens bzw. der Arbeitsweise von Wohnungseinbrechern auffällige Veränderungen mit Auswirkungen für die Empfehlungspraxis der Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen ergeben haben. Deshalb interessierten besonders zwei Fragen: Wo und auf welche Art und Weise dringen Einbrecher in Häuser und Wohnungen ein. Als Vergleichsuntersuchung diente die Auswertung des Bayerischen Landeskriminalamtes aus dem Jahr 1999.
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| Autor/en: |
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| Stichwort(e): |
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60. Jg. 2006, S. 120
Rechtsprechung: BGH vom 10.11.2005 - III ZR 72/05 -
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| Stichwort(e): |
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60. Jg. 2006, S. 121
Abstrakt: Der von Weihmann in seinem o. g. Aufsatz unternommene Versuch, auf aktuelle Problemfelder in Sachen Kriminalistik-Ausbildung in Deutschlands Polizei hinzuweisen, Defizite aufzuzeigen und Alternativen zu Bestehendem anzubieten, ist zweifellos zu begrüßen und verdient Beachtung. Gleichwohl erscheinen einige Anmerkungen und an verschiedenen Stellen auch Widerspruch angezeigt. Übereinstimmung besteht jedoch insbesondere darin, den Stellenwert der Kriminalistik herauszustellen und wo nötig zu stärken.
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| Autor/en: |
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| Stichwort(e): |
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60. Jg. 2006, S. 125
Rechtsprechung: BGH vom 21.12.2005 - 3 StR 470/04 -
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| Stichwort(e): |
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60. Jg. 2006, S. 126
Abstrakt: Tödliche Kohlenmonoxid (CO)-Vergiftungen treten hauptsächlich im Rahmen von Unfällen oder infolge suizidaler Handlungen auf. Typischerweise ereignen sich die letztgenannten Vergiftungen in Fahrzeugen, in welche die Auspuffgase durch entsprechend angebrachte Schlauchverbindungen eingeleitet werden, oder, wenn das Fahrzeug in einer geschlossenen Garage in Betrieb genommen wird. An unserem Hause wurde 1994 ein besonderer Fall einer CO-Vergiftung in einem Elektromobil beschrieben ((Bohnert u. Zollinger, 1994). Die CO-Quelle bestand dabei in einem benzinbetriebenen Generator im Fahrzeuginnern. Die folgende Falldarstellung zeigt auffallende Ähnlichkeiten zu diesem Fall. Man könnte fast von einer Duplizität der Fälle im Einzugsbereich des Berner Institutes für Rechtsmedizin sprechen!
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60. Jg. 2006, S. 130
Abstrakt: Verdeckte polizeiliche Ermittlungsmethoden werden nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die verdeckte Ermittlung (BVE) wieder vermehrt thematisiert und sind Gegenstand von Diskussionen und verschiedenen Veröffentlichungen in Fachzeitschriften wie in Nummer 4/05 der Kriminalistik durch Charles Haenni. Den finanziell und personell aufwändigen verdeckten Ermittlungen im Sinne des BVE stehen oft kostengünstigere Alternativen wie die Führung von Informanten und Vertrauenspersonen, der Scheinkauf und die verdeckte Fahndung gegenüber.
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