Die Berliner Türsteherszene

59. Jg. 2005, S. 395

Abstrakt: In Berlin hat sich im Laufe der Jahre eine Türsteherszene etabliert, die z. T. auf eine längere Tradition zurückblicken kann. Resultierend aus der früheren Teilung der Stadt sind in Ost- und Westberlin unterschiedliche Strukturen festzustellen. Bereits zu DDR-Zeiten entstand der "Ostberliner Türsteherring", der nach dem Fall der Mauer und dem Boom der Club- und Discoszene sein Personal aus Hooligans oder über Kampfsport- und Boxschulen sowie Fitness- Studios rekrutierte. Ihr martialischer Auftritt bei der "Angebotsunterbreitung", wenn nötig unterstützt durch Drohungen, provozierte Schlägereien und auch mal einen "Buttersäureanschlag", genügte, um neue "schutzbedürftige" Kunden unter den Discothek- und Clubbetreibern oder Event-Veranstaltern zu akquirieren. Im Westteil der Stadt erwarben sich insbesondere libanesisch-kurdische, palästinensische und türkische Kriminelle eine feste Position im lukrativen Türstehergeschäft. Ihre Methoden der Kundengewinnung ähnelten der Szene in Ostberlin. Schutzgelderpressung stellte sich zunehmend als "vertraglich vereinbarte Schutzgeldzahlung" dar, die aus der Sicht der Schutzgelderpresser das Strafverfolgungsrisiko minimieren sollte. Die Szene fühlte sich derart unangreifbar, dass auch Polizeibeamte durch Drohungen, Körperverletzungen und Zutrittsverweigerungen an ihrer Dienstausübung gehindert wurden. Die Ermittlungen der in Berlin im Rahmen einer Besonderen Aufbauorganisation (BAO) eingerichteten "EG Türsteherszene" deckten intensive Bezüge zum internationalen Rauschgifthandel, zum Waffenhandel und zu weiteren Deliktsbereichen auf. Festgestellt wurde aber auch, dass diverse Polizeibeamte der "Türsteherszene" nahe standen, Erkenntnisse aus polizeilichen Informationssystemen weiterleiteten, bevorstehende polizeiliche Maßnahmen verrieten, z. T. auch selbst Türstehertätigkeiten ausübten oder sogar mit selbst gegründeten Sicherheitsunternehmen Fuß zu fassen suchten. Die nunmehr über Jahre anhaltenden intensiven vielfältigen polizeilichen Maßnahmen unter Federführung der "EG Türsteherszene", unterstützt durch andere Institutionen lassen nachhaltige Erfolge erkennen.

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Autor/en:
Henninger, Markus
Susebach, Thomas
Stichwort(e):
Berlin, Türsteherszene
Türsteherszene, in Berlin


Organisierte Kriminalität und Terrorismus - von Kooperation in Richtung Symbiose?

Definitionen und aktuelle Erscheinungsformen

59. Jg. 2005, S. 409

Abstrakt: Eine weiterhin anzustrebende Einigung auf allgemeingültige, von allen Staaten akzeptierte Definitionen zu Kriminalitätsphänomenen der Organisierter Kriminalität (OK) und des Terrorismus wäre in einer Welt, in der nationale Grenzen zunehmend an Bedeutung verlieren und sich ein globaler Kriminalitätsraum entwickelt, von erheblichem Nutzen für eine abgestimmte und koordinierte Verbrechensbekämpfung, auch wenn nicht verkannt werden darf, dass Definitionen zu einem Verlust an Interpretations- und Handlungsspielräumen für die Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden führen könnten. Nach Ende des kalten Krieges ist eine Entwicklung zu transnationaler OK festzustellen. Parallel hat sich neben dem "alten", überwiegend europäischen Terrorismus, der auf national-ethnischen oder separatistischen Ideen basiert, internationaler Terrorismus in Konfrontation mit der gesamten westlichen Welt etabliert. Zwischen OK und Terrorismus gibt es Verbindungen, in Einzelfällen wird sogar von einer Symbiose zwischen diesen Kriminalitätsphänomen ausgegangen. Solche Verbindungen zur OK, insbesondere zur Rauschgift- und Schleusungskriminalität, lassen sich sowohl bei nationalen und regionalen terroristischen Organisationen als auch bei internationalem Terrorismus nachweisen. Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste sind auf dem richtigen Weg, wenn sie althergebrachte Muster einer getrennten Aufklärung dieser Kriminalitätsphänomene aufbrechen.

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Autor/en:
Soiné, Michael
Stichwort(e):
Organisierte Kriminalität, Definitionen und aktuelle Erscheinungsformen
Terrorismus, Definitionen und aktuelle Erscheinungsformen


Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Khat)

59. Jg. 2005, S. 418

Rechtsprechung: BGH vom 28.10.2004 - 4 StR 59/04 -

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Stichwort(e):
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, Beihilfe


Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union

Aufgaben und Befugnisse des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF)

59. Jg. 2005, S. 419

Abstrakt: Die Zuständigkeit des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) erstreckt sich sowohl auf die Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Gemeinschaften der EU als auch auf alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Wahrung der gemeinschaftlichen Interessen gegenüber rechtswidrigen Handlungen, die verwaltungs- oder strafrechtlich geahndet werden können. Das Amt übt seine Untersuchungsbefugnis in "voller Unabhängigkeit" aus; so hat der Direktor die Befugnis, Untersuchungen aus eigener Initiative einzuleiten. Ein Überwachungsausschuss, dem die regelmäßige Kontrolle der Untersuchungstätigkeit des Amtes obliegt, hat die Unabhängigkeit des Amtes sicherzustellen. Dem Amt ist Zugang zu sämtlichen Räumlichkeiten, Informationen und Dokumenten im Zuständigkeitsbereich zu gewähren. Bei den Untersuchungen müssen die Menschenrechte und Grundfreiheiten in vollem Umfang gewahrt werden. Gegenüber den Justizbehörden betroffener Staaten besteht eine Informationspflicht. Die Untersuchungsberichte sind in Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren zulässige Beweismittel. Nach dem Vertrag über eine Verfassung für Europa kann durch Europäisches Gesetz des Rates ausgehend von Eurojust eine Europäische Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union, erforderlichenfalls auch für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität mit grenzüberschreitender Dimension, eingesetzt werden. Status und Aufgaben des OLAF müssen im Licht der Befugnisse der Europäischen Staatsanwaltschaft neu überdacht werden.

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Autor/en:
Hetzer, Wolfgang
Stichwort(e):
EU, Aufgaben und Befugnisse des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF)
Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), Aufgaben und Befugnisse


Konsequente Dienst- und Fachaufsicht in der Kriminalitätsbekämpfung macht Mitarbeiter erfolgreich

Methoden der Dienst- und Fachaufsicht - Teil 1

59. Jg. 2005, S. 429

Abstrakt: Staatsanwaltschaften, Gerichte und Führungskräfte der Polizei beklagen nachlassende Qualität in der Kriminalitätssachbearbeitung. Analysen offenbaren, dass kriminalpolizeiliche Standardmaßnahmen nicht beherrscht bzw. angemessen eingesetzt werden. Mitursächlich dürfte eine weitgehend inhaltsgleiche Ausbildung von Schutzpolizeibeamten und Kriminalisten sein mit negativen Folgen bereits für die Personalgewinnung, wenn nicht speziell das kriminalpolizeiliche Berufsfeld angeboten wird. Kriminalistischer Erfolg kann nur auf der Grundlage einer profunden kriminalistisch/ kriminologischen Ausbildung erreicht werden. Wo sie fehlt, könnten kompetente Methoden der Dienst- und Fachaufsicht bestehende Defizite in gewissem Umfang ausgleichen. Dazu müssen tradierte Methoden, im Wesentlichen als monotone Ein- und Ausgangskontrolle praktiziert, optimiert und ergänzt werden durch Methodiken, die tatsächliche Belastungen und kriminalistische, insbesondere die Fallaufklärung fördernden Leistungen der einzelnen Mitarbeiterin und des einzelnen Mitarbeiters transparent machen und damit auch zu ihrer systematischen Qualifizierung beitragen. Auf diese Weise gewonnene Erkenntnisse ermöglichen eine professionelle Personalentwicklung und sind zugleich eine geeignete Grundlage für verwaltungsgerichtsfeste Entscheidungen über Verwendungen, Beförderungen und die Übernahme von Führungsverantwortung.

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Autor/en:
Jaeger, Rolf Rainer
Stichwort(e):
Dienst- und Fachaufsicht, in der Kriminalitätsbekämpfung
Führungslehre, konsequente Dienst- und Fachaufsicht in der Kriminalitätsbekämpfung
Kriminalitätsbekämpfung, Dienst- und Fachaufsicht


Das strafprozessuale Eingriffshandeln der Polizei

bei Antrags-, Ermächtigungs und Privatklagedelikten

59. Jg. 2005, S. 436

Abstrakt: Das Aufgabenspektrum der Polizei ist groß und umfasst die Gefahrenabwehr inklusive der vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung, die repressive Erforschung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie die Unterstützung anderer Behörden im Rahmen der Amtshilfe im engeren und weiteren Sinne. In diesem Beitrag sollen Umfang und Grenzen des strafprozessualen Eingriffshandelns bei Antrags-, Ermächtigungs- und Privatklagedelikten beschrieben und an dem bestehenden Normengefüge ausgerichtet werden. Grund dafür ist, dass immer wieder Unsicherheiten in diesem speziellen Aufgabenfeld festzustellen sind und häufig auch Grundsatzregelungen oberster Dienstbehörden, fachspezifische Lehrbücher und interne Fortbildungsbriefe keine durchgehende Klarheit herbeiführen.

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Autor/en:
Brenneisen, Hartmut
Martins, Michael
Staack, Dirk
Stichwort(e):
Eingriffshandeln der Polizei, bei Antrags-, Ermächtigungs und Privatklagedelikten
Polizei, strafprozessuales Eingriffshandeln bei Antrags-, Ermächtigungs und Privatklagedelikten


Polizeiliche Überwachung mittels GPS

59. Jg. 2005, S. 439

Rechtsprechung: BVerfG vom 12.04.2005 - 2 BvR 581/01 -

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Stichwort(e):
GPS, polizeiliche Überwachung
Polizeiliche Überwachung, mittels GPS


Windkraftkriminalität

Über eine neue Art des Kapitalanlagenbetrugs

59. Jg. 2005, S. 440

Abstrakt: Der weit verbreitete Glaube, Windkraftanlagen trügen zur Verbesserung des Klimas, zur Ablösung der Atomenergie und der fossilen Brennstoffe bei, steht im Widerspruch zu den Tatsachen. Zu den Tatsachen gehört indessen auch, dass über die Errichtung von Windkraftanlagen jährlich etwa drei Mrd. Euro zu Lasten der Allgemeinheit auf einen kleinen Kreis von Begünstigten umverteilt werden. Den Zugang zu den Geldquellen eröffnet konkret die öffentliche Verwaltung mittels ihrer Anlagegenehmigungen. Diese können fast nach Belieben erteilt werden, weil die Unbestimmtheit der rechtlichen Kriterien beinahe jede Entscheidung ermöglicht, während die Allgemeinheit nicht einmal die Eingriffe in Landschaft und Natur abzuwehren vermag. Es ist aber möglich, sich mit Strafanzeigen gegen betrügerische Praktiken von Windunternehmern zu wenden. In diesem Zusammenhang richtet sich das Interesse auf den § 264 a StGB (Kapitalanlagebetrug), der die Belange der Allgemeinheit zu wahren vermag, wo das Verwaltungsrecht nicht ausreicht. Erste Erfahrungen zeigen jedoch, dass dieser Weg nicht unbedingt zum Erfolg führt, weil die Idee vom Segen der Windkraft bereits bis in die Strafverfolgungsbehörden hinein vorgedrungen zu sein scheint.

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Autor/en:
Quambusch, Erwin
Stichwort(e):
Kapitalanlagenbetrug, Windkraftkriminalität
Windkraftkriminalität, als Art des Kapitalanlagebetrugs


Opfer und Opferinteressen im Strafverfahren

59. Jg. 2005, S. 448

Abstrakt: 1990 trat das Opferhilfegesetz in der Schweiz in Kraft. Es ist deshalb an der Zeit, Bilanz zu ziehen und die Umsetzung des Gesetzeswerkes in die Praxis zu analysieren. Obwohl Idee und Zielsetzung des OHG als ausgesprochen zweckmäßig angesehen werden muss, gibt es noch diverse Schwierigkeiten und Hürden, die eine professionelle und vernetzte Betreuung des Opfers verhindern. Polizeiliche Ermittlerinnen und Ermittler haben mit dem Opferhilfegesetz neue Aufgaben erhalten, die der sozialen, psychologischen und medizinischen Betreuung des Opfers dienen. Damit geraten sie aber auch in ein Spannungsfeld. Die nachstehende Fallbeschreibung der zuständigen Sachbearbeiterin sowie der Tatsachenbericht des anonym bleiben wollenden Opfers zeigen die Lücken klar auf. Wie der Umgang mit dem Opfer kriminaltaktisch optimiert werden und das Opfer als Kooperationspartner in das Verfahren eingebunden werden kann, wird im dritten Teil dieses Beitrages beschrieben.

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Autor/en:
Christen-Arnold, Margaretha
Steiner, Silvia
Stichwort(e):
Opfer, als Kooperationspartner im Strafverfahren
Opfer, eines Sexualdeliktes
Opfer, im Strafverfahren
Opferinteressen, im Strafverfahren