Akustische Wohnraumüberwachung

Sachverständigenstellungnahme im Rahmen der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 (BT-Drucksache 15/4533)

59. Jg. 2005, S. 204

Abstrakt: Das Bundesverfassungsgericht stellte mit seinem Urteil vom 3. März 2004 fest, dass die in Art. 13 III GG normierte akustische Wohnraumüberwachung zu repressiven Zwecken mit Art. 79 III GG. 3 vereinbar ist, wies jedoch zugleich darauf hin, dass die Vorschriften der Strafprozessordnung zur Durchführung dieser Maßnahme verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht in vollem Umfang genügen und gab dem Gesetzgeber auf, spätestens bis zu 30. Juni 2005 einen verfassungsgemäßen Zustand herzustellen. Der nunmehr vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung schränkt den Katalog der Anlasstaten zu weitgehend ein und errichtet hohe Hürden für die Anordnung und die Durchführung der Maßnahme, die die künftige Überwachung von Privatwohnungen, auch aus Praktikabilitätsgründen, nahezu ausschließen dürften. Dies geht zu Lasten eines effektiven Schutzes der Bürger vor Schwerkriminalität.

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Autor/en:
Büddefeld, Dieter
Stichwort(e):
Akustische Wohnraumüberwachung, Sachverständigenstellungnahme im Rahmen der öffentlichen Anhörung
Wohnraumüberwachung, akustische


Rechtsextremismus, Versammlungsfreiheit und der 8. Mai 2005

Mehr Staatsschutz durch weniger bürgerliche Freiheit ?

59. Jg. 2005, S. 208

Abstrakt: Am 11.3.05 beschloss der Bundestag in 2. und 3. Lesung ein Gesetz, dem der Bundesrat am 18.03.05 zustimmte, das zum einen § 130 StGB erweitert. Strafbar ist danach, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt. Zum anderen regelt das Gesetz mögliche Versammlungsverbote an Gedenkstätten von historisch herausragender Bedeutung, welche an die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der NS-Gewalt- und Willkürherrschaft erinnern. Verhindert werden soll damit auch eine Versammlung der NPD zum sechzigsten Jahrestag des Kriegsendes in Berlin- Mitte unter dem Motto "60 Jahre Befreiungslüge - Schluss mit dem Schuldkult".Kritiker bewerten das Gesetz als "Lex NPD" mit hohem verfassungsrechtlichen Risiko. Keinesfalls aber kann und darf Repression die notwendige Auseinandersetzung mit den vertiefend zu erforschenden Ursachen von Rechtsextremismus als Basis für nachhaltige Prävention ersetzen. Insbesondere in einer Zeit mit erheblichen sozialen Spannungen sind Wege zu finden, Jugendliche und Heranwachsende vor dem Abdriften in den braunen Sumpf zu bewahren bzw. sie für die Rückkehr zu demokratischen Werten zu gewinnen. Die Entwicklung von Rechtsextremismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland belegt, dass die bisherigen Bemühungennicht ausgereicht haben.

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Autor/en:
Denkowski, Charles
Stichwort(e):
Rechtsextremismus
Versammlungsfreiheit


Widerspruch gegen erkennungsdienstliche Behandlung

59. Jg. 2005, S. 216

Rechtsprechung: VG Schleswig vom 15.06.2004 - 3 B 77/04 -

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Stichwort(e):
Erkennungsdienstliche Behandlung, Widerspruch


Der Visa-Erlass und die Kriminalität von Ukrainern in Deutschland

59. Jg. 2005, S. 217

Abstrakt: Es ist unbestritten, dass der Visa-Erlass des Außenministeriums insbesondere in den Jahren 2001 und 2002 zu einem starken Zustrom von Menschen aus der Ukraine geführt hat. Angesichts des großen Einkommensgefälles, das zwischen beiden Ländern besteht, erscheint es sehr unwahrscheinlich, dass die große Mehrheit der eingereisten Ukrainer Deutschland als Touristen besucht hat. Nachfolgend wird deshalb die Frage untersucht, ob der Visa-Erlass einen starken Anstieg der von Ukrainern begangenen Kriminalität ausgelöst hat. Ferner wird als Alternative erörtert, ob die Wirkung des Visa-Erlasses primär darin lag, dass Deutschland für die meisten der eingereisten Ukrainer ein Transit-Land geworden ist.

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Autor/en:
Pfeiffer, Christian
Stichwort(e):
Visa-Erlass, Kriminalität von Ukrainern in Deutschland


Wohnungsdurchsuchung zur Auffindung von Personalpapieren

59. Jg. 2005, S. 220

Rechtsprechung: OLG Düsseldorf vom 05.01.2004 - 1-3 Wx 333/03 -

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Stichwort(e):
Wohnungsdurchsuchung, zur Auffindung von Personalpapieren


Beweisführung mittels verdeckter Ermittlungen

Und mit unzureichbaren Zeugen auf dem Gebiet der Rauschgiftkriminalität

59. Jg. 2005, S. 221

Abstrakt: Prognostiziert wird, dass die Nachfrage nach illegalen Drogen und damit einhergehend der Zufuhrdruck steigen wird. Der Gewinn aus dem Rauschgifthandel ist zudem eine der Säulen zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten. Deshalb ist die Sachbearbeitung gefordert, durch qualifizierte Finanzermittlungen Gewinne zu entziehen und Strukturen aufzudecken. Die Bekämpfung dieser besonders gefährlichen Form der organisierten Kriminalität hingegen wird immer schwieriger. Zum einen gehen mit der bundesweit eingeleiteten Reorganisation der Polizei Stelleneinsparungen einher mit der Notwendigkeit, Prioritäten und Schwerpunkte festzulegen. Zum anderen werden verdeckte Ermittlungen in ethnisch abgeschotteten Händlerstrukturen zunehmend schwieriger. Zugleich steigen die justiziellen Anforderungen an die Beweisführung - auch in Folge der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - verbunden mit zunehmendem Aufwand für die kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung. Im Zusammenhang mit Fragen des Zeugenschutzes und der Abgabe von Sperrerklärungen für Vertrauenspersonen (VP) und Verdeckte Ermittler (VE) unter Berücksichtigung der Möglichkeiten von Videokonferenzen sind die komplexen strafverfahrensrechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen, auch um Konfliktverteidigungsstrategien gewachsen zu sein.

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Autor/en:
Wittke, Torsten
Stichwort(e):
Rauschgiftkriminalität, Beweisführung mittels verdeckter Ermittlungen
Verdeckte Ermittlungen, Beweisführung


Das Urteil gegen Wolfgang Daschner

Aus der Verteidigerperspektive

59. Jg. 2005, S. 229

Abstrakt: In seinem Vermerk hatte Daschner dokumentiert, dass die Befragung des G. nicht der Aufklärung einer Straftat, sondern ausschließlich der Rettung des Lebens des entführten Kindes dient. Dem trug die Anklageschrift insofern Rechnung als nicht auf § 243 StGB Aussageerpressung abgehoben wurde; sie stützte sich auf § 240 Abs. 1 und 4 StGB - Nötigung in einem besonders schweren Fall - und § 357 Abs. 1 StGB Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat. Die Verurteilung erfolgte schließlich wegen Anstiftung zu schwerer Nötigung zu 90 Tagessätzen von insgesamt 10 800 Euro unter Strafvorbehalt auf Bewährung. Aus der Verteidigerperspektive werden zu diesem Komplex rechtliche, insbesondere polizeirechtliche Fragen behandelt, rechtsphilosophische Betrachtungen angestellt, Aspekte von Moral und Recht sowie zur Berufsethik der Polizei beleuchtet und die Bedeutung der Polizeidienstvorschrift 131 - Entführungen im konkreten Fall bewertet. Eingegangen wird ferner auf einschlägige neuere Literatur.

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Autor/en:
Steinke, Wolfgang
Stichwort(e):
Daschner, Wolfgang, Urteil aus der Verteidigerperspektive


Waffengesetz - Ausnahmen von Erlaubnispflichten

Dargestellt anhand von praktischen Beispielen

59. Jg. 2005, S. 238

Abstrakt: Das am 1. April 2003 in Kraft getretene neue Waffengesetz hat im Bereich der Ausnahmen von den Erlaubnispflichten einige Änderungen gebracht. Abweichend von der generellen Regelung des § 2 Abs. 2 i.V.m. Anl. 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 WaffG, der den Umgang mit Waffen oder Munition unter einen generellen Erlaubnisvorbehalt stellt, regelt § 12 WaffG die Fälle, in denen dieser Umgang ausnahmsweise ohne Erlaubnis gestattet ist.

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Autor/en:
Ullrich, Sigrun
Stichwort(e):
Waffengesetz, Ausnahmen von Erlaubnispflichten


Geldwäsche durch Strafverteidiger

59. Jg. 2005, S. 244

Rechtsprechung: BVerfG vom 14.01.2005 - 2 BvR 1975/03 -

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Stichwort(e):
Geldwäsche, durch Strafverteidiger


Aufgaben der Polizeipsychologie zur Unterstützung des täglichen Polizeidienstes

59. Jg. 2005, S. 245

Abstrakt: In dem Einführungsreferat anlässlich der jährlichen Arbeitstagung der Polizeipsychologen an der Fachhochschule für Polizei im September 2004 zu Aufgaben, Entwicklung und Perspektiven der Polizeipsychologie in Deutschland wird ein breit gefächertes Spektrum skizziert, das u.a. von Vernehmungspsychologie und Glaubhaftigkeitsbegutachtung über Eignungsdiagnostik und Führungskultur bis zu Fragen der Psychologie des Einsatztrainings und zur Unterstützung in Einsatzlagen reicht.

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Autor/en:
Buchmann, Eike
Stichwort(e):
Polizeipsychologie, zur Unterstützung des täglichen Polizeidienstes


Personenkontrolle in einem Vereinslokal (Teestube)

59. Jg. 2005, S. 247

Rechtsprechung: BVerwG vom 25.08.2004 - 6 C 26/03 -

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Stichwort(e):
Personenkontrolle, in einem Vereinslokal


Verdeckte Ermittlung

Der schweizerische Gesetzgeber hat sich der verdeckten Ermittlung angenommen

59. Jg. 2005, S. 248

Abstrakt: Auf den 1. Januar 2005 sind das Bundesgesetz über die verdeckte Ermittlung (BVE) und die dazu gehörige Verordnung über die verdeckte Ermittlung (VVE) in Kraft getreten. Im neuen Bundesgesetz wird versucht, die in Widerstreit befindlichen Anliegen von Zeugenschutz, Ermittlungseffizienz und Verfahrensgerechtigkeit miteinander in Einklang zu bringen. Die Praxis wird weisen, ob dies tatsächlich gelungen ist.

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Autor/en:
Haenni, Charles
Stichwort(e):
Schweiz, Bundesgesetz über verdeckte Ermittlung
Verdeckte Ermittlung, Bundesgesetz in der Schweiz