59. Jg. 2005, S. 4
Abstrakt: Die jährliche BKA-Herbsttagung, die in diesem Jahr "Netzwerke des Terrors Netzwerke gegen den Terror" zum Thema hatte, fand vom 02. bis 04. November in Wiesbaden statt. Tagungsleiter war der Vizepräsident im BKA, Prof. Dr. Jürgen Stock. Es war die fünfzigste Herbsttagung des Bundeskriminalamtes. An der Jubiläums-Tagung nahmen ca. 350 Fachleute aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Justiz und Polizei aus dem In- und Ausland teil. Hinzu kamen noch etwa sechzig Pressevertreter, die über dieses Ereignis in ihren Medien berichteten.
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59. Jg. 2005, S. 9
Rechtsprechung: BGH vom 17.06.2004 - 1 StR 62/04 -
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59. Jg. 2005, S. 10
Abstrakt: Die terroristischen Anschläge in Djerba, Bali, Istanbul oder Madrid haben möglichen Hoffnungen, bei den Anschlägen des 11. September 2001 in den USA möge es sich um ein finales Aufbäumen islamistischer Terroristen gehandelt haben, den Nährboden entzogen. Insbesondere die Bombenattentate im März 2004 in der spanischen Hauptstadt und die Entwicklungen in den Niederlanden verdeutlichen die akute Gefahr, der Europa durch den islamistischen Terrorismus ausgesetzt ist. Die Sicherheitsbehörden der Bundesrepublik Deutschland sind gefordert, sich dieser Gefahr jenseits aller nachvollziehbaren emotionalen Einflüsse mit sachlichen Analysen und frühzeitigem polizeilichem Handeln entgegen zu stellen. Diese Analysen sind vor allen Dingen im Sinne einer Früherkennung möglicher Bedrohungsszenarien unter Einbeziehung aller verfügbaren Erkenntnisquellen durchzuführen. Erforderlich ist daher der weitere Ausbau eines ganzheitlichen Bekämpfungsansatzes, der einen intensiven Informationsaustausch aller (Sicherheits-) Behörden sowie die konsequente, verzahnte Nutzung aller rechtsstaatlichen Möglichkeiten umfasst. Insbesondere vor dem Hintergrund der internationalen Dimension des islamistischen Terrorismus erfordert dessen Bekämpfung daher weiterentwickelte Formen der informationellen Kooperation, ohne dabei das organisatorische Trennungsgebot von Polizei, Nachrichtendienst und Verfassungsschutz zu verletzen. Vor diesem Hintergrund hat das BKA an seinem Standort in Berlin ein "Polizeiliches Informations- und Analysezentrum" (PIAZ) für den Bereich des islamistischen Terrorismus eingerichtet. Parallel dazu wurde beim BfV ein nachrichtendienstliches IAZ (NIAZ, ausschließlich unter Beteiligung von Nachrichtendiensten) geschaffen. Im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum werden die Analysespezialisten zentral zusammengeführt.
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59. Jg. 2005, S. 13
Rechtsprechung: BGH vom 20.10.2004 - 3 StR 301/03 -
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59. Jg. 2005, S. 14
Abstrakt: Statistiken haben eher einen schlechten Ruf und werden nicht selten missbraucht. Reine Zahlenvergleiche sagen nichts über ihre Wertigkeit aus, machen in der Regel keine Aussagen über gut oder schlecht, erfolgreich oder nicht erfolgreich, leistungsstark oder leistungsschwach. Erst eine neutrale und sachverständige Interpretation der Zahlen und ihres Zustandekommens unter Bildung von Relationen, wie Straftaten bezogen auf Einwohner (besser noch: In einer Region sich aufhaltende Personen) oder Tatverdächtige bezogen auf Populationsanteile und unter Berücksichtigung von Einflussfaktoren, lässt belastbare Bewertungen des Hellfeldes zu. Sachkundig genutzt ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ein geeignetes Instrument, Kriminalität und ihre Entwicklung zu beobachten und Erkenntnisse zu Einzeldelikten, Tatverdächtigen- und Opferstrukturen sowie zur Schadensentwicklung zu gewinnen als Grundlage für kriminalpolitische, -taktische und -strategische Maßnahmen, einschließlich der Organisation des Arbeitsaufkommens und der Ressourcenzuteilung bei Polizei und Justiz.
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59. Jg. 2005, S. 19
Abstrakt: Das in Russland entstandene Problem der Schattenjustiz , bei dem auch kriminelle Gewalt zu einem Instrument der Einschüchterung und Beseitigung zahlungsunfähiger Schuldner, aber auch hartnäckiger Gläubiger geworden ist, bezeichnete Präsident W. Putin in seiner Botschaft an das Parlament vom 3. 4. 2001 als eine der Schlüsselbedrohungen. Im Rahmen der Schattenjustiz werden Streitfälle behandelt, bei denen die Ansprüche auf Normen der kriminellen Subkultur basieren und keine Rechtgrundlage haben, aber auch Konflikte im Zusammenhang mit der Abwicklung rechtmäßig und ordnungsgemäß gestalteter Geschäfte. Träger der Schattenjustiz sind Anführer und Autoritäten des kriminellen Milieus - gewöhnlich ein "Dieb im Gesetz"- oder Ok-Gruppierungen eigennütziger und gewaltsamer beziehungsweise wirtschaftlicher Ausrichtung. Als Erklärung für die Schattenjustiz wird angeführt, dass der Druck des Staates gesunken ist und durch den Druck organisierter und nicht organisierter Krimineller kompensiert wurde, die in "holder Eintracht mit dem korrumpierten Teil des Beamtentums und der rechtsschützenden Strukturen zusammenwirken".
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59. Jg. 2005, S. 25
Abstrakt: Anmerkungen der Mutter eines Mordopfers zu dem von der 27. Großen Strafkammer des Landgerichtes Frankfurt verhandelten Verfahren in der Sache des Vize-Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner und des Kriminalhauptkommissars Ortwin Ennigkeit, angeklagt wegen Nötigung im besonders schweren Fall.
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59. Jg. 2005, S. 27
Abstrakt: Dem Trend einer globalen Standardisierung der Aus- und Weiterbildung sowie der Methoden der Brand- und Explosionsursachenermittlung/- erforschung mit einer Richtlinie, die u.a. Begriffe aus der Brand- und Explosionslehre definiert, die Vorgehensweise bei Untersuchungen, die Aussagefähigkeit von Spurenbildern und deren gerichtliche Verwertbarkeit, die Asservierung und den Transport von Spurenträgern und Beweismitteln sowie Verhaltensweisen vor Gericht regelt, darf und kann sich die Kriminalpolizei in Deutschland nicht entziehen, um geforderte Qualitätsstandards auch künftig erfüllen zu können.
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59. Jg. 2005, S. 30
Rechtsprechung: BGH vom 21.05.2004 - 1 StR 170/04 -
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59. Jg. 2005, S. 31
Abstrakt: Bis 2002 hat Leitender Oberstaatsanwalt a. D. Konrad Händel in dieser Zeitschrift regelmäßig über die Jahrestagungen der DGRM referiert. Nach seinem Tod am 11. November 2003 hat der Verfasser als Sekretär der Fachgesellschaft die Aufgabe übernommen, die Tradition der Berichterstattung im Sinne Konrad Händels fortzusetzen, wie dies schon in Bezug auf die vorjährige Tagung in Münster geschehen ist (Kriminalistik 12/2003: 771-774). Im Mittelpunkt der folgenden Zusammenfassung stehen auch diesmal Forschungsergebnisse mit unmittelbarer Relevanz für die kriminalistische Praxis.
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59. Jg. 2005, S. 36
Abstrakt: Das Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG1) sieht in seinen §§ 21 und 31 die Befugnis zu diesen besonderen Formen der präventiven Erhebung personenbezogener Daten vor. Der Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes des Bundes und der Länder in der Fassung des Vorentwurfs zur Änderung des MEPolG (VMEPolG2) beinhaltet diese Befugnis als besondere Form der Erhebung personenbezogener Daten ebenfalls. Präventive Maßnahmen haben teilweise eine große Eingriffstiefe in verfassungsrechtlich geschützte Grundrechte. Behandelt werden grundsätzliche Problemstellungen, insbesondere verfassungsrechtlicher Art bei der Erhebung personenbe- zogener Daten im Rahmen von präventiven Maßnahmen, am Beispiel des Einsatzes von Vertrauenspersonen nach den §§ 21, 31 ZFdG.
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59. Jg. 2005, S. 47
Abstrakt: Umfassende kriminalistische Kenntnisse sind nicht nur zur kriminalpolizeilichen Aufgabenerfüllung erforderlich. Auch Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte z.B. müssen für eine sachgerechte Berufsausübung - selbst für zivil- und verwaltungsgerichtliche Verfahren- über entsprechendes Wissen verfügen. Allerdings fehlt es bis heute an einer einheitlichen und allgemeinverbindlichen Theorie und Methodologie der Kriminalistik oder - noch umfassender - der Kriminalwissenschaften, was einer Berücksichtigung in Studienprogrammen von Universitäten abträglich ist. Trotz inhaltlicher Unterschiede, die in der nicht konformen Definition der Kriminalistik begründet sind, besteht eine Nähe des litauischen Modells der Kriminalistiklehre zu den Modellen westeuropäischer Länder. Ein wesentlicher Unterschied besteht allerdings darin, dass in Litauen Kriminalistik sowohl an den Universitäten als auch im Rahmen der Berufsausbildung angeboten wird. Auch die ersten ausländischen Studenten haben bereits das Studienfach Kriminalistik belegt.
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59. Jg. 2005, S. 51
Abstrakt: Am 26. Oktober 2004 wurden die Verträge über eine Assoziation der Schweiz an Schengen/Dublin unterschrieben. Vermehrt wird die Einsicht vertreten, dass die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität und die Bewältigung der Asylströme schon längst keine rein nationalen Probleme sind. Deshalb sind die mit Schengen/Dublin verbundenen Ausgleichsmaßnahmen auch für die Schweiz von großem Interesse. Schengen ist seit 1985 kontinuierlich gewachsen und optimiert worden. Es kann eine durchaus positive Erfolgsbilanz gezogen werden. Dennoch sind zusätzliche nationale Ersatzmaßnahmen im Sinne von ereignisunabhängigen, mobilen Personenkontrollen notwendig. Das Eidgenössische Grenzwachtkorps als vorbefasste Institution eignet sich sehr gut für den Vollzug solcher Kontrollen, in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Polizeikorps. In diesem Sinne sind die heutigen mobilen Einsätze des Grenzwachtkorps, die Informationsbewirtschaftung mit den Instrumenten Lagebild und Fahndungsraster sowie die nationale Koordination der Maßnahmen zu optimieren. und des Rechtes, mit dem Ziel die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Polizei-, Zoll- und Justizbehörden zu optimieren.
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59. Jg. 2005, S. 58
Abstrakt: Die Schweiz hat am 26. Oktober 2004 ein Abkommen mit der Europäischen Union (EU) unterzeichnet, das sie an die Schengener Zusammenarbeit assoziiert. Die Schweiz hat bekanntlich mit ihren Nachbarstaaten bereits bilaterale Polizeiabkommen abgeschlossen. Vor kurzem wurde auch ein Abkommen mit Europol unterzeichnet. Die Schweiz arbeitet natürlich auch mit Interpol zusammen. Was bringt die Schengen Assoziation gerade im Verhältnis zu den Nachbarstaaten noch zusätzlich?
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