58. Jg. 2004, S. 55
Rechtsprechung: AG Stuttgart vom 23.01.2003 - 28 Gs /1/03 -
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58. Jg. 2004, S. 435
Abstrakt: In KRIMINALISTIK 1 und 2/2004 wurde im Zusammenhang mit der Herbsttagung des BKA im Dezember 2003 IuK-Kriminalität ausführlich behandelt. Unter kriminalpolitischen Aspekten wurden Forderungen der Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörden an Gesetzgeber und Wirtschaft den Bewertungen eines Landesdatenschutzbeauftragten gegenübergestellt. Nachfolgend wird die Thematik aus der Vorstandssicht eines Dienstleisters auf dem Gebiet der Telekommunikationsüberwachung mit folgenden Kernaussagen aufgegriffen: Die neuen Informations- und Kommunikationsmedien eröffnen auch neue Möglichkeiten für Kriminelle. Im Bereich der Internetkriminalität sind die Strafverfolgungsbehörden auf eine gute Zusammenarbeit mit den Internet- Service-Providern angewiesen. Aktuelle Forderungen nach Mitwirkungsverpflichtungen der Provider lassen aber Freiheitsrechte der Bürger ebenso außer Betracht wie den Ausrüstungs- und Ausbildungsstand der Polizei.
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58. Jg. 2004, S. 440
Rechtsprechung: OLG Hamm vom 28.07.2003 - 2 Ss 427/03 -
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58. Jg. 2004, S. 441
Abstrakt: Auch die 49. Herbsttagung des Bundeskriminalamtes zu dem hochaktuellen Thema der Informations- und Kommunikationskriminalität hat wieder für Gesprächsstoff gesorgt. Und es ist unbedingt zu hoffen, dass die vielen in diesen drei Tagen in Wiesbaden aufgeworfenen Fragestellungen auch künftig im Fokus kriminalstrategischer Diskussionen bleiben. Notwendig ist die Schaffung interdisziplinärer internationaler Strukturen, die sich mit der Entwicklung der IuK-Kriminalität auseinandersetzen und daraus u. a. Konsequenzen für die Organisation und das Handeln der Polizei ableiten.
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58. Jg. 2004, S. 443
Abstrakt: Diejenigen, die mit Toten zu tun haben, wissen schon lange, dass viele Menschen unter die Erde gebracht werden, ohne dass bekannt wird, dass sie keines natürlichen Todes gestorben sind. Die wirkliche Todesursache wird nicht ergründet, der fahrlässig oder absichtlich herbeigeführte Tod weder geahndet noch gesühnt. Man fragt sich, wie das in einem Staatssystem möglich ist, das so viel Wert auf Menschenwürde und auf Menschenrechte legt und das manchmal schon überheblich sein Rechtssystem rühmt. Die Realität offenbart Versäumnisse, die Veränderungen notwendig machen, damit der Staat auch über den Tod hinaus seinen Bürgern Gerechtigkeit widerfahren lässt und für ihre Rechte eintritt. Er muss aus dem Status des Wegsehens und Zudeckens herausfinden und die ihm zugewiesenen gesellschaftlichen Aufgaben erfüllen.
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58. Jg. 2004, S. 448
Abstrakt: Mit qualifiziertem Dienstunterricht beschreitet das Polizeipräsidium Düsseldorf bewährte Wege mit neuem Elan. Die Aufdeckung von Qualitätsdefiziten in der Kriminalitätsbearbeitung in Verbindung mit der Feststellung, dass die Zahl derer, die eine kriminalistisch-kriminologische Ausbildung durchlaufen haben, in den Kommissariaten immer geringer wird, aber auch der Verlust von Breitenwissen in Folge langjähriger spezialisierter Tätigkeit führten zur Reaktivierung dieses klassischen Schulungsinstruments als "Zentraler Dienstunterricht -K-" an der Basis.
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58. Jg. 2004, S. 451
Abstrakt: Vor etwa 20 Jahren trat im Zuge der so genannten "Flick-Affäre" ein kleiner Teil der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen medienwirksam ins Rampenlicht, die Steuerfahndung. Seit jener Zeit kommt es immer wieder zu Schlagzeilen, wenn die Medien über spektakuläre Durchsuchungen und Beschlagnahmen bei prominenten Personen der Zeitgeschichte berichten. Die Fälle Jürgen W. Möllemann, Peter Graf, Patrick Lindner und Max Strauß sind nur eine kleine exemplarische Auswahl aktueller Fälle. Auch die aufsehenerregenden Durchsuchungen bei Großbanken wegen des Verdachts verschleierter Kapitaltransfers nach Luxemburg haben das Interesse der Öffentlichkeit gefunden. Doch wie sieht die alltägliche Arbeit der Steuerfahndung eigentlich aus? Welche Aufgaben und Befugnisse hat sie gegenüber den (steuerpflichtigen) Bürgern?
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58. Jg. 2004, S. 456
Rechtsprechung: BGH vom 30.10.2003 - 3 StR 276/03 -
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58. Jg. 2004, S. 457
Abstrakt: Verbrechensfurcht - häufig unter dem Begriffspaar "subjektives Sicherheitsgefühl" diskutiert, so als gäbe es auch ein "objektives" Gefühl - ist ein komplexes Konstrukt, das nicht mit einer einzigen Frage operationalisiert werden kann. Es ist davon auszugehen, dass in der Weise, in der Verbrechensfurcht in aller Regel erfasst wurde und wird, eher ein allgemeines Unsicherheitserleben gemessen wird als die spezifische Angst, Opfer einer Straftat zu werden. Neuere Untersuchungen bestätigen diese Annahme und führen zu der Erkenntnis, dass der übliche Standardindikator zur Erfassung der Verbrechensfurcht ihr Ausmaß erheblich überschätzt und dass die Bürger andere Gefahren, als Opfer einer Straftat zu werden, als wesentlich bedrohlicher erleben. Da die Umfrageergebnisse zur Verbrechensfurcht Motor für Veränderungen in der Kriminalpolitik waren und immer noch sind, müssen für weitere Untersuchungen präzisere Messinstrumente zu ihrer Erfassung entwickelt werden, um auf nicht validen Ergebnissen beruhende kriminalpolitische, polizeistrategische und -taktische Fehlsteuerungen zu vermeiden.
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58. Jg. 2004, S. 466
Abstrakt: Seit der Säkularisierung des Rechts und der Garantie weltanschaulicher Freiheit bildet allein die kultische Verehrung Satans keinen Anknüpfungspunkt für eine Strafverfolgung. Nur wenn damit im Zusammenhang Straftaten z. B. gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit (krimineller Satanismus) begangen werden, wird eine Zuständigkeit der Exekutive und Judikative begründet. Nur wenn Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte es verstehen, sich versiert mit dem Komplex satanistisch motivierter Kriminalität auseinanderzusetzen, kann es gelingen, diesem Phänomen präventiv und repressiv wirkungsvoll zu begegnen.
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58. Jg. 2004, S. 472
Abstrakt: Die Neuregelung des Waffenrechts hat Konsequenzen für die private oder gewerbliche Beförderung von Waffen und Munition über die Grenzen der EU-Mitgliedstaaten und von oder zu Drittstaaten. Anmelde- und Nachweispflichten sind zu beachten. Mitteilungspflichten an das BKA sollen eine zentrale Übersicht und Auswertung ermöglichen. Rund ein Jahr nach In-Kraft-Treten des neuen Waffenrechts fehlen allerdings noch geeignete Rechtverordnungen und Verwaltungsvorschriften, die den Beamten in der Praxis die notwendigen Hilfsmittel an die Hand geben, um Kontrollfunktionen wirksam ausüben zu können.
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58. Jg. 2004, S. 477
Rechtsprechung: BGH vom 26.02.2004 - 4 StR 580/03 -
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58. Jg. 2004, S. 478
Abstrakt: Die Erforschung der Rolle der Kriminalpolizei im Nationalsozialismus hat erst in den letzten Jahren begonnen. Trotz einiger richtungsweisender Arbeiten ist noch kein abschließender Forschungsstand erreicht und einige Fragen sind noch offen. Doch nicht nur der wissenschaftliche Umgang mit dem Thema Polizei im Nationalsozialismus wurde lange Zeit vernachlässigt, auch in der Ausbildung war das Thema ein Tabu. Um dieses zu ändern, ist an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW eine Dokumentations- und Forschungsstelle für Polizei- und Verwaltungsgeschichte eingerichtet worden. Der Autor ist dort als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig.
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| Autor/en: |
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58. Jg. 2004, S. 483
Rechtsprechung: BGH vom 07.01.2004 - 3 StR 454/03 -
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| Stichwort(e): |
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58. Jg. 2004, S. 484
Abstrakt: Die Suche nach der Leiche eines jungen Mannes, der in einem See bei Worms ertrunken war, führte erst durch den Einsatz einer Unterwasser- Video-Kamera zum Erfolg. Der Kurzbeitrag stellt diese Kamera und deren Einsatzmöglichkeiten vor.
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58. Jg. 2004, S. 485
Abstrakt: Der Beitrag aus der französischen Schweiz gibt Einblick in ein allgemein wenig bekanntes bzw. nicht überall praktiziertes Gebiet der modernen Forensik. Interessant sind die Ausführungen nicht nur aus fachlicher Sicht; sie zeigen auf, wie mit einem kleinen Team an Fachspezialisten ein regional genutztes Kompetenz-Zentrum für forensische Entomologie zwecks Unterstützung der kriminalpolizeilichen Praxis entstanden ist.
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58. Jg. 2004, S. 489
Abstrakt: Das Phänomen Kannibalismus hat in jüngster Vergangenheit viel Aufsehen und Betroffenheit erregt. Dabei ist klar geworden, dass es sich hier um den Bruch eines der letzten gesellschaftlichen Tabus handelt. Auch wenn die Jurisprudenz Mühe bekundet, kannibalistischen Handlungen mit den Mitteln des Strafgesetzes gerecht zu werden, liegt es für die breite Öffentlichkeit auf der Hand, dass es sich hier um ein besonders abstoßendes Verbrechen handelt, auch wenn zunächst unklar bleibt, ob es eigentlich um eine Verirrung des Ernährungs- oder des Sexualinstinktes geht. Der Autor vermittelt im folgenden Beitrag die für den Kriminalisten nötigen und nützlichen Hintergrundinformationen.
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