Organisierte Hasskriminalität

Eine neue Form des internationalen Terrorismus

58. Jg. 2004, S. 220

Abstrakt: Der neue internationale Terrorismus in Form organisierter Hasskriminalität hebt sich konzeptionell deutlich von dem traditionellen Terrorismus ab. Ziel aller Kampfstrategien ist, verhasste Kulturen mit ihren Wert-, Norm- und Orientierungssystemen zu Fall zu bringen, um eine islamistische Weltrevolution zu erreichen. Herbeigeführt werden psychosoziale und sozioökonomische Schäden größtmöglichen Ausmaßes. Erklärungsansätze zu Ursachen liefern soziologische Makrotheorien, sozialpsychologische Mesotheorien und psychologische Mikrotheorien. Taktische, technische und strategische, politische Lösungen sollen zur Kontrolle und Verhütung beitragen.

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Autor/en:
Schneider, Hans Joachim
Stichwort(e):
Hasskriminalität, Organisierte
Internationaler Terrorismus, Organisierte Hasskriminalität


Der "Dreifach-Mord von Heidelberg"

Mord an einem Arztehepaar und ihrer Sprechstundenhilfe

58. Jg. 2004, S. 234

Abstrakt: Am 23.12.2002 werden in ihrer Praxis ein Arztehepaar und ihre Sprechstundenhilfe ermordet aufgefunden, ein Fall, der in der Bevölkerung Unruhe und Entsetzen hervorruft. Eine unverzüglich aufgerufene Sonderkommission der Kripo Heidelberg klärt gut einen Monat später auf der Grundlage systematischer Spurensuche und -sicherung sowie zielgerichteter Ermittlungen, u.a. zur Herkunft von Tatmitteln und Tatspuren, das Verbrechen nahezu lückenlos auf. Ergebnis dieser Ermittlungen war auch der zur Festnahme des Täters führende Hinweis einer Verkäuferin zum Käufer von Braniff-Filterzigarillos.

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Autor/en:
Gräter, Heinz
Stichwort(e):
Dreifach-Mord, von Heidelberg
Heidelberg, Dreifach-Mord


Straftaten lohnen sich!

Oder: wie das deutsche Recht Dieben und Betrügern die Beute belässt - ein Appell an den Gesetzgeber

58. Jg. 2004, S. 240

Abstrakt: Seit 1997 nutzen die Strafverfolgungsbehörden die vorhandenen rechtlichen Instrumentarien, um dem Täter das durch seine Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Hierbei hat sich gezeigt, dass die bis dahin nahezu nicht angewendeten Vorschriften der §§ 73 ff. StGB i.V.m. 111b ff. StPO grundsätzlich effektiv sind und der Prämisse "Straftaten dürfen sich nicht lohnen" gerecht werden. Als folgenschwere Fehlkonstruktion hat sich jedoch die Systematik der Ausschlussnorm des § 73 Abs. 1 S. 2 StGB erwiesen. Diese schließt de lege lata die Verfallanordnung aus, "soweit dem Verletzten aus der Tat ein Anspruch erwachsen ist, dessen Erfüllung dem Täter oder Teilnehmer den Wert des aus der Tat Erlangten entziehen würde". In diesen Fällen können zwar im Rahmen der sogenannten Rückgewinnungshilfe nach § 111b Abs. 5 StPO beim Täter Vermögenswerte für die Geschädigten gesichert werden. Sie müssen aber, wenn die aus der Tat Verletzten ihre Ansprüche nicht geltend machen, aufgrund § 73 Abs. 1 S. 2 StGB spätestens nach Ablauf von drei Monaten nach der Urteilsverkündung (§ 111i StPO) wieder an den Täter herausgegeben werden. Eine gesetzgeberische Korrektur ist daher dringlich.

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Autor/en:
Bohne, Steffen
Boxleitner, Heiner
Stichwort(e):
Rückgewinnungshilfe, Dringlichkeit einer gesetzgeberischen Korrektur
Rückgewinnungshilfe, nach § 111b StPO
Strafverfolgungsbehörden, abnehmende Bereitschaft, Rückgewinnungshilfeverfahren durchzuführen


Besonders schwerer Fall des Betruges und der Untreue

58. Jg. 2004, S. 242

Rechtsprechung: BGH vom 07.10.2003 - 1 StR 274/03 -

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Stichwort(e):
Betrug, besonders schwerer Fall


Die Psychologie jugendlicher Gewalttäter

Die theoretische und praktische Bedeutung der Lösel-Bliesener Studien

58. Jg. 2004, S. 243

Abstrakt: Soziologische Kriminalitätstheorien befassen sich vorwiegend mit Kriminalität selbst. Sie können erklären, warum Kriminalität oder eine bestimmte Kriminalitätsform in einer Gesellschaft oder Subkultur häufiger auftritt als in einer anderen. In der Kriminalpsychologie steht der Täter mit seinen psychologischen Strukturen im Mittelpunkt. Sein impulsiver Lebensstil verursacht im Endeffekt Gewalt und Kriminalität. Monokausale Erklärungsversuche für sein Verhalten sind unzureichend. Kriminelles Verhalten ergibt sich aus der Kumulation psychologischer, sozialer und (evtl.) biologischer Risiken, die aufeinander einwirken. Dies zeigt sich an der Hooligan-Studie von Lösel ebenso wie aus der Studie Lösel und Bliesener zur Aggression und Delinquenz unter Jugendlichen mit einem Schwerpunkt zu Gewalttätern in Schulen. Empirisch wurden Denk- und Verhaltensweisen gewaltbereiter Jugendlicher ermittelt und protektive Faktoren gegen Kriminalität unter Einbeziehung der Persönlichkeit und des Verhaltens von Opfern gewonnen.

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Autor/en:
Füllgrabe, Uwe
Stichwort(e):
Jugendliche Gewalttäter, psychologische Betrachtung
Lösel-Bliesener Studien, theoretische und praktische Bedeutung
Psychologie, jugendlicher Gewalttäter


Zur (überwiegenden) Verfassungswidrigkeit des so genannten großen Lauschangriffs

58. Jg. 2004, S. 251

Rechtsprechung: BVerfG vom 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98 -

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Stichwort(e):
Lauschangriff, Verfassungswidrigkeit


Die Verfassungswidrigkeit der Präventivüberwachung nach §§ 39 ff. AWG (Teil 1)

58. Jg. 2004, S. 252

Abstrakt: Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 3. März 2004 1 BvF 3/92 die Vorschriften der §§ 39 bis 41 AWG in einem Normenkontrollverfahren auf Antrag des Landes Rheinland- Pfalz nach zwölf Jahren Verfahrensdauer für verfassungswidrig erklärt. Der nachfolgende Beitrag setzt sich mit den wesentlichen Argumenten der Begründung und den Konsequenzen der Entscheidung auseinander.

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Autor/en:
Fehn, Bernd Josef
Stichwort(e):
Präventivüberwachung nach §§ 39 ff. AWG, Verfassungswidrigkeit der


Der Strafverteidiger im Ermittlungsverfahren

58. Jg. 2004, S. 255

Abstrakt: Welche rechtlichen Möglichkeiten und taktischen Mittel können Strafverteidiger im Ermittlungsverfahren einsetzen, um das Verfahren im Sinne ihres Mandanten zu lenken, und an welche Grenzen stoßen sie dabei. Interessante Einblicke geben vor allem "Handbücher für Strafverteidiger", die sich mit Verteidigungstaktik befassen. Ein Augenmerk wird auch auf die Frage von Beweisverwertungsverboten gerichtet, die der Verteidiger bei fehlerhaften polizeilichen Eingriffsmaßnahmen erwirken kann. Bemerkenswert ist, in welchem Spannungsverhältnis die Arbeit der Kriminalbeamten und die des Strafverteidigers in der Praxis häufig stehen und mit welcher Unsicherheit beide Seiten sich mitunter begegnen.

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Autor/en:
Kawelovski, Frank
Stichwort(e):
Ermittlungsverfahren, Spannungsfeld zwischen Strafverteidiger und Kriminalbeamten
Strafverteidiger, im Ermittlungsverfahren


Strafprozessuale Änderungen

des Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften

58. Jg. 2004, S. 262

Abstrakt: Schwerpunkt der strafprozessualen Änderungen vom 27.12.2003 (BGBl. I 2003 S. 3007) ist die Ausweitung der rechtlichen Möglichkeiten der DNA-Analyse. Anlasstaten sind nunmehr auch Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die nicht von erheblicher Bedeutung sind. Unverändert gelten allerdings die Prognosekriterien für eine Speicherung dieser Daten, so dass auch weiterhin stets positiv festgestellt werden muss, der Beschuldigte werde künftig Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen. In diesem Kernbereich der Novelle ist dem Gesetzgeber nicht gerade der große Wurf gelungen. Auch eine kriminalpolitisch wesentliche Änderung des § 138 StGB (Strafbarkeit der Nichtanzeige geplanter Straftaten des sexuellen Missbrauchs von Kindern ...) aus dem Entwurf der Regierungsfraktion wurde nicht ins Gesetz übernommen.

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Autor/en:
König, Josef
Stichwort(e):
Strafprozessuale Änderungen, im Bereich der DNA-Analyse


Werbung für Telefonsex

58. Jg. 2004, S. 266

Rechtsprechung: AG Köpenick vom 30.07.2003 - 6 C 190/03 -

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Stichwort(e):
Telefonsex, Werbung für


Forensische Schriftvergleichung und Schriftpsychologie

58. Jg. 2004, S. 267

Abstrakt: Die forensische Handschriftenuntersuchung prüft die Echtheit handschriftlicher Dokumente mit einer spezifischen Methode. Schriftgutachten beruhen auf beobachtbaren Befunden und erfahrungswissenschaftlichen Methoden. Schriftpsychologie wird häufig mit Graphologie gleichgesetzt, obwohl sie sich hinsichtlich der wissenschaftlichen Anforderungen deutlich unterscheiden. Die Schriftpsychologie wird seit den 60er Jahren als empirisch fundierte und kontrollierte Methode der Handschriftendiagnostik entwickelt. In der Forschung gibt es Berührungspunkte zwischen forensischer Handschriftenuntersuchung und Schriftpsychologie bzw. Graphologie.

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Autor/en:
Seibt, Angelika
Stichwort(e):
Schriftpsychologie, als Grundlagendisziplin
Schriftvergleichung, forensische


Unfall und Brandkatastrophe im Gotthard-Tunnel

2. Teil: Brandursache und Rauchausdehnung

58. Jg. 2004, S. 273

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Autor/en:
Delémont, Olivier
Hertig, Jacques
Martin, Jean-Claude
Stichwort(e):
Brandkatastrophe, im Gotthard-Tunnel
Gotthard-Tunnel, Brandursache und Rauchausdehnung


Competence Center Forensik und Wirtschaftskriminalistik, CCFW

58. Jg. 2004, S. 276

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Autor/en:
Lobsiger, Adrian
Stichwort(e):
Competence Center Forensik und Wirtschaftskriminalistik, ( CCFW) in Luzern