58. Jg. 2004, S. 148
Abstrakt: Die Aufklärungsquote (AQ) von 13,5 % beim Diebstahl unter erschwerenden Umständen, der mit ca. 1,55 Mio erfassten Fällen fast ein Viertel an der Gesamtzahl der in der Bundesrepublik registrierten ca. 6,5 Mio Straftaten stellt, ist defizitär. Diese Aufklärungsdefizite weisen u.a. auf Mängel in der kriminalistischen Ausbildung, unzureichende Motivation mit fehlendem Aufklärungswillen der eingesetzten Beamten, Probleme bei der Personalgewinnung für die Kriminalpolizei und strukturelle Fehlentwicklungen bei der Organisation der Straftatenbekämpfung hin.
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58. Jg. 2004, S. 158
Rechtsprechung: BGH vom 23.04.2003 - 2 StR 52/03 -
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58. Jg. 2004, S. 159
Abstrakt: Vor allem Haushaltszwänge waren Anlass, in der öffentlichen Verwaltung betriebswirtschaftliche Steuerungsinstrumente einzusetzen. Ergänzend zur bzw. an Stelle der Kameralistik mit den negativen Folgen des "Novemberfiebers" wurde bzw. wird die Kostenleistungs-Rechnung eingeführt, verbunden mit einer auf die Organisationseinheiten herunter gebrochenen Budgetverantwortlichkeit und Regelungen zur Übertragung nicht verausgabter Mittel auf Folgejahre. Im öffentlichen Bereich soll insbesondere Kostenbewusstsein für Handlungen und Entscheidungen unter Inanspruchnahme von Steuermitteln gefördert werden. Notwendigerweise rückten damit Fragen zu den erbrachten Leistungen in den Blickpunkt. Am Beispiel des BKA werden der konzeptionelle Sachstand zum Einsatz betrieblicher Steuerungsinstrumente, aber auch Problemfelder und Perspektiven behandelt.
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58. Jg. 2004, S. 167
Rechtsprechung: BGH vom 16.01.2003 - 1 StR 473/02 -
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58. Jg. 2004, S. 168
Abstrakt: Die Suizidrate ist normalerweise über einen längeren Zeitraum stabil ebenso wie die nationale Rangordnung der einzelnen Länder. In den letzten 25 Jahren ist die Quote in der Bundesrepublik jedoch deutlich rückläufig. Trotz zahlreicher, jedoch nur auf den ersten Blick nahe liegender Erklärungsversuche, können keine plausiblen Ursachen für diese Entwicklung aufgezeigt werden.
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58. Jg. 2004, S. 171
Abstrakt: In Fällen von Körperverletzung oder auch Tötung durch Hundebisse wird von Hundebesitzern, auch vor dem Hintergrund von Schadensersatzforderungen, die Bissattacke bestritten. Mit gentechnischen Untersuchungen ist es möglich, den entsprechenden Hund zu identifizieren. Auch ist es möglich, anhand bestimmter genetischer Marker die Rassezugehörigkeit einzugrenzen oder abzuschätzen. Grundsätzliche Ausführungen zur DNA-Typisierungstechnik bei Tieren erfolgten in der Kriminalistik 3/2003 S. 163 f.
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58. Jg. 2004, S. 173
Abstrakt: Drogen im Straßenverkehr sind eine erhebliche Gefährdung für alle Verkehrsteilnehmer. Die Polizei ist zunehmend mit diesem Problem, das möglicherweise zwischenzeitlich die Dimension von Alkohol am Steuer erreicht, konfrontiert. Anders als beim Konsum von Alkohol existieren für Drogen keine Grenzwerte, die eine absolute Fahruntüchtigkeit anzeigen. Insbesondere der gleichzeitige Konsum verschiedenartiger Drogen erschwert Grenzwertfestlegungen zusätzlich. Die Beweissicherung der Polizei (Dokumentation der Fahrweise, des Verhaltens, von äußeren Merkmalen sowie Spurensuche und -sicherung einschließlich Untersuchungsbeauftragung) hat für spätere Gerichtsverfahren einen hohen Stellenwert.
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58. Jg. 2004, S. 178
Abstrakt: Dem Zoll sind vielfältige polizeiliche Aufgaben und Befugnisse übertragen, die er mit spezifischen Organisationseinheiten, wie Mobilen Kontrollgruppen, dem Grenzaufsichtsdienst einschließlich Wasserzolldienst, den Prüfgruppen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (BillBZ), denen ab 1.1.2004 unter dem neuen Namen "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" die Gesamtverantwortung für die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit unter Übernahme des bisher für diese Aufgaben bei der Bundesagentur für Arbeit eingesetzten Personals obliegen wird. Dem Zollfahndungsdienst als der Kriminalpolizei der Zollverwaltung mit Zollkriminalamt und Zollfahndungsämtern sind durch das Zollfahndungsdienstgesetz vom 16.08.2002 und das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der OK vom 4.5.1989 neue Aufgaben und Kompetenzen übertragen, die bei der polizeilichen Zusammenarbeit künftig berücksichtigt werden müssen.
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58. Jg. 2004, S. 186
Rechtsprechung: AG Gummersbach vom 31.08.2003 - 10a Gs 239/03 -
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58. Jg. 2004, S. 187
Abstrakt: Durch das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften vom 27.12.2003 hat der Gesetzgeber die Vorschrift des § 88 StPO geändert und zur Identifizierung unbekannter Toter nunmehr auch die Durchführung von DNA-Analysen ausdrücklich für zulässig erklärt. Damit wird eine aus dem Bereich der Kriminalisten immer wieder erhobene Forderung erfüllt und Rechtsklarheit geschaffen.
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58. Jg. 2004, S. 190
Abstrakt: Die erkennungsdienstliche Behandlung nach § 81b 2. Alt. StPO wird nach überwiegender Rechtsauffassung in Rechtsprechung und Rechtslehre dem Gefahrenabwehrrecht zugeordnet mit Konsequenzen z.B. für den Rechtsweg. Demnach sind statt ordentlicher Gerichte Verwaltungsgerichte zuständig. Der durch das Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung vom 07.09.1998 - DNA-Identitätsfeststellungsgesetz - in die StPO eingeführte § 81 g wird hingegen trotz seines mit § 81b 2. Alt. vergleichbaren Charakters nicht als Gefahren abwehrende Maßnahme, sondern als antizipierte Repression verstanden. Vor diesem Hintergrund erscheint eine dogmatische Neueinordnung des § 81b 2. Alt. StPO angezeigt.
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58. Jg. 2004, S. 198
Rechtsprechung: BGH vom 28.01.2001 - 3 StR 471/02 -
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58. Jg. 2004, S. 199
Abstrakt: Nicht erst seit der Katastrophe 1999 im Montblanc-Tunnel, der nach einem Lkw- Brand zur tödlichen Falle wurde und 41 Menschenleben forderte, waren die Gefahren und Risiken bei Tunnel-Unfällen bekannt. Nur 2 Jahre später ereignete sich auf einer anderen Nord- Süd Alpentransversale im Gotthard-Tunnel ein weiteres verheerendes Ereignis. Die Bilanz: 11 tote und 8 verletzte Personen sowie 23 in das Geschehen verwickelte Fahrzeuge. Politiker wie Sicherheitsexperten waren gefordert. Nach monatelanger Sperrung des Tunnels zwecks Instandstellung, rollt der Verkehr heute wieder durch den St. Gotthard. Zwar 'dosiert' und im Wissen, dass ein tragischer Unfall mit gleichem oder noch viel größerem Umfang jederzeit wieder eintreten kann.
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