57. Jg. 2003, S. 570
Abstrakt: Im Zusammenhang mit Berichten über Kinder- und Jugendkriminalität wird sowohl in der Öffentlichkeit, als auch in der Fachwelt immer wieder diskutiert, ob die Strafmündigkeit nicht schon vor dem 14. Lebensjahr beginnen sollte. Dies geschieht häufig nach spektakulären Straftaten, an denen Kinder unter 14 Jahren beteiligt waren. Das "Schwert der strafrechtlichen Konsequenzen", das auch bereits unter 14-Jährige treffen soll, wird dabei als einziges Mittel gesehen, die Kinder zu läutern und Unrecht aufzuzeigen. Verkannt wird dabei, dass die derzeitige Rechtslage ausreichende Möglichkeiten eröffnet, mit delinquenten Kindern wirksam und zukunftsorientiert umzugehen.
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57. Jg. 2003, S. 578
Rechtsprechung: VGH Baden-Württemberg vom 04.10.2002 - 1 S 1963/02 -
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57. Jg. 2003, S. 579
Abstrakt: Widersprechende Positionen von Befürwortern und Gegnern einer geschlossenen Unterbringung von hochdelinquenten Kindern und Jugendlichen kennzeichnen die anhaltende Diskussion. So wird z. B. einerseits die Auffassung vertreten, eine geschlossene Unterbringung sei zwar geeignet, gesellschaftliche Verhältnisse zu kaschieren, nicht jedoch die bestehenden Probleme zu lösen. Andererseits wird argumentiert, dass für eine kleine und überschaubare Zahl von Kindern und Jugendlichen eine vorübergehende außerfamiliäre Unterbringung mit partiellem Freiheitsentzug nicht zu umgehen sei, wenn man diese Kinder und Jugendliche nicht fallen lassen will. Die Verfasser schließen sich im Ergebnis der Auffassung von Wiesner an, der formuliert hat: "Mit einer generellen Absage an geschlossene Unterbringung nimmt sie (gemeint ist die Jugendhilfe) in Kauf, dass eine nicht unwesentliche Zahl von Kindern und Jugendlichen auf der Strecke bleibt und vom gesellschaftlichen Integrationsprozess ausgeschlossen wird."
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57. Jg. 2003, S. 589
Rechtsprechung: BVerfG vom 21.11.2002 - 2 BvR 2202/01 -
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57. Jg. 2003, S. 591
Abstrakt: Nach Amokläufen an Schulen wie in Erfurt oder Coburg wird nach Erklärungen dieser unfassbaren Dimension jugendlicher Gewalt gesucht. Die Kasuistik belegt, dass die Täter regelmäßig nicht irgendeine Schule für ihre Tat aussuchen, sondern die, zu der sie eine persönliche Beziehung haben. Sie befinden sich bei der Tathandlung auch nicht in einer ungerichteten motorischen Erregungsphase, sondern verhalten sich kontrolliert und überlegt auf der Grundlage ihrer über einen längeren Zeitraum gewachsenen Planungen. Statt des kulturell determinierten Begriffs "Amoktat2 trifft daher für diese extreme Erscheinungsform jugendlicher Gewalt eher die Bezeichnung "Massenmord" zu, bei dem der eigene Tod bzw. Suizid zwar nicht im Vordergrund steht, jedoch billigend in Kauf genommen oder narzisstisch inszeniert wird. Leichtfertig konstruierte Erklärungsansätze werden dem Phänomen nicht gerecht. In dem Beitrag werden daher in einem multidimensionalen Erklärungs- und Entstehungsmodell Faktoren herausgearbeitet, die erst in ihrer Gesamtheit und in korrespondierender Weise ein hohes Risiko für Massenmorde an Schulen darstellen.
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| Autor/en: |
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57. Jg. 2003, S. 597
Rechtsprechung: BGH vom 01.08.2002 - 3 StR 122/02 -
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57. Jg. 2003, S. 599
Abstrakt: Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft schätzt den durch Versicherungsbetrügereien verursachten Schaden auf mehr als vier Mrd. Euro pro Jahr. Durch Eigennutzbrandstiftung verursachte Schäden werden nicht gesondert erfasst. Allein bei industriellen Großbränden (Schaden über 500000 Euro) geht der Gesamtverband allerdings davon aus, dass 20 Prozent der Schäden und auch des Schadensaufwandes auf vorsätzliche Brandstiftungen zurückzuführen sind. Bei der Suche nach der Brandursache und dem Brandverursacher können die wirtschaftlichen Verhältnisse des Brandbetroffenen einen Anfangsverdacht begründen. Der Brandkriminalist muss diesen Verhältnissen daher angemessene Beachtung widmen, in einfachen Fällen bestimmte Nachforschungen selbst durchführen bzw. die Fallgestaltungen erkennen können, in denen ein Wirtschaftskriminalist hinzuzuziehen ist. Der Beitrag verdeutlicht die hohen Aufwände, die zur Verdachtsschöpfung und -verifizierung investiert werden müssen, und den Umfang der Spezialkenntnisse als eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche systematische kriminalistische Arbeit.
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| Autor/en: |
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57. Jg. 2003, S. 609
Rechtsprechung: BGH vom 27.03.2002 - 3 StR 446/02 -
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57. Jg. 2003, S. 611
Abstrakt: Immer wieder treten Juristen bzw. Polizeibeamte an Rechtsmediziner mit der Fragestellung heran, ob die Exhumierung einer Leiche im Einzelfall nach unterschiedlichsten Grabliegezeiten überhaupt noch sinnvoll sei. Von besonderem Interesse ist dabei, inwieweit die zugrundeliegende konkrete Fragestellung durch die Exhumierung geklärt werden kann. Diese Problematik erörternd, wird über die Ergebnisse von 87 Exhumierungen aus dem Untersuchungsgut des Instituts für Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover aus den Jahren 1987 – 1997 berichtet. Die erhobenen Daten sollen im Einzelfall als Entscheidungshilfe für bzw. gegen eine Exhumierung dienen, wobei insbesondere bei der Beurteilung die jeweilige Grabliegezeit in Abhängigkeit zur konkreten Fragestellung berücksichtigt wird.
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| Autor/en: |
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| Stichwort(e): |
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57. Jg. 2003, S. 615
Rechtsprechung: OLG Stuttgart vom 13.02.2003 - 1 Ws 15/03 -
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57. Jg. 2003, S. 616
Abstrakt: Nach der Wahrnehmung vieler polizeilicher Ermittler arbeiten sie häufig für den "Papierkorb2, sei es weil eine Vielzahl von Verfahren bereits von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird oder weil, vor allem in komplexen Verfahren, z. B. der Wirtschaftskriminalität, eine verbreitete und wohl zunehmende Absprachepraxis zwischen Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft in Verbindung mit der ausgehandelten Einstellung einer Vielzahl von geringfügigen Straftaten oder unwesentlichen Nebenstraftaten und dem "Geständnisbonus" zu einem nicht mehr angemessen erscheinenden geringen Strafmaß führt. Eine frühzeitig abgestimmte verfahrensökonomische Ermittlungskonzeption sollte, soweit möglich, letztlich nicht prozessrelevante und damit unnötige polizeiliche Ermittlungsaufwände vermeiden helfen.
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| Autor/en: |
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57. Jg. 2003, S. 618
Rechtsprechung: VGH Kassel vom 04.02.2003 - 10 TG 3112/02 -
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57. Jg. 2003, S. 619
Abstrakt: Unter dem Druck einer massiven Einbruchsflut entschied man sich im Kanton Basel-Stadt zu einer neuen Vorgehensweise gegen Dämmerungseinbrecher und gab dieser Aktion den Decknamen «Perle», die schnell und nachhaltig Erfolg zeigte. An dieser Aktion arbeiteten viele verschiedene Einheiten von Polizei und Strafverfolgung eng zusammen unter Einbezug außerkantonaler und ausländischer Polizeikräfte sowie des Grenzwachtkorps. Großangelegte Präventions- und Medienkampagnen im Vorfeld und während der eigentlichen Operation sorgten zusätzlich für Akzeptanz und Bereitschaft zur Mithilfe in der Bevölkerung. Und schließlich beschränkte sich der Erfolg nicht ausschließlich auf die Reduktion der Einbrüche und die Festnahme von Einbrechern, sondern im Rahmen dieser Aktion gingen den Einsatzkräften auch ganz andere Fische ins Netz, bis hin zu einem "Einbruchsfetischisten".
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57. Jg. 2003, S. 624
Abstrakt: Die Erhöhung der Kundenorientierung wird von vielen Verwaltungseinheiten als wichtiges Entwicklungsziel angesehen. Auch für Organisationen der Eingriffsverwaltung wie der Polizei ist die Kundenzufriedenheit zu einer wichtigen Zielgröße geworden. Doch was unternehmen Polizeiverwaltungen konkret, um kundenorientierter aufzutreten? Ein einheitliches Verständnis von Kundenmanagement findet sich im öffentlichen Sektor bislang nicht. Umsetzungsstand, Maßnahmen und Ansätze für ein umfassendes Kundenmanagement in der öffentlichen Verwaltung aufzuzeigen, war Zielsetzung einer empirischen Untersuchung in der schweizerischen Verwaltung, in welcher auch der Verwaltungsbereich Polizei analysiert wurde.
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