57. Jg. 2003, S. 266
Abstrakt: Der Gesetzgeber sanktioniert strafrechtlich nur einen Teil der Suchtmittel. Eine rationale Vorgehensweise, insbesondere orientiert an physischen und psychischen gesundheitlichen Schäden mit daraus resultierenden Soziallasten für die Allgemeinheit, lässt diese Selektion nicht erkennen. Trotz unterschiedlicher, teils liberalerer bzw. teils restriktiverer Kriminalpolitik, die unter Bindung erheblicher Ressourcen auf Seiten der Sicherheitsbehörden die staatliche Beherrschung des Drogenproblems suggeriert, sind die Konsumraten von illegalen Drogen in den europäischen Staaten ähnlich.
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57. Jg. 2003, S. 269
Rechtsprechung: BVerfG vom 28.03.2002 - 2 BvR 2104/01 -
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57. Jg. 2003, S. 270
Abstrakt: Die zukünftige Rolle der Polizei in der Kommunalen Kriminalprävention wird aus politischer, insbesondere kommunal- und kriminalpolitischer Sicht, aus der Perspektive der kritischen kriminologischen Wissenschaft und im Hinblick auf die polizeistrategische Rollenzuweisung für die Polizei dargestellt und bewertet, drei Betrachtungsebenen, die teilweise ineinander fließen. Die Polizei wird danach auch in Zukunft eine wichtige initiierende und begleitende Funktion haben, soll aber nicht die kommunale Kriminalprävention dominieren. Kommunale Politik muss sich auch als kommunale Kriminalpolitik verstehen und sich bewusst sein, dass kommunale Politikentscheidungen unmittelbaren Einfluss auf Kriminalität und Sicherheitsgefühl haben. Daseins- und Risikovorsorge für ein würdiges und sicheres Leben der Bürgerinnen und Bürger müssen im Vordergrund stehen. Die Gewährleistung der Freiheit in Sicherheit ist elementarer Bestandteil dieser Vorsorge.
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57. Jg. 2003, S. 276
Rechtsprechung: AG Kiel vom 04.06.2002 - 35 Ls 593 Js 23491/00 -
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57. Jg. 2003, S. 277
Abstrakt: "Objektive" Sicherheitslage, dokumentiert durch die registrierte Kriminalität, und Sicherheitsgefühl der Bürger sind nicht deckungsgleich. Sicherheitskonzepte müssen dieser Erkenntnis Rechnung tragen und dürfen deshalb nicht nur auf Veränderung der objektiven Lage zielen. Mindestens ebenso bedeutsam ist es, die Befindlichkeit der Bürger zu analysieren, die maßgeblichen Negativfaktoren, oftmals keine strafrechtlich relevanten Vorfälle, zu definieren, und Konzeptionen zu ihrer Veränderung zu entwickeln. Die Wirkungszusammenhänge, die ein negatives Sicherheitsgefühl prägen, sind komplex. Entsprechend differenziert ist auch die psychologische Einflüsse berücksichtigende Veränderungsstrategie. Die Gesamtverantwortung für ein Sicherheitskonzept unter notwendiger Beteiligung aller gesellschaftlichen Gruppen obliegt den politischen Entscheidungsträgern einer Gemeinde.
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57. Jg. 2003, S. 287
Abstrakt: Gemäß Zielvereinbarung eines vor allem präventiv ausgerichteten Programms für 17 Woiwodschaftsstädte, bezogen auf 5 Straftatenkategorien (17 x 5), sollte in der ersten Phase (erstes Halbjahr 2001) der Anstieg der Kriminalität gestoppt und in der zweiten Phase ein Rückgang bei den ausgewählten Straftaten um fünf Prozent erreicht werden. Laufende Kontrollen bestätigten die Wirksamkeit des Programms, das weiter fortgesetzt wird, zeigten zugleich aber auch Schwachstellen auf. Die Ergebnisse lieferten zudem den Beweis, dass bei der Polizei noch erhebliche Reserven - unter anderem mobilisierbar durch ein Motivationslohnsystem - vorhanden sind, die - richtig genutzt - zur Steigerung des Sicherheitsgefühls in der Bevölkerung beitragen können. Historisch bedingt bedarf es in Polen besonderer Anstrengungen, die Gesellschaft zur Mitarbeit für die Prävention zu gewinnen.
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57. Jg. 2003, S. 290
Rechtsprechung: BVerfG vom 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00 -
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57. Jg. 2003, S. 291
Abstrakt: In der öffentlichen Diskussion wird regelmäßig eine besonders hohe Kriminalitätsbelastung von Aussiedlern unterstellt. Eine vergleichende Untersuchung der Kriminalitätsbelastung Deutscher, Nichtdeutscher und Aussiedler der in Hannover und Wolfsburg gemeldeten Wohnbevölkerung führt jedoch zu dem Ergebnis, dass die Tatverdächtigenbelastungsziffern von Aussiedlern in den meisten Kriminalitätsbereichen nicht nur unter denen der Nichtdeutschen, sondern auch unter denen der Deutschen liegen. Insofern wird eine frühere bayerische Studie bestätigt. Allerdings belegt die niedersächsische Untersuchung auch, dass sich die Kriminalitätsbelastung der 18- bis 25-jährigen Aussiedler im Jahre 2001 im Vergleich zu den Vorjahren mehr als verdoppelt hat, eine besorgniserregende Entwicklung.
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57. Jg. 2003, S. 304
Rechtsprechung: BVerfG vom 22.02.2002 - 1 BvR 300/02 -
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57. Jg. 2003, S. 305
Abstrakt: Die Einführung von AFIS an Stelle des bis dahin eingesetzten ebenfalls bereits dv-gestützten Bund-Ländersystems (BLS) ermöglichte den Landeskriminalämtern eine effektive Spurenrecherche in dem elektronisch gespeicherten bundesweiten Zehnfingerabdruckund Spuren-Bestand. Durch Zuordnung zu Personen wurden beachtliche Aufklärungserfolge erzielt bzw. durch Zuordnung zu Spuren von anderen Tatorten Tatserien erkannt. Ende 2002 wurde eine nue AFIS-Generation (AFIS MetaMorpho) in Betrieb genommen mit der Möglichkeit, nunmehr auch Handinnenflächenabdrücke speichern zu können und diese mit an Tatorten gesicherten Handflächenspuren zu vergleichen. Nach den Erfahrungen in Sachsen beträgt der Anteil von Handflächenspuren mehr als ein Viertel an den insgesamt gesicherten daktyloskopischen Spuren. Diese Relation verdeutlicht den kriminalistischen Zugewinn für die Aufklärung von Straftaten. AFIS MetaMorpho bietet gegenüber dem Vorgängersystem zudem zahlreiche Verbesserungen für den Anwender, auch wenn - wie in der Datenverarbeitung üblich - noch Wünsche offen sind.
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57. Jg. 2003, S. 312
Rechtsprechung: BGH vom 29.05.2002 - 5 StR 190/02 -
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57. Jg. 2003, S. 313
Abstrakt: Allgemeine Betäubungsmittel-Kriminalstatistiken geben Auskunft bezüglich sichergestellter Mengen und Herkunft. Mag dies für das Erkennen von überregionalen Entwicklungen meistens genügen, beinhalten diese Zahlen kaum Angaben betreffend Gehalt und Zusammensetzung sichergestellter Konfiskate und deren regionale Verteilung. Hinweise auf Trends bei der Reinheit von Betäubungsmitteln sind bei der Beurteilung des sogenannten Mengenmäßig Schweren Falls dienlich. Aktualisierte Betäubungsmittel-Gehaltsstatistiken ermöglichen auch Rückschlüsse auf Markt- und Konsumverhalten.
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