Ist das deutsche Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

56. Jg. 2002, S. 418

Abstrakt: Die Frage nach notwendigen Reformen wird in der Strafrechtlichen Abteilung des Deutschen Juristentages in Berlin am 18./19. September 2002 erörtert werden; sie beschäftigt Wissenschaft und Praxis seit den ersten zaghaften Anfängen der Jugendkriminalrechtspflege. Um die Fachöffentlichkeit auf das Thema entsprechend vorzubereiten, wird im folgenden Beitrag das Jugendstrafrecht kritisch betrachtet.

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Autor/en:
Brunner, Rudolf
Stichwort(e):
Jugendstrafrecht, kritische Betrachtungen


Speicherung von ED-Daten zwecks vorbeugender Verbrechensbekämpfung

56. Jg. 2002, S. 428

Rechtsprechung: VG Gießen vom 29.04.2002 - IC E 141/01 n.rkr. -

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Stichwort(e):
Verbrechensbekämpfung, Speicherung von ED-Daten


Der Amoklauf von Erfurt, Selbstmordattentate und andere Hassverbrechen

Die Rolle narzisstischer Störungen in der Betrachtung einer kriminologischen Deliktskategorie

56. Jg. 2002, S. 429

Abstrakt: Dass Täter von ausgeprägtem Hass geleitet sein können, zeigen jüngste und erschreckende Beispiele wie die Explosion auf Djerba und der Amoklauf im Erfurter Gutenberg-Gymnasium. Der Verfasser liefert hier einen Überblick des bisherigen Forschungsstandes zum Thema Hassverbrechen; schwerpunktmäßig widmet er sich jedoch der Täter-Opfer-Dynamik im Licht tiefenpsychologischer Theorien. Dabei werden Heinz Kohuts Psychologie des Selbst sowie Margaret Mahlers Objektbeziehungstheorie erörtert.

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Autor/en:
Schulz, Thomas
Stichwort(e):
Amoklauf, von Erfurt
Hassverbrechen
Kriminologie, Rolle narzisstischer Störungen
Selbstmordattentate


Redeverbot als versammlungsrechtliche Auflage

56. Jg. 2002, S. 436

Rechtsprechung: BVerfG vom 08.12.2001 - 1 BvQ 49/01 -

 

Stichwort(e):
Redeverbot, im Rahmen einer Versammlung


Kriminalpolitik in Europa

Gemeinsame Sicherheit oder nationaler Egoismus?

56. Jg. 2002, S. 437

Abstrakt: Der Erfolg der Europäischen Union hängt maßgeblich davon ab, ob es gelingt, einen echten gemeinsamen "Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" zu schaffen. Die Öffnung der Grenzen darf nicht dazu führen, dass vor allem Rechtsbrechern freie Fahrt eingeräumt wird und sich die Zahl möglicher Tatorte - nicht zuletzt wegen des bevorstehenden Beitritts von mehr als zehn neuen Mitgliedstaaten - in naher Zukunft dramatisch erhöht. Der Beitrag führt die bisherigen Erfolge, aber auch die rechtlichen und politischen Risiken vor, die mit dem Versuch verbunden sind, eine Politik der gemeinschaftlichen inneren Sicherheit in und für Europa zu organisieren.

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Autor/en:
Hetzer, Wolfgang
Stichwort(e):
Kriminalpolitik, in Europa


Erfordernis einer richterlichen Anordnung für DNA-Analyse

56. Jg. 2002, S. 442

Rechtsprechung: LG Potsdam vom 06.09.2001 - 24 Qs 142/01 -

 

Stichwort(e):
DNA-Analyse, Erfordernis einer richterlichen Anordnung


Geldwäsche - Quo Vadis?

Eine Betrachtung

56. Jg. 2002, S. 443

Abstrakt: Die komplexe Materie zur Geldwäschebekämpfung mit den vorgesehenen materiell rechtlichen und auch organisatorischen Änderungen ist Gegenstand teilweise konträrer Diskussionsbeiträge. Der Verfasser des vorliegenden Artikels nimmt eine Bewertung aus der Sicht einer "gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe Polizei/Zoll" vor.

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Autor/en:
Reiner, Ralf
Stichwort(e):
Geldwäschebekämpfung, aus der Sicht der Finanzermittlungsgruppe Polizei/Zoll


Die Tatprovokation in Betäubungsmittelsachen

Folgen und Fallgruppen von Überschreitung der zulässigen Grenzen

56. Jg. 2002, S. 449

Abstrakt: Der Autor skizziert im Folgenden die Grenzen der Rechtsstaatlichkeit bei der Tatprovokation entsprechend dem Wandel der Rechtsprechung, denn die Aufgaben und Methoden von Exekutive und Judikative stimmen vielfach nicht überein. Der Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern gehört zur Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege. So können bisweilen Erkenntnisse, die durch Überschreitung der zulässigen Grenzen der Tatprovokation erlangt wurden, der Polizei nützlich sein, im Strafverfahren aber zum Vorteil des Angeklagten den Strafanspruch des Staates empfindlich drosseln oder bei Verstoß gegen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit oder des "„Venire contra factum proprium" die Beschränkung auf die Mindeststrafe oder eine Verfahrenseinstellung gebieten.

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Autor/en:
Körner, Harald Hans
Stichwort(e):
Betäubungsmitteldelikte, Tatprovokation
Tatprovokation, in Betäubungsmittelsachen


Polizeiliches Einschreiten bei häuslicher Gewalt

Anmerkungen zum Gewaltschutzgesetz - GewSchG

56. Jg. 2002, S. 457

Abstrakt: Es gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Polizei, dafür Sorge zu tragen, dass der Mensch ein Leben ohne Angst führen kann. Die Sehnsucht nach persönlicher Sicherheit und emotionaler Geborgenheit hofft man vor allem in der Familie oder Lebenspartnerschaft, also im häuslichen Bereich zu verwirklichen. Leider bleibt selbst dieser Bereich nicht von körperlicher Gewalt verschont. Das polizeiliche Einschreiten bei häuslicher Gewalt wird von vielen Faktoren beeinflusst, unter anderem auch von den zivilrechtlichen Regelungen und den Möglichkeiten, die diese Vorschriften dem Opfer häuslicher Gewalt bieten, sich vor weiteren Angriffen zu schützen. Diese zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen haben sich seit dem Beginn des Jahres 2002 erheblich verändert. Die Polizei hat ihr taktisches Einschreiten darauf eingestellt.

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Autor/en:
Schmidbauer, Wilhelm
Stichwort(e):
Gewalt, gegen Frauen
Gewaltschutzgesetz, Änderungen vom 1.1.2002
Häusliche Gewalt, polizeiliches Einschreiten


Nichts geht mehr ohne Kamera

Nicht nur rechtliche Überlegungen zur Videoüberwachung

56. Jg. 2002, S. 464

Abstrakt: Der Autor setzt sich kritisch mit der Videoüberwachung und ihren gesellschaftlichen Folgen vor dem Hintergrund bereits vorhandener und genutzter, aber auch künftig zu erwartender technischer Möglichkeiten auseinander. Der Gesetzgeber wird auch in Zukunft abzuwägen haben, welche Möglichkeiten der Polizei zur Kriminalitätsbekämpfung unter Wahrung der Freiheitsrechte der Gesellschaft eingeräumt werden.

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Autor/en:
Roos, Jürgen
Stichwort(e):
Videoüberwachung, Persönlichkeitsrechte
Videoüberwachung, rechtliche Überlegungen


Rechtliche Neuregelung von halluzinogenen Pilzen

Konsequenzen für die forensiche Analytik

56. Jg. 2002, S. 471

Abstrakt: Mit der Aufnahme von halluzinogenen Pilzen in die Betäubungsmittelverordnung des Bundes (BetmV-Swissmedic) zu Beginn dieses Jahres wurde eine längst fällige Lücke in der rechtlichen bzw. forensischen Handhabung geschlossen. Bisher waren zwar die halluzinogenen Wirkstoffe Psilocin und Psilocybin der "magic mushrooms" in der höchsten Klasse der Betäubungsmittel - der verbotenen Stoffe - eingereiht, nicht aber deren Matrix, der gesamte Pilz selber. Da sich Psilocybin sowohl im Pilz als auch beim Konsum zu Psilocin abbaut, wird zur einheitlichen und vergleichbaren forensisch analytischen Beurteilung des Wirkstoffgehaltes ein Gesamtpsilocin-Wert vorgeschlagen.

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Autor/en:
Bovens, Michael
Hansjakob, Thomas
Stichwort(e):
Betäubungsmittelverordnung, Aufnahme von halluzinogenen Pilzen
Betäubungsmittelverordnung, rechtliche Neuregelung
Psilocybin, Wirkstoffgehalt