56. Jg. 2002, S. 282
Abstrakt: Der Beitrag begründet zunächst die aktuelle Notwendigkeit einer universitären Ausbildung der Polizeiführungskräfte, wobei eine konsequente Beachtung bewährter institutioneller Leitideen und Grundsätze der deutschen Universität gefordert wird. Sodann werden Überlegungen zu Organisationsstrukturen, zu einem sinnvollen Fächerkanon und zu Formen der Wissensvermittlung, zum Stellenwert der Kriminalistik und Kriminologie im Rahmen des Studiums sowie zur personellen Struktur und Ausstattung einer Polizei-Universität entwickelt.
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56. Jg. 2002, S. 290
Abstrakt: Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit den Fragen einer kleinen, inneren Sicherheit und den Möglichkeiten, wie Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte zu dieser Sicherheit und einem Sicherheitsempfinden der Bürger beitragen können. Es handelt sich um einen Diskussionsbeitrag an der Polizei-Führungsakademie in Münster.
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56. Jg. 2002, S. 292
Rechtsprechung: OLG Frankfurt vom 22.08.2001 - 2 Ausl 10/01 -
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56. Jg. 2002, S. 293
Abstrakt: Die Replik bezieht sich auf einen 1999 erschienenen Beitrag. Auch in Zukunft wird sich die Kriminalpolizei mit dem Phänomen "Serienmörder" auseinandersetzen und sich bei ihren Ermittlungen von Arbeitshypothesen leiten lassen müssen. Deshalb soll hier die Möglichkeit geboten werden, sich mit allen Diskussionsbeiträgen zu diesem zeitlosen Thema auseinanderzusetzen.
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56. Jg. 2002, S. 297
Abstrakt: Die Kriminalistik rückt immer stärker in das Blickfeld der Straftatenbekämpfung der Bundesrepublik Deutschland. Eine Ursache mag wohl sein, dass es nicht mehr genügt, über begangene bekannt geworden Straftaten nachzudenken und diese statistisch und kriminologisch zu bewerten. Es scheint sich langsam die Erkenntnis durchzusetzen, dass es vor allem darauf ankommt Straftaten zunächst einmal aufzuklären, Tatverdächtige zu ermitteln und als Täter zu überführen. Und hier liegt das eigentliche Aufgabengebiet der Kriminalistik. Als ein wichtiges Instrument der Straftatenbekämpfung hat sie die Aufgabe, durch Anwendung ihrer kriminaltaktischen und kriminaltechnischen Mittel, Methoden und Verfahren Straftaten aufzudecken, aufzuklären und ihnen vorzubeugen.
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56. Jg. 2002, S. 305
Abstrakt: Die Nationale Sicherheit hat in den Vereinigten Staaten in allen Gesellschaftsschichten einen hohen Stellenwert. Demgegenüber nimmt die Bundesrepublik Deutschland die Angriffe auf ihre äußere Sicherheit durch Spionage recht gelassen hin. Bei mehr als tausend enttarnten Spionageoperationen des MfS verliert der Einzelfall schnell an Dramatik. Die meisten Täter sind mit Bewährungsstrafen davon gekommen. Den Fall eines US-Colonel, der in Deutschland für das KGB spioniert hatte, nimmt der Leiter der Spionageermittlungen des BKA zum Anlass, die unterschiedliche Behandlung des Falles in der Bundesrepublik und den USA deutlich zu machen und im Ergebnis eine Änderung der Verjährungsregelung vorzuschlagen.
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56. Jg. 2002, S. 309
Abstrakt: Zur Stärkung des Zeugen- bzw. Opferschutzes trat zum 1. Dezember 1998 das Zeugenschutzgesetz in Kraft. Hiermit hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, Zeugenvernehmungen als Video- Vernehmung durchzuführen, die im Einzelfall ein effektiveres Beweismittel als die Verlesung eines Vernehmungsprotokolls oder eine kommissarische Vernehmung gemäß § 223 StPO sein kann. Auf die rechtliche Problematik der Videovernehmung im Ausland im Rahmen der Hauptverhandlung wird dabei besonderes Augenmerk gelenkt.
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56. Jg. 2002, S. 312
Abstrakt: Die Polizeien in früheren sozialistischen Staaten sind seit zwölf Jahren in nahezu permanentem Umbruch. In wenigen Jahren werden heutige Transformationsländer der Europäischen Union angehören. Anlass für die KRIMINALISTIK, beispielhaft den Zustand der tschechischen Polizei zu betrachten. Zum 1. Januar 2002 wurde sie einer neuen großen Reform unterzogen. Der Journalist Ingo Nathusius bereist die Tschechische Republik seit Jahren. Die Darstellung der künftigen Struktur der tschechischen Polizei gibt den Planungsstand vom Herbst wieder, der von zwei Quellen als endgültig bestätigt worden ist.
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56. Jg. 2002, S. 319
Abstrakt: Am 25. November 1999 verhaftet die Polizei auf dem Flughafen der belgischen Hauptstadt Brüssel den 37-jährigen türkischen Staatsangehörigen Hanifi K., der aus Istanbul einreist. Mit der Festnahme von Hanifi K. gelingt der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Kaiserslautern und dem Kommissariat für Wirtschaftsdelikte der Kriminaldirektion Ludwigshafen mit Sitz in Speyer die Aufklärung eines Falles von organisierter Wirtschaftskriminalität.
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56. Jg. 2002, S. 325
Rechtsprechung: OLG Köln vom 22.01.2001 - Ss 551/01 -
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56. Jg. 2002, S. 326
Abstrakt: In seinem 1991 erschienenen Artikel zur Produktpiraterie (KR 7/91, S. 343) hat Wolfgang Sielaff die Lage so gekennzeichnet: "Bei Riesengewinnen hat der Plagiator Strafverfolgung kaum ernsthaft zu befürchten und die Gefahr, dass ihm illegal erlangte Gewinne entzogen werden, tendiert nach Null. Ein Delikt mit Zukunft oder?" Mittlerweile ist eine Menge geschehen und es ist an der Zeit, den aktuellen Stand aufzuarbeiten, was mit dem folgenden Artikel geschieht.
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56. Jg. 2002, S. 329
Abstrakt: Einigkeit besteht sicher darin, dass die Bekämpfung des Rechtsextremismus eine, bei weitem nicht eine nur von der Polizei allein zu leistende, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Die Polizei, die indes in den aktuellen Auseinandersetzungen meist die Hauptlast zu tragen und dabei auch den Kopf für Versäumnisse anderer hinzuhalten hat, hat somit sehr wohl das Recht, kritisch zu fragen, ob die Gesellschaft, insbesondere auch die Politik und die Medien, ihren Verpflichtungen insoweit hinreichend nachgekom-men ist. Drei zentrale Punkte werden dazu dargestellt.
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56. Jg. 2002, S. 330
Rechtsprechung: BVerfG vom 20.03.2002 - 2 BvR 794/95 -
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56. Jg. 2002, S. 331
Abstrakt: der Polizeiregion Winterthur/Unterland der Kantonspo-lizei Zürich. Große Schadenereignisse treten in der Regel unvermittelt auf und erfordern zur Bewältigung Organisationen, die fähig sind, schnell, professionell und wirkungsvoll zu reagieren. Das gilt bei Unglücksfällen im Verkehr gleich wie bei Naturereignissen wie Überschwemmungen oder Sturmschäden. Am Beispiel des Absturzes einer Passagiermaschine der Crossair am 24. November 2001 bei Bassersdorf (Kanton Zürich) soll nachgezeichnet werden, mit welchen Problemen polizeiliche Einsatzleiter unvermittelt konfrontiert werden.
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56. Jg. 2002, S. 334
Abstrakt: In Basel-Stadt gibt es eine Besonderheit: Hier untersteht die Kriminalpolizei direkt der Staatsanwaltschaft und nicht der Polizei. Mit anderen Worten die Staatsanwaltschaft ermittelt von Anbeginn an, die Polizei nimmt nur allfällige Strafanzeigen entgegen oder nimmt, wenn Gefahr im Verzuge ist, die ersten Sofortmaßnahmen vor. Die Kriminalpolizei heißt im Kanton Basel-Stadt Kriminal-Kommissariat und wird von einem Leitenden Staatsanwalt geführt, dem Autor des Beitrags. Seine folgenden Ausführungen sind daher nicht nur die eines Staatsanwaltes, sondern auch diejenigen eines Kriminalpoli-zei- Chefs.
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