56. Jg. 2002, S. 218
Abstrakt: Die rechtlichen Aspekte der Kinderpornografie im Internet wurden zuletzt in KRIMINALISTIK Heft 10/1996, S. 635 ff. behandelt. Das IuKDG aus dem Jahr 1997, das 6. Gesetz zur Reform des Strafrechts von 1998, das EGG aus dem Jahr 2001 und neue höchstrichterliche Rechtsprechung bewirkten bedeutsame Änderungen des Internetstrafrechts. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über das geltende Recht in der Bundesrepublik Deutschland 1 und zeigt bestehende Lücken auf, die der (Bundes-)Gesetzgeber schnellstmöglich schließen sollte, um dieses Kriminalitätsphänomen effektiver bekämpfen zu können.
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56. Jg. 2002, S. 228
Rechtsprechung: BVerfG vom 25.04.2001 - 1 BvR 1104/92 -
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56. Jg. 2002, S. 229
Abstrakt: Dieses Jahr ist für Deutschland wieder ein entscheidendes Wahljahr. Der Schutz von Versammlungen in geschlossenen Räumen ist für die Polizei eine Herausforderung mit vielen Ungewissen. Gerade die beiden Anschläge auf die Politiker Wolfgang Schäuble und Oskar Lafontaine sind den Polizeien der Länder präsent, insbesondere wenn es um den Schutz der Redner geht. Nachfolgend soll die rechtliche Problematik im Zusammenhang mit Versammlungen in geschlossenen Räumen, anlässlich von Wahlkampfveranstaltungen, dargestellt werden.
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56. Jg. 2002, S. 238
Abstrakt: Der Autor bewertet hier aus rechtlicher Sicht einen Fall, in dem die Staatsanwaltschaft die Behörde über das Fehlverhalten eines Mitarbeiters im Straßenverkehr informiert hatte.
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56. Jg. 2002, S. 239
Rechtsprechung: BGH vom 13.06.2001 - 3 StR 131/01 -
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56. Jg. 2002, S. 241
Abstrakt: In den Medien veröffentlichte Angaben zur (Sexual)Kriminalität, vor allem deren (vermeintlichen) Anstieg, wirken sich auch auf das Sicherheitsgefühl der Bürger aus. Daher sind, vor allem auch um Fehleinschätzungen vorzubeugen und rationale kriminalpolitische Entscheidungen zu erleichtern, verlässliche Angaben zur (Sexual)Kriminalität und vor allem deren Entwicklung wichtig. Aufschlussreich sind daher die im Folgenden dargestellten Ergebnisse der an der Universität Freiburg erarbeiteten Opferstudie.
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56. Jg. 2002, S. 248
Abstrakt: Berlin 317 Nachdem im Jahr 1999 die AG Kripo die Einführung von ViCLAS (Violent Crime Linkage Analysis System) beschlossen hat und im gleichen Jahr die neueste ViCLAS-Version von der RCMP (Royal Canadian Mounted Police) offiziell an Deutschland übergeben wurde (siehe KRIMINALISTIK 12/99, S. 824 ff.), konnte am 7. Juni 2000 nach einem intensiven Abstimmungsprozess die Errichtungsanordnung der Verbunddatei ViCLAS durch den Präsidenten des BKA ausgefertigt werden. Seit diesem Zeitpunkt kann die Datenbank ViCLAS bundesweit bestückt werden. Mittlerweile -– Stand Februar - befinden sich in der Datenbank (Bundesbestand) 5698 Fälle.
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56. Jg. 2002, S. 255
Rechtsprechung: OLG München vom 04.07.2001 - 5 St RR 176/2001 -
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56. Jg. 2002, S. 256
Abstrakt: Anhand dieses Erfahrungsberichtes, der auf fünf Beispielen beruht, wird aufgezeigt, wie mit einer gründlichen kriminalistischen und medizinischen Spurensicherung die Ermittler sicher erkennen können, ob es sich um Suizid, Unfall oder Tötung der Person handelt.
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56. Jg. 2002, S. 261
Abstrakt: Hinsichtlich der Folgen eines Schusswaffengebrauchs, dem Post-Shooting Syndrom, ist eine zunehmende Sensibilisierung für die Probleme der Betroffenen festzustellen. Dass zu den Betroffenen aber nicht nur die Schützen und deren Streifenpartner zählen, sondern auch das persönliche Umfeld, wird oft weniger berücksichtigt. Der Aufsatz fasst die Ergebnisse des ersten Seminars für betroffene Polizeibeamte und deren Lebenspartnerinnen in Rheinland- Pfalz zusammen.
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56. Jg. 2002, S. 262
Rechtsprechung: BGH vom 22.11.2001 - 1 StR 220/01 -
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56. Jg. 2002, S. 263
Abstrakt: Die Behandlung von jugendlichen Sexualstraftätern gehört zu den schwierigsten Aufgaben der Pädagogik und Psychotherapie. Die schwache Behandlungsmotivation, die geringen kognitiven und verbalen Voraussetzungen, die eventuelle zusätzliche Alkohol- und Drogenabhängigkeit sowie ungünstige Rahmenbedingungen tragen dazu bei. Aber vor ca. 10 Jahren begann man, sich mit neuen Möglichkeiten der Kriminaltherapie zu beschäftigen. Breit angelegte Studien zeigen, dass strukturierte, kognitiv-verhaltenstherapeutisch orientierte, multimodulare Behandlungsansätze wirksamer sind als andere Interventionen.
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