56. Jg. 2002, S. 74
Abstrakt: Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Gemeinschaft hielten es für angebracht, dass die über zehn Jahre alte Richtlinie 91/308/EWG des Rates zur Verhinderung der Nutzung der Finanzsysteme zum Zwecke der Geldwäsche (1. Richtlinie) als eines der wichtigsten internationalen Rechtsinstrumente für die Bekämpfung der Geldwäsche im Einklang mit den Schlussfolgerungen der Kommission und den Forderungen des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten aktualisiert wird. Der folgende Aufsatz stellt die wesentlichen Neuerungen vor.
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56. Jg. 2002, S. 78
Rechtsprechung: BGH vom 22.11.2001 - III ZR 5/02 -
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56. Jg. 2002, S. 79
Abstrakt: Korruption sei in der öffentlichen Verwaltung die absolute Ausnahme und keinesfalls die Regel. Auftretende Verdachtsfälle mit solcherart unbeweisbaren Floskeln zu kommentieren, gehört inzwischen zum Standardrepertoire eines jeden Pressesprechers kommunaler und staatlicher Einrichtungen. Ungeachtet dessen haben inzwischen viele öffentliche Bedienstete Verhaltenskodexe an die Hand bekommen, die ihnen Hilfe beim Umgang mit Korruptionsgefahren geben sollen. Korruption also doch ein Phänomen mit Breitenwirkung? - Der folgende Beitrag beschäftigt sich aus soziologischer Sicht mit der Entstehung oder auch Erzeugung korruptiver Bezüge und Verflechtungen in öffentlichen Verwaltungen.
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56. Jg. 2002, S. 92
Abstrakt: Immer wieder verschwinden in Deutschland Kinder, die entweder nie mehr, tot oder schwer physisch und/oder sexuell misshandelt aufgefunden werden. In den Medien häufen sich die berichteten Gewalt- und Sexualtaten dermaßen inflationär, dass sich selbst der Bundeskanzler angesichts aktueller Ereignisse mit dem Ausspruch "Wegsperren, und zwar für immer" zum Thema äußerte. Gleichwohl ist nach der Polizeilichen Kriminalstatistik die Zahl der sexuell motivierten Tötungsdelikte in Deutschland seit Jahren relativ konstant. Nur die Berichterstattung in den Medien hat quantitativ überproportional zugenommen. Bei dieser Sachlage scheint es geboten der Frage nachzugehen, ob eine prototypische Persönlichkeitsbeschreibung von Serienmördern möglich ist.
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56. Jg. 2002, S. 96
Abstrakt: Die Sexualkriminalität nehme nach Kaiser innerhalb der Gesamtkriminalität eine Sonderstellung ein, weil Sexualdelinquenz an der Zunahme der Kriminalität keinen nennenswerten Anteil habe. Dennoch zeigte die Polizeiliche Kriminalstatistik über lange Jahre auch in diesem Bereich tendenziell ansteigende Zahlen. Damit steht die Frage im Raum, ob ein Wandel bei der Haltung von Opfern zu beobachten ist und das Selbstbewusstsein gewachsen ist, mit der „Schande“ in der Öffentlichkeit besser umgehen zu können und eher Anzeige zu erstatten. Die folgende Untersuchung geht das Phänomen Sexualdelikte unter verschiedenen kriminologischen Aspekten an und liefert damit Erkenntnisse, die über die Ergebnisse rein statistischer Erfassung hinausgehen.
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56. Jg. 2002, S. 102
Abstrakt: Von unseren ausländischen Lesern sind wir wiederholt gebeten worden, die komplizierten und nur schwer durchschaubaren organisatorischen Strukturen, Zuständigkeiten, Arbeitsmethoden und rechtlichen Grundlagen im deutschen Polizeiwesen durchschaubar zu machen. Auch deutsche Leser, wie beispielsweise Studienanfänger, Rechtsanwälte und Justizangehörige haben da offenbar ihre Schwierigkeiten. Im folgenden Aufsatz werden nun elementare Begriffe sowie Aufbau- und Organisationszusammenhänge innerhalb der Polizei erläutert. Darüber hinaus beschäftigt sich der Autor mit aktuellen Fragen aus Praxis und Recht und umreißt hier Erneuerungen innerhalb der Polizei sowie die damit einhergehenden Probleme und Lösungsansätze.
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56. Jg. 2002, S. 112
Abstrakt: Nach den Terroranschlägen in New York und Washington am 11. September 2001 wurden in den USA mehrere Milzbranderkrankungen bekannt. Einige der Erkrankten verstarben an den Folgen der Infektion. Ermittlungen zufolge waren die Infektionen offensichtlich durch Briefe verursacht worden, die mit Milzbrandsporen versetzt waren und auf dem üblichen Postweg an verschiedene Regierungseinrichtungen sowie an Medienvertreter versandt wurden. Lähmender Schrecken breitete sich aus. Auch in Deutschland. Der folgende Aufsatz beschreibt den Ablauf eines Falles und gibt Tipps für eine angemessene Umgangsweise mit ansteckendem Material.
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56. Jg. 2002, S. 116
Rechtsprechung: BGH vom 04.09.2001 - 1 StR 167/01 -
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56. Jg. 2002, S. 117
Abstrakt: IMSI ist die Kurzformel für International mobile subscriber identity and Catcher und bezeichnet Gerätekonfigurationen, die die Lokalisierung und Identifizierung von Mobiltelefonen ermöglichen. Der folgende Aufsatz beschreibt die technischen Möglichkeiten und setzt sich mit den rechtlichen Gegebenheiten ihres polizeilichen Einsatzes auseinander, wobei wieder einmal deutlich wird, dass das rechtliche Instrumentarium der technischen Entwicklung meist hoffnungslos hinterher hinkt.
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56. Jg. 2002, S. 123
Abstrakt: Die anonyme und virtuelle Welt des Online-Banking könnte ein El Dorado für Geldwäscher werden. Fahnder sind schon jetzt kaum in der Lage, dubiosen Deals im Internet halbwegs erfolgreich nachzuspüren. Immer mehr Menschen wickeln ihre Bankgeschäfte im Netz ab; und selbstverständlich ist die Mafia voll dabei. Schalterloses Banking kommt ihren Bedürfnissen in geradezu idealtypischer Weise entgegen. Schmutziges Geld kann innerhalb weniger Sekunden von jedem Punkt der Welt an jeden anderen transferiert werden. Unter Geldwäschegesichtspunkten stecken im Internet erhebliche Risikopotenziale, die im folgenden Beitrag erörtert werden.
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56. Jg. 2002, S. 126
Rechtsprechung: LG Frankfurt vom 06.12.2000 - 5/27 Qs 64/00 -
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56. Jg. 2002, S. 127
Abstrakt: § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO durchbricht das Steuergeheimnis im Falle zwingenden öffentlichen Interesses. Fraglich ist, ob dabei offenbarte Tatsachen in Nichtsteuerstrafverfahren verwertet werden dürfen. Denn der dabei zu beachtende § 393 Abs. 2 Satz 2 AO wird als verfassungswidrig angesehen. Aktuell wurde dieses Problem durch die neue Rechtsauffassung der Finanzverwaltung zu Auskünften über das bloße Vorhandensein von Vermögenswerten. Dies vor allem dann, wenn durch Vermögensstrafen auf legales Vermögen zugegriffen wird.
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56. Jg. 2002, S. 129
Abstrakt: Die Abklärungen und Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Tod eines Rentners gestalteten sich äußerst schwierig und aufwendig, weil der Hund dem Verstorbenen schwere postmortale Gesichtsverletzungen zugefügt hatte. Eine Wesensprüfung des Hun-des brachte dann Erstaunliches zutage.
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56. Jg. 2002, S. 131
Abstrakt: Heinz Wehrli (Name geändert) war notorisch in Finanznöten. In einem anderen Kanton war ein Strafverfahren wegen Kleinbetrügereien pendent. Das Konto von Heinz bei einer Zürcher Bank wies nur einen geringen Saldo auf. Was Heinz Wehrli zunächst nicht wusste: es existierte ein anderer Heinz Wehrli, welcher ebenfalls in Zürich wohnte. Dieser hatte bei der gleichen Bank ein Konto mit einem namhaften Saldo in der Größenordnung von etwa sFr. 400000.
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