56. Jg. 2002, S. 2
Abstrakt: Die jährliche BKA-Herbsttagung, die diesmal den islamistischen Terrorismus als Herausforderung für die internationale Staatengemeinschaft zum Thema hatte, fand vom 13. bis 15. November 2001 in Wiesbaden statt. An Stelle des ursprünglichen Themas "Wirtschaftskriminalität" wurde vor dem Hintergrund der Ereignisse des 11. September kurzfristig die aktuelle Thematik gewählt. Tagungsleiter war der Leiter des Kriminalistischen Institutes im BKA, Prof. Dr. Jürgen Stock. An der Tagung nahmen über vierhundert hochrangige Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Religion, Bundeswehr, Justiz und Polizei teil. Hinzu kamen noch etwa einhundertdreißig Pressevertreter, die über dieses Ereignis in ihren Medien berichteten.
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56. Jg. 2002, S. 6
Rechtsprechung: VGH Baden-Württemberg vom 20.02.2001 - 1 S 2054/00 -
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56. Jg. 2002, S. 7
Abstrakt: Der folgende Aufsatz ist eine überarbeitete Fassung des Vortrags, den der Präsident des Bundeskriminalamts am 14. November 2001 bei der Herbsttagung des BKA unter dem Titel "Die polizeiliche Bekämpfung des internationalen Terrorismus" gehalten hat. Er gibt auch das derzeitige Lagebild wieder und erörtert die Phänomenologie insbesondere des aktuellen islamistischen Terrorismus.
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56. Jg. 2002, S. 10
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56. Jg. 2002, S. 15
Rechtsprechung: VG Karlsruhe vom 10.05.2001 - 9 K 2018/99 -
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56. Jg. 2002, S. 17
Abstrakt: Vor dem Hintergrund der Terroranschläge islamischer Extremisten ist die Bedrohung der inneren Sicherheit durch den Rechtsextremismus in Deutschland ein wenig in den Hintergrund gerückt. Gleichwohl erweisen sich die Rechtsextremisten als immer gewaltbereiter. Die Gewaltbereitschaft hat sich nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes seit Anfang der 90er Jahre sogar verdoppelt und in der Skinhead-Szene wächst eine völlig neue Generation rechtsextremistischer Aktivisten heran. Aus alledem müssen polizeistrategische Konsequenzen gezogen werden, die der Vorsitzende des Arbeitskreises II der Innenministerkonferenz in diesem Beitrag erörtert.
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56. Jg. 2002, S. 23
Abstrakt: Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik 2000 betrug der Anteil von Frauen an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen gerade mal 23,1 Prozent. Dementsprechend wird in der kriminologischen Literatur hervorgehoben, dass das Hauptcharakteristikum der weiblichen Delinquenz ihr auffällig geringer Anteil an der Gesamtkriminalität ist. Beim sexuellen Missbrauch von Kindern weist die PKS 2000 3,2 Prozent weibliche Tatverdächtige bei insgesamt 9 038 Tatverdächtigen aus. Schlimmer als diese Zahlen aussagen ist die reale Bedrohung. Sexueller Missbrauch durch Frauen untergräbt unsere Ansichten darüber, wie Frauen sich gegenüber Kindern verhalten. Der folgende Beitrag gibt einen Einblick in Phänomene und Ausmaß dieser speziellen Art von Frauendelinquenz.
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56. Jg. 2002, S. 27
Rechtsprechung: VG Darmstadt vom 16.11.2000 - 3 E 915/99 -
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56. Jg. 2002, S. 28
Abstrakt: Unter Kriminalstrategie werden Methoden verstanden, die kriminelles Verhalten gezielt beeinflussen wollen, und zwar sowohl bezogen auf den Gesamtkomplex der Kriminalität als auch auf einzelne Kriminalitätsbereiche (Kriminalistik Lexikon). Der folgende Aufsatz beklagt, dass Geldwäschebekämpfung und Vermögensabschöpfung als Instrumente der Kriminalitätskontrolle bisher nicht als kriminalstrategische Komponenten etabliert sind und fordert dazu auf, alsbald den dringend notwendigen Controlling- und Evaluationsprozess einzuleiten. Es wird auch der Stellenwert diskutiert, den das Beherrschen kriminalpolizeilichen Handwerkszeugs für Gegenstand, Inhalt und Erfolg strategischer Planung hat.
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56. Jg. 2002, S. 33
Abstrakt: Seit Jahren wird nicht nur in Polizeikreisen bemängelt, dass eine systematisierte Verdachtsgewinnung mit dem Ziel einer professionellen Bekämpfung der Organisierten Kriminalität nicht vorgenom-men wird. Das mag auch mit den zahlreichen Neuorganisationen der Polizeien der Bundesländer zu tun haben. Nach der vollzogenen Reorganisation der Polizei in Baden-Württemberg ist nun versucht worden, ein Raster zu entwickeln, das es ermöglicht, systematisch und gezielt für die OK-Bekämpfung und andere Deliktsbereiche Verdachtslagen zu begründen oder kriminalistische Vermutungen fundiert zu widerlegen. Diese Konzeption des Landeskriminalamts Baden-Württemberg, die zweifellos auch von anderen Ländern praktiziert werden kann, wird vorgestellt und erörtert.
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56. Jg. 2002, S. 38
Rechtsprechung: BGH vom 05.09.2001 - 3 StR 174/01 -
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56. Jg. 2002, S. 39
Abstrakt: Die ständig zunehmende und sich auch qualitativ signifikant verändernde Schleusungskriminalität erfordert neue und lageangepasste Bekämpfungskonzepte. Der folgende Beitrag beschreibt Ansätze und Wege der Bundesgrenzschutzinspektion Kriminalitätsbekämpfung des Bundesgrenzschutzamts Chemnitz, mit denen durch verdeckte Maßnahmen des BGS und intensivierte Zusammenarbeit mit den Landespolizeien sowie duch konsequente Nutzung technischer Möglichkeiten Festnahmen von über tausend illegal Eingereisten initiiert werden konnten.
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56. Jg. 2002, S. 42
Abstrakt: Nach herrschender Meinung sind Netzbetreiber im Rahmen von Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung auch zur Übermittlung sogenannter Standortdaten von Mobiltelefonen verpflichtet. Indessen kann das nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt unter Aspekten der Gefahrenabwehr durchaus zweifelhaft sein. Dieser Artikel bewertet das genannte Urteil und setzt sich mit den daraus folgenden Konsequenzen auseinander.
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56. Jg. 2002, S. 45
Abstrakt: Die Sicherung daktyloskopischer Spuren auf menschlicher Haut galt in der polizeilichen Praxis in Deutschland bislang als nicht durchführbar. Es existiert kein allgemein übliches und Erfolg versprechendes Verfahren. Laut Leitfaden Tatortarbeit (LF 385, Stand 1999) sind zu diesem Thema zwar "zahlreiche Versuche und entsprechende Rezepturen veröffentlicht", aber bisher "keine brauchbaren Ergebnisse bekannt". Mit diesem Artikel wird nun eine Methode vorgestellt, mittels derer die Sicherung von Fingerspuren auf menschlicher Haut durchaus vielversprechend ist.
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56. Jg. 2002, S. 49
Abstrakt: Kaum ein anderes Thema hat eine solch hohe Aufmerksamkeit in der deutschen Polizei wie Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Intoleranz und Rechtsextremismus. Diese Phänomene werden in der Aus- und Fortbildung für alle Laufbahnen problematisiert und durch permanente Beschäftigung mit der Geschichte der deutschen Polizei im Nationalsozialismus in lebendiger Erinnerung gehalten. Mit diesem Aufsatz wird die Entwicklung der Münsteraner Villa ten Hompel vom Sitz der Ordnungspolizei im Dritten Reich zu einem lebendigen Geschichtsort von europäischer Relevanz beschrieben.
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56. Jg. 2002, S. 55
Abstrakt: In § 45 Abs.1 Satz 1 BRR ist gere-gelt, dass ein Beamter ein Dienstver-gehen nur dann verwirklicht, wenn er eine ihm obliegende Pflicht schuldhaft Alkoholkranke (Alkoholiker) sind nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation "exzessive Trinker, deren Abhängigkeit vom Alkohol einen solchen Grad erreicht hat, dass deutliche geistige Störungen auftreten oder die geistige oder körperliche Gesundheit beeinträchtigt ist und die (mit-)menschlichen Beziehungen sowie das reibungslose soziale und ökonomische Verhalten leiden, oder dass doch die Anfangssymptome einer solchen Entwicklung erkennbar sind". Dieser Beitrag untersucht die vielschichtigen Zusammenhänge zwischen Alkoholverfehlungen und dem Disziplinargeschehen des öffentlichen Dienstes.
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56. Jg. 2002, S. 59
Abstrakt: Im föderalistischen Staatsaufbau der Schweiz ist die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in erster Linie eine Aufgabe der Kantone. Ihnen obliegt letztlich die Polizeihoheit. Neue Kriminalitätsformen, internationale Verflechtungen sowie strukturelle Probleme ließen jedoch den Ruf nach mehr Kompetenzen für Bundespolizeibehörden immer lauter werden. Die Kantone werden aber auch in Zukunft wesentliche Kompetenzen beibehalten.
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