55. Jg. 2001, S. 762
Abstrakt: Die Bundesregierung hat sich dafür entschieden, einen wissenschaftlich fundierten, umfassenden Bericht über die Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland erstellen zu lassen. Ziel des Berichts soll sein, ein möglichst präzises Bild der Kriminalitätslage zu erlangen. Aus dem über 700 Seiten umfassenden Bericht werden hier die wesentlichen Ergebnisse der besonders relevanten Bereiche Organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität und Gewaltkriminalität zusammengefasst und einige Anmerkungen zur Gesamtbewertung des Berichts zur Inneren Sicherheit beleuchtet.
Den vollständigen Text des Beitrages können Sie für € 1,50.- pro Seite gegen Rechnung per email bei judith.hamm@hjr-verlag.de bestellen.
| Autor/en: |
|
| Stichwort(e): |
|
55. Jg. 2001, S. 772
Abstrakt: Durch die Vorschriften des § 129 StGB (Bildung einer kriminellen Vereinigung) und § 129a StGB (Bildung einer terroristischen Vereinigung) sollte nach herrschender Meinung das Rechtsgut öffentliche Sicherheit und Ordnung unter dem speziellen Aspekt des öffentlichen Friedens geschützt werden. Kaum ein strafrechtliches Problem ist in gleicher Weise kontrovers diskutiert worden. Noch kurz vor dem Anschlag auf das World-Trade-Center wurde die Abschaffung dieser Bestimmungen gefordert. Nach dem 11. September wurde indessen deutlich, dass eher Ergänzungen (Verbesserungen) das Gebot der Stunde waren. Der folgende Beitrag setzt sich mit den Entwicklungen und dem aktuellen Stand der Dinge auseinander.
Den vollständigen Text des Beitrages können Sie für € 1,50.- pro Seite gegen Rechnung per email bei judith.hamm@hjr-verlag.de bestellen.
| Autor/en: |
|
| Stichwort(e): |
|
55. Jg. 2001, S. 775
Abstrakt: Vandalismus ist - so liest man es in jeder anspruchsvollen Veröffentlichung - das von H. Grégoire, Bischof von Blois, geprägte Schlagwort für sinnlose Zerstörung und Beschädigung von Sachen, die er den Vandalen unter Geiserich bei der Plünderung Roms zuschrieb. Jedoch wird der Begriff heute umfassender (und damit konturloser) verwendet und unter ihm so unterschiedliche Phänomene wie die einfache Sachbeschädigung, Beteiligung an Schlägereien, Rowdytum und Hooliganismus subsumiert. (Zu den variantenreichen Formen des Vandalismus vgl. KRIMINALISTIK 10/94, S. 671). So beeinflussen vandalistische Handlungen das subjektive Sicherheitsgefühl in ganz entscheidender Weise. Die Zusammenhänge werden im folgenden Beitrag näher untersucht.
Den vollständigen Text des Beitrages können Sie für € 1,50.- pro Seite gegen Rechnung per email bei judith.hamm@hjr-verlag.de bestellen.
| Autor/en: |
|
| Stichwort(e): |
|
55. Jg. 2001, S. 779
Rechtsprechung: LG Chemnitz vom 02.07.2001 - 4 Qs 13/01 -
| Stichwort(e): |
|
55. Jg. 2001, S. 780
Abstrakt: Berufsethos, das ist die Einstellung eines Menschen zu seiner Berufstätigkeit. Es bildet somit den Werthintergrund des beruflichen, nicht selten auch des außerberuflichen Verhaltens. Dabei ist die Eigenart der sittlichen Gesinnung und Haltung eines Polizeibeamten auch prägend für seinen Umgang mit Menschen und damit ursächlich für das Ansehen seiner Profession in der Gesellschaft. Das alles ist für die Polizei - soweit man diese Generalisierung denn akzeptieren will - Grund genug, sich mit ihrem Selbstbild, ihren Prinzipien und ihrem internen Wertesystem auseinanderzusetzen. Mit dem folgenden Beitrag versucht der frühere Präsident des Bundeskriminalamts eine Standortbestimmung.
Den vollständigen Text des Beitrages können Sie für € 1,50.- pro Seite gegen Rechnung per email bei judith.hamm@hjr-verlag.de bestellen.
| Autor/en: |
|
| Stichwort(e): |
|
55. Jg. 2001, S. 785
Abstrakt: Vernehmung, das ist die unter rechtlichen und kriminalistischen Gesichtspunkten geführte Befragung einer Person zu einem rechtlich relevanten Sachverhalt. Mit ihr wird in aller Regel auch der Grundstein für eine vollständige Tataufklärung und damit für das Ergebnis der gerichtlichen Hauptverhandlung gelegt. Einer verbreiteten Ansicht zufolge werden erfolgreiche Vernehmungstaktiken und -techniken durch Übung und daraus resultierender Erfahrung in der praktischen kriminalistischen Ermittlungstätigkeit erworben. Eine solche Ansicht wird indessen durch den folgenden Beitrag relativiert. Er zeigt, dass der gekonnte Umgang mit dem Ermittlungsinstrument Vernehmung ein gezieltes und systematisches Training erfordert.
Den vollständigen Text des Beitrages können Sie für € 1,50.- pro Seite gegen Rechnung per email bei judith.hamm@hjr-verlag.de bestellen.
| Autor/en: |
|
| Stichwort(e): |
|
55. Jg. 2001, S. 797
Abstrakt: Seit Köhnkens Aufsatz "Gegenüberstellungen"- Fehlerquellen bei der Identifizierung durch Augenzeugen" in KRIMINALISTIK 4/93, S. 231ff., haben wir das wichtige Ermittlungsinstrument Gegenüberstellung in zahlreichen weiteren Beiträgen behandelt und dabei stets die beeindruckenden Vorteile der sequenziellen Gegenüberstellung unterstrichen. Mit dem folgenden Aufsatz wird eine moderne Variante dieser speziellen Art von Gegenüberstellungen beschrieben.
Den vollständigen Text des Beitrages können Sie für € 1,50.- pro Seite gegen Rechnung per email bei judith.hamm@hjr-verlag.de bestellen.
| Autor/en: |
|
| Stichwort(e): |
|
55. Jg. 2001, S. 799
Abstrakt: Im Rahmen der Gefahrenabwehr müssen Polizeidienststellen oder auch einzelne Beamte häufig zukünftige hypothetische Geschehensabläufe vorhersehen, um beurteilen zu können, ob ein bestimmtes menschliches Verhalten (oder auch ein bestimmter Zustand) zu einem Schaden führen kann. Der folgende Beitrag will Hilfe für die Herstellung der dabei stets erforderlichen Relation zwischen der Bedeutung des gefährdeten Rechtsguts und der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts leisten.
Den vollständigen Text des Beitrages können Sie für € 1,50.- pro Seite gegen Rechnung per email bei judith.hamm@hjr-verlag.de bestellen.
| Autor/en: |
|
| Stichwort(e): |
|
55. Jg. 2001, S. 804
Rechtsprechung: BGH vom 24.07.2001 - 4 StR 256/01 -
| Stichwort(e): |
|
55. Jg. 2001, S. 805
Abstrakt: Im Folgenden wird das Fortbildungskonzept für - Analyse und Auswertungsstellen Organisierte Kriminalität - (ASTOK) in NRW vorgestellt. In den konzipierten Modulen wurde versucht, die sich wandelnde Rolle des Lehrenden vom bloßen Verkünder des Wissens zum Berater, der den Lernprozess unterstützt, umzusetzen. Die Notwendigkeit dieses Umdenkungsprozesses für die Fortbildung wird erläutert.
Den vollständigen Text des Beitrages können Sie für € 1,50.- pro Seite gegen Rechnung per email bei judith.hamm@hjr-verlag.de bestellen.
| Autor/en: |
|
| Stichwort(e): |
|
55. Jg. 2001, S. 808
Rechtsprechung: BGH vom 22.08.2001 - 3 StR 287/01 -
| Stichwort(e): |
|
55. Jg. 2001, S. 809
Abstrakt: Nachdem wir in KRIMINALISTIK 8-9/97, S. 596 ff., den United States Marshals Service vorgestellt hatten, haben wir von unseren Lesern dafür viel Lob für die damit erreichten "Klarstellungen" erhalten. Nunmehr legen es die Ereignisse vom 11. September 2001, vor allem Berichterstattung und Diskussion darüber, nahe, die nicht unkomplizierten Strukturen der Polizei(en) in den Vereinigten Staaten von Amerika zu erörtern und damit den Versuch zur Entwirrung der Vorstellungen zu unternehmen.
Den vollständigen Text des Beitrages können Sie für € 1,50.- pro Seite gegen Rechnung per email bei judith.hamm@hjr-verlag.de bestellen.
| Autor/en: |
|
| Stichwort(e): |
|
55. Jg. 2001, S. 815
Rechtsprechung: BGH vom 30.05.2001 - 1 StR 42/01 -
| Stichwort(e): |
|
55. Jg. 2001, S. 817
Abstrakt: Raubüberfälle auf Poststellen sind auch in der Schweiz nicht selten. Der Überfall in der im Raum Zürich als Clearingstelle für den Bargeldaustausch wirkenden Fraumünsterpost sprengte jedoch den bisherigen Rahmen. Nebst der Beutesumme war die Verfolgung und Ergreifung der Täter in mehreren Ländern außergewöhnlich. Justiz und Polizei waren gleichermaßen gefordert.
Den vollständigen Text des Beitrages können Sie für € 1,50.- pro Seite gegen Rechnung per email bei judith.hamm@hjr-verlag.de bestellen.
| Autor/en: |
|
| Stichwort(e): |
|